Ingenieur

Ingenieur

Ingenieur (Abk.: Ing.) ist die Bezeichnung für auf technischem Gebiet arbeitende, wissenschaftlich ausgebildete Fachleute. Ingenieure sind in einer von vielen technischen Fachrichtungen ausgebildet und tätig. Zum Beispiel gehören in den technischen Universitäten die klassischen Studienfächer, sowie in Österreich zusätzlich auch an den Höheren technischen Lehranstalten die Fachrichtungen Bauingenieur-, Maschinenbauwesen und Elektrotechnik auch heute noch zu den größten Abteilungen mit den meisten Fachinstituten und mit den meisten Studenten.

In Deutschland ist Ingenieur eine Berufsbezeichnung, die durch Ingenieurgesetze der deutschen Bundesländer über alle Ausbildungswege hinweg geschützt ist.

Inhaltsverzeichnis

Etymologie

Das lateinische Wort ingenium heißt "sinnreiche Erfindung" oder "Scharfsinn". Das davon abstammenden italienische Wort ingegnere (d. h. „Zeugmeister“, „Kriegsbaumeister“) wurde im Mittelalter nur im Zusammenhang mit Kriegstechnik und im Deutschen als ebenso einschränkendes Lehnwort Ingenieur gebraucht. Erst im 17. Jahrhundert bedeutete das französische Wort ingénieur „Fachmann auf technischem Gebiet mit theoretischer Ausbildung“. Es kam im 18. Jahrhundert von dort erneut als Lehnwort Ingenieur ins Deutsche, jetzt aber in der allgemeineren französischen Bedeutung und verdrängte im Laufe des 19. Jahrhunderts auch die im Berg- und Wasserbau übliche Bezeichnung Kunstmeister. [1][2]

Geschichtliche Entwicklung

Den mittellateinischen Titel ingeniarius, der auf die Wartung und den Einsatz militärischer Instrumente (Rüstungen, Waffen, Geschütze) bezogen war, trug auch Leonardo da Vinci in der damaligen italienischen Form ingegnier. Unter Sebastien le Pestre de Vauban, dem Festungsbaumeister von Ludwig XIV., bildete sich die über das Militärische hinausgehende, bis heute übliche Bedeutung für Ingenieur heraus.

Seit dem Dreißigjährigen Krieg wurde in vielen Heeren Europas eine Gruppe technischer Fachleute rekrutiert und als mehr oder weniger eigenständige permanente Formation in die Hierarchie der Armee integriert. Es wurden Artillerie- und Ingenieurkorps gebildet.[3] Später wurde das Arbeitsgebiet dieser Ingenieure von der Militärtechnik auf das staatliche Zivilbauwesen und den Bergbau erweitert. Die absolutistischen Staaten organisierten eine technische Bürokratie sowohl im militärischen als auch im zivilen Staatsdienst. Die Verknüpfung beider Dienste zeigte sich im Fortifikationswesen. Der Festungsbaumeister war Techniker im Krieg und im Frieden. Er hatte befestigte Orte zu erbauen. Im Krieg gab er Hilfestellung bei deren Verteidigung und bei der Eroberung fremder Festungen.

Im deutschsprachigen Raum kommt besonders der Entwicklung in Sachsen eine Pionierrolle zu. August Christoph Graf von Wackerbarth, seit 1702 Chef der Ingenieuroffiziere, löste diese 1712 aus dem Artilleriecorps heraus und formierte so das erste Ingenieurkorps in Deutschland. Die Ingenieuroffiziere wirkten in Friedenszeiten im Wasserbau einschließlich Melioration, im Wege- und Brückenbau, in der Geodäsie und Kartographie. Auch waren sie bei der großen Landesvermessung 1780 und in vielen Bereichen der Infrastruktur- und Regionalentwicklung beteiligt. Die Befehlshaber des Ingenieurkorps standen bis 1745 zugleich an der Spitze des zivilen Oberbauamtes. Im Dezember 1743 nahm die Ingenieurakademie zu Dresden, deren Konzeption Jean de Bodt erarbeitet hatte, in der Neustädter Kaserne den Lehrbetrieb auf - mit Fächern wie Mathematik, Festungsbau, Geodäsie, Geographie, Zivilbaukunst, Mechanik und Maschinenkunde. Die hier erfolgte frühe Formation eines in der militärischen Organisation eigenständigen Ingenieurkorps und die Etablierung einer auch wissenschaftliche Inhalte vermittelnden technischen Fachschule waren wesentliche Beiträge sowohl zur Entwicklung des Ingenieurberufs mit gefestigtem Berufsbild als auch der Ingenieurwissenschaften.[3]

In Frankreich gab es 1720 die Gründung des ersten militärischen Ingenieurkorps für Straßen- und Brückenbau. Die wissenschaftliche Ausbildung der Ingenieure begann an der 1747 in Paris eröffneten zivilen Ingenieurschule, der die École polytechnique 1794 und die Schule für Straßen- und Brückenbau 1795 (École Nationale des Ponts et Chaussées) folgten.

Im Jahr 1736 wurde in Wien in der heutigen Stiftskaserne die erste Ingenieurschule gegründet.

Seit dieser Zeit entstanden auch in zahlreichen anderen Ländern Ingenieurschulen und später auch Technische Hochschulen, die im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts Universitäten gleich gestellt wurden (heute Technische Universitäten). Im Bereich des heutigen Deutschlands erfolgte die Einführung des akademischen Grades Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing.) zusammen mit dem Dr.-Ing. 1899 an den Technischen Hochschulen Preußens auf einen „Allerhöchsten Erlass“ des Königs von Preußen anlässlich der Hundertjahrfeier der Technischen Hochschule Berlin am 19. Oktober 1899.

In den Folgejahren erfolgte auch in anderen Ländern des Deutschen Reiches die Einführung des Dipl.-Ing. und Dr.-Ing. an den Technischen Hochschulen:

In den 1970er Jahren wurde in Westdeutschland damit begonnen, an den Ingenieurschulen ein höheres Maß wissenschaftlicher Ausbildung anzubieten. Äußeres Zeichen war deren Umbenennung in Fachhochschulen. In Ostdeutschland schuf man aus ähnlichen Gründen ab 1969 die Ingenieurhochschulen, die nach der Wiedervereinigung ebenfalls Fachhochschulen sind.

Die militärische Ingenieur-Tradition hat bei den Militäringenieuren überlebt. Das sind die auch unter den Sammelbegriff Pioniere fallenden Mineure, Pontoniere und Sappeure.

Berufsbild

Ingenieure sind „die geistigen Väter Technischer Systeme“, mit deren Hilfe naturwissenschaftliche Erkenntnisse zum praktischen Nutzen der Menschen angewendet werden. Vorwiegend werden physikalische Erkenntnisse ausgewertet, andere stammen aus der Chemie und der Biologie (einschließlich Medizin). Ein einzelnes System (Gerät, Maschine, Bauwerk, Transportmittel, Kommunikationsmittel und viele andere) kann auf Erkenntnissen aller drei Naturwissenschaften beruhen. Sicher ist, dass es sich selten auf nur einen Zweig einer der drei - vorwiegend der Physik - stützt. Das hat zur Folge, dass sich der einzelne Ingenieur ein breites naturwissenschaftliches Wissen anzueignen hat. Bei der Schaffung komplexer Systeme ist hingegen die Beteiligung mehrerer Fach-Ingenieure und mitunter auch Naturwissenschaftler nötig. Die Fach-Ingenieure bevorzugen ihre oft zwischen den Disziplinen nicht gleiche Fachsprache. Die nötige gemeinschaftliche Arbeit nötigt aber dem einzelnen Ingenieur, sich allen Beteiligten - im Idealfall der Allgemeinheit - auch sprachlich gut verständlich zu machen. Die Technische Zeichnung wird im Allgemeinen problemlos von allen Beteiligten verstanden.

In der Regel werden bei der Schaffung von Systemen (Produkten) – auch bei Einführung komplett neuer technischer Anwendungen – traditionell vorhandene Methoden und Mittel zur Herstellung verwendet. Der Ingenieur muss die bekannten Herstellungsmethoden, Werkzeuge und Werkstoffe und die für Teilfunktionen vorhandenen Standardbauelemente beherrschen. Die entsprechende Unterrichtung wird durch Industrie-Praktika unterstützt, in denen Lernen mit der Hand und vor Ort stattfindet. Wer vor dem Studium ein technisches Handwerk erlernte, hat diese Erfahrung intensiver gemacht.

Die theoretische Unterrichtung der Naturwissenschaften ist auf die Ingenieure zugeschnitten. Zum Beispiel werden Mechanik, Optik und Elektrizitätslehre nicht allgemein sondern als Technische Mechanik, Technische Optik und Elektrotechnik gelehrt. Der Ingenieur gebraucht ebenso wie der Naturwissenschaftler die Mathematik zur Beschreibung und zur quantitativen Bewertung seiner Objekte, und eignet sie sich im Vergleich mit dem Rechnen des Alltags als sogenannte höhere Mathematik an. Der Universitäts-Absolvent wird theoretisch umfangreicher als der Fachhochschul-Ingenieur ausgebildet, was ihn zum Entwicklungsingenieur prädestiniert. Ein Fachhochschulabsolvent hat oft vor seinem Studium ein Handwerk gelernt, was in einer Tätigkeit als Fertigungsingenieur von Vorteil sein kann.

Die traditionelle Tätigkeit des Ingenieurs in einem industriellen Unternehmen zum Beispiel des Maschinenbaus ist der Entwurf beziehungsweise die Konstruktion des Produkts. Fast eben so lange gibt es den Entwicklungsingenieur (vorwiegend theoretische Vorarbeit zur Konstruktion). Parallel zum Übergang zur immer intensiveren automatischen Fertigung erhöhte sich die Zahl der Fertigungsingenieure. Ein Ausrüstungsingenieur arbeitet an der Schnittstelle zwischen den Bereichen der Produktionstechnik, der Instandhaltung und der Prozesstechnik. Die vermehrte industrielle Arbeitsteilung führte zu Verkaufs- und Einkaufsingenieuren als Kontaktpersonen zwischen den verkaufenden Zulieferfirmen und den Endproduktherstellern. Verkaufs- oder Marketingingenieure werden auch beschäftigt, um den Markt für das Endprodukt zu bearbeiten.

Ingenieure sind in ihrer Mehrzahl Arbeitnehmer in der Industrie oder bei einer Behörde. Selbständige Ingenieure benötigen Auftraggeber. In Arbeitsverhältnissen haben sie in der Regel keinen Einfluss darauf, welche technische Aufgabe und wie sorgfältig eine solche zu lösen ist. In ungünstigen Fällen ist zum Beispiel in zu kurzer Zeit ein Produkt mit niedrigeren Herstellungskosten als das bisherige zu schaffen und dabei zu verbergen, dass Funktion und Qualität nicht besser sondern schlechter geworden sein können.

Von Ingenieuren selbst dargestellte Berufsbilder stammen zum Beispiel von Max von Eyth (Hinter Pflug und Schraubstock, 19. Jahrhundert) und Heinz Hossdorf (Das Erlebnis Ingenieur zu sein, 2002[4]).

Der Ingenieur im Bild der Öffentlichkeit

Das Ingenieurlied

Die ersten beiden Zeilen des Ingenieurliedes [5] lauten.

Dem Ingenieur ist nichts zu schwere -
Er lacht und spricht: Wenn dieses nicht, so geht doch das!

Es wurde 1871 von Heinrich Seidel, der selbst Ingenieur war und darin seinen Beruf als Lebensmotto darstellte, verfasst.

Die Technik und die Ingenieure als deren Gestalter seien Garanten für Fortschritt und Frieden. Globales Handeln wurde den Ingenieuren von Seidel schon in der industriellen Gründerzeit bestätigt.

Die letzte Strophe lautet:

Die Ingenieure sollen leben!
In ihnen kreist der wahre Geist der allerneusten Zeit!
Dem Fortschritt ist ihr Herz ergeben,
Dem Frieden ist hienieden ihre Kraft und Zeit geweiht!
Der Arbeit Segen fort und fort,
Ihn breitet aus von Ort zu Ort,
Von Land zu Land, von Meer zu Meer -
Der Ingenieur.

Das Ingenieurlied ist somit auch ein Beleg für die Euphorie, Wissenschaft und Technik würden die Menschheit in eine Wunderwelt führen,[6] und für die daraus resultierende hohe gesellschaftliche Anerkennung des Ingenieurberufs.

Die Euphorie hinsichtlich des technischen Fortschritts nahm erstmals nach dem Ersten Weltkrieg ab, in dem Teile der Welt auch mit Hilfe technischer Mittel zu Menschenschlachthäusern wurden.[6] Seit etwa einem halben Jahrhundert besteht einerseits großes Misstrauen gegenüber technischen Neuerungen und andererseits selbstverständliche Aneignung der immer zahlreicheren nützlichen und faszinierenden Produkte, die von Ingenieuren geschaffen werden. Die zunehmende allgemeine Ignoranz in technischen Dingen[6] wirkt sich auch auf den Ingenieur im Bild der Öffentlichkeit aus, in deren Augen der immer schon die wirtschaftliche Entwicklung prägende Investor in den Vordergrund gerückt ist.

Daniel Düsentrieb

In der deutschen Übersetzung hat Daniel Düsentrieb die erste Zeile des Ingenieurlieds in folgender abgewandelter, etwas schnöder Form zum Motto:

Dem Ingeniör ist nichts zu schwör.

Der amerikanische Autor Carl Barks und die Übersetzerin Erika Fuchs drücken in dieser Comic-Geschichte ihr eigenes zwiespältiges Verhältnis zum Ingenieur aus. Barks wäre gern Erfinder gewesen, Fuchs war mit einem Ingenieur verheiratet, von dem zwar die Abwandlung zu Ingeniör/schwör stammt, der das Ingenieurslied aber in seiner originalen Aussage beherzigte. Die Comic-Figur Daniel Düsentrieb trifft insgesamt das zwiespältige Verhalten der Allgemeinheit zum Ingenieur. Er ist hart arbeitend und zufrieden, auch wenn nicht alle seine genialen Entwürfe gelingen oder die gelungenen angemessen gewürdigt beziehungsweise entlohnt werden. Dem Ingeniör ist nichts zu schwör wurde zum - hintersinnig mit etwas Spott besetzten - geflügelten Wort. Eine ähnliche Redewendung lautet:

Wo man ihm ein Rätsel schenkt, steht der Ingenieur und denkt.[7]

Ingenieur und Patent

Als Erfinder wird in Patentschriften häufig ein Ingenieur genannt. Ein einzelner Ingenieur kann sich mit guten oder vielen Erfindungen einen Namen machen. Er ist aber nicht zwangsläufig auch der Inhaber, der den gelegentlichen Erfolg eines erteilten Patents erntet. Das mit einem Patent geschützte Recht gehört dem Arbeitgeber, der seinem angestellten Erfinder nur eine Vergütung zu zahlen hat. Selbständige Ingenieure, die berühmt wegen ihrer vielen Patente sind, leisten sich deren Anmelde- und laufenden Kosten bei den Patentämtern meistens mehrerer Länder nur, weil sie durch wirtschaftlichen Erfolg auf Grund einer einzigen oder weniger Erfindungen dazu in der Lage sind. Beispiele für selbständige und wirtschaftlich erfolgreiche Erfinder sind Thomas Alva Edison und Artur Fischer.

Ansichten über Ingenieure

Einige typische Stichproben findet man auf der Spiel-und-Spaß-Seite der VDI nachrichten.[8]

Deutschland

Sozialversicherungspflichtig
beschäftigte Ingenieure
in Deutschland[9]
Jahr Anzahl
1999 637.935
2001 657.491
2003 647.051
2005 639.119
2007 654.358

Der Grad Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing.) wird durch ein in der Regel fünf Jahre dauerndes Studium an einer Technischen Universität (früher Technische Hochschule) oder Universität erworben. Das vierjährige Studium an einer Fachhochschule führt zum Diplom-Ingenieur (FH)[10] Die vor der Gründung der Fachhochschulen existierenden Ingenieurschulen führten nach minimal drei Jahren zum Ingenieur (grad). Auf Grund des Bologna-Prozesses haben inzwischen viele Hochschulen auch ihre Ingenieurstudiengänge auf den Abschluss Bachelor oder Master umgestellt. Die entsprechenden akademischen Grade lauten Bachelor of Engineering (B.Eng.) oder Bachelor of Science (B.Sc.) bzw. Master of Engineering (M.Eng.) oder Master of Science (M.Sc.).

Berufsbezeichnungen und akademische Grade

Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 1970er Jahre durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer geschützt und wird seither nur an Absolventen entsprechender Bildungseinrichtungen verliehen. Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen.

Absolventen früherer Ingenieurschulen dürfen nach landesrechtlicher Regelung die vormals verliehene staatliche Bezeichnung „Ingenieur (grad.)“ (graduierter Ingenieur) führen oder im Rahmen eines Nachdiplomierungsverfahrens beim für die zu Grunde liegende Ausbildung zuständigen Kultusminister unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Bezeichnung „Dipl.-Ing. (FH)“ tragen. Der Grad „Dipl.-Ing. (FH)“ wird seit 1987 von den Fachhochschulen verliehen, die den Ingenieurschulen folgten. Der an Berufsakademien erworbene Abschluss erhält den Klammerzusatz (BA): „Diplom-Ingenieur (BA)“.

Das Studium an Technischen Universitäten (früher Technischen Hochschulen) wird traditionell immer mit dem Grad „Dipl.-Ing.“ - in neuerer Zeit freiwillig mit dem Klammerzusatz (TU) oder (TH) geschrieben zur Unterscheidung vom Dipl.-Ing. (FH) - abgeschlossen.

Nach einer Promotion in den Ingenieurwissenschaften an einer Technischen Universität wird der akademische Grad eines „Doktors der Ingenieurwissenschaften” („Doktor-Ingenieur“, „Dr.-Ing.“) verliehen, möglich sind aber auch der „Dr. techn.“ bzw. der „Dr. mont.“ für technische bzw. Montanwissenschaften.

Bologna-Prozess

Auf Grund des Bologna-Prozesses haben inzwischen (2010) fast alle Fachhochschulen und die meisten Universitäten auch ihre Ingenieurstudiengänge auf den Abschluss Bachelor oder Master umgestellt. Studenten, die zuvor sich auf einen Diplom-Studiengang eingeschrieben haben, können auch noch ihr Studium mit Diplom abschließen. Die entsprechenden akademischen Grade lauten Bachelor of Engineering (B.Eng.) oder Bachelor of Science (B.Sc.) bzw. Master of Engineering (M.Eng.) oder Master of Science (M.Sc.) ohne Unterschied darauf, an welcher Hochschule das Studium absolviert wurde.

Kammern und Berufsverbände

Die berufsständischen Angelegenheiten der Ingenieure in Deutschland werden in Selbstverwaltung von den Ingenieurkammern wahrgenommen. Diese haben öffentlich-rechtlichen Status und sind – da das Ingenieurrecht in Deutschland grundsätzlich Ländersache ist – auf Ebene der Bundesländer organisiert. Ein „Beratender Ingenieur“ muss bestimmte gesetzlich festgeschriebene Vorgaben erfüllen und sich in die „Liste der Beratenden Ingenieure“ der Ingenieurkammer seines jeweiligen Bundeslandes eintragen. Die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur für einen freiberuflich tätigen Ingenieur ist landesrechtlich geschützt.

Berufsverbände und Ingenieurvereinigungen wie beispielsweise der Akkreditierungsverbund für Studiengänge des Bauwesens (ASBau) stehen der Umstellung auf die neuen Abschlüsse kritisch gegenüber und zweifeln an, dass das Bachelor-Studium eine ausreichend berufsbefähigende Ausbildung leistet. Sie sehen in den neuen Abschlüssen den Versuch, einen großen Teil der Ausbildung in das Berufsleben zu verlagern.

Als Ingenieurverein hat sich in Deutschland der bereits 1856 gegründete VDI (Verein Deutscher Ingenieure) seit vielen Jahren erfolgreich etabliert. Mit derzeit rund 140.000 Mitgliedern (Stand Herbst 2011) gehört er zu den größten technisch-orientierten Vereinen und Verbänden weltweit.

Speziell die Interessen weiblicher Ingenieure vertritt der deutsche ingenieurinnenbund e. V. (dib). Mit der Organisation Ingenieure ohne Grenzen gibt es zudem einen Verein, der das weltweite Engagement von Ingenieuren für humanitäre Projekte fördert.

In der DDR erworbene Ingenieur-Grade

Die Ingenieure in der DDR wurden auf drei Niveaustufen ausgebildet:

  1. Ingenieurschulen (Fachschulen)
  2. An Ingenieurhochschulen (IHS)
  3. Technischen Hochschulen, Technischen Universitäten und Universitäten

Ausbildung an Ingenieurschulen (Fachschulen)

Ingenieurszeugnis der DDR, November 1990
sogenannte „Nachdiplomierung“

Als Zugangsvoraussetzung galt der Abschluss der 10. Klasse sowie eine Berufsausbildung. Eine Hochschulzugangsberechtigung in Form eines Abiturs o. ä. war nicht notwendig. Die Regelstudienzeit im Präsenzstudium betrug sechs Semester. Das letzte (sechste) Semester verbrachte der Student im Betrieb zur Einarbeitung auf seine zukünftige Stelle. Das Studium endete mit dem staatlichen Titel Ingenieur (Abk.: „Ing.“). Der Abschluss galt gleichzeitig als fachgebundene Hochschulreife. Häufig wurden Facharbeiter mit guten und sehr guten Leistungen vom Betrieb zum Fachschulstudium delegiert. Auch gab es spezielle Sonderstudienformen für Frauen (Frauensonderstudium), um die Frauenrate in den technischen Berufen anzuheben.

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurden die in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse beziehungsweise Befähigungsnachweise neu eingeordnet. Laut Art. 37, Abs. 1 des Einigungsvertrags haben die Fach- und Ingenieurschulabschlüsse, dessen Ausbildungsniveau zwischen der Facharbeiter- und Hochschulbildung lag, keine Entsprechung im westdeutschen Bildungssystem. Manche Abschlüsse sind gleichwertig dem westdeutscher Ingenieurschulen und Ingenieurakademien bis Anfang der 1970er Jahre. Eine Gleichstellung zu westdeutschen Fachhochschulabschlüssen war nicht möglich. Die Gleichwertigkeit zu Fachhochschulabschlüssen konnte nur nach dem Erwerb zusätzlicher Qualifikationen (Aufbaustudium an einer FH) festgestellt werden.

Auf Drängen der neuen Länder wurde auch eine Regelung zum Erwerb des FH-Diploms aufgrund von Berufserfahrung und ohne Besuch des Aufbaustudienganges vereinbart. Mit dieser Nachdiplomierung wird den Absolventen das Recht eingeräumt, nach Nachweis einer einschlägigen dreijährigen Berufstätigkeit den Titel Dipl.-Ing. (FH) zu tragen. Da dieser Titel vom Kultusministerium verliehen wird und nicht von einer Hochschule, handelt es sich hierbei um eine staatliche Bezeichnung und nicht um einen akademischen Grad. Dies ist vergleichbar mit der staatlichen Abschlussbezeichnung Dipl.-Ing. (BA) an einer Berufsakademie. Die ursprüngliche Stichtagsregelung wurde zwischenzeitlich durch ein Gerichtsurteil für ungültig erklärt.[11] Für die Nachdiplomierung muss beim Kultusministerium ein kostenpflichtiger Antrag gestellt werden.

Nach der Wende wurden die meisten Ingenieurschulen geschlossen bzw. in Fachschulen zur Ausbildung Staatlich geprüfter Techniker umgewandelt. Einige wurden zu Fachbereichen von Fachhochschulen ausgebaut.

Ausbildung an Ingenieurhochschulen (IHS)

Ab 1969 wurden im Rahmen der 3. Hochschulreform der DDR die Ingenieurhochschulen eingeführt. Als Zugangsvoraussetzung galt die Berufsausbildung mit Abitur (BmA) oder das Abitur der EOS mit einem Vorpraktikum. Auch bot man für Interessenten ohne Abitur einjährige Vorkurse zur Erlangung des Teilabiturs direkt an den IHSen an. Die Regelstudienzeit betrug anfangs 3,5 Jahre und wurde später auf vier Jahre erhöht. Ein Semester war das große Industriepraktikum. Das Studium endete mit dem Hochschulgrad Hochschulingenieur (Abk.: „HS-Ing.“).

Die Ingenieurhochschule war von seiner Aufgabenstellung und vom akademischen Niveau das ostdeutsche Pendant zu den westdeutschen Fachhochschulen. Die Ingenieurhochschule sollte die Ingenieurfachschule ablösen. Aufgrund von Abiturientenmangel scheiterte dieses Vorhaben. Wegen der Verwechslungsgefahr zum Ing. wurde auch der Hochschulgrad HS.-Ing. ab 1977 nicht mehr vergeben. Die verbliebenen Ingenieurhochschulen wurden zu Technischen Hochschulen umgewandelt oder solchen angegliedert, oder sie wurden Ingenieurhochschulen mit Promotionsrecht und dem Abschluss Diplomingenieur.

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurden (gemäß Einigungsvertrag) die Abschlüsse der Ingenieurhochschulen als gleichwertig bzw. niveaugleich westdeutscher FH-Abschlüsse eingestuft. Die Absolventen konnten sich ohne Auflagen und Einschränkungen zum akademischen Grad Diplom-Ingenieur (FH) umdiplomieren lassen. Nach der Wende wurden sämtliche Ingenieurhochschulen zu Fachhochschulen.

Ausbildung an Technischen Hochschulen, Technischen Universitäten und Universitäten

Zugangsvoraussetzung für das Ingenieurstudium an einer TH/TU oder Uni war das Abitur. Die Regelstudienzeit betrug fünf Jahre, später wurde sie per Ministerbeschluss einheitlich auf vier Jahre begrenzt. Der Abschluss war der akademische Grad Diplomingenieur.

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurden (gemäß Einigungsvertrag) die Abschlüsse an traditionellen Technischen Hochschulen und Universitäten als gleichwertig bzw. niveaugleich den Abschlüssen der westdeutschen Technischen Hochschulen und Universitäten eingestuft. Abschlüsse, die an Technischen Hochschulen abgelegt wurden, die aus Ingenieurhochschulen hervorgingen, unterzog man einer Inhaltsprüfung. Bei mindestens 9-semestriger Studiendauer wurden sie wie TH- bzw. TU-Abschlüsse gewertet. Bei 8-semestriger Studiendauer wurden sie als gleichwertig dem westdeutschen FH-Abschluss eingestuft. Die meisten dieser vormals in Technische Hochschulen umgewandelten Ingenieurhochschulen wurden nach der Wende zu Fachhochschulen. Nur einige wenige erlangten den Status einer TU.

Österreich

Die technische Ausbildung, die Führung der Standesbezeichnung Ingenieur und der akademischen Ingenieurgrade, sowie die auf ziviltechnischer und gewerberechtlicher Basis beruhende Berufsbezeichnung Ingenieur sind in Österreich bundeseinheitlich geregelt.

Ingenieursausbildung im Rahmen des Schulsystems

Im Rahmen des Schulsystems erfolgt die Ingenieursausbildung an den Höheren Technischen Lehranstalten (HTL) und den Höheren Land- und Forstwirtschaftlichen Lehranstalten (HLFL). Die Ausbildung dauert fünf Jahre (9. bis 13. Schulstufe) und schließt mit der Reife- und Diplomprüfung ab.

Die Voraussetzungen um die Standesbezeichnung Ingenieur (Ing.) führen zu dürfen, sind im Ingenieursgesetz 2006 geregelt. Neben der Reife- und Diplomprüfung an einer der oben genannten Ausbildungseinrichtungen muss der Nachweis der Absolvierung einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis, welche gehobene Kenntnisse auf jenen Fachgebieten voraussetzt, in denen Reife- und Diplomprüfungen abgelegt werden können, erbracht werden (§ 2 Z 1 lit. b IngG 2006). Mit diesen Nachweisen kann der Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend gestellt werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird mit einer Urkunde „Das Recht zur Führung der Standesbezeichnung ‚Ingenieur‘ (‚Ing.‘) verliehen.“

Ohne Reife- und Diplomprüfung, jedoch mit nachgewiesenen gleichwertigen Fachkenntnissen, kann das Recht zur Führung der Standesbezeichnung auch nach sechs Jahren Praxis verliehen werden. Es ist hierzu eine kommissionelle Ingenieurprüfung abzulegen. Die Gleichwertigkeit der Kenntnisse als Prüfungsvoraussetzung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend nach Maßgabe der Dinge streng geprüft.

Darüber hinaus gab es während einer Übergangszeit auch die Standesbezeichnung Diplom-HTL-Ingenieur (Dipl.-HTL-Ing.) bzw. Diplom-HLFL-Ingenieur (Dipl.-HLFL-Ing.). Hierfür mussten nach der Reife- und Diplomprüfung einer österreichischen Höheren Technischen Lehranstalt oder einer Höheren Land- und Forstwirtschaftlichen Lehranstalt eine sechsjährige fachliche Praxis absolviert, eine schriftliche Arbeit abgefasst, sowie eine kommissionelle Prüfung vor Sachverständigen abgelegt werden. Diese Möglichkeit der Nachqualifizierung für HTL-Ingenieure war als Übergangsphase nach Einführung der Fachhochschulen gedacht und wurde mit der Ingenieurgesetznovelle 2006 per 31. Dezember 2006 wieder abgeschafft.

Universitäten und Fachhochschulen

Die Ingenieursausbildung an Universitäten (meist Technischen Universitäten) bzw. Fachhochschulen erfolgte bis zur Umsetzung des Bologna-Prozesses durch Diplomstudien, wobei deren Mindeststudiendauer an den Universitäten üblicherweise 10 Semester und an Fachhochschulen 8 Semester betrug. Den Absolventen von technischen Diplomstudien an Universitäten wurde der akademische Grad Diplomingenieur (Abk.: Dipl.-Ing. oder DI) mit 300 ECTS-Leistungspunkten und den Absolventen von technischen Diplomstudien an Fachhochschulen der akademische Grad Diplomingenieur (FH) (Abk.: Dipl.-Ing. (FH) oder DI (FH)) mit 240 ECTS-Leistungspunkten verliehen.

Mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses erfolgt die Ingenieursausbildung sowohl an Universitäten (meist Technischen Universitäten) als auch an Fachhochschulen durch Bachelor- und Masterstudien, wobei für die Aufnahme eines Masterstudiums ein bereits abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium erforderlich sind. Die Studiendauer von technischen Bachelorstudien beträgt meist 6 Semester und jene der daran anschließenden Masterstudien üblicherweise 4 Semester. Den Absolventen von Bachelorstudien wird der akademische Grad Bachelor of Science (Abk.: B.Sc. oder BSc) mit 180 ECTS-Leistungspunkten und den Absolventen von Masterstudien der akademische Grad Diplomingenieur (Abk.: Dipl.-Ing. oder DI) bzw. Master of Science (Abk.: M.Sc. oder MSc) mit 120 ECTS-Leistungspunkten (d. h. in Summe ebenfalls 300 ECTS-Leistungspunkten) verliehen.

Absolventen von Master-Studiengängen sind für ein anschließendes Doktoratsstudium zugelassen, wobei sich die Mindeststudiendauer des Doktoratsstudiums um bis zu 2 Semester verlängern kann, falls die Mindeststudiendauer des absolvierten Masterstudiums weniger als 4 Semester beträgt.

Das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften, welches nur an Universitäten absolviert werden kann, weist eine Regelstudiendauer von 6 Semester mit insgesamt 180 ECTS-Leistungspunkten auf. Den Absolventen dieses Studiums wird der akademische Grad Doktor der Technischen Wissenschaften (Dr. techn.) verliehen.

Ziviltechniker und Ingenieurbüros

Der Zugang und die Ausübung des Berufs des Ziviltechnikers (Architekten und Ingenieurkonsulenten) wird durch das Ziviltechnikergesetz reglementiert, die Vertretung der Ingenieurkonsulenten erfolgt durch die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten.

Der reglementierte Beruf Beratender Ingenieur bzw. die Zugangsvoraussetzung zum Betreiben eines Ingenieurbüros wird geregelt in der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über das BGBL. II 89/2003 („Zugangsvoraussetzungs-Verordnung für reglementierte Gewerbe Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure“).

Die Berufsvoraussetzung ist gegeben für Personen, die

  • eine technische Hochschule oder Fachhochschule und eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet, oder
  • eine dem Fachgebiet entsprechende HTL (Höhere Technische Lehranstalt bzw. entsprechende Sonderform HFL) und eine mindestens sechsjährige fachliche Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet, und
  • eine Befähigungsprüfung gemäß Gewerbeordnung 1994, BGBL. Nr. 111/2002, nachweisen.[12]

Personen die für das reglementierte Gewerbe Ingenieurbüro/beratende Ingenieure in Österreich zugelassen sind, dürfen dieses auch in den anderen EU-Ländern ausüben (EU-Diplomanerkennungsrichtline für reglementierte Berufe).

Als Ingenieurvereine haben sich in Österreich der VÖI (Verein Österreichischer Ingenieure) und ÖIAV (Österr. Ingenieur- und Architektenverein) seit vielen Jahren erfolgreich etabliert. Das österreichische Ingenieurregister wird vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend geführt.

Die berufsständischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Ziviltechniker in Österreich werden in Selbstverwaltung von den Ingenieurkammern wahrgenommen. Diese sind die gesetzliche Interessensvertretung des Berufsstandes und haben daher öffentlich-rechtlichen Status. Sie sind in vier Länderkammern organisiert, deren bundesweite Dachorganisation die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten ist. Innerhalb der Kammern sind neben den Ingenieurkonsulenten auch die Architekten vertreten, jedoch in getrennten Sektionen organisiert.

Schweiz

In der Schweiz können Ingenieurwissenschaften an den beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen (in Zürich und Lausanne, Titel Bachelor/Master of Science ETH) und an den Fachhochschulen (Titel Bachelor/Master of Science FH) studiert werden.

Als Ingenieurvereine haben sich in der Schweiz einerseits der 1837 gegründete „Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein“ und andererseits „Swiss Engineering“ (ehemals Schweizerischer Technischer Verband, STV), etabliert. Ingenieurkammern wie in Deutschland und Österreich gibt es in der Schweiz nicht.

Frankreich

In Frankreich erfolgt das Ingenieurstudium an „Écoles d’Ingénieurs“ (Ingenieurhochschulen), auch „Grande école“ genannt, und an den Universitäten. Der Titel und Beruf Ingénieur ist an sich in Frankreich nicht geschützt.

Die „Grandes écoles“ gelten als Ausbildungsstätten der Führungselite von Staat und Wirtschaft. Die Ausbildung an den Ingenieurhochschulen ist durch Projekte und Praktika während des fünf jährigen Studiums stärker an den Erfordernissen des Arbeitsmarkts orientiert. Es gibt ungefähr 240 Ingenieurhochschulen, an denen jährlich rund 26 000 Studenten ein Diplom erhalten. Um ein Ingenieurdiplom erteilen zu dürfen, muss die Schule vom Hochschulminister dazu berechtigt werden. Die an den „Grandes Écoles“ ausgebildeten Ingenieure tragen den Titel „ingénieur diplômé“ gefolgt von dem Namen ihrer Ingenieurhochschule. Das Studium an den „Grandes Écoles“ entspricht weitgehend einem verlängerten Studium des Ingenieurwesens an einer Fachhochschule (Masterniveau) in Deutschland. Dies liegt an der verschulten und praxisnahen weniger forschungsorientierten Ausbildung an einer Grande École.

1992 wurden die IUP (Institut Universitaire Professionnalisé = Praxisorientiertes Universitäts-Institut) an Universitäten eröffnet. Dort bekamen die Absolventen nach vier Jahren Studium mit der Maîtrise IUP einen Titel als ingénieur-maître. Seit der Umsetzung des Bologna-Prozess wird dieser Titel nicht mehr verliehen. Andererseits gab es schon damals auf dem Arbeitsmarkt Ingenieure, die ein DESS nach fünf Jahren Studium an einer Universität erworben hatten. Heute ist in Frankreich jeder Master-Absolvent eines entsprechenden Studiengangs Ingenieur. Das Ingenieurstudium an einer Universität in Frankreich ist weitgehend mit dem Studium an einer deutschen (Technischen) Universität vergleichbar.

Die ca. 50 % der in Frankreich arbeitenden Ingenieure, die von den Universitäten kommen, sind meistens in einem besonderen Fach spezialisiert, während die in Grandes Ecoles ausgebildeten ingénieurs diplômés (Diplom-Ingenieure) grundsätzlich allgemeine Kenntnisse haben. Deswegen werden diese auch Ingénieur généraliste genannt. Dessen Spezialisierung ist also relativ gering und soll theoretisch den französischen ingénieur diplômé vielseitige Einsatzfähigkeiten geben.

In den Unternehmen werden sowohl Ingenieure von Universitäten als auch ingénieurs diplômés d'École am selben Posten Ingénieur genannt, die Lohnskala ist allerdings unterschiedlich: ein ingénieur diplômé verdient in der Regel mehr.

Italien

In Italien ist der Titel ingegnere gesetzlich geschützt und an ein Hochschulstudium sowie eine Staatsprüfung gebunden.

Finnland

In Finnland erfolgt das Ingenieurstudium an Technischen Universitäten, an technischen Fakultäten anderer Universitäten und an Fachhochschulen. An Universitäten legen die Studenten zuerst das Examen tekniikan kandidaatti mit 180 Leistungspunkten nach etwa sechs Semestern ab und setzen ihre Studien danach bis zum Examen diplomi-insinööri (Diplomingenieur) fort. Die Gesamtdauer des Studiums ist 300 Leistungspunkte, das heißt zehn Semester. Im internationalen Vergleich werden tekniikan kandidaatti und diplomi-insinööri als Bachelor of Science (Eng.) und Master of Science (Eng.) übersetzt. Die Absolventen können direkt promovieren.

An den Fachhochschulen heißt der Abschluss insinööri (AMK) (Ingenieur (FH)) mit 240 Leistungspunkten. Als Abschluss ist insinööri (AMK) mit tekniikan kandidaatti vergleichbar aber wird jedoch als Bachelor of Engineering übersetzt. Nach drei Jahren Berufserfahrung können die Fachhochschulingenieure ihre Studien an Fachhochschulen fortsetzen. Dann können sie den Abschluss insinööri (ylempi AMK) (Ingenieur (hohere FH)) mit 120 Leistungspunkten ablegen. Gesetzlich ist insinööri (ylempi AMK) mit diplomi-insinööri vergleichbar und wird als Master of Engineering gewertet. Die FH-Ingenieure haben auch die Möglichkeit an den Universitäten zu studieren. Dort ist es ihnen möglich mit Studien von 180 Leistungspunkten das Diplomingenieurexamen abzulegen.

Vor Einführung des finnischen Fachhochschulsystems in den 1990er Jahren wurden Ingenieure auch in technische Lehranstalten (teknillinen oppilaitos) ausgebildet. Das Ingenieursstudium in einer solchen technischen Lehranstalt dauerte vier Jahre und schloss mit dem Abschluss insinööri (Ingenieur) ab. Die Abschlüsse insinööri und insinööri (AMK) sind gesetzlich fast gleichgestellt.

Andere europäische Staaten

In vielen Staaten Osteuropas wie z. B. der Slowakei, Tschechien, Ungarn und Polen wird gemäß dem Bologna-Prozess inzwischen der Bachelor bzw. Master verliehen. Hier verwendet man mittlerweile auch den internationalen Bachelor of Engineering (B. Eng.) bzw. Master of Engineering (M. Eng.).

Englischsprachige Staaten

Die Bezeichnung Engineer ist auch in den meisten englischsprachigen Staaten kein geschützter Begriff und werden für verschiedenste Berufsbezeichnungen verwandt. Nur Titel wie Professional Engineer (P. E. oder Pr. Eng.), Chartered Engineer (CEng) in UK, Irland, Indien, Registered Engineer (R. Eng.), civil engineer (Bauingenieur) oder mechanical engineer (Maschinenbauingenieur) sind teilweise (z. B. in Kanada und einigen Bundesstaaten der USA) gesetzlich geschützt.

Fachrichtungen

Sehr bekannte ingenieurwissenschaftliche Fachrichtungen sind beispielsweise:

Weitere Fachrichtungen finden sich in der Liste der ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtungen.

Siehe auch

Literatur

  • Walter Kaiser, Wolfgang König: Geschichte des Ingenieurs. Ein Beruf in sechs Jahrtausenden. Carl Hanser Verlag, München u. a. 2006, ISBN 3-446-40484-8.
  • Horst Czichos, Manfred Hennecke (Hrsg.): Hütte – Das Ingenieurwissen. 33. aktualisierte Auflage. Springer, Berlin u. a. 2007, ISBN 978-3-540-71851-2.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Ingenieur – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Anmerkungen und Einzelnachweise

  1. Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Berlin 1948 und 2002.
  2. Günther Drosdowski: Das Herkunftswörterbuch: Etymologie der deutschen Sprache. Duden Band 7, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 1989, ISBN 3-411-20907-0.
  3. a b Ingenieurkammer Sachsen: Ingenieurleistungen in Sachsen, 1998, S. 9ff., ISBN 3-00-002735-1.
  4. Heinz Hossdorf: Das Erlebnis Ingenieur zu sein, Birkhäuser Verlag, Basel 2002, ISBN 3-7643-6050-X, ISBN 978-3-7643-6050-4
  5. Text des Ingenieurliedes auf hor.de
  6. a b c Georg Ruppelt: Die Inscheniers können doch alles. Mit Stichworten daraus in: b-i-t-online.de, April 2005 (nur mit Anmeldung).
  7. Wenn man ihm ein Rätsel schenkt, dann sitzt der Ingenieur und denkt…
  8. Was ist eigentlich ein Ingenieur? Videos der VDI nachrichten.
  9. Berufe im Spiegel der Statistik 1999 - 2007. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, abgerufen am 14. April 2009.
  10. Der Klammerzusatz (FH) ist zwingend. Beim an einer (Technischen Universität) erworbenen Diplom-Ingenieur wird gelegentlich zur Unterscheidung der freiwillige Klammerzusatz (TU) beziehungsweise (TH) verwendet.
  11. Az: 2 A 278/09 des SächsOVG vom 11. Januar 2011.
  12. www.ingenieurbueros.at

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