Immobilienmarkt (Deutschland)

Immobilienmarkt (Deutschland)

Unter Immobilienmarkt versteht man die Gesamtheit der jährlichen Transaktionen an Wohnimmobilien (Wohnbauland und Wohngebäude), gewerblichen Immobilien (Nichtwohngebäude und Bauland für gewerbliche Objekte) und sonstigen unbebauten Grundstücken (in der Regel Flächen für die Land- und Forstwirtschaft sowie für den Gemeinbedarf).

Die Immobilienwirtschaft ist mit rd. 400 Mrd. € Umsatz (Stand 2009) der zweitgrößte Wirtschaftszweig in Deutschland. Zur Immobilienwirtschaft zählen alle Unternehmen, die sich mit Planung, Erstellung, Finanzierung und Bewirtschaftung von Immobilien beschäftigen. Diese Unternehmen benötigen für ihre Arbeit grundlegende Informationen über Entwicklungen auf dem Immobiliensektor sowie Auswirkungen von Rahmenbedingungen.

Akteure, die sich um die Transparenz des Immobilienmarktes in Deutschland kümmern, sind neben der amtlichen Wertermittlung auch private Unternehmen der Immobilienwirtschaft sowie einzelne staatliche oder halbstaatliche Institutionen und Hochschulen. Deren Untersuchungen umfassen aber häufig nur bestimmte Teilmärkte oder Teilaspekte des Geschehens auf dem Immobiliensektor.

Mit Einführung des Bundesbaugesetzes 1960 hat der Gesetzgeber nach dem Wegfall der Preisbindung im Grundstücksverkehr den Ländern die Aufgabe übertragen, durch Einrichtung von Gutachterausschüssen und Führung von Kaufpreissammlungen für allgemeine Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu sorgen. Zu diesem Zweck werden den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse von den Notaren Abschriften aller Kaufverträge über Immobilien übermittelt. Kaufpreissammlungen sind Datenbanken, in denen die Kaufverträge im erforderlichen Umfang mit ihren wesentlichen Vertragsdaten, Ordnungsmerkmalen und mit den preis- und wertbestimmenden Merkmalen erfasst werden; sie stellen somit ein originäres Abbild des Geschehens auf dem Grundstücksmarkt dar. Die Analyse dieser Kauffalldaten liefert die für die Immobilienwirtschaft wesentlichen Informationen, die von den Gutachterausschüssen z. B. in Form von Grundstücksmarktberichten und Bodenrichtwerten veröffentlicht werden. Zusätzlich stehen die Daten der Kaufpreissammlung berechtigten Interessenten zur Verfügung. Datenschutzrechtliche Anforderungen werden durch eine entsprechende Anonymisierung der Kauffalldaten erfüllt.

Die regionale Zuständigkeit der amtlichen Wertermittlung war bisher ein Hemmnis für umfassende, bundesweite Aussagen zum Immobilienmarkt. Immerhin wurde mit der Reform des Erbschaftsteuergesetzes und der damit verbundenen Novellierung des Baugesetzbuches in 2009 die Einrichtung von zentralen Institutionen der Gutachterausschüsse in den Ländern (mit Ausnahme der Stadtstaaten) in Form von Oberen Gutachterausschüssen oder zentralen Geschäftsstellen Pflicht.

Um einen vollständigen, auf den tatsächlichen Kauffällen basierenden Überblick über den Immobilienmarkt für die gesamte Bundesrepublik liefern zu können hat sich 2007 in Hannover ein Arbeitskreis der Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland (AK-OGA) gebildet mit dem Ziel, die in den einzelnen Ländern vorliegenden Daten der amtlichen Wertermittlung zusammenzuführen, hieraus bundesweite Aussagen über den Immobilienmarkt zu entwickeln und die Ergebnisse regelmäßig in einem Immobilienmarktbericht Deutschland zu veröffentlichen. Dieser Bericht ist im Jahr 2010 erstmalig erschienen. Beabsichtigt ist eine periodische Herausgabe im Turnus von zwei Jahren.

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