Integrationsvereinbarung (Arbeitsrecht)

Integrationsvereinbarung (Arbeitsrecht)

Die Integrationsvereinbarung ist nach § 83 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ein Vertrag, den nach deutschem Recht der Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat bzw. dem Personalrat abzuschließen hat. Sie stellt einen Sonderfall der Betriebsvereinbarung bzw. der Dienstvereinbarung dar, da die Schwerbehindertenvertretung zusätzlicher Vertragspartner ist.

Das Instrument der Integrationsvereinbarung soll die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben dadurch stärker unterstützen, dass die betriebliche Integration über Zielvereinbarungen gesteuert wird. Es sollen praxisbezogene Vereinbarungen abgeschlossen werden, die geeignet sind, die Beschäftigungssituation spürbar zu verbessern.

Inhalt der Integrationsvereinbarung

Die Integrationsvereinbarung enthält Regelungen die im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen stehen. Diese Regelungen beziehen sich unter anderem auf die Personalplanung, die Arbeitsplatzgestaltung, die Arbeitsorganisation und die Gestaltung des Arbeitsumfeldes. Weitere Regelungen zur angestrebten Beschäftigungsquote und Ausbildung behinderter Jugendlicher können getroffen werden.

Literatur

  • Werner Feldes: Handbuch Integrationsvereinbarung. Regelungsmöglichkeiten nach dem SGB IX. Bund-Verlag, Köln 2003, ISBN 3-7663-3416-6.
  • Bernhard Knittel: SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Kommentar, Loseblattwerk. Verlag R. S. Schulz, Stand: 1. April 2008. ISBN 978-3-7962-0615-3

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