Herzogtümer in Schlesien

Herzogtümer in Schlesien

Die Herzogtümer in Schlesien sind durch zahlreiche Erbteilungen aus dem ursprünglichen Herzogtum Schlesien entstanden, das bis 1202 zum polnischen Staatsverband der Piasten gehörte und anschließend mit der Aufhebung des Senioratsprinzips unter den Schlesischen Piasten die politische und dynastische Unabhängigkeit erlangte[1].

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Nach dem Tode der Herzogs Bolesław III. Schiefmund 1138 wurde das Senioratsprinzip eingeführt und das Königreich Polen in mehrere Herzogtümer aufgeteilt. Eines davon war das Herzogtum Schlesien unter Seniorherzog Władysław II. dem Vertriebenen, der die Linie der Schlesischen Piasten begründete. Zwischen 1289 und 1335 übergaben fast alle der bis dahin bestehenden Teilfürstentümer ihre Gebiete als ein Lehen an die Krone Böhmen, was mit dem Vertrag von Trentschin 1335 zwischen den Königen von Polen und Böhmen bestätigt wurde. 1336 folgte Münsterberg und 1364 Schweidnitz-Jauer. Wie sein Vorgänger Kasimir III. 1348 im Vertrag von Namslau bestätigte auch König Ludwig der Große 1372 nochmals den Verzicht auf alle schlesischen Herzogtümer.

Bereits 1348 inkorporierte der Römisch-deutsche und böhmische König Karl IV. Schlesien förmlich in die Böhmische Krone und damit zugleich in das Heilige Römische Reich ein. Da er die Bedeutung Schlesiens für das Reich betonen wollte, bestätigte er nach seiner Kaiserkrönung 1355 nochmals Schlesiens Zugehörigkeit zum Reich. Die schlesischen Fürsten blieben jedoch weiterhin böhmische Vasallen, verfügten allerdings über eigene Herrschaftsrechte. Da ihnen nicht die Reichsstandschaft verliehen wurde, erhielten sie auch nicht Sitz und Stimme auf den Reichstagen.[2]

Das Herzogtum Troppau und dessen Teilherzogtümer Jägerndorf und Leobschütz, deren Gebiete ursprünglich zu Mähren gehörten sowie 1337–1521 das Herzogtum Ratibor und das von diesem abgespaltene Loslau wurden vom Troppauer Zweig der Přemysliden regiert. Das Herzogtum Münsterberg gelangte 1456 durch Verkauf an Georg von Podiebrad, bei dessen Nachkommen es bis 1569 verblieb. Sie bildeten den Münsterberger Zweig der Herren von Podiebrad und gelangten nachfolgend auch an die Herzogtümer Oels und Bernstadt sowie zeitweise an Troppau, das ihnen von König Matthias Corvinus abgenommen wurde. Das Fürstentum Neisse gehörte den Breslauer Fürstbischöfen und das Gebiet des späteren Herzogtum Freudenthal zunächst den Přemysliden von Jägerndorf bzw. Ratibor. 1682 erlangte es durch die Verleihung des Herzogstitels an den Hochmeister Johann Caspar von Ampringen den Status eines Herzogtums. Da der Herzogstitel auf die Lebenszeit des Hochmeisters von Ampringen beschränkt war, erlosch das Herzogtum mit dessen Tod 1684.

Die bei den Schlesischen Piasten verbliebenen Herzogtümer wurden in einzelnen Fällen testamentarisch als Leibgedinge an Herzogswitwen vergeben, die dann auch eigenständig oder als Vormund der noch nicht volljährigen Erben die Regentschaft ausübten.

Alle Herzogtümer fielen nach ihrem Heimfall an den böhmischen Landesherrn, den ab 1526 die Habsburger stellten. Nach ihrem Heimfall wurden sie als Erbfürstentümer bezeichnet.

Einzelne Gebiete, die aus den Teilherzogtümern ausgegliedert wurden, erlangten ab dem Ende des 15. Jahrhunderts den Status einer Freien Standesherrschaft, die an nichtfürstliche Familien vergeben wurden.

Bis auf die Herzogtümer Teschen, Troppau und Jägerndorf sowie den südlichen Teil des Herzogtums Neisse die bei Böhmen verblieben, sowie die in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts an Polen verkauften Herzogtümer Auschwitz, Sewerien und Zator, fielen die Schlesischen Erbfürstentümer und Freien Standesherrschaften nach dem Ersten Schlesischen Krieg an Preußen. 1813 wurden sie im Rahmen der Preußischen Reformen, die eine umfassende Neugliederung des preußischen Staates sowie eine Reform der Behördenorganisation verfolgten, aufgelöst. Die Gebiete der ehemaligen Fürstentümer wurden den neu geschaffenen politischen Verwaltungseinheiten der Regierungsbezirke inkorporiert.

Herzogtümer

Freie Standesherrschaften

Die Freien Standesherrschaften entstanden ab dem ausgehenden 15. Jahrhundert. Sie wurden an nichtfürstliche Familien vergeben und verfügten über landesherrliche Rechte.[3]

Schlesische Gebiete, die 1742 nicht an Preußen fielen

Der nach der Teilung Schlesiens 1742 bei Österreich verbliebene und weiterhin zu den Ländern der Böhmischen Krone gehörige Landesteil wurde bis 1918 Herzogtum Ober- und Niederschlesien oder auch Herzogtum Schlesien[4] genannt.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Ulrich Schmilewski: Oppeln, Herzöge v.. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 19, Duncker & Humblot, Berlin 1999, S. 558 f.
  2. Arno Herzig: Schlesien. ISBN 978-3-8319-0406-8, S. 42.
  3. Arno Herzig: Schlesien. ISBN 978-3-8319-0406-8, S. 60.
  4. Landesordnung für das Herzogtum Schlesien, Beilage II lit. n zum Kaiserlichen Patent vom 26. Februar 1861, RGBl. Nr. 20 / 1861 (= S. 265)

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