Hidschab

Hidschab

Hidschab oder Hijab (arabisch ‏حجاب‎, DMG ḥiǧāb ‚Vorhang‘) ist der arabische Name einer islamisch begründeten Körperbedeckung für Frauen, die nicht nur den Kopf, sondern auch den Körper als Ganzes bedeckt. In Saudi-Arabien ist das Tragen des Hidschab Pflicht, Zuwiderhandlungen werden bestraft. Ausnahme ist die Pilgerfahrt nach Mekka (Haddsch), bei der Frauen das Gesicht unverschleiert lassen müssen.

Rechtsgelehrte des Islam, Ulama, haben Regeln aufgestellt, welche Körperteile (vgl. Aura (Islam)) jeweils nicht offen zu zeigen sind, insb. von muslimischen Frauen vor nicht nah verwandten Männern (Nicht-Mahram). Dabei wurden Koran und Hadithe herangezogen.

Nach Konsens konservativer Gelehrter soll der Hidschab folgende Anforderungen erfüllen:

Der Hidschab sollte den gesamten Körper bis auf Gesicht und Hände bedecken. Er sollte einfach gearbeitet und nicht „reizvoll“ sein, so dass Männer darauf nicht aufmerksam gemacht werden.

Verschiedene islamische Gemeinschaften legen den Hidschab unterschiedlich streng aus, z. B. verzichten Aleviten komplett auf ihn, da sie aus den entsprechenden, im Koran angeführten Stellen keine Pflicht für den Hidschab ableiten können. Der islamische Gelehrte und ägyptische Religionsminister Dr. Mahmoud Zakzouk, der auch Präsident des Obersten Islamischen Rates der Arabischen Republik Ägypten ist, kann ebenfalls keinen Zwang für den Hidschab im Islam erkennen. Rechtsgelehrte wie z. B. Sayyid Abul Ala Maududi oder der ehemalige Vorsitzende der saudischen Ulama, Abd al-Aziz ibn Baz, vertreten hingegen einen strengeren Standpunkt. Nach ihrer Ansicht müssen auch Gesicht und Hände bedeckt werden.

Inhaltsverzeichnis

Regionale Unterschiede

Frauen in Adana mit Hidschab und Niqab

In der Türkei ist die traditionelle Form des Hidschab der Çarşaf, im Iran und bei den irakischen Schiiten der Tschador. In arabischen Ländern wird der Dschilbab mit einem Niqab genannten Gesichtsschleier kombiniert. In Pakistan und Indien wird der Parda getragen.

Moderne Mode

Die Moderne und sich wandelnde Rollenverständnisse bewirken auch beim Hidschab Weiterentwicklungen. So entwickelte die 29-Jährige Designerin Cindy van den Bremen in den Niederlanden, wo muslimische Mädchen beim Schulsport aus Sicherheitsgründen keine Kopftücher tragen durften mit der Folge, dass muslimische Mädchen die Schule schwänzten oder vom Sportunterricht ausgeschlossen wurden, für ihre Abschlussarbeit an der Design Akademie in Eindhoven als Idee den „Sport-Hidschab“. Sie zog dafür extra einen Imam zu Rate, damit die von ihr „Capsters“ genannten Modelle auch den islamischen Kleidungsvorschriften entsprächen.[1] Inzwischen verkauft sie die Modelle „Aerobics“, „Outdoor“, „Skate“ und „Tennis“.[2]

In Australien entwarf die libanesisch-australische Designerin Aheda Zanetti den Schwimmanzug Burkini, als das australische Rettungsschwimmwesen auch für Muslime und insbesondere weibliche Muslime geöffnet wurde.[3]

Der Sportartikelhersteller Nike produzierte 2006, in Zusammenarbeit mit der UNHCR, für muslimische Frauen in somalischen Flüchtlingslagern in Kenia Volleyball-Trikots (Projekt Together for Girls). Die Trikots bestanden aus einer Kopfbedeckung, einem langärmligen Hemd und einer weiten knöchellangen Hose.[4] Die Goldmedaillengewinnerin der Asienspiele 2006 im 200-Meter-Lauf Ruqaya al-Ghasara aus Bahrain trug bei ihrem Sieg einen Ganzkörperanzug sowie einen Hidschab mit einem Nike-Logo.

Schwimm- und Sportbekleidung, die islamischen Vorschriften genügt, wird weltweit produziert und vertrieben: So z. B. in der Türkei durch das Istanbuler Unternehmen Haşema Tekstil Turz. Spor Malzeme ve Ambalaj San. Tic. Ltd. und in Indonesien von Zehba, Tochtergesellschaft von P.T.Halal Indonesia [5]. In Ägypten kamen ab 2000 ein sharia swimsuit[6] und swimming hijab[7] auf den Markt.

Entgegen einer konservativen Auslegung des Begriffs Hidschab wird in moderner internationaler Auslegung als Hidschab bereits jegliche islamische Kopfbedeckung bei Frauen bezeichnet (siehe z. B. engl. Wikipedia-Eintrag für Hijab), d. h. unterschiedlich geformte Tücher, die den Kopf und Hals bedecken, ohne das Gesicht und den ganzen Körper bedecken zu müssen.

Hidschabs werden zur Stabilisierung beim Tragen häufig mit Tuchhaltern, sogenannten Hidschab Pins, fixiert. Die Fixierung von Tüchern durch diese Pins geschieht traditionell mit Nadeln. Dies können einfache Steck- und Sicherheitsnadeln bis hin zu größeren Broschen sein. Neuerdings werden als Tuchhalter aber auch Pins mit Magneten verwendet.

Hidschab als Zwang

In den Staaten Saudi-Arabien und Iran ist der Hidschab für Frauen aufgrund staatlicher Gesetze verpflichtend. Bei Nichtbeachtung der Vorschrift drohen empfindliche Strafen (u. a. Züchtigungen). In vielen muslimischen Staaten besteht für Muslimas praktisch die Verpflichtung zum Hidschab, etwa im Jemen, im Oman und den anderen kleinen Golfstaaten sowie in Afghanistan und neuerdings, nach der Machteroberung durch die Hamas 2007, auch im Gaza-Streifen, wo Frauen ohne Kopftuch bedroht werden. Im Irak werden Frauen, die kein Kopftuch tragen, oder sonst „unislamisch“ gekleidet sind, zunehmend Opfer von Gewalttaten bis hin zu Mord. Auch Angehörige anderer Glaubensrichtungen, etwa Christinnen, werden zum Tragen des Kopftuchs gezwungen.[8]

Begründet wird der Zwang zum Hidschab mit der koranischen Vorschrift, das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten. Nach klassischem islamischen Recht (scharia) sind Zwangsmittel dazu nicht nur erlaubt, sondern Pflicht.

In anderen muslimischen Gebieten besteht ein mehr oder minder großer sozialer Zwang zum Hidschab, da Frauen ohne Hidschab oft nicht als ehrbar gelten. Diese sozialen Mechanismen breiten sich zunehmend auch in Europa aus, wo Frauen ohne Hidschab von Muslimen als „Huren“ (siehe Hatun Sürücü und Ni Putes Ni Soumises) verunglimpft werden. In einigen Fällen wurden Betroffene von ihren Familien bedroht und sogar ermordet. Für Morde, die mit der Widersetzung gegen islamische Regeln gerechtfertigt werden, wird der Begriff Ehrenmord verwendet. In Kanada erregte beispielsweise Ende 2007 der Fall einer 16-jährigen Muslimin Aufsehen, die von ihrer Familie ermordet wurde, weil sie kein Kopftuch tragen wollte.[9]

Hidschab im Koran

Im Koran wird das Wort Hidschab im Sinne einer Scheidewand oder eines Vorhangs verwendet.

„Und es steht keinem Menschen an, daß Gott mit ihm spricht, es sei denn (mittelbar) (oder: (unmittelbar)?) durch Eingebung, oder hinter einem Vorhang, oder indem er einen Boten sendet, der (ihm) dann mit seiner Erlaubnis eingibt, was er will.“

42:51 nach Paret

In Sure 33, Vers 53 wird gefordert, dass die Gläubigen, wenn sie die Prophetengattinnen um etwas bitten, dies hinter einer Abschirmung (higab) tun sollen.

„Und wenn ihr die Gattinnen des Propheten (w. sie) um (irgend) etwas bittet, das ihr benötigt, dann tut das hinter einem Vorhang! Auf diese Weise bleibt euer und ihr Herz eher rein (w. Das ist reiner für euer und ihr Herz).“

33:53 nach Paret

Hierunter war eine Trennwand zu verstehen und keineswegs ein Kleidungsstück. Dieses wird auch an anderen Stellen im Koran im Sinne einer Trennwand erwähnt. Das Tragen des Hidschab lässt sich aus dem Koran nicht ableiten. Auch finden sich keinerlei Regeln, wie oder in welchem Ausmaß ein Kleidungsstück im Sinne einer Bekleidungsvorschrift zu tragen ist.[10]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

 Commons: Hidschab – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Stolz und Vorurteil. Design-Kopftücher., UNICUM, Februar 2004
    Kappe statt Kopftuch. Was trägt eine moderne Muslimin beim Sport?, Weltwoche, 47/2001
  2. Capsters; Cindy van den Bremen: A Modern Interpretation of the veil. (PDF)
  3. „Burkini“ Der Schwimmanzug für die Muslima - Artikel FAZ.net
  4. Designers on a mission: dressing refugee girls for sports., UNHCR
  5. Firmenwebseite: P.T.Halal Indonesia
  6. Caroline Hawley: Warm welcome for Sharia swimsuit, BBC News, 5. September 2000
  7. Urmee Khan: It's not itsy-bitsy, it's not teeny-weeny - it's the burkini., The Guardian, 28. November 2006
  8. Irak: Ohne Kopftuch droht Enthauptung, österreichische „Die Presse“ am 14. Dezember 2007
  9. Dad charged in Daughter's dead, canada.com, 11. Dezember 2007
  10. Vgl. Hartmut Bobzin: Der Koran. Eine Einführung. 5. Aufl. 2004. S. 79 f.

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