Horst Mahler

Horst Mahler

Horst Mahler (* 23. Januar 1936 in Haynau, Niederschlesien) ist ein mehrfach wegen Volksverhetzung, Terrorismus und Raub verurteilter ehemaliger Rechtsanwalt. Der ehemalige Angehörige des Sozialistischen Deutschen Studentenbunds (SDS) und Mitgründer der Rote Armee Fraktion (RAF), der sich seit 1975 vom Terrorismus losgesagt und 1988 seine Wiederzulassung als Anwalt erreicht hatte, wandte sich etwa seit 1997 dem Rechtsextremismus zu und vertrat 2002 die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) im NPD-Verbotsverfahren. Wegen verfassungswidriger Betätigung, darunter Holocaustleugnung, Mord- und Gewaltandrohungen, antisemitischen und neonazistischen Äußerungen erhielt er weitere Geld- und Haftstrafen. Ein vorläufiges Berufsverbot von 2004 wurde 2009 mit dem Entzug seiner anwaltlichen Zulassung bestätigt.

Horst Mahler im Jahr 2003

Inhaltsverzeichnis

Ausbildung und Beruf

Mahler wurde als drittes von vier Kindern des Zahnarztes Dr. Willy Mahler und seiner Ehefrau Dorothea geboren.[1] Sein Onkel war der SA-Führer Reinhard Nixdorf. Die Familie floh vor der anrückenden Roten Armee aus Schlesien nach Naumburg, später übersiedelte sie nach Dessau-Roßlau. Der Vater, ein überzeugter Nationalsozialist, erschoss sich 1949.[2] Im gleichen Jahr wurde Mahler Vorsitzender einer Schülergruppe der FDJ. Dafür wurde ihm zugesagt, er werde trotz seines antikommunistischen Elternhauses später studieren können. Bald darauf übersiedelte die Familie in den Westen.[3]

Mahler studierte als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes Jura an der Freien Universität Berlin und war dort 1953/54 Mitglied der schlagenden Studentenverbindung Landsmannschaft Thuringia. 1956 trat er in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ein, die die Unvereinbarkeit der Parteizugehörigkeit mit einer Mitgliedschaft in schlagenden Verbindungen beschlossen hatte. Dies nahm er zum Anlass, beim Abschlussconvent aus der Thuringia auszutreten.[4] 1962 wollte Mahler Journalist werden und sandte ein Artikelmanuskript an Die Zeit. Darin setzte er sich kritisch mit der Verteidigungspolitik von Helmut Schmidt auseinander und forderte einen Austritt aus der NATO. Das Manuskript wurde nicht gedruckt.[5]

Nachdem er sein Assessorexamen bestanden hatte, gründete Mahler 1964 eine Anwaltskanzlei in West-Berlin und spezialisierte sich auf die mittelständische Wirtschaft. Im selben Jahr trat er im Thyssen-Bank-Prozess als Verteidiger auf. 1966 war er als erster deutscher Anwalt mit einer Beschwerde bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erfolgreich.

Vom SDS zur RAF

Mahler wurde Mitglied im SDS und daraufhin 1960 aus der SPD ausgeschlossen, nachdem diese die Unvereinbarkeit der beiden Mitgliedschaften beschlossen hatte. Ab 1964 engagierte er sich in der Außerparlamentarischen Opposition besonders als Anwalt für strafverfolgte Studenten. In dieser Zeit vertrat er offen politische Positionen, die denen der SED stark ähnelten, und pflegte Kontakte zu Vertretern der DDR und der Sowjetunion. Dass er sich als Inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR verpflichtet hätte, wie im Sommer 2011 in mehreren Zeitungen gemeldet wurde,[6] dementierte Mahler kurz darauf entschieden.[7]

Er verteidigte bis 1970 unter anderem Beate Klarsfeld, die Kommunarden Fritz Teufel und Rainer Langhans, den Studentenführer Rudi Dutschke, Peter Brandt (Sohn des damaligen Bundeskanzlers) und die späteren RAF-Terroristen Andreas Baader und Gudrun Ensslin. Im Verfahren gegen den Polizeibeamten Karl-Heinz Kurras, der Benno Ohnesorg erschossen hatte, vertrat Mahler die Familie Ohnesorg, die als Nebenkläger auftrat.[8]

Am 1. Mai 1969 gründete Mahler mit Hans-Christian Ströbele und Klaus Eschen ein Sozialistisches Anwaltskollektiv in Berlin, das bis 1979 bestand. 1970 war er an der Gründung der RAF beteiligt und plante die Baader-Befreiung und drei Banküberfälle im September 1970 mit. Nach Baaders Befreiung flüchtete er mit über 20 weiteren RAF-Mitgliedern nach Jordanien, um sich dort für den „bewaffneten Kampf“ ausbilden zu lassen.

Am 8. Oktober 1970 wurde er in Berlin verhaftet und später wegen Bankraubs und Gefangenenbefreiung zu 14 Jahren Haft verurteilt. Seine damalige Verteidigung übernahm Otto Schily, der spätere Bundesinnenminister.

Im Februar 1975 entführte die Bewegung 2. Juni den Politiker Peter Lorenz, um die Entlassung Mahlers und sechs seiner Mithäftlinge zu erpressen. Mahler blieb als einziger freiwillig im Gefängnis, die sechs Mithäftlinge wurden freigelassen. In der Haft führte er Gespräche mit dem damaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), die 1980 als Buch veröffentlicht wurden.[9] Ferner erhielt er Besuch vom Politikwissenschaftler Iring Fetscher und dem national-konservativen Sozialphilosophen Günter Rohrmoser, damals Mitglied der von der sozial-liberalen Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Erforschung der geistigen Ursachen des Terrorismus.

Mit Hilfe seines damaligen Rechtsanwalts Gerhard Schröder, des späteren Bundeskanzlers, wurde Mahler 1980 nach Ablauf von zwei Dritteln seiner Haftstrafe vorzeitig entlassen. Sein Bewährungshelfer wurde der evangelische Theologe Helmut Gollwitzer. 1987 erlaubte der Bundesgerichtshof Mahlers Wiederzulassung als Anwalt; Gerhard Schröder verhalf ihm als sein Rechtsanwalt zu diesem Erfolg. In diesen Jahren stand Mahler politisch der FDP nahe.[10]

Wendung zum Rechtsextremismus

Mahler hielt am 1. Dezember 1997 in Stuttgart eine Laudatio zu Günter Rohrmosers 70. Geburtstag vor dessen Gästen, darunter Hans Filbinger. Darin forderte er u. a., das „besetzte“ Deutschland müsse sich von seiner „Schuldknechtschaft“ zum aufrechten Gang seiner „nationalen Identität“ befreien.[11]

Dies sahen ehemalige Weggefährten im SDS wie Günter Langer,[12] ebenso wie der Politikwissenschaftler Alfred Schobert, als Coming out einer rechtsradikalen Gesinnung. Rohrmoser dagegen erklärte 1998, bezüglich der „die Religion und die sittliche Substanz zerstörenden Wirkung der 68er“ seien seine und Mahlers Positionen identisch, und gegenüber deren kulturrevolutionären Zielen charakterisierte er Mahlers Haltung als „national-christlichen Konservativismus“.[13]

Mit Franz Schönhuber schrieb Mahler das Buch Schluß mit dem deutschen Selbsthaß.[14] Er sah mittlerweile das Germanentum als „Mittel der Gesundung des deutschen Volkes“.

Am 12. August 2000 trat Mahler in die NPD ein. In seiner Presseerklärung dazu hieß es, er halte das Grundgesetz für ein „Provisorium für die Übergangszeit bis zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches“. Von 2001 bis 2003 vertrat Mahler die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht, als die damalige Bundesregierung erfolglos versuchte, ein Verbot der NPD zu erreichen. Seine Schriftsätze an das Gericht bestanden großenteils aus ideologischen Textpassagen unterschiedlicher Herkunft.[15] Er argumentierte auch mit eigenen Erfahrungen seiner APO-Zeit mit dem V-Mann Peter Urbach.[16]

2003, nach der Einstellung des Verbotsverfahrens, trat Mahler wieder aus der NPD aus mit der Begründung: „Die NPD ist eine am Parlamentarismus ausgerichtete Partei, deshalb unzeitgemäß und – wie das parlamentarische System selbst – zum Untergang verurteilt.“[17]

Nach seinem NPD-Austritt

Horst Mahler (links) am 1. September 2001 in Leipzig (rechts: Christian Worch)

Im November 2003 gründete Mahler den 2008 als verfassungsfeindlich verbotenen Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten, dem neben ihm selbst eine Reihe bekannter Holocaustleugner angehörten.

Mahler vertritt seit seiner Haftentlassung auch antisemitische Positionen. Ab Februar 2004 stand er als Mitgründer des rechtsextremen Deutschen Kollegs zusammen mit Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht Berlin. Grund war ein im Oktober 2000 von ihnen publiziertes Pamphlet mit dem Titel „Ausrufung des Aufstandes der Anständigen“, in dem unter anderem das Verbot der jüdischen Gemeinden in Deutschland, die Ausweisung aller Asylbewerber, „aller arbeitslos gewordenen Ausländer“ und weitere Maßnahmen dieser Art gefordert wurden. Mahler wurde zudem vorgeworfen, dass im September 2002 mit seiner Billigung in der Parteizentrale der NPD in Berlin-Köpenick ein Schriftstück an Journalisten verteilt worden war, in dem Hass gegen Juden als „untrügliches Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems“ bezeichnet wurde.

Nachdem er während des Prozesses den Richtern, den Schöffen und dem Staatsanwalt die Todesstrafe nach dem Reichsstrafgesetzbuch angedroht und im Gericht antisemitische Äußerungen gemacht hatte, erteilte das Amtsgericht Tiergarten Mahler am 8. April 2004 ein vorläufiges Berufsverbot. Ähnliche Todesdrohungen gingen an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und zwei Anwälte der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Wegen der antisemitischen Kommentare erhob die Staatsanwaltschaft eine neue Anklage. Während des Prozesses ordnete das Landgericht an, Mahler von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachten zu lassen. Er wurde schließlich zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt.

Um Mahlers Teilnahme an der Teheraner Holocaust-Konferenz zu verhindern, wurde ihm im Januar 2006 von den brandenburgischen Behörden für einen Zeitraum von sechs Monaten der Reisepass entzogen. Das Innenministerium begründete dies damit, dass Mahler mit erneuten antisemitischen Äußerungen auf dieser Konferenz das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland erheblich beschädigen würde. Dies sei rechtlich zu unterbinden.[18][19]

In einem weiteren Prozess wegen Volksverhetzung, bei dem seine Lebensgefährtin[20] Sylvia Stolz ihn anwaltlich vertrat, wurde Mahler erneut verurteilt.

Bei seinem Haftantritt am 15. November 2006 zum geschlossenen Vollzug in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen zeigte Mahler nach Polizeiangaben den Hitlergruß und rief etwa 35 Anhängern „Heil“ zu. Dafür verurteilte ihn das Landgericht Cottbus am 22. Juli 2008 zu weiteren elf Monaten Haft ohne Bewährung. Gegen ein vorausgegangenes Urteil des Amtsgerichts (mit einem Strafmaß von sechs Monaten) hatten Anklage und Verteidigung Berufung eingelegt.[21] Beim Landgericht Potsdam liegen mehrere weitere Anklagen wegen Volksverhetzung gegen Mahler vor. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 23. November 2007 von einem Einschreiben Mahlers an den Bürgermeister seines Wohnorts Ebersberg. Darin leugnete er erneut den Holocaust und verherrlichte den Nationalsozialismus.

In einem im September 2007 geführten Interview mit der Zeitschrift Vanity Fair begrüßte Mahler seinen Interviewpartner Michel Friedman mit den Worten: „Heil Hitler, Herr Friedman“ und leugnete im Gesprächsverlauf den Holocaust.[22][23] Am 28. April 2008 wurde er deshalb vom Amtsgericht Erding wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.[24] Mahler hat Revision gegen das Urteil eingelegt.[25] Seine Äußerungen gegenüber Friedman bestritt er nicht.

Mahler strebte die Strafprozesse an, um sie als Bühne für seine Zwecke zu instrumentalisieren. „Ich sitze hier, weil ich hier sitzen will“, sagte Mahler dem Richter bei der Eröffnung eines neuen Verfahrens am 12. Januar 2009 und leugnete vor Gericht erneut den Holocaust. Zuvor hatte er Strafanzeige gegen sich selbst erstattet.[26] Am 25. Februar 2009 wurde er vom Landgericht München II wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt.[27] Das Urteil ist seit dem 10. August 2009 rechtskräftig.[28] Durch Urteil der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam vom 11. März 2009 ist Horst Mahler erneut wegen Volksverhetzung in 15 Fällen – unter Einbeziehung der Strafen aus Urteilen des Landgerichts Hamburg vom 20. Januar 2005 und des Amtsgerichts Mainz vom 9. September 2002 – zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, außerdem wegen Volksverhetzung in vier Fällen zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Mit den Verurteilungen des Landgerichts München II vom Februar 2009 ist Mahler wegen Volksverhetzung zu insgesamt zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, die er gegenwärtig in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg verbüßt.

Mitte Juli 2009 wurde ihm von der Anwaltskammer Berlin die Zulassung als Rechtsanwalt entzogen.[29]

Literatur

Weblinks

 Commons: Horst Mahler – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Zum Folgenden Martin Jander, Horst Mahler, in: Wolfgang Kraushaar (Hrsg.), Die RAF und der linke Terrorismus, Hamburg 2006, Bd. 1, S. 372 ff.
  2. Malte Herwig, Zwei links, zwei rechts, in: Zeitmagazin vom 11. August 2011, S. 32
  3. Willi Winkler, Ein ZEIT-Gespräch mit Ex-Terroristen Horst Mahler über die Apo, den Weg in den Terror und die Versöhnung mit dem Grundgesetz, in: Die Zeit vom 2. Mai 1997 (online, Zugriff am 6. August 2011)
  4. Markus Gail: Studentenverbindungen in Frankfurt am Main: Berühmte (und berüchtigte) Korporierte
  5. Willi Winkler, Augen Ost, Augen West, in: Süddeutsche Zeitung vom 6. August 2011, S. 13
  6. Stasi führte Horst Mahler als IM, in: Die Welt vom 31. Juli 2011, (online, Zugriff am 13. August 2011); Regine Igel, Horst Mahler und die Stasi: Naivität mit starkem Pathos, in: tageszeitung vom 2. August 2011, (online, Zugriff am 13. August 2011)
  7. Malte Herwig, Zwei links, zwei rechts, in: Zeitmagazin vom 11. August 2011, S. 30
  8. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-21411106.html
  9. Axel Jeschke, Wolfgang Malanowski: Der Minister und der Terrorist (1980)
  10. Willi Winkler, Augen Ost, Augen West, in: Süddeutsche Zeitung vom 6. August 2011, S. 13
  11. Ist das Ende der Defundamentalisierung der Kultur in Sicht? - Gedanken zum 70. Geburtstag von Günter Rohrmoser Rede Horst Mahlers zum 70. Geburtstag Günter Rohrmosers, 1. Dezember 1997
  12. Günter Langer: Ein Konservativer als "Mentor der Linken"? Ein Brief von Günter Langer an Horst Mahler. 4. Januar 1998, archiviert vom [www.isioma.net/sds00499.html Original] am 21. April 2011, abgerufen am 21. April 2011.
  13. Gerhard Quast, Peter Krause: „Das einfache Weltbild verwirrt“. In: Junge Freiheit, 24. April 1998
  14. Horst Mahler, Franz Schönhuber: Schluss mit deutschem Selbsthass: Plädoyers für ein anderes Deutschland. Druffel & Vowinckel, 2000, ISBN 3-86118-093-6
  15. Rechtsanwalt Horst Mahler: Stellungnahme der Antragsgegnerin im Verfahren Deutsche Bundesregierung und andere gegen NPD (30. August 2002, siehe z. B. S. 46 ff)
  16. Rechtsanwalt Horst Mahler: Stellungnahme der Antragsgegnerin im Verfahren Deutsche Bundesregierung und andere gegen NPD. 30. August 2002, S. 31 ff
  17. zitiert nach: Frank Aydt: Grenzgänger zwischen Alter und Neuer Rechter. Sprache und Ideologie Horst Mahlers am Beispiel seiner Propaganda im Internet. In: Wolfgang Gessenharter, Thomas Pfeiffer (Hrsg.): Die neue Rechte – eine Gefahr für die Demokratie? VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004, ISBN 3-8100-4162-9, S. 109.
  18. Berliner Zeitung: Behörde entzieht dem Rechtsextremisten Mahler den Pass. Mögliche Teilnahme an Teheraner Holocaust-Konferenz soll verhindert werden (27. Januar 2006)
  19. Netzeitung: Lob für Ausreiseverbot gegen Rechten Mahler, 27. Januar 2006
  20. Frank Käßner: welt-online.de: „Agitator, Hetzer, Brandredner“, 16. Februar 2007
  21. Rechtsextremist Mahler zu elf Monaten verurteilt. Hitlergruß. Focus Online, 22. Juli 2008, archiviert vom Original am 21. April 2011, abgerufen am 21. April 2011.
  22. So spricht man mit Nazis. Teil 1 des ungekürzten Vanity Fair-Interviews von Autor Michel Friedman mit Deutschlands Chef-Nazi Horst Mahler. In: Vanity Fair, November 2007. Condé Nast Digital, 11. September 2007, archiviert vom Original am 21. April 2011, abgerufen am 21. April 2011.
  23. So spricht man mit Nazis. Teil 2 des ungekürzten Vanity Fair-Interviews von Autor Michel Friedman mit Deutschlands Chef-Nazi Horst Mahler. In: Vanity Fair, November 2007. Condé Nast Digital, 1. November 2007, archiviert vom Original am 21. April 2011, abgerufen am 21. April 2011.
  24. Horst Mahler muss ins Gefängnis. "Hitler-Gruß". Spiegel Online, 28. April 2008, archiviert vom Original am 21. April 2011, abgerufen am 21. April 2011.
  25. tagesspiegel.de: Rechtsextremist Mahler geht in Revision (abgerufen am 2. August 2008)
  26. sueddeutsche.de: Im Zweifel für die Holocaust-Leugner, 12. Januar 2009
  27. sueddeutsche.de: Horst Mahler zu sechs Jahren Haft verurteilt, 25. Februar 2009
  28. Haftstrafe gegen Neonazi Mahler rechtskräftig, Deutsche Welle, 10. August 2009
  29. Zulassung entzogen: Mahler kein Anwalt mehr. In: n-tv vom 19. August 2009.

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