Investment Club

Investment Club

Ein Investment Club (oder Investmentclub, Aktienclub, Wertpapierclub oder Anlegerclub) ist eine Vereinigung von privaten Anlegern mit dem Ziel der gemeinsamen Geldanlage. Das gemeinsame Vermögen des Investment Club wird dabei normalerweise in einem gemeinsamen, auf den Club lautenden Depot verwaltet, an dem die einzelnen Mitglieder beteiligt sind.

Inhaltsverzeichnis

Einordnung von Investment Clubs

Es gilt zu unterscheiden zwischen:

  • regionalen Clubs, die normalerweise aus einer überschaubaren Anzahl von Mitgliedern bestehen, die sich im Normalfall auch persönlich kennen oder über den Club kennengelernt haben.
  • überregionalen Clubs mit hunderten von Mitgliedern, einem separaten Anlageausschuss und weitgehend professionellen Strukturen

Wie viele regionale Clubs es im deutschsprachigen Bereich gibt lässt sich nicht genau sagen, da es keine zentrale Stelle gibt, die hierüber eine Statistik führt. Im Internet findet man einige Dutzend. Es kann aber gut sein, dass die Zahl in Deutschland bei 7.000 und mehr solcher regionaler Clubs liegt.

Es gibt unterschiedliche Gründe für die Gründung bzw. den Beitritt zu einem Investmentclub:

  • Poolen von kleineren Anlagebeträgen
    • zur Risikostreuung
    • um Mindestanlagesummen z.B. bei Fonds überhaupt zu erreichen
    • zur Gebührenoptimierung, da die meisten Banken degressive Gebühren nach Ordervolumen berechnen
  • Poolen von Wissen über die Finanzmärkte und gegenseitiges Lernen voneinander

Viele der regionalen Investment Clubs dienen mitunter neben diesen primären Zielen auch dem geselligen Beisammensein.

Abgrenzung zu Sparclubs

Sparclubs – wie es sie oft in Gaststätten gibt – unterscheiden sich von einem Investment Club dadurch, dass in einem Sparclub

  • die meist in einem Sparschrank deponierten Beträge (Sparraten) kleiner sind, z. B. wenige Euro pro Woche
  • die Gelder nicht angelegt sondern höchstens auf einem gewöhnlichen Sparkonto gesammelt werden
  • einmal pro Jahr komplett ausgezahlt werden

Ein Sparclub besteht zudem meistens informell. Es ist meistens weder ein eingetragener Verein noch eine Gesellschaft.

Abgrenzung zu Finanzdienstleistern

Ein Investment Club ist – sofern man die Masse der kleineren, regionalen Clubs betrachtet – kein Finanzdienstleister. Anders als beispielsweise bei einem Fonds ist ein Investmentclub nicht dazu gedacht, dass man dort Geld einzahlt und anschließend auf dessen Vermehrung durch andere hofft. Vielmehr lebt ein Investment Club davon, dass sich die einzelnen Mitglieder auch aktiv an den Anlageentscheidungen beteiligen.

Rechtliche Stellung in den deutschsprachigen Ländern

Investmentclubs in Deutschland

Bei einem Investment Club nach deutschem Recht handelt es sich um eine Anlegergemeinschaft, welche gemeinsam Kapital anlegen und verwalten. Die Rechtsform ist in den meisten Fällen eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

Bis zu einer Grenze von 50 Gesellschaftern und 500.000 Euro eingezahltem Kapital unterliegt ein Investmentclub keiner Aufsicht, sofern keine gewerbliche Tätigkeit erfolgt und kein Entgelt für die Clubführung gezahlt wird. Sobald eine dieser Grenzen überschritten wird, verlangt das Gesetz zum Schutz der Anleger eine Zulassung als Finanzdienstleister durch die BAFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Diese ist jedoch an sehr strenge Auflagen geknüpft, die naturgemäß von Investment-Clubs nicht ohne weiteres erfüllt werden können. Insbesondere muss der Geschäftsführer bereits zuvor als leitender Angestellter in der Portfolioverwaltung tätig gewesen sein, damit der Club die Zulassung erhält. Diese Voraussetzung lässt sich in der Praxis nur erfüllen, indem ein externer Dienstleister für die Portfolioverwaltung eingebunden wird. Die Kosten für solche Dienstleister sind dann allerdings (u.a. wegen geringen Volumens) höher als die Verwaltungsgebühren von handelsüblichen Investmentfonds, so dass der Club damit seine Wirtschaftlichkeit verliert.

Da die Anteile der Investmentclubs öffentlich angeboten werden, muss zudem ein Verkaufsprospekt nach dem Verkaufsprospektgesetz erstellt werden. Dieser klärt über den Aufbau, die Risiken und die Gebühren auf. Für die Prospektpflicht gelten strengere Regeln als für die Zulassungspflicht, so dass sie auch dann bestehen kann, wenn der Club weniger als 50 Gesellschafter bzw. 500.000 Euro Kapital hat. Ein Prospekt muss nur dann nicht erstellt werden, wenn das Angebot auf höchstens 20 Clubanteile beschränkt ist und von Anfang an die Festlegung getroffen wird, dass innerhalb von zwölf Monaten höchstens 100.000 Euro Einlagen neu eingesammelt werden. Außerdem muss beim öffentlichen Angebot z.B. auf einer Internetseite auf diesen Ausnahmetatbestand hingewiesen werden.[1] Von den geschätzten rund 5000 Aktienclubs in Deutschland verfügen derzeit etwa ein halbes Dutzend über einen Verkaufsprospekt.

Grundlage des Investmentclubs ist der Gesellschaftsvertrag, der von allen Gesellschaftern unterschrieben werden muss.

Dachverband der deutschen Investmentclubs ist die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW).

Schwierig ist es in letzter Zeit für Investmentclubs, eine Depotbank zu finden, da einerseits der Aufwand für die Aufnahme neuer Gesellschafter für die Bank sehr hoch ist und andererseits der Club in Konkurrenz zum Anlagevertriebsgeschäft der Bank tritt. Der DSW und der Sparkassen Broker haben eine umfangreiche Kooperation geschlossen, so dass dort für alle Clubs die Depotführung übernommen wird.

Die Abgeltungsteuerproblematik für Investment Clubs

Die Einführung der Abgeltungsteuer hat insbesondere für Investmentclubs große Auswirkungen, da erzielte Spekulationsgewinne ohne aktives Gegenwirken des Clubmanagements häufig einer doppelten Besteuerung unterzogen werden. Diese Doppelbesteuerung trifft ausschließlich die verbliebenen Gesellschafter, so dass von einem Investmentclub die zuviel gezahlte Steuer im Rahmen der jährlichen Steuererklärung zurückgefordert werden muss.[2]

Markets in Financial Instruments Directive, MiFID

Durch die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) ergeben sich für Investmentclubs keine Änderungen in Bezug auf die Kriterien der Erlaubnispflicht der Geschäftsführung nach 32 § über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG).[3]

Investmentclubs in der Schweiz

Bei einem Investment Club nach Schweizer Recht handelt es sich um ein Team von organisierten Anlegern, welche gemeinsam investiertes Kapital nach eigenen Regeln anlegen und verwalten. Die Rechtsform ist eine einfache Gesellschaft.

Solche Anlageclubs unterstehen nicht dem Kollektivanlagegesetz (früher Anlagefondsgesetz), kurz KAG, wenn sie sich an folgende vier Regeln halten.

  • 1. es darf keine öffentliche Werbung betrieben werden.
  • 2. der Club darf nicht mehr als 20 Mitglieder zählen.
  • 3. es dürfen keine täuschende Namen wie "Anlagefonds" oder "Investmentfonds" o.ä. verwendet werden.
  • 4. das Clubvermögen muss durch die Clubmitglieder selbst verwaltet werden. (also keine Vollmacht zu Gunsten externer o.ä.).

Es wird die Meinung vertreten, dass sich die Clubmitglieder gegenseitig persönlich kennen und keine juristischen Personen mit dabei sind. Allfällige Kapitalgewinne werden wie bei natürlichen Personen steuerfrei behandelt.

Gründe für die Gründung eines Investment Clubs sind gemeinsame Kapitalanlage und Einsparungen der Bankgebühren, Spesen und Courtagen, da mit höheren Geldbeträgen gehandelt werden kann.

Das Clubreglement, der Investment Club Vertrag, regelt alles, was nicht bereits obligatorisch im Gesetz geregelt ist. Dieser muss von allen Mitgliedern unterzeichnet und bei der entsprechenden Bank hinterlegt werden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.teaminvest.de/forum/posts/list/25.page
  2. [1]
  3. Schreiben der BaFin vom 3. Januar 2008

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