Hochstift Worms

Hochstift Worms
Wappen des Bistums Worms

Das Bistum Worms war eine katholische Diözese mit Sitz in Worms. Das in der Spätantike begründete Bistum erreichte in der Karolingerzeit und im Hochmittelalter einen Höhepunkt an Macht und Einfluss. Bischofskirche war der Wormser Dom, einer der drei rheinischen Kaiserdome. Das Hochstift Worms hatte auch die weltliche Gewalt über den Lobdengau, ein kleines Gebiet um Ladenburg, inne. Durch die Reformation verlor das Bistum einen Großteil seiner Pfarreien und wurde schließlich um 1800 aufgelöst.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte des Bistums

Die Ursprünge des Bistums Worms liegen frühestens in konstantinischer Zeit. So ist 346 für die umstrittene Kölner Synode zwar ein Bischof erwähnt, für diese Zeit aber keine Kathedrale nachweisbar.

Erst in fränkischer Zeit setzt die Wormser Bischofsliste mit dem 614 an der Pariser Synode teilnehmenden Bischof Berhtulf wieder ein. Verschiedene auf Metzer Einflüsse verweisende Indizien machen eine Reorganisation der Diözese unter der Herrschaft der des dort residierenden austrasischen Königs Childebert II. (575 – 596) wahrscheinlich. Nur wenig später finden sich bereits erste Wormser Missionszentren rechts des Rheins.

Denkmal für Bischof Burchard vor dem Wormser Dom
Abgrenzung des Bistums im Mittelalter

Unter den Karolingern bildete Worms ein Zentrum der Macht, so dass seine Bischöfe im 8. und 9. Jahrhundert dem Königshof nahe standen und ihr Amt oftmals zugleich mit einem außerhalb der Diözese gelegenen Abbatiat verbanden.

Das dem Metropolitanverband Mainz angehörende Bistum verfügte im 12. Jahrhundert immer noch über eine beachtliche Wirtschaftskraft und gliederte sich in vier Archidiakonate. Deren Inhaber waren der Dompropst für Worms und das linksrheinische Hinterland, der Propst von St. Paul in Worms für den linksrheinischen Nordteil des Bistums, der Propst von St. Cyriakus in Neuhausen für den Lobdengau und der Propst von St. Peter in Wimpfen für den östlichen Bereich der Diözese, welche über ein eher kleines Territorium verfügte.

Das Domkapitel verfügte 1270 über 50 Präbenden, deren Zahl bis 1291 auf 44 fiel und 1475 noch 43 zählte. Die Zahl der Kanoniker belief sich jedoch nur auf 35, wozu es noch 6 weitere Präbenden gab, deren Inhaber keine Kanoniker waren und welche die Priesterweihe besitzen mussten. Seit 1281 nahm das Kapitel keine Bürgerlichen mehr in seine Reihen auf, so dass seine Mitglieder vor allem dem pfälzischen Adel entstammten.

Seit dem 13. Jahrhundert ließen sich die Bischöfe in Pontifikalfunktionen durch Weihbischöfe vertreten. Im 14. Jahrhundert verloren die Archidiakone an Bedeutung und der Einfluss des Generalvikars stieg merklich an. Im ausgehenden Mittelalter bestand das Bistum aus zehn Dekanaten mit etwa 255 Pfarreien und etwas über 400 geistlichen Personen innerhalb der Bischofsstadt.

Im 16. Jahrhundert fielen weite Teile des Bistums der Reformation zum Opfer, so dass der päpstliche Legat Commodone auf dem Augsburger Reichstag 1566 eine wenigstens vorübergehende Vereinigung mit dem Bistum Mainz vorschlug, was dann jedoch nicht geschah. Um 1600 zählte das Bistum lediglich noch 15 Pfarreien.

Um das Überleben des Bistums zu sichern, achtete das Domkapitel bereits seit dem Ende des 16. Jahrhunderts darauf, dass seine Elekten bereits vor ihrer Bischofswahl über Einfluss und Pfründen außerhalb des Bistums verfügten und nach dem Dreißigjährigen Krieg verzichtete es dann auch endgültig auf eine Wahl ex gremio und postulierte stattdessen auswärtige geistliche Fürsten. Dies hatte zugleich zur Folge, dass sich das Domkapitel auch einen größeren Einfluss auf die Verwaltung des Bistums verschaffen konnte, da der Bischof gewöhnlich nicht in der Diözese residierte.

Der nun beginnende Wiederaufbau des Pfarrsystems geschah in der Regel durch Ordensgemeinschaften, welche zukünftig damit auch zu den Hauptträgern der regulären Pfarrseelsorge wurden. Bis 1732 konnte sich die Zahl der Pfarreien auf etwa 100 erweitern lassen. Seit 1711 besaß das Bistum erneut einen Weihbischof. Da es ohne eigenes Priesterseminar war, konnte Fulda für die Ausbildung der Weltgeistlichen für das Bistum Worms seinen Einfluss ausdehnen.

1792 von französischen Truppen besetzt, wurde das Hochstift nun säkularisiert. Der linksrheinische Diözesananteil wurde nun mit dem Bistum Mainz vereinigt, während der rechtsrheinische Anteil bis 1827 als Vikariat Lampertheim fortbestehen konnte.

Geschichte des Hochstifts Worms

Die Vogtei des Bistums Worms lag bis 1156 bei den Grafen von Saarbrücken und gelangte dann an die Pfalzgrafen bei Rhein. Obwohl der Bischof im Verlauf der Stauferzeit eine große Bedeutung hatte, gelang ihm auf Dauer nur der Erwerb eines kleinen Herrschaftsgebietes, dessen Residenz 1400 Ladenburg wurde. Als Fürstbischof war der Bischof von Worms mit einer Virilstimme im Reichsfürstenrat vertreten.

Fernab von Worms war dem Hochstift in Mittelhessen (siehe Geschichte) im ehemaligen Lahngau umfangreicher Besitz von den Kaisern zugeteilt worden, unter anderem das Stift Weilburg, dessen Vögte, die Grafen von Nassau, den Einfluss des Bistums jedoch immer mehr zurückdrängten, um ihren Herrschaftsbereich auszudehnen und zu festigen.

Dazu schreibt Karl E. Demandt in Geschichte des Landes Hessen [1]

Unterstützt von den ottonischen Kaisern hatte das Bistum Worms geradezu das Erbe des konradinischen Herrscherhauses in Mittelhessen angetreten, wie aus den ihm zugewandten, großen Reichsgutkomplexen im 10. und 11. Jahrhundert hervorgeht.
König Konrad schenkte z.B. 914 das große Gebiet der „Haigerer Kirche“ an das Walpurgis-Stift in Weilburg. Kaiser Otto III. gab 993 sogar den gesamten Konradinerbesitz an das Domstift Worms.

1797/1801 fielen die linksrheinischen Güter, zuletzt mit 8 Quadratmeilen und 20.000 Einwohnern, die etwa 8.500 Gulden an Jahreseinkommen umfassten, an Frankreich. Die rechtsrheinischen Gebiete gelangten 1803 an Baden und Hessen.

Quellen

  1. Karl E. Demandt, Geschichte des Landes Hessen, 2. Auflage, Bärenreiter Verlag Kassel u. Basel, 1972, ISBN 3-7618-0404-0

Literatur

  • Friedhelm Jürgensmeier: Das Bistum Worms. Von der Römerzeit bis zur Auflösung 1801. Echter Verlag, Würzburg 1997. ISBN 978-3429018764

Siehe auch


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