Holandas

Holandas
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Cognac in einem typischen Brandyglas

Weinbrand gehört zu den ältesten Spirituosen in Europa. Bereits im Jahr 1150 wurde von Mönchen Weinbrand aus Traubenwein gebrannt, der ausschließlich als Arznei Verwendung fand. Dieser Umstand brachte ihm die französische Bezeichnung Eau de Vie (Wasser des Lebens) ein.

Inhaltsverzeichnis

Abgrenzung

Weinbrand ist ein geschützter Begriff für eine Spirituose, deren Alkohol zu 100 Prozent aus Wein gebrannt wird. Die Lagerung muss mindestens sechs Monate in Eichholzfässern mit einem Fassungsvermögen von unter 1.000 Litern erfolgen. Bei Verwendung größerer Fässer beträgt die Mindestreifezeit 12 Monate, der Mindestalkoholgehalt muss 36 Volumenprozent betragen [1][2]. [3] Deutscher Weinbrand enthält in der Regel 38 Volumenprozent Alkohol und reift 12 Monate lang in Eichenfässern mit höchstens 1.000 Litern Fassungsvermögen.

Weinbrand ist unter verschiedensten Bezeichnungen bekannt: Brandy ist eine, in europäischen Ländern wie Spanien oder Italien, übliche Bezeichnung für Weinbrand. Brandy kann, soweit im jeweiligen Herstellungsland erlaubt, durch bestimmte Auszüge, beispielsweise aus Vanilleschoten, abgerundet werden.

Cognac ist die geschützte Herkunftsbezeichnung für Branntweine aus den französischen Départements Charente und Charente-Maritime. Der Brennvorgang erfolgt in zwiebelförmigen Brennblasen und die Mindestlagerung beträgt 30 Monate in Holzfässern aus Limousin-Eiche. Cognac muss einen Alkoholgehalt von mindestens 40 Volumenprozent aufweisen.

Armagnac ist Weinbrand aus der Gascogne in Frankreich und wird, im Gegensatz zu Cognac, in einem einmaligen, kontinuierlichen Brennvorgang erzeugt.

Bei der Herstellung von portugiesischem Portwein vermischt man den angegorenen Traubenmost vor der Lagerung mit Weinbrand. Selbst beim spanischen Sherry wird vor der Abfüllung in Fässer der Alkoholgehalt durch Weinbrand erhöht, um längere Lagerungszeiten zu ermöglichen.

Eine weitere Weinbrandspezialität ist der weiße Weinbrand, der nicht in Holzfässern gelagert wird und deshalb keine Farbe annimmt.

Bezeichnungen

Deutschland

Der geschützte Begriff sichert die Qualität durch strengere Anforderungen. Die Mindestreifezeit beträgt zwölf Monate. Der Alkoholgehalt des ursprünglichen Weindestillats beträgt 52 bis 86 Volumenprozent Alkohol, der des Weinbrands mindestens 36 Volumenprozent [4][2].

Der bekannteste Weinbrand ist Chantré mit 86 Prozent Markenbekanntheit. Der Klassiker, den es seit 1953 gibt, ist mit rund 13 Millionen Flaschen (2007) die zweitgrößte Spirituose in Deutschland. Aktuell hat Chantré einen Marktanteil von über 21 Prozent (Quelle: IRI, Handelspanel).

Ein anderer, weit bekannter Weinbrand deutscher Provenienz ist der seit 1892 in Rüdesheim am Rhein hergestellte Asbach Uralt. Hugo Asbach war es auch, der den Begriff Weinbrand zunächst als Warenzeichen einführte, dann aber zur allgemeinen Nutzung freigab. Das hing vor allem damit zusammen, dass der Versailler Vertrag deutschen Herstellern die weitere Verwendung der französischen Bezeichnung Cognac untersagte (Champagnerparagraph). Asbach hatte den Begriff Weinbrand schon vorher parallel benutzt.

In einer Anzeige, die am 21. April 1921 in den Lustigen Blättern erschien, äußerte sich Hugo Asbach zum endgültigen Namenswechsel: "Die französische Cognac-Industrie mag sich der Hoffnung hingeben, daß hierdurch der Wettbewerb der deutschen Weinbrennerei beseitigt werde. Diese Hoffnung wird enttäuscht. Die früher bestehende Voreingenommenheit des deutschen Verbrauchers für alles Fremdländische hat auch bezüglich des Cognacs einer besseren Einsicht platzgemacht. Dadurch werden Millionenwerte der deutschen Volkswirtschaft erhalten bleiben, die andernfalls nutzlos ins Ausland gehen würden." (Zitat aus: Michael Weisser, Annoncen aus der Jahrhundertwende, Hannover 1981, S. 294)

Man kann den englischen Begriff "Brandy" wohl am ehesten mit "Branntwein aus Wein", also Weinbrand, übersetzen. Er ist ein durch Destillation von Wein gewonnener Branntwein. Die Mindestreifezeit in Eichenholzfässern beträgt für alte Weinbrände sechs Monate bzw. bei einem Fassungsvermögen von über 1000 Litern zwölf Monate. Der Alkoholgehalt beträgt mindestens 36 Volumenprozent. Während in einigen Staaten, Deutschland, Österreich, Niederlande für gewöhnlich der Begriff "Weinbrand" verwendet wird, wird im internationalen Sprachgebrauch meist die Benennung "Brandy" verwendet.

Manche Weinbrände sind unter dem Namen ihres Herkunftsgebiets bekannt, zum Beispiel Cognac, Armagnac oder Brandy de Jerez. Deutschland verpflichtete sich mit Ende des Ersten Weltkrieges im Friedensvertrag von Versailles, sämtliche geschützten Ursprungsbezeichnungen zu respektieren.

Frucht-Brandys (nicht identisch mit Obstbränden) müssen die Bezeichnung der verwendeten Frucht tragen und zählen zu den Likören, zum Beispiel Cherry Brandy.

Definition der Europäischen Union

Die Europäische Union hat zum Thema Brandy folgende Richtlinien erlassen [3]:

Nach den Begriffsbestimmungen für Spirituosen ist Brandy bzw. Weinbrand eine Spirituose, deren Alkohol zu mindestens 50 Prozent aus Branntwein stammt und zum anderen aus einem Weindestillat, das zu weniger als 94,8 Volumenprozent. destilliert wurde, einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl A und einen Methanolgehalt von höchstens 200 g/hl A aufweist. Das Erzeugnis muss in Eichenholzfässern gereift sein, und zwar mindestens sechs Monate, wenn das Fassungsvermögen der Fässer unter 1000 Litern liegt, mindestens zwölf Monate bei Verwendung größerer Fässer. Der Mindestalkoholgehalt beträgt im allgemeinen 36 Volumenprozent, für deutschen Weinbrand 38 Volumenprozent. Brandy darf in der Aufmachung nach den Europäischen Begriffsbestimmungen in keinerlei Form den der genannten Spirituose vorbehaltenen Gattungsbegriff führen, wenn ihm Ethanol landwirtschaftlichen Ursprungs zugesetzt wurde.

Erzeugerländer und Produkte

Für die Brandy-Herstellung gelten in den einzelnen Erzeugerländern unterschiedliche Vorgaben:

Frankreich

Allgemein werden Weinbrände in Frankreich als Eau-de-vie de vin bezeichnet. Französische Weinbrände aus dem Gebiet Charente werden als Cognac, Weinbrände aus dem Gebiet Gascogne als Armagnac bezeichnet; beides sind geschützte Herkunftsbezeichnungen.

Spanien

Spanien ist das Land mit der wahrscheinlich längsten Brandy-Tradition Europas und der größte Brandy-Produzent der Welt. 90 Prozent der spanischen Brandys kommen aus der Region um Jerez de la Frontera an der Atlantikküste. Dieses Erzeugnis ist seit 1987 unter der Bezeichnung Brandy de Jerez geschützt und seine Herstellung wird von einem Kontrollorgan - dem Consejo Regulador - nach strengen Kriterien überwacht. Es handelt sich um den einzigen Brandy weltweit mit einer von der EU zugelassenen Herkunftsbezeichnung. Wie auch Cognac und deutscher Weinbrand muss der spanische Brandy zu 100 Prozent aus Wein gebrannt sein. Allerdings kommt bei spanischen Brandys ein besonderes Destillationsverfahren zur Anwendung, dabei werden zwei völlig verschiedene Destillate verwendet (Holandas und Destilados). Die Holandas bestehen zu 60 bis 65 Prozent aus Alkohol und können als der eigentliche Träger des Brandy-Aromas bezeichnet werden. Die Destilados haben einen Alkoholgehalt von 84 bis 86 Prozent, sind aromatisch eher neutral und sorgen in Kombination mit den eigentlichen Aromaträgern für einen leichteren und feineren Geschmack. Von ganz besonderer Bedeutung ist beim spanischen Brandy das Verfahren der Lagerung und Alterung (Solera-Verfahren), welches man bei der Herstellung von Cognac oder Weinbrand nicht kennt. Zumeist erfolgt die Lagerung in Fässern aus amerikanischer weißer Steineiche, die in aller Regel zuvor bereits zur Sherry-Lagerung dienten. Dem Solera-Verfahren ist eine jahrgangsweise Lagerung unbekannt. Vielmehr haben die jeweiligen Destillate im Laufe ihrer Reifeperiode eine bestimmte Anzahl von Fass-Reihen zu "durchwandern". Nach dem ersten Jahr wird hierbei nur ein Teil des jungen Destillats entnommen und in ein Fass der zweiten Reihe gefüllt, aus dem man wiederum einen Teil in ein Fass der dritten Reihe gepumpt hat. Die Fässer der ersten Reihe werden mit frischem, völlig ungealtertem Destillat aufgefüllt. Nur das Destillat aus der letzten Reihe dient zur Herstellung des endgültigen Brandys. Je nach Produkt kann die Anzahl der Solera-Stufen unterschiedlich sein, vom hochwertigen Brandy "Gran Duque d'Alba Oro" aus der Bodega "Williams & Humbert" ist zum Beispiel ein 12-stufiges Solera-Verfahren bekannt. Ergebnis dieses aufwändigen Systems ist es, dass über sehr lange Zeiträume eine gleich bleibende Qualität gewährleistet ist. Das Solera-Verfahren findet seinen Abschluss mit der Mischung der Holandas und Destilados und der erneuten, zum Teil mehrere Monate (oder auch Jahre) andauernden, Lagerung. So vereinigen sich die einzelnen Bestandteile zur vollendeten Harmonie. Der Trinkstärke-Alkoholgehalt (beim Brandy de Jerez ist ein Alkoholgehalt von 36 bis 45 Volumenprozent üblich) wird durch Zusatz von Wasser erreicht.

Der spanische Brandy kennt drei unterschiedliche Qualitätsstufen:

  • Solera: Bevor ein Brandy Solera genannt werden darf, muss er mindestens sechs Monate fassgelagert sein, in der Regel reift er sogar 18 Monate. Er hat noch eine helle Farbe, ist leicht und besitzt einen frischen Weingeschmack.
  • Solera Reserva: Für diesen Brandy ist Reifung im Fass von zwölf Monaten festgelegt. Auch er reift meistens wesentlich länger (bis zu fünf Jahre). Das Durchschnittsalter dieses edlen Brandys beträgt 3 Jahre. Er ist dunkler und aromatischer als der Brandy Solera.
  • Solera Gran Reserva: Für diese höchste Güteklasse sind 36 Monate Lagerzeit in Fässern vorgeschrieben, diese Mindestvorgabe wird jedoch oft um ein Vielfaches überschritten. Der Brandy dieser Premium-Kategorie hat eine enorme Aromakonzentration und eine geschmackliche Komplexität mit Nuancen von Kaffee, Schokolade, Karamell mit feinen Vanillenoten, manchmal auch von Rosinen oder Pflaumen. Durchschnittlich reifen Brandys der Qualitätsstufe Solera Gran Reserva heute mindestens acht bis 15 Jahre, viele auch 25 Jahre und mehr. Gerade in letzter Zeit kommen sehr alte Brandys mit einem Alter von 50, 60 und teilweise sogar 70 und 100 Jahren auf den Markt.

Armenien

Der Armenische Brandy, meist als Armenian Brandy bezeichnet, ist ein reines Weindestillat. Der gesetzlich geschützte Begriff Armenischer Weinbrand bezeichnet hochwertigen Weinbrand aus Armenien, dessen Grundwein nur aus einheimischer Produktion stammen darf.

Chile und Peru

In Chile und Peru existiert eine lange Tradition der Weinbrandherstellung. Diese werden dort unter der Bezeichnung Pisco vertrieben.

Norwegen

Der norwegische Brandy besteht in aller Regel aus gebranntem Wein unter Zusatz von einheimischem Alkohol, der zumeist aus Kartoffeln gewonnen wird.

USA

In den Vereinigten Staaten versteht man unter Brandy in- und ausländische Alkoholika, die aus reinem Weinalkohol hergestellt werden, zum Beispiel Cognac oder Weinbrand.

Ungarn

In Ungarn wird ein aus Traubenweindestillat (unter Zusatz von Aromastoffen) hergestelltes Erzeugnis als Brandy bezeichnet.

Einzelnachweise

  1. Spirituosen bei www.was-wir-essen.de
  2. a b Mindestalkoholgehalt von Spirituosen – Die Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft
  3. a b Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008, Anhang II, 5. Brandy oder Weinbrand
  4. Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008, Anhang II, 5. Brandy oder Weinbrand (siehe auch: Spirituosen bei www.was-wir-essen.de)

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