Identitätsfeststellung

Identitätsfeststellung

Als Identitätsfeststellung oder auch Identprüfung wird die Überprüfung bezeichnet, welche Personalien (Identität) einer natürlichen Person zuzuordnen sind.

Inhaltsverzeichnis

Verfahren zur Identitätsfeststellung

Ist die betreffende Person anwesend, lässt sich die Identität durch den Vergleich mit einem amtlich beglaubigten Lichtbild (Siegel), wie etwa durch einen vorgelegten Personalausweis, feststellen. So geht auch die Polizei bei einfachen Personenkontrollen vor.

Wenn eine Person einen Ausweis vorlegt, der durch Austausch des Lichtbilds verfälscht wurde, dann erhält die entgegennehmende Stelle zwar eine Zuordnung der Personalien zu der abgebildeten Person, diese Person ist jedoch nicht identisch mit jener, die rechtlich Träger der Identität ist und damit für alle unter dieser Identität getätigten Geschäfte verantwortlich gemacht wird. Wenn sich ein Betrüger anhand eines gefälschten Ausweises andere Urkunden oder Ausweise erschleicht (z. B. Meldebescheinigung, Kundenkarte u. ä.) vermeidet er in Zukunft die Gefahr, dass der Lichtbildertausch erkannt wird. Um amtliche Ausweise fälschungssicherer zu machen, haben die EU-Mitgliedstaaten beschlossen, biometrische Kennzeichen in die EU-Reisepässe aufzunehmen.

Sichere Verfahren
Das sicherste Verfahren zur Identitätsfeststellung ist die erkennungsdienstliche Behandlung (ED), das heißt die Abnahme von Fingerabdrücken und das Anfertigen eines Lichtbildes, wie sie bei den Polizeibehörden in aller Welt praktiziert wird. Das sogenannte ED-Material wird dann mit amtlichen Aufzeichnungen verglichen (Lichtbild auf einem Passantragsformular, Lichtbildvorlage bei Verwandten oder Nachbarn, ED-Behandlung bei anderen Gelegenheiten wie Asylantrag)
Als sicher wurde von der TÜV IT auch die Kontrolle des Personalausweises beurteilt, wie sie die Deutsche Post AG mit ihrem Postident genannten Service praktiziert; die Fehlerquote beträgt dabei etwa 1,1 Prozent.
Weitere Anbieter von als sicher geltenden Identifikationsverfahren sind:
in Deutschland: DHL im Postamt und bei Hermes (nach einer telefonischen Terminvereinbarung zu Hause beim Kunden oder im Hermes-PaketShop)
in der Schweiz: Die Schweizerische Post mit dem Verfahren Die Gelbe Identifikation [1]
in Österreich: Die Österreichische Post mit dem Verfahren Ident.Brief [2]
Unsichere Verfahren
Ebenfalls verbreitet zur Identitätsfeststellung ist die Überprüfung der Kreditkarte, wobei davon ausgegangen wird, dass das Kreditinstitut bei der Eröffnung des Kontos eines Neukunden eine vollwertige Identitätsfeststellung durchgeführt hat.

Nutzer der Identitätsfeststellung

Einer zuverlässigen Identitätsfeststellung kommt im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs in Internet eine wachsende Bedeutung zu, da er in der Regel bargeldlos und ohne persönlichen Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer durchgeführt wird. Wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, kann durch Identitätsdiebstahl im Internet großer Schaden entstehen, wenn Benutzerkonten bei Geldgeschäften missbraucht werden.

  • Direktbanken nutzen dieses Verfahren, um die Identität ihrer Kunden zu überprüfen.
  • Das Internet-Auktionshaus eBay nutzt seit März 2003 zur Identitätsfeststellung bei der Neueröffnung von Benutzerkonten ausschließlich die Schufa-Auskunft. Diese gibt jedoch nur Aufschluss über die Kreditwürdigkeit und nicht die Übereinstimmung von bekanntgegebenen Personalien mit der Person. Alternativ kann man sich per Brief ein Kennwort zuschicken lassen und sich in der Folge dann mit diesem legitimieren.

Recht

Hauptartikel: Identitätsfeststellung (Recht)

Wenn es bei der Identitätsfeststellung um die Feststellung einer Berechtigung geht, so wird vor allem im Bereich von Bankgeschäften von einer Legitimationsprüfung gesprochen.

Im Eingriffsrecht kann eine zuständige Behörde eine Identitätsfeststellung einer polizeipflichtigen Person durchführen. Geschieht dies nicht freiwillig, ist auch eine Durchsuchung der Person und der mitgeführten Sachen sowie ein Polizeigewahrsam möglich sowie eine erkennungsdienstliche Behandlung möglich. Dies kann von der Polizei auch mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden. In Deutschland ist dies beispielsweise im § 163b (Feststellung der Identität) der Strafprozessordnung (StPO) festgelegt.

Nicht zu Verwechseln ist die Identitätsfeststellung mit der Identifizierung, die beispielsweise in der Gerichtsmedizin dazu dient, die Identität des Opfers festzustellen.

Einzelnachweise

  1. Die Gelbe Identifikation Identitätsfeststellung der Schweizerischen Post
  2. Ident.Brief Identitätsfeststellung der Österreichischen Post
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