Illegale Einwanderung

Illegale Einwanderung
Illegale Einwanderer auf dem Weg nach Lampedusa
Todos somos ilegales – We are all Illegals („Wir sind alle Illegale“), Protest gegen die Politik der US-Einwanderungsbehörde INS in Kalifornien (1994)

Eine illegale Einwanderung (auch illegale Migration oder irreguläre Migration) ist eine Einwanderung unter Verstoß gegen die Gesetze des Ziellandes. Unabhängig von den rechtlich-ordnungspolitischen Bestimmungen erfolgt illegale Migration aber entlang beobachtbarer sozialer und ökonomischer Regeln, z. B. dem Vorhandensein von Arbeitsplätzen, Unterkünften oder sozial-ethnischen Netzwerken vor Ort.

Illegale Einwanderung hat viele Formen:

  • Fluchtmigration tendiert eher zur Verlagerung des Lebensmittelpunkts aus der Herkunfts- in eine Zielregion,
  • Arbeitsmigration hat vielfach die Form der Pendelmigration oder zirkulären Migration, bei der der Lebensmittelpunkt im Herkunftsland beibehalten wird. Auf diesem Gebiet kommt es auch häufig zu befristeten Migrationsprojekten, das heißt, nach einer bestimmten Zeit kehrt der ‚illegale‘ Migrant in sein Land zurück.

Inhaltsverzeichnis

Rahmenbedingungen

Illegale Migration ist eine Begleiterscheinung der globalen Netzwerkgesellschaft (Globalisierung) und findet in einem Geflecht migrationsauslösender, migrationslenkender und migrationsermöglichender Faktoren statt. Von entscheidender Bedeutung sind hierbei grenzübergreifende private, ethnische, kommerzielle und kriminelle Netzwerke, über die Informationen, Geld und andere Ressourcen zwischen Herkunfts- und Zielländern verlaufen. Dies führt zu grenzübergreifenden transnationalen sozialen Räumen, die Herkunfts- und Zielregionen von Immigranten verbinden (vgl. Transnationalismus). Der Hauptgrund aller Migrationsbewegungen ist allerdings nach wie vor Armut.

Das Geschehen kann als eine Art Wettrüsten gesehen werden: Zunehmend ausgeklügelte Grenzkontrollmaßnahmen halten Migranten nicht von ihrem Wunsch ab, sich aus verschiedensten Gründen (z. B. Wunsch nach Sicherheit, Familieneinheit oder Arbeit) dennoch in das Gebiet eines anderen Staates zu begeben. Dabei sind Migranten zunehmend auf professionelle Grenzübertrittshilfe angewiesen, die ihre Preise wiederum am Wunsch nach Bequemlichkeit und Schnelligkeit der Reise bzw. im Hinblick auf vorhandene Mit-Anbieter in diesem Sektor definieren. Kriminelles Gebaren, welches z. B. Immigranten gegenüber die bezahlte Dienstleistung nicht erbringt oder die ‚Kunden‘ gar ausbeutet, ist nicht ungewöhnlich; Schätzungen gehen von 20–25 % aller Fälle aus, wobei eine Einbindung in private und ethnische Netzwerke einen gewissen Schutz vor Betrug erbringen kann.

Mehr und mehr Immigranten und deren kommerzielle und kriminelle Dienstleister (Schleuser, Menschenhändler) nützen scheinbar legale Migrationsmöglichkeiten zur Erreichung der selbst gesteckten Ziele, etwa die Zweckentfremdung von Visa. Mehr und mehr entwickelt sich illegale Migration somit von einem Geschehen an der Grünen Grenze zur „Embedded Migration“, d. h. zunehmend sind illegale Reisebewegungen eingebettet in legale Reisebewegungen.

Seit der EU-Osterweiterung grenzt die EU „geschlossen“ an Länder mit deutlich niedrigerem Wohlstandsniveau und vergleichbar großem Wohlstandsgefälle wie zwischen den USA und Mexiko.

Daher ist die Europäische Union ein besonders beliebtes Einwanderungsziel; viele Menschen aus Osteuropa, Zentralasien und insbesondere aus Afrika erhoffen sich im „goldenen Europa“ einen Arbeitsplatz und eine bessere Zukunft für sich und ihre Familien (Pull-Faktoren) und versuchen Armut, Bürgerkriegsunruhen oder politischer Verfolgung zu entfliehen (Push-Faktoren). Alleine auf den Kanarischen Inseln landeten im Jahr 2006 rund 30.000 Bootsflüchtlinge. In den Ländern des Schengener Abkommens gibt es gemeinsame Grenzsicherungen, und die EU geht an ihren Grenzen auf Druck der besonders betroffenen Mittelmeeranrainerstaaten Spanien, Italien und Frankreich zunehmend rigide gegen illegale Einwanderer vor; so wurde Anfang 2007 die Grenzsicherungsagentur Frontex mit Sitz in Warschau begründet. Wie auch an der Grenze zwischen den USA und Mexiko werden die Grenzen besonders stark gesichert. Es kommt daher verstärkt zu Verletzungen und zum Teil zu Toten.

Siehe auch: Schleuser, Ceuta

Immigranten, die an europäischen Grenzen starben

Nach Pressemitteilungen starben seit 1988 entlang der europäischen Grenzen 15.566 Immigranten, davon sind 6.513 Leichen immer noch im Mittelmeer verschollen.[1]

Im Mittelmeer, sowie im Atlantischen Ozean auf dem Weg nach Spanien starben 10.989 Personen. 4.205 sind im Kanal von Sizilien ertrunken, zwischen Libyen, Tunesien, Malta und Italien, davon 3.076 verschollen; 140 weitere Tote zwischen Algerien und Sardinien, Italien. Weitere 4.534 Tote zwischen Marokko, Algerien, Mauretanien, Senegal und Spanien, beim Überqueren der Meeresenge von Gibraltar oder in der Nähe der Kanarischen Inseln, davon sind 2.322 verschollen. 1.369 Tote in der Ägäis zwischen der Türkei und Griechenland, davon sind 824 verschollen. 603 Tote in der Adria, zwischen Albanien, Montenegro und Italien, davon sind 220 verschollen. Im Indischen Ozean gab es 624 Tote zwischen Comore und der französischen Insel Mayotte. Aber das Meer wird nicht nur mit normalen Schiffen überquert, sondern ebenfalls versteckt in Transport-Kargos. Dabei sind 153 Männer erstickt oder ertrunken.

Die Sahara ist für Migranten aus afrikanischen Ländern eine gefährliche, unvermeidbare Passage, um zum Meer zu gelangen. Migranten durchqueren sie mit Lastwagen und anderen Fahrzeugen zwischen Sudan, Chad, Niger und Mali einerseits und Libyen und Algerien andererseits. Hier sind seit 1996 mindestens 1.703 Personen gestorben. Überlebende erzählen, dass jede Reise ihre Opfer fordert. Damit könnte die Anzahl von Toten immer größer werden. Die Statistiken beinhalten ebenfalls die Opfer der Massenabschiebungen, die in Tripoli, Algerien und Rabat von den Autoritäten vorgenommen werden, wobei die Migranten einfach in wüstenähnlichen Grenzgebieten ausgesetzt werden.

In Libyen kommen ebenfalls ernsthafte Misshandlungen von Migranten vor.[2] Es gibt keine offiziellen Zahlen, aber 2006 hat Human Rights Watch und Afvic Tripoli wegen Verhaftungen, Schläge und Folterungen in Migranten-Zentren angeklagt. Von diesen Zentren werden 3 von Italien finanziert. Mindestens 560 Personen starben während gewaltsamer Massenausschreitungen gegen Durchwanderer im September 2000 in Zawiyah, im Nord-Westen von Libyen. – Inzwischen verhandelt die EU mit Libyen seit 2010 über ein Rahmenabkommen, das auch Fragen der Migrations- und Visumpolitik betrifft.[3]

In Lastwagen mitfahrend sind bereits 360 Personen tot aufgefunden worden. 244 Migranten sind beim Überqueren von Grenzflüssen ertrunken, die Mehrheit davon in der Oder und Neisse zwischen Polen und Deutschland, in der Evros zwischen der Türkei und Griechenland, in der Save zwischen Kroatien und Bosnien und in der Morava zwischen der Slowakei und Tschechien. 112 Personen sind unterwegs in den eisigen Grenzgebieten in den Bergen erfroren, dies vor allem in der Türkei und in Griechenland. An der griechischen Grenze mit der Türkei gibt es entlang des Evros Flusses immer noch Minenfelder. Hier sind beim Versuch, nach Griechenland zu gelangen, mindestens 92 Personen gestorben.

265 Migranten sind von Grenzpolizisten erschossen worden, davon 37 in Ceuta und Melilla, spanischen Enklaven in Marokko, und 28 im Van-Distrikt in der Osttürkei, nahe der iranischen Grenze. Einige Leute sind auch von der französischen, deutschen, spanischen und Schweizer Polizei erschossen worden. 41 Männer sind tot aufgefunden worden, versteckt in den Fahrgestellen von Flugzeugen. 29 Leute sind in Calais gestorben, oder unter Zügen im Ärmelkanaltunnel beim Versuch, nach England zu reisen. Wiederum 12 sind unter anderen Zügen zu anderen Grenzen gestorben und 3 beim Versuch, den Ärmelkanal zu durchschwimmen.

Rechtssituation in der Bundesrepublik Deutschland

Ob sich aus einer Unerlaubten Migration ein illegaler Status ergibt, wird nach dem Aufenthaltsgesetz entschieden. Fällt der Fall unter den § 95 AufenthG, kann der Fall als Straftat gewertet werden, wenn er zur Anzeige gebracht wird. Zur Anwendung kommen können auch die Tatbestände Schwarzarbeit (§ 266a StGB) und Steuerhinterziehung (§ 134 BGB und § 70 Abs. 1 StGB), wenn ein Arbeitnehmer illegal beschäftigt wird.

Auch Hilfeleistende, wie Lehrer, Ärzte und Juristen, machen sich strafbar, wenn sie beraten oder helfen. Haben sich etwa Sozialarbeiter (zwar Schweigepflicht, aber kein Zeugnisverweigerungsrecht im Strafverfahren) der Begünstigung (§ 95 AufenthG) eines Papierlosen durch begünstigende Falschaussagen strafbar gemacht oder den Wohnort eines Einreisenden mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus (Vereitelung § 258 StGB)) den Behörden verschwiegen, so haften sie persönlich für die Kosten der Abschiebung (§ 83 AuslG) des unberechtigt Eingereisten.

Weitere Behinderungen der Versorgung von Migranten ohne Aufenthaltsstatus ergeben sich aus der Gleichsetzung von Helfern mit Schleppern, Schleusern und Menschenhändlern (§ 96 AufenthG), der unterlaufenen Schweigepflicht durch die Übermittlungspflicht für öffentliche Krankenhäuser an die Ausländerbehörden (§ 87 AufenthG) zum Zwecke der Abschiebung und die Grundsätze der Kostenregelung, da die Behandlung nicht von Sozialämtern getragen wird, sondern die Last ganz auf das versorgende Krankenhaus abgewälzt wird. Die betroffenen Ärzte stehen zugleich im Konflikt mit dem Eid des Hippokrates (108. Deutscher Ärztetag vom 20. April 2005). Vereine wie der Medinetz Dresden e.V. umgehen die Situation, indem sie anonyme und kostenlose medizinische Hilfe für Flüchtlinge und Migranten ohne Aufenthaltsstatus ohne Einbeziehung von Behörden anbieten und so nicht an die Übermittlungspflicht gebunden sind.

Ähnlich ist es in Deutschland nicht einheitlich geregelt, wie Lehrer mit der Situation umzugehen haben (siehe auch den diesbezüglichen Abschnitt im Artikel Schulpflicht), und illegal eingewanderte Familien halten die Kinder, zu Recht oder zu Unrecht, oft schon aus reiner Vorsicht vom Besuch einer Schule fern.

Illegale Migranten

Ein illegaler Migrant (umgangssprachlich z. T. Illegaler) ist eine Person, die unerlaubt (illegal) in ein Land einreist und/oder sich unerlaubt in einem Land aufhält.

  • Unter einer unerlaubten Einreise wird verstanden, dass die betreffenden Personen für ihre Einreise keine gültigen Papiere besitzen beziehungsweise besitzen können, die ihnen diese Einreise erlauben würden. Sie müssten deshalb, im Falle einer Kontrolle, mit einer Einreiseverweigerung, einer Abschiebung, Ausweisung oder einer Verhaftung rechnen.
  • Unerlaubte Einreise besteht auch dann, wenn die Papiere ungültig werden, die einst regulär erhalten wurden und einen erlaubten Aufenthalt begründeten; das sind zum Beispiel: (Aufenthaltserlaubnisse und -bewilligungen, Duldungen, Asyl, Visa …). Besonders ist das dann der Fall, wenn ihr Aufenthalt (wie z. B. im Fall von Asylbewerbern, die vollziehbar zur Ausreise aufgefordert und zur Abschiebung ausgeschrieben sind) nicht mehr regulierbar ist.

Scheinlegale Migranten

Von den so definierten Illegalen wird jene Personengruppe abgehoben, die mit Hilfe falscher oder gefälschter Papiere scheinbar legal einreisen bzw. sich im Land aufhalten. Diese Gruppe der „Scheinlegalen“ wird wie folgt definiert:

Scheinlegale Immigranten sind Personen, die mit gefälschten Papieren (Pässe, Personalausweise, Sichtvermerke) einreisen. Diese Gruppe setzt sich aus zwei Untergruppen zusammen:

  1. Die erste Untergruppe wird dadurch gekennzeichnet, dass sie ihre Papiere irregulär erwirbt. Unter irregulärem Erwerb werden hierbei alle Wege verstanden, mit Hilfe derer eine Person an regulären Antrags- und Erteilungsmodi vorbei zu Papieren gelangen kann. Die Papiere werden beispielsweise erworben durch (Ver-)Fälschung eines (gestohlenen) Ausweises (z. B. Manipulierung durch Lichtbildaustausch), Kauf von (Blanko-)Papieren für eine neue Identität, durch Erpressung oder Diebstahl.
  2. Die zweite Untergruppe besorgt sich von den dazu autorisierten Stellen legale Einreisepapiere durch wissentliche Vortäuschung einer nichtzutreffenden Einreise- bzw. Aufenthaltsabsicht. In diese Gruppe fallen all diejenigen, die beispielsweise vorgeben, als Tourist, Geschäftsmann oder Besucher einreisen zu wollen, obwohl sie von vornherein die Absicht haben, nach ihrer Einreise zu bleiben. Zu dieser Gruppe werden abschließend auch diejenigen Personen hinzugerechnet, die einen scheinbar regulären Aufenthaltsstatus über den Abschluss einer Schein- oder Kontraktehe erwerben. Dies deshalb, weil auch sie den Aufenthaltsstatus auf eine Art und Weise erwerben, der von Seiten des Gesetzes und der Behörden als nicht legal angesehen wird.

Eng mit der Gruppe der Illegalen sind Scheinlegale trotz ihres Besitzes von Papieren deshalb verwandt, weil

  • auch gefälschte und nichtregistrierte Dokumente ein gewisses Risiko der Enttarnung beinhalten,
  • ein Fingerabdruckvergleich ergeben kann, dass selbst Inhaber von echten, registrierten Originalpapieren andernorts bereits unter anderem Namen registriert sind,
  • Inhaber von echten, registrierten Originalpapieren, die aber nicht auf ihre Identität lauten, dann Probleme bekommen, wenn sie andere Nachweise zur Person erbringen müssen, dies aber nicht können. Dies gilt z. B., wenn sie einen Führerschein auf anderen Namen besitzen, zur Eheschließung erforderliche Dokumente wie Geburtsurkunde oder Ehefähigkeitszeugnisse nicht besorgen können usw.

Aus diesen Gründen sind die Vorteile der Scheinlegalen gegenüber den Illegalen oft nur von sehr begrenzter Dauer.

„Einfach illegale“ und „doppelt illegale“ Migranten

Eine weitere Unterscheidung ist die zwischen „einfach illegalen“ und „doppelt illegalen“ Migranten: Während die „einfach illegalen“ gegen Auflagen verstoßen, die an ein legal erworbenes Visum oder einen Aufenthaltstitel gebunden wären, sind jene, die ohne gültige Papiere einreisen und gegen andere erlaubnisrechtlich geregelte Sachverhalte verstoßen, „doppelt illegal“.

Größenordnung

Aufgrund der zunehmenden Abschottung der Außengrenzen sowie des zunehmenden Kontrolldrucks im Inland festigt sich der Eindruck, dass der Anteil der Scheinlegalen in den letzten Jahren deutlich ansteigt und quantitativ in Relation zu den Illegalen an Bedeutung als eigenständige und distinkte Gruppe mit spezifischen Problemen gewinnt. Laut Migrationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus dem Jahr 2005 gehen Schätzungen von bis zu einer Million Illegalen aus. Dies entspricht bis zu zwei Prozent der in Deutschland Erwerbstätigen.[4] Vor dem 1. Mai 2004, dem EU-Beitritt von Ländern wie Polen, der Slowakei oder Ungarn, war die Zahl jedenfalls deutlich höher.[5] Seitdem ist die Zahl zurückgegangen, unter anderem durch den Legalisierungseffekt des Beitritts von Rumänien und Bulgarien zur Europäischen Union. Die Anzahl der ausländischen Zuwanderer, die sich zwar regulär im Land aufhalten, aber irregulär arbeiten, ist meist bedeutend höher als die Anzahl der Zuwanderer ohne regulären Aufenthaltsstatus. Indikatoren für Deutschland deuten darauf hin, dass viermal mehr Zuwanderer Arbeitsverbote als Aufenthaltsverbote missachten. Dazu zählen unter anderem EU-Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten sowie Asylbewerber.[6] 2005 lebten schätzungsweise zwischen 2,8 und sechs Millionen Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere in der Europäischen Union. Das entspricht 0,6 bis 1,3 Prozent der regulären Gesamtbevölkerung. Dieser EU-Schätzung liegen Länderwerte für die damals 25 Mitgliedstaaten zugrunde, die in einer Datenbank gesammelt wurden [7] Die Analyse der Trends zeigt seitdem in den meisten europäischen Ländern eine eher sinkende Anzahl an Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus.


Siehe auch: Rückführungsabkommen

Probleme für die staatliche Kontrolle

Glätten des Bodens an der Grenze zwischen den Vereinigten Staaten und Mexiko zur Sichtbarmachung von Fußspuren der illegalen Immigranten

Illegale Migration wird trotz technisch verbesserter Kontrollmöglichkeiten für die Staaten immer schwerer kontrollierbar. In der heutigen Welt fördern und erlauben Staaten bestimmte grenzübergreifende Wanderungsbewegungen (z. B. von Geschäftsleuten, Besuchern und Touristen), was es eben auch anderen ermöglicht, diese erlaubten Wanderungsmöglichkeiten ‚zweckzuentfremden‘. Der Einschluss biometrischer Merkmale in Personaldokumente wird an hier bestehenden Kontrollproblemen nicht viel ändern, denn Kontrolle setzt Kontrollierbarkeit voraus. Laut Bundesgrenzschutz-Jahresbericht 2002 kam es zu 436.580.484 Reisebewegungen über die deutschen Schengen-Außengrenzen. Würden hier stets alle Papiere in der erforderlichen Gründlichkeit geprüft, bräche der Grenzverkehr zusammen.

Diese Aussage hat auch Gültigkeit nach dem EU-Beitritt der zehn mittel- und osteuropäischen Nachbarländer, da zum einen die Grenzkontrollen zwischen Deutschland und ihnen nicht restlos abgeschafft sind und zum anderen die Reisebewegungen über die Schengen-Außengrenzen nun die neuen Staaten kapazitätsmäßig vor vergleichbare Probleme stellen wie die ressourcenmäßig ungleich besser ausgestattete Bundesrepublik. Der unerlaubte Übertritt über die Grüne Grenze verliert zunehmend an Attraktivität wegen der immer höheren Kosten und des immer höheren Risikos, von der Grenzpolizei mithilfe von hochtechnisierten Geräten aufgespürt, anschließend verhaftet und zurückgeschoben zu werden. Vergleichbar ist die Situation an der Blauen Grenze, also dem Seeweg, wie die unvermindert hohe Zahl der Todesfälle im Mittelmeer belegt. In allen Fällen gilt aber: Hat man aber die EU-Außengrenze an einer Stelle überwunden, besteht aufgrund der europaweiten Reisefreiheit kein größeres Problem mehr, an den gewünschten Zielort zu gelangen.

Siehe auch: Grenzregime

Kriminalisierung und Bedrohung von Migranten

Der Zusammenhang von illegaler Migration und Kriminalität besteht weniger darin, dass einzelne Einwanderer kriminelle Delikte begehen. Vielmehr entsteht kriminelles Verhalten vorwiegend aus der Verwicklung der Migranten mit dem professionellen Schleusertum. Ungeklärt ist bislang, ob das bundesdeutsche Recht mit der Praxis der sofortigen Abschiebung illegal Zugewanderter die Aufdeckung und Bekämpfung des Schleusertums behindert. So wird diskutiert, potentiellen Zeugen und Geständigen ein begrenztes Aufenthaltsrecht zuzugestehen, wenn sie zur Aufklärung von Verbrechen beitragen können.

Migration und Mediendiskurs „Straftaten“

In der öffentlichen Wahrnehmung besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Ausländern ohne Aufenthaltsrecht und kriminellen Aktivitäten. So wird häufig von „Ausländischen Banden“ berichtet, wenn Einwanderer oder Einwanderinnen betroffen sind, während von „Einzeltätern“ berichtet wird, wenn es in dem Medienereignis um Nicht-Einwanderer geht.[8] Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben jedoch, dass sich die Betroffenen eher durch einen unauffälligen Lebenswandel auszeichnen und sich in der Regel von kriminellen Aktivitäten fernhalten. (Alt 2003, siehe Literaturverzeichnis). Die Gefahr, ins kriminelle Milieu abzugleiten, ist besonders dann gegeben, wenn der Migrant ohne Aufenthaltsrecht den Arbeitsplatz verliert.

Strafverfolgung von Migration

Schleusung von Migranten

Für einen Menschenschmuggel verwendeter Container

Um die Migrationsbarrieren der westlichen Wohlfahrtsstaaten zu durchbrechen, begeben sich die Einreisenden in die Hände sogenannter Schleuser. Diese Schleuserbanden organisieren gegen entsprechende Bezahlung die unrechtmäßige Einreise ins Zielland, wobei festzustellen ist, dass mit zunehmender Grenzsicherung der Bedarf an professioneller Hilfe bei der Grenzüberwindung steigt.

Einschleusungen wandelten sich laut Wagner im Laufe der Jahre zu einträglichen Geldquellen und die Gebühren erreichen je nach Zielland Höhen von bis zu 30.000 US-Dollar. Wegen der hohen Gewinnspannen agiert sich auch die organisierte Kriminalität zunehmend für diesen Bereich und wechselt zum Teil von Drogenhandel und Waffenschmuggel zu Schleusungen von Menschen. Die damit einhergehende Professionalisierung in Sachen Organisation und Vorgehensweise konterkariert die Bemühungen der die illegale Einwanderung bekämpfenden Staaten. Laut Hong führen die kriminellen Netzwerkstrukturen zu einer Eigendynamik des Schleusungsmechanismus. Der Migrationsforscher Jonas Widgren schätzte im Oktober 1994 den Jahresumsatz im Bereich der Schleusung auf 7 Milliarden US-Dollar (Eleventh IOM Seminar on Migration).

Zwangsarbeit

Zwangsarbeit im Sinne des Völkerrechts ist laut Internationaler Arbeitsorganisation (IAO) „jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“ (Artikel 2(1)). Zu unterscheiden ist zwischen staatlicher, kommerzieller und sexueller Ausbeutung der Opfer. Sklaverei wiederum ist eine Form der Zwangsarbeit, geht jedoch einher mit der absoluten Kontrolle einer Person über einen Menschen oder über eine Menschengruppe von seiten einer anderen im Sinne eines Eigentumsrechtes. Traditionell wurzelt Zwangsarbeit in Diskriminierung, Kolonialisierung und Schuldknechtschaft. Moderne Zwangsarbeit zeichnet sich laut IAO aus durch „Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Entzug der Ausweise und Drohungen, alle Migranten, die sich über unzulängliche Lebens- und Arbeitsbedingungen beschweren, bei den Einwanderungsbehörden zu denunzieren.“ Weltweit lebten 2004 schätzungsweise 12,3 Millionen Opfer von Zwangsarbeit. Etwa 10 Millionen werden von Privatpersonen ausgebeutet (2.5 Millionen als Folge des Menschenhandels), der Rest wird von Militärs oder Staaten gewaltsam zur Arbeit gezwungen. 1.4 Millionen Menschen werden sexuell ausgebeutet. In Afrika, Asien, pazifischem Raum und Südamerika finden wir im Durchschnitt 3,25 Opfer auf tausend Einwohner und in den Industriestaaten im Schnitt 0,3 Personen je 1000 Bewohner. Jede fünfte Zwangsarbeit im Pazifik und in Asien ist staatlicher Natur. (Bericht der IAO 2005) Die Europäische Union hat sich seit 2000 dem Kampf gegen Ausbeutung und Menschenhandel verschrieben.

Sind Migranten finanziell nicht dazu in der Lage, die Schleusungsgebühr zu entrichten, verschulden sie sich bei den Schleusern und geraten damit unmittelbar in deren Abhängigkeit, welche an Leibeigenschaft grenzt. Da der aufgenommene Kredit abzuarbeiten ist, bleibt den Migranten der reguläre Arbeitsmarkt verschlossen. Das gewonnene Abhängigkeitsverhältnis und die Erpressbarkeit machen es den Schleusern leicht, die Eingeschleusten im Rahmen der Zwangsarbeit zu „illegalen Arbeiten oder kriminellen Aktivitäten“ zu zwingen. So sind Fälle bekannt, in denen Schleuserbanden ganze Netze von Scheinfirmen gegründet haben, um die Migranten an Subunternehmen im Bau-, Hotel- und Gaststättengewerbe weiterzuvermitteln (FR, 12. August 1996).

Menschenhandel

Die gewinnträchtigste Sparte bei der Verbindung zwischen Schleusung und organisiertem Verbrechen ist der Menschenhandel (§§ 180b, 181 StGB) von Frauen im Zuge der sexuellen Ausbeutung zum Zwecke der Prostitution. Das Einschmuggeln der Frauen erfolgt meistens gegen deren Willen. So schreibt Siegler „Ein Fünftel der 50.000 aus Osteuropa stammenden Prostituierten wird laut dem deutschen Bundeskriminalamt gegen ihren Willen zur Prostitution gezwungen“. Neben der drohenden Abschiebung wegen ihres illegalen Aufenthaltsstatus beim Gang zu den Behörden drohen Vergeltungsaktionen der Schleuser, denen sie zumeist in den Heimatländern schutzlos ausgeliefert sind (SZ, 26. April 1997).

Wirtschaftsfaktor

Unrechtmäßig eingewanderte Migranten stellen ein extrem profitables und kostengünstiges Potential für die Wirtschaft dar. Sie sind innerhalb der EU laut Klaus J. Bade ein beachtlicher Wirtschaftsfaktor. Der Migrationsexperte ist der Meinung, dass ohne illegale Beschäftigung europaweit ganze Wirtschaftsbranchen zusammenbrächen. Bade führt an, dass illegal Eingereiste ein Drittel der französischen Autobahnen gebaut haben und die Autoproduktion zu einem Drittel von irregulär Beschäftigten bestritten wird. Im Süden Italiens erwirtschaften sie 30 Prozent des Bruttosozialprodukts und erhalten damit ganze Wirtschaftsstrukturen am Leben. In Großbritannien würden sich laut Bade Modebranche und Bauindustrie auflösen. Auch der deutsche Regierungsumzug von Bonn nach Berlin hätte sich deutlich verzögert.

Auswirkung auf Arbeitsmarkt und Sozialsysteme

Unerlaubte Arbeit kann gesamtwirtschaftliche Folgen zeitigen in Hinblick auf Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme. Damit beeinflusst illegale Beschäftigung personell wie funktionell die Einkommensverteilung.

Die Industriegewerkschaft Bau veranstaltete schon am 10. März 1997 eine Mahnwoche in Berlin gegen „Massenarbeitslosigkeit, willkürliche Vernichtung von Stammarbeitsplätzen, Lohn- und Sozialdumping, Scheinselbständigkeit und illegale Beschäftigung.“

Volkswirtschaftliche Konsequenzen

Eine steigende, ungemeldete Ausländerbeschäftigung bewirkt wegen der Niedriglöhne mehrere Folgen. Zum einen wächst die billiger zu produzierende Menge oder der Anteil einer vergünstigten Dienstleistung auf dem Markt. Zum anderen wächst die betroffene Branche wegen dieses Produktionsvorteils, was der Branche wiederum einen unlauteren Vorteil einräumt. Die einheimischen Arbeitnehmer treten in einen aussichtslosen Konkurrenzkampf mit ihren gleichqualifizierten, wesentlich günstiger entlohnten, Mitbewerbern. Auf der anderen Seite profitieren wiederum Produzenten und Konsumenten von den günstigeren Stückkosten, so dass es zur Verdrängung regulärer Arbeitskräfte aus ihren Arbeitsverhältnissen kommt. Bislang ungeklärt ist der Einfluss illegal Aufhältlicher und Beschäftigter auf den Binnenmarkt, da diese schließlich während ihres beruflich bedingten Aufenthalts im Ausland ihren Eigenbedarf im Zielland decken.

Der ökonomische Schaden durch illegale Einwanderung hängt bevorzugt ab von der aktuellen Arbeitslosigkeit und davon, wie viele einheimische und auch ausländische Arbeitnehmer aus ihren Beschäftigungsverhältnissen verdrängt werden. Die regulär Beschäftigten profitieren nur dann durch das Anwachsen illegaler Beschäftigung, wenn sie in anderen Branchen in höherqualifizierten Berufen unterkommen, damit ihren Wohlstand vermehren und billiger konsumieren. Bleibt dieser Ausweg verschlossen wegen hoher Arbeitslosigkeit oder mangelnder Qualifikation der Einheimischen, nimmt die Volkswirtschaft Schaden.

Griechenland bot in den 1990er Jahren zwar einen Arbeitsmarkt, doch eher auf der informellen Stufe. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion war es wegen seiner geopolitischen Lage ein beliebtes Transitland für osteuropäische Immigranten. Die finanziellen Vorteile der unerlaubten Beschäftigung dämpften die derzeitige Inflation so sehr ab, dass es die Auflagen der Währungsunion erfüllen konnte.[9].

Ethische Dimension

Die Lebensumstände von illegal anwesenden Migranten spielen in der politischen Diskussion keine bedeutende Rolle. Vor allem die Kirchen und Wohlfahrtsverbände weisen in regelmäßigen Abständen auf die desolate soziale Situation der nicht rechtmäßig in Deutschland lebenden Migranten hin.

Eingereiste ohne Aufenthaltsrecht führen ein Leben außerhalb der sozialen Absicherung. Folglich stehen sie den üblichen Risiken wie Unfall, Arbeitslosigkeit und Krankheit schutzlos gegenüber. Zudem laufen vornehmlich eingeschleuste Migranten Gefahr, sich gegen ihren Willen in kriminellen Netzwerken zu verstricken, welche den Ausstieg erheblich erschweren. Auch leben sie in der Regel unter Wohnbedingungen, welche weit unter dem in Mitteleuropa üblichen Standard liegen. Bezüglich der Arbeitsbedingungen genießen sie keinen Arbeitsschutz und erhalten keinen leistungsgerechten Lohn. „Die Arbeits-, Lebens- und Abhängigkeitsverhältnisse vieler Migranten ohne Aufenthaltsrecht nehmen so Züge an, die durchaus mit dem Begriff der Modernen Sklaverei umschrieben werden können.“ (Friedrich-Ebert-Stiftung, Mai 2000)

Von den beschriebenen Umständen sind nicht alle illegalen Migranten im selben Maße betroffen. Je ärmer die Verhältnisse im Ursprungsland, desto höher ist die Bereitschaft, diese Zustände in Kauf zu nehmen, soweit sie eine feste Rückkehroption und gesicherte Beschäftigung in Aussicht haben. So verdiente in den 1990er Jahren ein polnischer, illegal beschäftigter Eingereister trotz des damit verbundenen Lohndumpings in einer Woche genug, um in der Heimat einen Monat lang die fünfköpfige Familie zu versorgen.

Neben der zum Teil inhumanen Lebenssituation am Rande der Gesellschaft stellt sich für die Friedrich-Ebert-Stiftung zusätzlich im Mai 2000 die Frage, ob illegale Migration nicht dazu beitragen könne, die in Deutschland für die Einheimischen gültigen Mindestlebensstandards neu zu überdenken und die Zumutbarkeitskriterien zu verschärfen.

Insbesondere unrechtmäßig Eingewanderte geben eine ideale Zielscheibe ab für xenophobe Aktivitäten. So stellten sie während der Krise der Baubranche in den 1990er Jahren einen geeigneten Sündenbock dar für Aggressionen als Ausdruck von Verdrängungsängsten, Sozialneid und Furcht vor einem sinkenden Lebensstandard von seiten der Einheimischen. Die Öffentlichkeit kriminalisierte eher die Gruppe der unrechtmäßig Beschäftigten als die Institutionen der illegalen Beschäftigung, ohne deren Vermittlung und Gewinn die illegale Beschäftigung unmöglich wäre.

Politische Handlungsperspektiven

Grundsätzliches

In Deutschland ist die gesellschaftspolitische Debatte seit Jahren zwischen zwei Polen gefangen:

  • Auf der einen Seite stehen jene, die eine Verbindung zwischen aufenthaltsrechtlicher Illegalität und schwerer Kriminalität ziehen und sich auf repressive Ansätze wie beispielsweise Aufrüstung der Bundespolizei, Abschiebungen oder die Bekämpfung von Schwarzarbeit durch Arbeitsamt und Zoll konzentrieren.
  • Dagegen stehen diejenigen, die die Ansicht vertreten, mit diesen Mitteln könne man den komplexen Abläufen zwischen den Nationalstaaten und innerhalb der eigenen Gesellschaft nicht beikommen. Vor allem linksorientierte Gruppen vertreten die Forderung nach Legalisierungskampagnen, ähnlich denen in Spanien, Italien oder den USA. Dabei handelt es sich etwa um Stichtagsregelungen, die an die Länge des Aufenthalts oder vorhandenen Beschäftigungsverhältnissen gebunden sind.
  • Aber auch hiergegen gibt es gewichtige Einwände: Die Erfahrungen jener Länder, die dieses Instrument zur Aufenthaltsregularisierung durchführten, belegt, dass relativ schnell neue illegale Migranten nachzogen, so dass früher oder später eine neue Legalisierung erforderlich wurde. Der wichtige Kritikpunkt, dass Legalisierungen einen Pull-Faktor (siehe Migrationsforschung) bedeuten, ist also nicht rundweg von der Hand zu weisen. Entsprechend wenig tut sich im Bereich Politik und Recht, wie die Abwesenheit des Themas im inzwischen in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz belegt.
  • Auf der anderen Seite steht das Argument, dass die Anwesenheit von mehreren Hunderttausend Menschen ohne Zugang zu grundlegenden Rechten mit dem Ideal eines Rechtsstaates nur schwer zu vermitteln ist. Ein offenes Geheimnis ist außerdem, dass bestimmte Teile der Wirtschaft, insbesondere in der Landwirtschaft, der Lebensmittelverarbeitung und der Baubranche, auf billige Arbeitskräfte angewiesen sind. Solange dieser Bedarf besteht und nicht durch legale Möglichkeiten der (temporären) Einwanderung gedeckt wird, wird es illegale Migration geben, so dass der Einfluss von Legalisierungsprogrammen hierauf nicht allzu hoch sein dürfte.

Aktueller Stand der gesellschaftspolitischen Debatte

Eine Initiative, die Blockade zwischen ‚Repressionsbefürwortern‘ und ‚Legalisierern‘ in Deutschland zu überwinden, könnte das vom „Katholischen Forum Leben in der Illegalität“ initiierte und auf der dortigen Homepage eingestellte „Manifest illegale Zuwanderung – für eine differenzierte und lösungsorientierte Diskussion“[10] sein. Es wurde bis zum Stichtag 1. August 2005 von 400 Politikern, Bürgermeistern, Richtern, Vorsitzenden von Gewerkschaften und Berufsverbänden, Medienvertretern, Prominenten und Wissenschaftlern unterzeichnet. Darin wird gefordert, als Einstieg sich zunächst einmal um die faktische Gewährleistung von sozialen Rechten zu kümmern, die auch Illegalen nach deutschem Recht zustehen, und, damit zusammenhängend, klarzustellen, dass humanitär motivierte Hilfe nicht den Tatbestand der Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt darstellt. Dieser Einstieg empfiehlt sich zudem, weil rechtlich kein Widerspruch besteht zwischen der Gewährleistung sozialer Mindeststandards einerseits und dem Recht des Staates auf Regelung von Zuwanderung und Aufenthalt andererseits. Es klärt aber die Möglichkeiten und Verpflichtungen von Berufsgruppen wie Ärzten, Lehrern und Sozialarbeitern einerseits, und den Organen des Staates, die zur Regelung von Zuwanderung und Aufenthalt zuständig sind (Bundespolizei, Polizei, Ordnungs- und Arbeitsämter) andererseits.

Dass nach der Bundestagswahl 2005 etwas mehr Bewegung in die Debatte gekommen ist, belegen etwa der „Prüfauftrag“ zum Thema „illegale Migration“, die sich die Große Koalition in den Koalitionsvertrag geschrieben hat, der von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetzesentwurf, oder die Anhörung des Bundestags-Innenausschuss am 26. Juni 2006.

Unterstützernetzwerke

Demonstration gegen die deutsche Abschiebepraxis
Flüchtlinge und Unterstützer demonstrieren anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm gegen ihre Kriminalisierung und die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit durch Grenzen, diskriminierende Gesetze, Residenzpflicht und Abschiebungen

In Deutschland Vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Nationalsozialismus und des deutschen Kolonialismus erfahren auch in Deutschland Migranten Unterstützung in ihrem Kampf für die Anerkennung von Asyl, von Rechten generell und einen gesicherten Aufenthalt. In dieser Tradition der Solidarität spielt beispielsweise die Philosophin Hannah Arendt eine wichtige Rolle, die in ihren Werken Wir Flüchtlinge und Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft besonders für Flüchtlinge und Staatenlose das Recht einforderte, Rechte zu haben. Besonders gesellschaftskritische Gruppen zeigen Zivilcourage gegen die vielfältigen Formen der Diskriminierung und des Rassismus, denen die Einwanderer und Einwanderinnen ausgesetzt sind, und streiten zusammen mit den Betroffenen unter dem Motto kein mensch ist illegal für die Rechte auf ein gesichertes Leben. Eine zentrale Aufgabe ist die praktische Unterstützung der in Not geratenen Migranten. Dazu zählt nicht selten die Notwendigkeit, Migranten vor Gewalt zu schützen. Auch geht es um die Verbesserung der Lebensverhältnisse, die unter den Bedingungen der Illegalität sehr krisenhaft und existentiell gefährlich sind. Zu den wichtigen Bedingungen, in dieser Gesellschaft zu überleben, gehört die Unterstützung bei dem Erlernen der deutschen Sprache. Die Verbesserung des Angebotes von Deutschkursen und der Rechtshilfe wird unterstützt und gefordert. Eine wichtige Rolle kommt hier den kirchlichen Beratungsstellen, Krankenhäusern und Schulen zu. In mehreren deutschen Städten gibt es inzwischen medizinische Anlaufstellen (z. B. Büros für medizinische Flüchtlingshilfe) für Menschen ohne Krankenversicherung, die insbesondere illegale Migranten bei Krankheit, Unfällen, Schwangerschaft etc. unterstützen, indem sie kostenlose oder günstige Behandlung vermitteln.

Legalisierung

Im Gegensatz zu den USA und einigen europäischen Staaten wie Spanien und Italien kam es in Deutschland zu keinen politisch motivierten Legalisierungen unerlaubt Eingereister. Die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten in die EU legalisierte jedoch deren Bürger indirekt. Die Thematisierung der illegalen Zuwanderung erfolgt nicht zuletzt unter den Aspekten der inneren Sicherheit und den Folgen von Schwarzarbeit.

Illegale Einwanderung als literarisches Thema

Björn Bicker[11] widmete den Illegalen, von denen in München zwischen 30.000 und 50.000 leben sollen[12] seine Aufmerksamkeit als Dramaturg an den Münchener Kammerspielen mit seinem 2008 uraufgeführten Stück „Illegal“.[13] Das Stück erschien nach der Hörspielfassung 2009 auch als gleichnamiges Buch mit dem Untertitel „Wir sind viele. Wir sind da“.[14] Hanna Leitger schreibt in ihrer Rezension in „Die Zeit“, dass sie das Buch schätze, weil es das Bewusstsein dafür schärfe, welch unterschätzte Kraft die Staatenlosen in der Globalisierung haben, und zitiert folgende Passage:

„Wir glauben nicht an eure alten Gesetze. Wir sind neue Menschen. Wir glauben nicht an eure Grenzen. Die gelten nicht für uns. Euer Stacheldraht, eure Infrarotkameras, eure Stromstöße sind altmodisch. Wir kennen keinen Schmerz. Wir gründen keine Staaten. Staaten interessieren uns nicht. Wenn wir erwischt werden, wenn wir gehen müssen, kommen wir wieder.“[15]

Siehe auch: Staatenlose, Sans papiers, Visa-Affäre, Ceuta, Melilla

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Alle Angaben, auch die folgenden, sind entnommen Fortress Europe, aufgerufen am 30. September 2010.
  2. Menschenrechte in Libyen
  3. Anfrage im Bundestag – Dazu: Die Verschiebung des „Migrationsproblems“ von Europa nach Nordafrika?
  4. Die Welt: In Deutschland leben eine Million Illegale, 20. April 2006
  5. Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt - Problemkomplex illegale Migration, Anlage 4
  6. PDF-File Country Report Germany
  7. PDF-File Database on irregular migration
  8. Margret Jäger / Gabriele Cleve / Ina Ruth / Siegfried Jäger: Von deutschen Einzeltätern und ausländischen Banden. Medien und Straftaten. [1], [2]
  9. Länderprofil Griechenland, Bundeszentrale für politische Bildung, 2003
  10. „Manifest illegale Zuwanderung – für eine differenzierte und lösungsorientierte Diskussion“
  11. Biographisches zu B. Bicker
  12. Zahl der illegalen Einwanderer
  13. „Illegal“ an den Münchener Kammerspielen.
  14. Björn Bicker, Illegal. Wir sind viele. Wir sind da, Kunstmann: München 2009; ISBN 3-88897-554-9.
  15. Hanna Leitger, Sie kennen keinen Schmerz. Björn Bicker gibt den illegalen Flüchtlingen in Deutschland eine lakonische literarische Stimme, in: Die Zeit vom 14. Mai 2009, S. 53.

Literatur

  • Constanze Bandowski / Karin Desmarowitz: Putzen in Deutschland. Über illegal in der Bundesrepublik lebende Lateinamerikaner In: Blickpunkt Lateinamerika (Magazin des katholischen Hilfswerks Adveniat in Essen), 1/2009, Seite 14 - 15.
  • Jörg Alt: Globalisierung-illegale Migration-Armutsbekämpfung: Analyse eines komplexen Phänomens. Loeper Literaturverlag, Karlsruhe 2009, ISBN 978-3-86059-524-4
  • Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt – Problemkomplex illegale Migration. Neue Erkenntnisse zur Lebenssituation 'illegaler' Migranten in München und anderen Städten Deutschlands. Loeper Literaturverlag, Karlsruhe 2003, ISBN 3-86059-499-0
  • Jörg Alt und Michael Bommes (Hrsg.): Illegalität: Grenzen und Möglichkeiten der Migrationspolitik. Verlag für Sozialwissenschaft, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-14834-6, Inhaltsverzeichnis
  • Hannah Arendt: Wir Flüchtlinge
  • Hannah Arendt: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft
  • Imran Ayata: „Hürriyet Love Express“, Kiepenheuer & Witsch 2005, S. 207
  • Andreas Beisbart: Ohne Papiere in Deutschland. Magazin Verlag, Kiel 2003. ISBN 3-925900-99-3
  • Madjiguène Cissé: Papiere für alle. Die Bewegung der Sans Papiers in Frankreich. ISBN 3-935936-14-1
  • Andreas Fisch: Irreguläre Migranten zwischen Grenzsicherung und Legalisierung. Ethische Ansprüche an das Zugangsregime der Europäischen Union, in: ETHICA. Wissenschaft und Verantwortung 2/2009, 151-183
  • Andreas Fisch: Rechte von Menschen ohne Papiere und die Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung, in: Heinrich Böll Stiftung (Hg./2008), Dossier: Flüchtlingsschutz und Menschenrechte; online unter: http://www.migration-boell.de/web/migration/46_1607.asp
  • Andreas Fisch: Menschen in aufenthaltsrechtlicher Illegalität. Lösungsvorschläge und Folgenabwägungen aus sozialethischer Perspektive. Mit einem Vorwort von Georg Kardinal Sterzinsky. LIT-Verlag, Berlin 2007. nähere Infos beim Verlag=[3]
  • Andreas Fisch: Die Würde der Statuslosen. Warum die Kirchen sich für illegal in Deutschland lebende Personen einsetzen, in: Rheinischer Merkur vom 5. Februar 2009, 25; online unter: http://www.merkur.de/2009_06_soziallehre-fisch.32450.0.html?&no_cache=1
  • Gerda Heck: ›Illegale Einwanderung‹. Eine umkämpfte Konstruktion in Deutschland und den USA. Edition DISS Band 17. Münster 2008. ISBN 978-3-89771-746-6 (Interview heiseonline 10. November 2008)
  • Helgo, Eberwein/Eva, Pfleger: Fremdenrecht für Studium und Praxis, LexisNexis, Wien, 2011, ISBN 9783700750109
  • Heike Herzog und Eva Wälde: Sie suchten das Leben … Suizide als Folge deutscher Flüchtlingspolitik. Unrast Verlag, ISBN 3-89771-810-3
  • jour fixe initiative berlin (Hrsg.): Fluchtlinien des Exils; Münster: Unrast Verlag, 2004, ISBN 3-89771-431-0
  • Eva Kaewnetara, Hans Uske: Migration und Alter. Auf dem Weg zu einer kultur-kompetenten Altenarbeit. Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung, ISBN 3-927388-77-7
  • Serhat Karakayali: Gespenster der Migration : zur Genealogie illegaler Einwanderung in der Bundesrepublik Deutschland, Bielefeld : transcript, 2008, ISBN 3-89942-895-1
  • Dominik Kohlhagen: „'Illegale' Migration und Rechtskultur. Beobachtungen aus einer Feldforschung unter Afrikanern in Deutschland“, Zeitschrift für Rechtssoziologie 27, 2/2006, S. 239
  • Marei Pelzer: Reformruine Zuwanderungsgesetz: moderne Fassade – marode Substanz. Mit dem Zuwanderungsgesetz zurück zum Ausländerpolizeirecht. In: Heiko Kauffmann, Helmut Kellershohn, Jobst Paul (Hrsg.): Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt – Analysen rechter Ideologie. Münster, 2005. ISBN 3-89771-737-9
  • Helen Schwenken, Heinrich Böll Stiftung (Hg.): Leben in der Illegalität. Ein Dossier (= Band 5 Reihe Demokratie). Berlin, 2008. ISBN 978-3-927760-80-6 Volltext als pdf
  • Hito Steyerl, Encarnación Gutiérrez Rodríguez (Hrsg.): Spricht die Subalterne deutsch? Migration und postkoloniale Kritik. Unrast Verlag, 2003, ISBN 3-89771-425-6
  • Hans Uske, Michael Heveling-Fischell, Waldemar Mathejczyk: Risiko Migration. Krankheit und Behinderung durch Arbeit. Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung, ISBN 3-927388-81-5
  • Thomas Straubhaar: Illegale Migration. Eine ökonomische Perspektive. Politische Essays zu Migration und Integration, 3/2007 [4]
  • Mareike Tolsdorf: Verborgen. Gesundheitssituation und -versorgung versteckt lebender MigrantInnen in Deutschland und in der Schweiz. Bern: Hans Huber Verlag, 2008. ISBN 978-3-456-84554-8

Weblinks


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