Indiz

Indiz

Unter einem Indiz (von lat.: indicare = anzeigen) wird im Prozessrecht ein Hinweis verstanden, der für sich allein oder in einer Gesamtheit mit anderen Indizien den Rückschluss auf das Vorliegen einer Tatsache zulässt. Im Allgemeinen ist ein Indiz mehr als eine Behauptung, aber weniger als ein Beweis.

Im Recht gilt als Indiz eine erwiesene Tatsache, aus der in Schlussfolgerung der Beweis für eine andere, nicht unmittelbar bewiesene Tatsache abgeleitet werden kann. Ein Indizienbeweis im Strafprozess ist ein Beweis der strafbaren Handlung aufgrund von Tatsachen, die nicht unmittelbar den zu beweisenden Vorgang ergeben, aber einen Schluss auf diesen zulassen.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Indiz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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  • Indiz — Indiz …   Deutsch Wörterbuch

  • Indīz — (lat. indicium, Indizie, Anzeige, Inzicht), eine Tatsache, deren Vorhandensein und deren Gewißheit auf das Vorhandensein und auf die Wahrheit einer andern zu beweisenden Tatsache schließen lassen; insbes. im Strafprozeß eine Tatsache, die eine… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Indiz — Indīz (Indizĭum, lat.), Indizienbeweis, s. Anzeige …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Indiz — Sn erw. fach. (19. Jh.) Entlehnung. In der Rechtssprache entlehnt aus l. indicium Anzeichen, Anzeige . Dieses zu l. indīcere anzeigen (Index).    Ebenso nndl. indicium, nfrz. indice, nschw. indicium, nnorw. indisium. lateinisch l …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Indiz — »Hinweis, Anzeichen; Umstand, dessen Vorhandensein mit großer Wahrscheinlichkeit auf einen Sachverhalt schließen lässt (Rechtsw.)«: Das Fremdwort wurde im 19. Jh. aus lat. indicium »Anzeige; Anzeichen; Beweis« eingedeutscht. Dies gehört zu lat.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Indiz — Anhaltspunkt; Hinweis; Verdachtsgrund; Indizienbeweis * * * In|diz [ɪn di:ts̮], das; es, ien (bes. Rechtsspr.): Umstand, der auf einen bestimmten [im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu beweisenden] Sachverhalt schließen lässt: das Urteil stützt… …   Universal-Lexikon

  • Indiz — das Indiz, ien (Mittelstufe) Tatsache, die mit Wahrscheinlichkeit auf einen bestimmten Sachverhalt schließen lässt Beispiel: Die Anklage beruht nur auf Indizien. das Indiz, ien (Aufbaustufe) geh.: Zeichen von etw., was in Zukunft kommen wird… …   Extremes Deutsch

  • Indiz — 1. Beweisstück, Indizienbeweis; (Rechtsspr.): Beweismaterial, Beweismittel; (bes. Rechtsspr.): Verdachtsmoment. 2. Anhalt, Anhaltspunkt, Anzeichen, Hinweis, [Hinweis]zeichen; (bildungsspr.): Symptom; (Fachspr.): Indikator. * * *… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Indiz — In·diz [ɪn diːts] das; es, In·di·zi·en [ diːtsi̯ən]; 1 meist Pl, Jur; etwas, das darauf hindeutet, dass jemand ein Verbrechen begangen hat <die Indizien sprechen gegen jemanden; jemanden aufgrund von Indizien verhaften, verurteilen> || K :… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Indiz — In|diz 〈n.; Gen.: es, Pl.: di|zi|en〉 oV 1. Tatsache, die auf das Vorhandensein einer anderen schließen lässt 2. Tatsache, die eine Straftat nicht unmittelbar erweist, aber auf diese schließen lässt [Etym.: <lat. indicium »Anzeichen, Beweis«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

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