Ignorantia legis

Ignorantia legis

Ignorantia legis bezeichnet einen Irrtum über das Bestehen oder den Inhalt einer Rechtsnorm. Im strafrechtlichen Zusammenhang geht es dabei insbesondere um den sogenannten Verbotsirrtum, also die Unkenntnis der Rechtswidrigkeit bzw. Strafbarkeit eigenen Verhaltens.

Im Unterschied zu einem Irrtum über die tatsächlichen Verhältnisse („ignorantia facti“) schließt ein Rechtsirrtum, insbesondere ein Verbotsirrtum, die Schuld eines Täters nach deutschem Recht nur dann aus, wenn der Irrtum nicht vermeidbar war (§ 17 StGB). Im Falle eines unvermeidbaren Verbotsirrtums handelt der Täter schuldlos und kann daher nicht verurteilt werden.

Der römisch-rechtliche Satz „ignorantia legis non excusat“ gilt mithin im deutschen Recht nur modifiziert.

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Ignorantia legis non excusat — Ignorantia legis bezeichnet einen Irrtum über das Bestehen oder den Inhalt einer Rechtsnorm. Im strafrechtlichen Zusammenhang geht es dabei insbesondere um den sogenannten Verbotsirrtum, also die Unkenntnis der Rechtswidrigkeit bzw. Strafbarkeit… …   Deutsch Wikipedia

  • ignorantia legis non excusat — Ignorantia legis bezeichnet einen Irrtum über das Bestehen oder den Inhalt einer Rechtsnorm. Im strafrechtlichen Zusammenhang geht es dabei insbesondere um den sogenannten Verbotsirrtum, also die Unkenntnis der Rechtswidrigkeit bzw. Strafbarkeit… …   Deutsch Wikipedia

  • ignorantia legis neminem excusat — foreign term see ignorantia juris neminem excusat …   New Collegiate Dictionary

  • ignorantia legis neminem excusat — /ignarsnshdyb liyjas nemanam akskyuwzat/ Ignorance of law excuses no one …   Black's law dictionary

  • ignorantia legis neminem excusat — /ignarsnshdyb liyjas nemanam akskyuwzat/ Ignorance of law excuses no one …   Black's law dictionary

  • Ignorantia legis neminem excusat — Ignorance of the law excuses no one. 29 Am J2d Ev § 222 …   Ballentine's law dictionary

  • Ignorantia legis non excusat — Ignorance of the law does not excuse. 29 Am J2d Ev § 222 …   Ballentine's law dictionary

  • Ignorantia juris non excusat — or Ignorantia legis neminem excusat (Latin for ignorance of the law does not excuse or ignorance of the law excuses no one ) is a public policy holding that a person who is unaware of a law may not escape liability for violating that law merely… …   Wikipedia

  • Ignorantia iuris nocet — Ignorantia legis bezeichnet einen Irrtum über das Bestehen oder den Inhalt einer Rechtsnorm. Im strafrechtlichen Zusammenhang geht es dabei insbesondere um den sogenannten Verbotsirrtum, also die Unkenntnis der Rechtswidrigkeit bzw. Strafbarkeit… …   Deutsch Wikipedia

  • Ignorantia facti — ist die lateinische Bezeichnung für einen Tatbestandsirrtum, das heißt der Handelnde kennt wesentliche Teile des Sachverhalts nicht, der die Rechtsfolge trägt. Im Strafrecht führt die ignorantia facti zum Ausschluss des Vorsatzes (in Deutschland …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”