Incoterms

Incoterms

Incoterms (International Commercial Terms, deutsch: Internationale Handelsklauseln) sind eine Reihe von freiwilligen Regeln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel.

Inhaltsverzeichnis

Einzelheiten

Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) entwickelt und 1936 erstmals aufgestellt. Der Stand der Incoterms wird durch Angabe der Jahreszahl gekennzeichnet. Sie wurden mehrfach angepasst[1], die aktuelle Fassung sind die Incoterms 2010 (7. Revision). Die Incoterms 2010 wurden als 7. Revision zum 1. Januar 2011 implementiert.[2]. Hierdurch werden die ursprünglich 13 Klauseln der Incoterms 2000 auf 11 Klauseln bei den Incoterms 2010 reduziert, wovon 7 multimodal und 4 nur im See- oder Binnenschifftransport einsetzbar sind.[3]

Die Incoterms sollen vor allem die Art und Weise der Lieferung von Gütern regeln. Die Bestimmungen legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes oder Beschädigung der Ware das finanzielle Risiko trägt (Stichwort: Gefahrübergang). Die Incoterms geben jedoch keine Auskunft darüber, wann und wo das Eigentum an der Ware von dem Verkäufer auf den Käufer übergeht. Auch Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand werden über sie nicht geregelt.

Die Incoterms haben keine Gesetzeskraft; sie werden nur rechtswirksam, wenn sie zwischen Käufer und Verkäufer gültig vereinbart werden. Die Anerkennung durch Gerichte erfolgt nur bei Einbeziehung in einen Vertrag. Um rechtskräftig zu sein, muss im Vertrag zum Beispiel erwähnt sein „CIP gemäß INCOTERMS 2010“, wobei 2010 auf die jeweilige Version der Incoterms verweist. Sonderbestimmungen in einzelnen Verträgen zwischen den Parteien gehen den Incoterms vor. Die Verwendung der Incoterms im Vertrag (durch Angabe von Kürzel der Klausel und des jeweiligen Orts) ist freiwillig.

Jeder Incoterm benötigt zudem eine Ortsangabe, die je nach Vereinbarung genau (Adresse) oder variabel (beispielsweise ein Hafenrevier) sein kann. Im zweiten Fall wird die exakte Adresse ggf. kurz vor Ankunft ermittelt, beispielsweise im Überseehandel (siehe ARAG).

Die Incoterms werden auch in verschiedenen Statistiken verwendet: In der Außenhandelsstatistik wird für die Ausfuhren immer der FOB-Wert, für Einfuhren immer der CIF-Wert angegeben. Der Zollwert wird grundsätzlich auf der Basis eines fiktiven CIF-Import ermittelt.

Zusammenfassende Neuerungen der Incoterms 2010

  • Nutzung nicht nur international, sondern auch national
  • Reduzierung der Klauseln von 13 auf 11 (die maritimen Klauseln DAF, DES, DEQ, DDU wurden entfernt; die allgemeinen Klauseln DAT, DAP neu hinzugefügt)
  • Gliederung der Incoterms in:
  • Rules for any Mode or Modes of Transport (Allgemeine Klauseln)
DAT, DAP, DDP, CPT, CIP, EXW, FCA
  • Rules for Sea and Inland Waterway Transport (See- und Binnenschifffahrt)
FAS, FOB, CFR, CIF
  • Die Verständlichkeit und Anwendungssicherheit zur Auswahl der jeweils passenden Incoterms wurde durch die jeder Klausel seit 2010 vorangestellten "Guidance Notes"[4] erleichtert.
  • Der Übergang der Gefahr (Gefahrtragung) erfolgt nun bei FOB, CFR, CIF, sobald sich die Güter an Bord des Schiffes befinden.[5]

Incoterm-Codes 2010 (aktuell)

Die Incoterms Klauseln werden nunmehr in zwei Gruppen eingeteilt. Die erste Gruppe bezieht sich auf die Klauseln, welche für jeden Transport und den kombinierten Transport angewendet werden können (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DAT, DDP). Die zweite Gruppe bezieht sich auf die Klauseln, welche ausschließlich auf den See- oder Binnenschifffahrtstransport angewendet werden können (FAS, FOB, CFR, CIF).[6]

Code Bedeutung anzugebender Ort
EXW ab Werk (engl.: EX Works) Standort des Werks
FCA Frei Frachtführer (engl.: Free CArrier) Frei vereinbarter Frachtführer
FAS frei längsseits Schiff (engl.: Free Alongside Ship) vereinbarter Verladehafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen)
FOB frei an Bord (engl.: Free On Board) vereinbarter Verladehafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen)
CFR Kosten und Fracht (engl.: Cost And FReight) vereinbarter Bestimmungshafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen)
CIF Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen (engl.: Cost Insurance Freight) vereinbarter Bestimmungshafen (nur zur Schiffsverladung empfohlen)
CPT Fracht bezahlt bis (engl.: Carriage Paid To) vereinbarter Bestimmungsort
CIP Fracht und Versicherung bezahlt (engl.: Carriage Insurance Paid) vereinbarter Bestimmungsort
DAT Geliefert Terminal (engl.: Delivered At Terminal) vereinbarter Terminal
DAP Geliefert benannter Ort (engl.: Delivered At Place)[7] vereinbarter Lieferort im Einfuhrland
DDP Geliefert Zoll bezahlt (engl.: Delivered Duty Paid) vereinbarter Lieferort im Einfuhrland

Incoterm-Codes 2000

Code Bedeutung anzugebender Ort
EXW ab Werk (engl.: EX Works) Standort des Werks
FCA Frei Frachtführer (engl.: Free CArrier) Frei vereinbarter Frachtführer
FAS frei längsseits Schiff (engl.: Free Alongside Ship), nur für Schiffstransporte vereinbarter Verladehafen
FOB frei an Bord (engl.: Free On Board) vereinbarter Verladehafen
CFR Kosten und Fracht (engl.: Cost And Freight), nur für Schiffstransporte vereinbarter Bestimmungshafen
CIF Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen (engl.: Cost Insurance Freight) vereinbarter Bestimmungshafen (nur für Seefracht empfohlen!)
CPT Fracht bezahlt bis (engl.: Carriage Paid To) vereinbarter Bestimmungsort
CIP Fracht und Versicherung bezahlt bis (engl.: Carriage Insurance Paid) vereinbarter Bestimmungsort
DAF frei Grenze (engl.: Delivered At Frontier) vereinbarter Lieferort an der Grenze
DES frei ab Schiff (engl.: Delivered Ex Ship), nur für Schiffstransporte vereinbarter Bestimmungshafen
DEQ frei ab Kai (engl.: Delivered Ex Quay), nur für Schiffstransporte vereinbarter Bestimmungshafen inkl. Entladung
DDU frei unverzollt (engl.: Delivered Duty Unpaid) vereinbarter Bestimmungsort im Einfuhrland
DDP frei verzollt (engl.: Delivered Duty Paid) vereinbarter Lieferort im Einfuhrland

Pflichten des Verkäufers nach den Incoterms 2010

Verladung auf LKW Export-Zollanmeldung Transport zum Exporthafen Entladen des LKW im Exporthafen Ladegebühren im Exporthafen Transport zum Importhafen Entladegebühren im Importhafen Verladen auf LKW im Importhafen Transport zum Zielort Versicherung Einfuhr-Verzollung Einfuhr-Versteuerung
EXW Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein
FCA Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein
FAS Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein
FOB Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein
CFR Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein
CIF Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ja Ja Nein Nein Nein Nein
CPT Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein
CIP Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein
DAP Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein
DAT Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein
DDP Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ja Ja

Marke und Lizenzierung

Incoterms ist eine geschützte, registrierte Marke der ICC, die in Europa sowohl als Wortmarke[8] als auch als Bildmarke[9] geschützt ist. In der Bundesrepublik Deutschland werden die Markenrechte durch den ICC e.V., Internationale Handelskammer in Berlin, wahrgenommen. Weiterbildungshäuser und Trainer unterliegen dem ICC e.V. gegenüber einer Lizenzierungspflicht.

Literatur

  • Baumbach/ Hopt, HGB. Kommentar, 34. Aufl. 2010, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-59034-4, Erläuterung u.a. der Incoterms 2000
  • Incoterms® 2010 englisch-deutsch, ISBN 978-3-929-62171-6
  • Incoterms® 2010 - Kommentierung für die Praxis inklusive offiziellem Regelwerk, ISBN 978-3-898-17889-1
  • (weitere Publikationen auf der Internet-Seite der ICC Deutschland)
  • Claudia Zwilling-Pinna, Update wichtiger Handelsklauseln: Neufassung der Incoterms ab 2011, Betriebs-Berater 49/2010, 2980

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Anpassung in den Jahren: 1953, 1967, 1976, 1980, 1990, 2000 und 2010.
  2. International Chamber of Commerce Deutschland
  3. Übersicht über die neuen Klauseln und deren Änderungen gegenüber den Incoterms 2000 auf den Seiten der IHK Stuttgart.
  4. Die "Guidance Notes" sind nicht Teil der Incoterm selbst, sondern dienen nur der Auswahl und Interpretation.
  5. Das bisherige Gedankenmodell, dass die Gefahrtragung übergeht, sobald die Ware die Schiffsreling überschritten hat, soll offensichtlich ersetzt werden.
  6. In der Vergangenheit wurden von der Praxis die Klauseln, die ausschließlich für den See- und Binnenschifffahrtstransport verwendet werden sollten, auch für den Luft- und Landtransport verwendet.
  7. Die DAP-Klausel ersetzt die bisherige DDU-Klausel.
  8. HABM Markenregister Incoterms
  9. HABM Markenregister Incoterms 2010 ICC


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