Hochschuldozentur

Hochschuldozentur

Die Hochschuldozentur ist eine Stelle im Lehrkörper einer baden-württembergischen Hochschule. Die Amtsbezeichnung der Stelleninhaber ist „Hochschuldozent“. Diese Position in der Gruppe der Hochschullehrer wurde 2007 mit einer Novelle des Landeshochschulgesetzes[1] eingeführt. Mit diesem Amt wird das Konzept einer Lehrprofessur umgesetzt.

Beschreibung

Hochschuldozenten werden gemäß der Besoldungsgruppe W2 verbeamtet oder mit einer entsprechenden Vergütung angestellt. Die Dozentur kann befristet sein. Voraussetzung für die Ernennung zum Hochschuldozenten ist in der Regel eine Juniordozentur, eine Juniorprofessur oder eine Habilitation.

Das Hochschulgesetz weist die Hochschuldozenten der Gruppe der Hochschullehrer zu, zu der auch Professoren und Juniorprofessoren gehören. Hochschuldozenten sind nicht berechtigt, einen besonderen, mit ihrem Amt verbundenen Titel zu führen. Insbesondere dürfen sie sich nicht – trotz der W2-Besoldung, die für Professoren vorgesehen ist – als „Professoren“ bezeichnen. Das Hochschulgesetz ermöglicht allerdings die Verleihung des Professorentitels im Rahmen einer außerplanmäßigen Professur.

Nachweise

  1. Änderungsgesetz vom 7. November 2007 (PDF-Datei; 120,8 KB)

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