Häusliche Pflege

Häusliche Pflege


Häusliche Pflege bezeichnet die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer Wohnung bzw. ihrer häuslichen Umgebung außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen.

Die häusliche Pflege ermöglicht dem Pflegebedürftigen, in seinem familiären Umfeld versorgt zu werden, was in der Regel vom Pflegebedürftigen gegenüber einer stationären Pflege, das heißt Pflege bei Unterbringung in einem Heim oder Krankenhaus, bevorzugt wird. In den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland zur häuslichen Pflege im SGB XI und im SGB XII hat häusliche Pflege stets Vorrang vor stationärer Pflege. Häusliche Pflege kann von Familienangehörigen oder anderen Personen aus dem sozialen Umfeld des Pflegebedürftigen geleistet werden (pflegende Angehörige), auch wenn diese Pflegepersonen keine einschlägige Ausbildung haben. Professionelle ambulante Pflegedienste oder Sozialstationen unterstützen und entlasten gegen Entgelt die Pflegepersonen in ihrer Pflegetätigkeit. In Deutschland kann auf Antrag bei einer Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung eine der drei Pflegestufen zuerkannt werden, wodurch Leistungsansprüche an die Pflegeversicherung entstehen.

Wird die häusliche Pflege von Angehörigen oder sonstigen Privatpersonen durchgeführt, zahlt die Pflegekasse ein pauschales Pflegegeld an die pflegebedürftige Person, die in dessen Verwendung frei ist; die teilweise häusliche Pflege durch Pflegedienste gilt als eine Sachleistung der Pflegeversicherung. Deren Bezahlung bis zur monatlichen Maximalgrenze regeln Pflegekasse und ambulanter Dienst direkt miteinander. Daneben kann es sein, dass pflegende Angehörige keine Entschädigung oder dergleichen erhalten.

Seit 1. Februar 2006 werden pflegende Angehörige, die innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Pflegetätigkeit einen Antrag auf Weiterversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, freiwillig weiter gegen Arbeitslosigkeit versichert (§ 28a SGB III), sofern sie entweder in den 24 Monaten vor Aufnahme der Pflegetätigkeit bereits 12 Monate lang Versicherte zur Arbeitslosenversicherung waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben.[1]

Inhaltsverzeichnis

Siehe auch

Literatur

  • Bernhard Mann: Problemlagen in der häuslichen Pflege. Wirkungsaspekte der Neuregelung zum Sozialgesetzbuch V. In: Deutsche Hochschulschriften Bd. 509. Hänsel-Hohenhausen. Egelsbach-Frankfurt-Washington 1994

Siehe auch

Ambulante Pflege, Betreutes Wohnen, Pflegeheim, pflegende Angehörige, Bettlägerigkeit, Seniorengenossenschaft

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Fünfter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft. Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen, Berlin 2005. S. 30

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