Hochstift Straßburg

Hochstift Straßburg
Basisdaten
Staat Frankreich
Kirchenprovinz Immediat
Diözesanbischof Jean-Pierre Grallet OFM
Weihbischof Vincent Jordy
Christian Kratz
Emeritierter Diözesanbischof Charles Amarin Brand
Joseph Doré PSS
Emeritierter Weihbischof Léon Hégelé
Generalvikar Joseph Gaschy
Joseph Musser
Fläche 8.280 km²
Pfarreien 767 (31.12.2007 / AP2008)
Einwohner 1.734.145 (31.12.2007 / AP2008)
Katholiken 1.300.000 (31.12.2007 / AP2008)
Anteil 75 %
Diözesanpriester 610 (31.12.2007 / AP2008)
Ordenspriester 262 (31.12.2007 / AP2008)
Ständige Diakone 60 (31.12.2007 / AP2008)
Katholiken je Priester 1.491
Ordensbrüder 360 (31.12.2007 / AP2008)
Ordensschwestern 1.466 (31.12.2007 / AP2008)
Ritus Römischer Ritus
Liturgiesprache Französisch
Deutsch
Kathedrale Straßburger Münster
Webpräsenz www.archeveche-strasbourg.fr
Abgrenzung des Bistums im Mittelalter
Straßburger Münster, Bischofskirche von Straßburg

Das Erzbistum Straßburg (lat.: Archidioecesis Argentoratensis o Argentinensis) ist ein immediates Erzbistum der römisch-katholischen Kirche.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das schon 343 erwähnte Bistum Straßburg gehörte seit der Karolingerzeit der Kirchenprovinz Mainz an. Nach der im 12. Jahrhundert erfolgten Aufgliederung in 8 Archidiakonate, welche alle dem Domkapitel angehörten, zählte das Bistum im 15. Jahrhundert 448 Pfarreien in 14 Dekanaten. Aufgrund der Reformation sank die Zahl der Pfarreien jedoch im 17. Jahrhundert auf 162 herab.

Bereits im 10. Jahrhundert erwarb der Bischof das Münzrecht und die Grafenwürde und konnte sich im Laufe der Jahrhunderte ein Territorium aufbauen. Dieses war zwar sehr zersplittert, hatte jedoch eine Größe von 1.400 km². Die Residenz des Bischofs, der für seine französischen Ländereien seit 1687 dem König von Frankreich den Lehnseid leistete, befand sich vorwiegend in Dachstein oder Zabern.

Das Domkapitel wurde 888 als Marienbruderschaft der Domkirche gegründet und erlangte schon zu Beginn des 11. Jahrhunderts auch seine wirtschaftliche Selbständigkeit vom Bischof. Nachdem die Zahl seiner Mitglieder ursprünglich zwischen 30 und 50 variierte, wurde sie 1364 auf 24 festgesetzt. Diese mussten seit dem 13. Jahrhundert wenigstens Freiherren sein und mütterlicher, wie väterlicherseits 16 Ahnen aufweisen können. Als die alten Familien des Elsass aber im 15. Jahrhundert erloschen, stand das hochadlige Kapitel nur noch landfremden Kandidaten offen. Der letzte elsässische Domherr soll 1456 verstorben sein. Die zum Teil massiven Auseinandersetzungen wurden im 15. Jahrhundert auch auf dem Konzil von Basel ausgetragen. Angesichts der knappen Ressourcen kam es 1650 zu einer Aufteilung des Kapitels in 12 Kapitularkanoniker mit dem Bischofswahlrecht und den schlechter dotierten übrigen 12 Domherren. Eine kurz vor 1700 durchgeführte Statutenrevision erleichterte den Adelsnachweis, so dass man nun auch Franzosen aufnehmen konnte.

Nachdem das an Frankreich gefallene Straßburg 1871 wieder an Deutschland kam, wurde es den Deutschen Bistümern gleichgestellt, galt jedoch immer als ein Ausnahmegebiet. Mit seinem Heimfall an Frankreich, 1918, verlor es das Recht der freien Bischofswahl erneut, bildet jedoch noch immer, gemeinsam mit dem Bistum Metz ein kirchliches Ausnahmegebiet Frankreichs und erhält mit diesem, im Gegensatz zu den sonstigen Bistümern des Landes, eine Kirchensteuer. Am 1. Juni 1988 wurde das Bistum anlässlich eines Besuchs Papst Johannes Paul II. zum Erzbistum erhoben, ohne jedoch Sitz eines Metropoliten zu werden.

Siehe auch

Literatur

  • E. C. Scherer: Die Straßburger Bischöfe im Investiturstreit. Ein Beitrag zur elsässischen Kirchengeschichte. Tinner, Bonn 1923 (Digitalisat, PDF)

Weblinks


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