Herzog von Berg

Herzog von Berg
Bergischer Löwe in Wappenform
14. Jahrhundert
nach Gustav Droysen, 1886
15. Jahrhundert
nach Gustav Droysen, 1886
17. Jahrhundert

Das Herzogtum Berg (lateinisch Ducatus Montensis) war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation im östlichen Rheinland. Es zählte zum niederrheinisch-westfälischen Reichskreis und war landständisch verfasst. Es bestand vom 11. Jahrhundert (bis 1380 als Grafschaft) bis 1806 als Herzogtum Berg, danach noch wenige Jahre in stark veränderter Form als Großherzogtum. Berg war lange mit dem Herzogtum Jülich und wechselweise mit verschiedenen anderen Territorien in Personalunion vereint. Herrschaftsitz war zunächst Altenberg, ab 1133 dann Schloss Burg und ab dem späten 14. Jahrhundert Düsseldorf.

Inhaltsverzeichnis

Geographie

S. Sanson 1696

Das Herzogtum Berg umfasste um 1800 ein Areal von 2.975 km² mit 262.000 Einwohnern und lag auf der rechten Rheinseite zwischen dem Vest Recklinghausen, dem Reichsstift Essen, der Reichsabtei Werden, der Grafschaft Mark, der Reichsherrschaft Homburg, der Grafschaft Gimborn, dem Herzogtum Westfalen, dem Kurfürstentum Köln, dem Fürstentum Moers und dem Herzogtum Kleve.

Seine Grenze verlief im Westen entlang des Rheins, mit Ausnahme der Kurkölnischen Orte Deutz, Poll, Vingst und Kalk, den Gebieten um Burg Drachenfels und die Wolkenburg sowie zweier kleinerer Teile rechts und links der Siegmündung bei Beuel (Kloster Villich). Im Norden endete das Territorium etwa auf Höhe der Ruhr, im Süden verlief es vom Petersberg bei Bad Honnef (Rheinbreitbach) in ostnordöstlicher Richtung (südlich der Sieg). Die Ostgrenze ergab sich durch den geographisch relativ offenen Übergang zur Grafschaft Mark, in Höhe von Waldbröl, etwa auf der Linie Schwelm – Wipperfürth – Gummersbach.

Heute decken die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln in etwa das historische Territorium des Herzogtums.

Grand Duche de Berg

Dieses gesamte Gebiet der Mittelgebirgsregion Bergisches Land, bestehend aus dem Niederbergischen und dem Oberbergischen Land, wobei hier die Wupper als geographische Grenze herangezogen wird, sowie den Städten Wuppertal, Solingen, Remscheid, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Rösrath, Bensberg, Overath, Siegburg und eine Vielzahl bergischer Gemeinden verdanken ihren Namen einer fast 1000-jährigen Zugehörigkeit zum Herzogtum Berg.

Heute wird der Begriff Bergisches Land vornehmlich geographisch für die höher gelegenen Regionen des ehemaligen Herzogtums verwendet. Als Bezeichnung des historischen Gebietes, das vor 900 Jahren seinen Ausgang von der Burg Berge an der Dhünn nahm, wird dieser Landesbegriff kaum noch benutzt. Oft wird er fälschlich als das „Land der Berge“ verstanden.

Geschichte

Vorgeschichte

Das Rheintal war beim ersten Erscheinen der Römer von Ubiern, später von Tenkterern und Sugambrern bewohnt, während die höher gelegenen Teile des Landes nahezu unbewohnt waren. Noch während der Römerzeit am Rhein schlossen sich die im Rheinland angesiedelten Stämme zu den ripuarischen Franken zusammen. In dieser Zeit war das Gebiet Grenzland zu den Sachsen. Die bis dahin stark bewaldeten Hochlagen des Landes wurden erst nach den Sachsenkriegen Karls des Großen vom Rhein und von der Ruhr kommend besiedelt. Das Christentum fand im nördlichen Bergischen Land zuerst um 700 Eingang durch Suitbert, einen Schüler Bedas, der auf einer Rheininsel bei Düsseldorf das Stift Kaiserswerth gründete. Die weitere Christianisierung ging im südlichen Teil des Landes von Kölner und Bonner Stiften aus und dauerte im Bergland noch bis ins 10. Jahrhundert. Nach fränkischer Gaueinteilung bestand das Bergische Land im Altsiedelland an Rhein und Ruhr aus dem Ruhrgau, Keldachgau, Deutzgau und dem Auelgau.

Entstehung der Grafschaft Berg

Hatte Kaiser Otto der Große (936–973) ein festgefügtes Reich mit einer straffen Reichsverwaltung gegründet, in der die Bischöfe das hohe Beamtentum stellten und Herzöge und Grafen belehnte Vasallen waren, so trat unter den salischen Kaisern (1024–1125) allmählich ein Wandel ein, bis unter Heinrich IV. (1056–1106) das Zeitalter der Territorial-Fürstentümer begann, was zur Verdrängung der Gaugrafen führte. Die Abseitsstellung des Bergischen Landes, bedingt durch die gebirgige Bodengestaltung, die immer die Bildung kleinerer Territorien begünstigte, ließ aus dem zunächst kleinen Allod aus dem Königsgut oder Reichsgut an der Dhünn, aus den durch Erbschaft hinzuerworbenen Besitzungen zwischen Rhein und Westfalen, aus den Vogteien von Essen, Werden, Gerresheim, durch den Besitz der Deutzer Vogtei auch in den Besitz der Abtei Deutz, den Königsforst und Siegburg, und dem Waldbezirk Miselohe etwa seit der Mitte des 11. Jahrhunderts die Grafschaft Berg entstehen.

Unter den anarchischen Zuständen in der Mitte des 11. Jahrhunderts, als sich der Besitz emporstrebender Adliger durch Erbe, Eroberung sowie durch Kauf und Pfandschaften über alte gegebene Grenzen hinweg ausdehnte, lösten sich mit dem Abstieg der Gaugrafen auch die Grenzen der alten Gauaufteilung auf. Auch die Pfalzgrafen der Ezzonen versuchten jetzt, sich vom Königsdienst zu lösen und eigene Macht zu entfalten. Dies scheiterte am Widerstand des Kölner Erzstuhls. Im Jahre 1060 unterlag Pfalzgraf Heinrich dem Kölner Erzbischof Anno II. in einer Fehde. Dadurch änderten sich die Besitz- und Pfandschaftsverhältnisse im Raum zwischen Sülz und Wupper. Allode und Gerechtsame gingen den Pfalzgrafen verloren. Anno konnte seine Interessen um die Neuvergabe der rechtsrheinischen Königslehen mit Hilfe seiner Vormundschaft über den unmündigen König Heinrich IV. durchsetzen.

Gerade in diesem Gebiet, durch das die Straßen nach Westfalen zu Besitzungen der Kirche führten, brauchte Anno einen treuen und zuverlässigen Gewährsmann als Nachfolger des Ezzonen. Nach Urkundenlage war in diesem Raum ein Adelsgeschlecht ansässig, das zwischen Erft und Rhein über einigen allodialen Besitz verfügte und dort verschiedene Gerechtsame wahrnahm, jedoch keinen Stammsitz oder Burg besaß. Die neu zu vergebenden Königslehen lagen nicht nur dem erzbischöflichen Besitz, sondern auch dem meist verstreut liegenden Besitz des noch am linken Rheinufer sesshaften Grafengeschlechtes gegenüber. Diese Familie war durch Verwandtschaft mit angesehenen linksrheinischen Grafengeschlechtern verbunden, die in der Gunst des Kölner Erzstuhls standen. Der aus diesem Hause stammende Adolf sah eher auf der rechten Seite des Rheines Möglichkeiten zum Aufstieg. So befand sich seine erste Burg, Burg Berge bei Altenberg, inmitten seines dortigen Lehngutes. In dieser Befestigungsanlage liegen die Anfänge der Grafen von Berg.

Die ersten Grafen von Berg

Die Vorfahren der Grafen von Berg[1] wurden erstmals um 1003 erwähnt. Sie besaßen zu dieser Zeit das erbliche Vogteiamt über die Benediktinerabtei Deutz (erstmals nachweisbar ab 1311) und die Abtei Werden, sowie die Burgherrschaft über die Burg Altena an der Lenne im Süderland. Bereits 1056 wird ein Adolf als Vogt des Stiftes Gerresheim urkundlich erwähnt.

Die Vögte hatten Aufsichts- und Schutzpflichten für die großen Güter und Besitzungen und die Rechtsgewalt für die kirchlichen Grundherrschaften, da geistliche oder kirchliche Einrichtungen keine eigene Gerichtsbarkeit besaßen.

In einem Zeitraum von etwa fünf Jahrzehnten hatten die Herren von Berge (Altenberg) soviel an Besitztümern und Ämtern erworben, dass sie zu einem mächtigen Geschlecht im Deutzgau geworden waren. Der Aufstieg der Herren von Berg, mit begünstigt durch die geschwächte Reichsgewalt, ging so schnell vor sich, dass es zunächst nur dem Herrn von Hückeswagen und dem erst später auftretenden Herrn von Hardenberg gelang, sich in ihrem selbständigen Besitz ihrer Gerichtsstätte zu halten. Die Grafen von Berg waren das einzige landesherrliche Geschlecht zwischen Sieg und Ruhr, zwischen den Grafen von Sayn und denen von Kleve. Sie erschienen schon lange in der Umgebung der Kaiser und Kölner Erzbischöfe, bevor Graf Adolf I. im Jahr 1101 urkundlich als Graf von Berg genannt wurde.

Bis um 1400 sind für die Berger in Gymnich noch alte Besitzrechte, in Rommerskirchen Zehntrechte im Raum der Erft nachgewiesen. Alte verwandtschaftliche Beziehungen bestanden zum Haus Saffenburg, zu den Grafen von Nörvenich und vermutlich auch zu den Grafen von Hochstaden-Wickrath.

Überlieferung – Geschichtliche Grundlagen der Entstehung

Karte Ducatus Montanianum (1715) von Erich Phillip Ploennies

Bei den „offiziellen“ Zählungen der Grafen und Herzöge von Berg kommt es immer wieder zu Verwirrungen. Einerseits wurde der Stammbaum der Berger je nach Urkundenlage durch Ergänzungen oder neue Auslegungen in den letzten Jahrzehnten immer wieder verändert und ergänzt, andere Heimatforscher zweifeln die Ergebnisse wieder an. Darüber hinaus gibt es die unterschiedlichsten Namensnennungen, da durch die damalige übliche Verheiratung der Adeligen, mit planmäßiger Vergrößerung der Gebiete und Grafschaften, gleich mehrere Grafschaften im Namen der Grafen erscheinen konnten. Je nach Art, Ort und Zuständigkeit des Grafen erschien in früheren Jahrhunderten oft nur der für die Beurkundung erforderliche Titel. Selbst ausgewiesene Experten der Geschichte des Bergischen Landes und Kenner der umliegenden historischen Territorien haben Schwierigkeiten, eine einheitliche Linie zu finden.

Der älteste Hinweis auf die Familiengeschichte der Berger stammt aus einer von Levold von Northof übermittelten mittelalterlichen Oralchronik (also einer mündlich überlieferten Familiengeschichte). In seiner „Chronica comitum de Marka“ (1358 vollendet) wird nach Einschätzung der überwiegenden Mehrheit der Historiker ein relativ glaubhaftes Bild der Familiengeschichte gezeichnet, da er seine Studienzeit unter anderem mit dem Grafensohn Adolf VI. von Berg verbrachte. Kern seiner Überlieferung ist die Aussage, dass die Märker und Berger bis zur Teilung des Landes 1160 eine gemeinsame Familiengeschichte hatten.

Verwandtschaftliche Beziehungen, die Gunst des Erzbistums Köln und auch Heirat im Sinne der Landespolitik verhalfen den ersten bergischen Grafen, ihre Herrschaft ungestört zu entfalten und auszudehnen, wobei die persönlichen Fähigkeiten der Grafen auch bei „Hofe“ für hohe Anerkennung und Teilnahme an Entscheidungen sorgten.

Bis zum Jahre 1225 unterstanden bereits weite Teile des späteren Bergischen Landes der Herrschaft der Berger. Sie beruhte auf verschiedenen Grundlagen: der Herrschaft über Grund-, Lehns-, Pfandbesitz, den Rodungen der Bevölkerung, auf Kirchenvogteien, der Grafengerichtsbarkeit, der Stadtherrschaft, Forstgerechtigkeiten und Regalien.

So hat die geopolitische Lage des Bergischen Landes im aufkommenden Zeitalter der Territorial-Fürstentümer es ermöglicht, dass sich aus den Herren von Berg ein Geschlecht entwickelte, das durch glückliche Anpassung an die schwankenden Machtverhältnisse im Reich und damit durch glänzende politische Überlegenheit der Grafen in die Lage versetzt wurde, den Besitz so zu erweitern, dass das Territorium Berg immer mächtiger wurde, bis es in die Reihe der Großen gelangte.

Die Grafen von Berg

Adolf I. von Berg

1068 nannte sich ein Adolf, der dritte dieses Namens, zuerst mit dem Zusatz „vom Berge“ (latinisiert: „de Monte“); etwa um diese Zeit erschienen die Berger auch als Vögte von Siegburg. Um 1080 wurden in seinem oder seines Nachfolgers Namen Silbermünzen geprägt mit der Aufschrift „ADOLPHUS COMES DE MONTE“. Ein 1093 urkundlicher „Adolphus puer“ legt die Vermutung nahe, dass das Werdener Vogtamt bereits im Hause Berg erblich war; aber erst im Jahr 1101 führte ein Adolf von Berg in einer Urkunde des Kaisers Heinrich IV. den Grafentitel. Von diesem Zeitpunkt an wurde er Graf Adolf I. von Berg genannt, mit ihm begann die Reihenfolge der Zählung, da die Vorgänger mit Namen Adolf noch nicht als Grafen von Berg nachgewiesen wurden. Adolf I. starb im Jahr 1106. Durch die Heirat mit der aus Süddeutschland stammenden Adelheid von Lauffen dürfte Adolf I. zu erstem allodialem Besitz gekommen sein und damit seine Gerechtsame nicht unerheblich vergrößert haben, da Adelheid von Lauffen das Erbe ihrer Tante Ida von Werl in die Ehe mit einbrachte. Zu diesem Besitz gehörte auch die Burg Hövel in Bockum-Hövel.

Adolf II. von Berg

Nachfolger von Adolf I. wurde sein Sohn Adolf II. von Berg. Er regierte von 1115 bis 1160. Spätestens 1120 ehelichte er eine Arnsbergerin aus dem Hause Werl; dadurch kamen die Berger zu westfälischen Besitzungen, vornehmlich zwischen Emscher und Ruhr, im Raum Bochum und bei Unna, Kamen und Hamm; der Umfang der Besitzungen ist nicht mehr genau feststellbar. Durch diese Heirat entstand Verwandtschaft zu den Cappenbergern, wobei Adolf II. von Berg ca. 1122 Vogteirechte über das Prämonstratenserstift Cappenberg und damit nochmals erheblichen Machtzuwachs erhielt.

Adolf II. erbaute die neue Burg Neuenberg an der Wupper, die heute als Schloss Burg bekannt ist. Die alte Stammburg Berge (nun Altenberg genannt) in Odenthal-Altenberg wurde aufgegeben. Die Liegenschaften rund um die Stammburg wurden den Zisterziensern übergeben, die dort 1133 eine Zisterzienserabtei mit einer Klosterkirche errichteten. Das sehr große Gotteshaus wird heute Altenberger Dom genannt. Der Einfluss und wohl auch die monetäre Leistungsfähigkeit des Grafen Adolf II. von Berg im Rheinisch-Westfälischen Raum waren daran erkennbar, dass sowohl sein Bruder Bruno als auch sein Sohn Friedrich Erzbischof von Köln wurden. Um das Jahr 1150 wurde der so genannte Deutzgau in das Herrschaftsgebiet eingegliedert.

Seine zweite Ehe mit einer Nichte des Kölner Erzbischofs Friedrich brachte Adolf das Vogteirecht über die Abtei Siegburg ein, das erstmals 1138/39 bezeugt ist.

Wenngleich mittlerweile der Schwerpunkt bergischer Macht in Westfalen lag, versäumte es Adolf II. nicht, seine Herrschaft zwischen Wupper und Sieg auszudehnen. Da dieses Gebiet sich fast ausschließlich im Besitz der Klöster und der Kölner Stifte befand, konnte Adolf dieses Ziel nur durch Übernahme von Kirchenvogteien erreichen.

Engelbert I. von Berg

1160 wurde der bergische Herrschaftsbereich unter Adolfs Söhnen Everhard und Engelbert aufgeteilt. Während Everhard als der Ältere die westfälischen Besitzungen mit den Burgen Altena und Hövel und die Vogteien Werden und Cappenberg erhielt, verblieb Engelbert I. von Berg das ältere rheinfränkische Erbe. Engelbert führte den Namen Berg weiter. Everhard begründete die Altenaer Linie; seine Nachfahren nannten sich später Grafen von der Mark.

Infolge der Erbteilung konnte Engelbert sich ganz dem zwischen Rhein, Ruhr, Wupper und Sieg gelegenen Gebiet zuwenden. Dabei waren ihm die seit langem bestehende Gunst und einvernehmliche Beziehungen der Kölner Erzbischöfe von Nutzen. Engelbert war verheiratet mit Margarethe von Geldern.

Mittelpunkt seines Herrschaftsbereichs wurde das bereits von Adolf II., vermutlich im Hinblick auf die bevorstehende Erbteilung, erbaute Schloss Burg an der Wupper. Engelbert gelangte außerdem in den Besitz der Burg Bensberg und damit zu größeren grundherrlichen Besitzungen im Raum Bensberg (Hebborn, Paffrath und Herkenrath). Die Grundherrschaft Sulsen-Immekeppel der Grafen Liedberg-Meer mit den abhängigen Höfen Refrath, Lückerath, Moitzfeld und Frankenforst erhielt Engelbert I. vom Kölner Erzbischof Philipp von Heinsberg übertragen. 1174 kam die Burg Neu-Windeck als Lehen hinzu.

Gerhard Mercator: Karte von Berg (Köln 1585) – Ausschnitt mit dem südlichen Teil der Grafschaft Berg zur Zeit Engelberts I., zu der die Gebiete an Wupper, Dhünn, Agger, Sülz und Sieg mit den gräflichen Burgen Burg an der Wupper, Neuenberg, Steinbach und Bensberg gehörten.

Bis zu den siebziger Jahren des 12. Jahrhunderts gelang es Engelbert als Vogt des Kölner Severinsstiftes, den Herrschaftsbereich an Agger und Sülz über die Siegburger Vogtei weiter auszudehnen. Dabei diente die Burg Neuenberg bei Lindlar als Zentrum des oberbergischen Landesausbaus (später wurde sie Grenzfeste zur Herrschaft Gimborn).

Die Besitzungen des Severinsstifts östlich von Bensberg, bei Hohkeppel und im Raum Lindlar dürften schon vorher der bergischen Vogtei für das Stift St. Severin unterstanden haben.

Die an der Sieg erworbenen Allode – etwa bei Eitorf – wie auch die erworbenen Vogteien über Bonner Stifte, vor allem über St. Cassius (Auelgau), verschafften den Bergern die Ausdehnung der Herrschaft südlich der Sieg, die 1172 durch die Erbschaft der halben Herrschaft Saffenberg noch erweitert wurde.

Nach dem Verlust der Werdener Vogtei und der damit verbundenen Vorherrschaft im östlichen Teil des Niederbergischen an seinen Bruder Everhard suchte Engelbert im Westen des Niederbergischen Einfluss zu gewinnen. Wichtiger war der Erwerb der Vogtei Kaiserswerth, wo Engelbert die Hardenberger, die noch 1145 bis 1158 genannt wurden, ablöste. Erst Engelbert I. und seine Nachfolger erwarben Grundbesitz im Niederbergischen. 1176 um Hilden und Haan sowie 1186 um Düsseldorf. Wahrscheinlich 1189 verpfändete Arnold von Teveren seinen gesamten rechtsrheinischen Besitz zu Holthausen, Düsseldorf, Buscherhof, Eickenberg bei Millrath, Monheim, Himmelgeist, am Rheinufer nahe Holthausen und an der Anger für 100 Mark an Engelbert von Berg – das Pfand wurde nie eingelöst. In der Folgezeit konnten die stark und mächtig gewordenen Grafen von Berg in diesem Gebiet weitere Besitzungen von einigen Herren und Edelfreien (u. a. den Herren von Bottlenberg, Erkrath und Eller), die in finanzielle Notlage geraten waren, übernehmen. Bei dieser Gebietsausdehnung schuf vermutlich bereits Engelbert I. die ersten Gerichte und Ämter zur Verwaltung seines Landes.

Adolf III. von Berg

Die nicht eingelösten Pfandgüter des Edelherrn von Teveren fielen an Engelberts Sohn und Nachfolger Adolf III. Sie sind die ältesten Besitzungen des Hauses Berg nördlich der Wupper. Weiteren Machtzuwachs brachte der Erwerb der Vogtei über das Stift Gerresheim. Adolf III. war im Besitz von Höfen von Merheim, Mülheim, an beiden Rheinufern zwischen Rheindorf und Zündorf, Buchheim, Lind und Uckendorf. Hückeswagen verzichtete erst 1260 auf alle Ansprüche aus den von Engelbert I. eingeleiteten Verpfändungen; sie sind vermutlich unter Adolf III. bereits als Allode oder Lehen an Berg übergegangen. Seine Landespolitik zielte auf Sicherung und Entfaltung des Erreichten.

Engelbert II. von Berg, Erzbischof Engelbert I. von Köln

Als Adolf III. 1218 auf dem Kreuzzug von Damiette in Ägypten ohne einen Sohn als Erben starb, machte das Haus Limburg, in das Adolfs Tochter Irmgard eingeheiratet hatte, seinen Erbanspruch auf den gesamten bergischen Besitz geltend. Adolfs jüngerer Bruder, der Kölner Erzbischof Engelbert I., befürchtete, dass die Limburger, mit denen bereits Adolf III. Streitigkeiten hatte, nicht so treu wie bisher das Haus Berg zum Erzbischof halten würde. Deshalb wies er die limburgischen Ansprüche mit Waffengewalt zurück und übernahm selbst als Engelbert II. die Herrschaft über die Grafschaft Berg.

Mit seiner Ermordung 1225 endete das bergische Grafengeschlecht in dieser Abstammungslinie da die männliche Linie der bergischen Grafen mit dem Tode Engelbert II. erlosch. Berg gelangte an das Haus Limburg, das damit seine Erbansprüche schließlich durchsetzen konnte.

Zeit der Grafen aus dem Hause Limburg (1225–1313)

Die Grafschaft Berg fiel nun als Erbe über Irmgard von Berg an Heinrich von Limburg, Schwiegersohn des bergischen Grafen Adolf III., und danach an seinen Sohn Adolf IV. von Berg (reg. 1246–1259), der die engen Bindungen zum Erzbistum Köln dadurch weiter festigte, dass er die Schwester des Kölner Erzbischofs Konrad von Hochstaden heiratete. Adolf IV. war der ältere der Söhne von Heinrich und hätte als erstgeborener Ansprüche auf Limburg gehabt, erbte aber Berg, der jüngere Bruder Walram erhielt das Herzogtum Limburg.

Sein Sohn Adolf V. (1259–1296) nahm in der Schlacht von Worringen den Erzbischof von Köln, Siegfried von Westerburg, gefangen und erklärte im selben Jahr (1288) Düsseldorf zur Stadt. Mit dem Sieg in der Schlacht von Worringen war die vom Erzbistum Köln ständig ausgehende Existenzgefährdung des Herzogtums Berg endgültig gebannt.

Ihm folgte sein Bruder Wilhelm I. (1296–1308). Da in Berg noch keine Erbfolge festgelegt war – nur die Ansprüche aus den männlichen Linien hatten den Vorrang des Erbes – verzichtete der ältere Bruder Wilhelms auf das Erbe. Beide waren Pröpste in Köln. Wilhelm I. wurde von seinen Gelübden befreit und heiratete Irmgard von Kleve, die Ehe blieb kinderlos.

Danach ging das Erbe an Adolf VI. (1308–1348), der ein Neffe Wilhelms I. und ein Sohn des verstorbenen Heinrich von Windeck war. Durch sehr viel Geschick in den Fragen der Reichspolitik konnte sich Adolf VI. einige Rechte sichern, die ihm durch Ludwig dem Bayern verliehen wurden.

Sowohl bei der Königswahl und 1327 im Italienkreuzzug und der Krönung Ludwigs zum Kaiser war er im Gefolge Ludwigs zu sehen. Adolf verstarb nach vierzigjähriger Regentschaft. Er war kinderlos geblieben; damit erlosch der bergisch-limburgische Stamm.

Zeit der Grafen und Herzöge aus dem Hause Jülich (1380–1521)

Die Länder Jülich, Berg, Kleve, Mark und Ravensberg

Berg fiel nun an den Schwiegersohn von Adolfs Schwester Gräfin Margarete von Ravensberg-Berg, den Grafen Gerhard von Jülich Berg, Sohn des Herzogs Wilhelm von Jülich. Gerhard, der bereits 1346 durch seine Vermählung in den Besitz der Grafschaft Ravensberg gekommen war, regierte Berg ab 1348. Gerhard konnte sein Territorium zwischen Wupper und Ruhr durch den Kauf der Herrschaft Hardenberg mit den Orten Neviges und Langenberg erweitern. Gerhard hinterließ nach seinem frühen Tod bei einem Turnier in Schleiden im Jahre 1360 einen unmündigen Sohn und zwei Töchter. Graf Wilhelm II. regierte unter der Aufsicht seiner Mutter Margarete von Ravensberg-Berg. Wilhelm erwarb die Burg und Amt Blankenberg, er wurde 1377 von Kaiser Karl IV. zu seinem geheimen Rat und Hausgenossen ernannt. Die freundliche Verbindung hielt auch an, als Karls Sohn Wenzel die Nachfolge als Kaiser antrat.

Die Herzöge von Jülich-Berg

Wilhelm II. Graf von Berg und Ravensberg erhielt am 24. Mai 1380 auf dem Reichstag zu Aachen von König Wenzel die Herzogswürde, die Grafschaft Berg wurde zum Herzogtum erhoben. Noch im selben Jahr gab der Herzog die Burg an der Wupper als Residenz auf, neuer Regierungssitz wurde Düsseldorf. Mit der Wahl Düsseldorfs als Hauptstadt des Herzogtums und mit dem Bau einer neuen Residenz am Handelsweg Rhein wollte Wilhelm II. seine neue, erhöhte Stellung im Reich stärker zum Ausdruck bringen. Sein Sohn Herzog Adolf VII. bekam nach dem Tode des Herzogs Rainald von Jülich und Geldern 1423 Jülich und das Geldern bestätigt. Da Adolf VII., er starb 1437, seinen Sohn aus erster Ehe überlebt hatte, die zweite Ehe kinderlos blieb, fiel die Nachfolge auf den Sohn seines Bruders Gerhard II. dem Sohn seines Bruders Wilhelm.

Seit 1461 werden Kleve und Mark gemeinsam verwaltet. 1510 heiratet der Klevische Thronerbe die Tochter des letzten Herzog von Jülich-Berg, was 1521 zur Vereinigung von Kleve-Mark mit Jülich-Berg-Ravensberg führt. Berg blieb von da an bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts mit dem Herzogtum Jülich vereinigt.

Im Jahr 1484 kamen das Amt und die Löwenburg im Siebengebirge durch die Heirat Wilhelm III. von Berg und der Erbin der Herrschaft Löwenburg, Elisabeth von Nassau, an das Herzogtum Berg. 1500 wurde das Herzogtum Teil des Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreises.

Zeit der Herzöge aus dem Hause Kleve (1521–1609)

Nach dem Erlöschen des jülich-bergischen Hauses (1521) folgten die Herrscher des Herzogtums Kleve, die der westfälischen Seitenlinie der Grafen von Berg, also dem Haus der Grafen von der Mark, angehörten (siehe Vereinigte Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg).

Nach deren Aussterben 1609 folgte der Jülich-Klevische Erbfolgestreit, der damit endete, dass die Nachfolge in Jülich und Berg dem wittelsbachischen Haus Pfalz-Neuburg zufiel.

Zeit der Herzöge aus dem Hause Wittelsbach-Pfalz-Neuburg (1614 – 1806)

Unter Wolfgang Wilhelm wurde das Herzogtum Berg administrativ (etwa 1640er Jahre) in 37 Steuerbezirke aufgeteilt (19 Ämter, 8 Freiheiten, 10 Städte: Düsseldorf, Lennep, Wipperfürth, Ratingen, Rade vorm Wald, Solingen, Gerresheim, Blankenberg, Siegburg, Elberfeld).

Von 1652 bis 1690 war Philipp Wilhelm von Pfalz-Neuburg Herzog. Sein Sohn und Nachfolger Johann Wilhelm II. (1679–1716), Kurfürst von der Pfalz (1690–1716), ist bis heute in seiner Residenzstadt Düsseldorf und im Bergischen Land als „Jan Wellem“ in Erinnerung geblieben. Den Verlust des Heidelberger Schlosses ersetzte das Schloss Schwetzingen als Sommerresidenz.

Ab 1708 kartographierte Erich Philipp Ploennies das Territorium und beschrieb die wirtschaftlichen Gegebenheiten in seiner Topographia Ducatus Montani (Topographie des Herzogtums Berg, 1715).

Karl III. Philipp von der Pfalz (1661–1742) übernahm nach dem Tode seines älteren Bruders die Regierung. Er baute seit 1720 Mannheim als Residenz aus und errichtete das Mannheimer Schloss.

1742 kam das Land an den Kurfürsten Karl Theodor aus der Sulzbacher Linie und nach dessen Tod 1799 an den Herzog und späteren König Maximilian Joseph von Pfalz-Zweibrücken. Dieser überließ das Herzogtum Berg am 30. November 1803 seinem Schwager Herzog Wilhelm als Apanage, behielt aber die Souveränität. Herzog Wilhelm residierte in Düsseldorf.

Das napoleonische Großherzogtum Kleve und Berg (1806–1813)

Die Flagge des Großherzogtums war horizontal gestreift weiß-amaranthenrot.

Am 15. März 1806 trat Kurfürst Maximilian IV. Joseph das Herzogtum Berg an Napoleon ab. Kurbayern hatte sich 1805 im Vertrag von Schönbrunn im Tausch gegen das Fürstentum Ansbach dazu verpflichtet. Napoleon übereignete noch am selben Tag die Herzogtümer Berg und Kleve an seinen Schwager Joachim Murat. Das Territorium des Herzogtums Kleve wurde nur in seinen rechtsrheinischen Teilen mit dem Herzogtum Berg verbunden; die linksrheinischen Teile hatte Frankreich bereits annektiert. Murat nahm sein Land am 19. März 1806 in Köln zunächst als Herzog von Kleve (Cleve) und Berg förmlich in Besitz und ließ sich acht Tage später von den Landständen huldigen. Im April wurde das Territorium in vier Arrondissements reorganisiert: das Arrondissement Siegburg sowie die Arrondissements Mülheim (am Rhein), Düsseldorf und Elberfeld-Duisburg-Wesel. Später kamen im Süden noch das Arrondissement Dillenburg und im Norden das Arrondissement Steinfurt hinzu.

Im Juli 1806 nahm Murat auf der Grundlage der Rheinbundakte und im Zuge der Gründung des Rheinbundes den Titel eines Großherzogs an. Gleichzeitig wurde das souveräne klevisch-bergische Großherzogtum erweitert, bis zum Januar 1808 durch folgende Übertragungen: die Abteien Elten, Essen und Werden, die Grafschaft Mark mit Lippstadt, einen Teil des ehemaligen Fürstbistums Münster, die Grafschaft Salm-Horstmar, die Grafschaften Tecklenburg, Rheda, Lingen, Cappenberg und die ehemalige Reichsstadt Dortmund.

Großherzogtum Berg im Rheinbund 1810–1813
Lage von Berg im heutigen Deutschland

Im März 1808 ernannte Napoleon Joachim Murat zum König von Neapel und übernahm ab diesem Zeitpunkt selber die Geschicke des Großherzogtums, das Düsseldorf zur Hauptstadt hatte. Als Staatssekretär für Angelegenheiten des Großherzogtums Berg in der kaiserlichen Regierung zu Paris fungierte Pierre-Louis Roederer.

Im April erreichte das Großherzogtum Berg eine Ausdehnung, die es in der Folgezeit nicht mehr übertreffen sollte. Im November 1808 wurden Kleve und Berg verwaltungstechnisch in vier Départements (etwa: „Länder“ bzw. Landschaften), zwölf Arrondissements (Regierungsbezirke) und 78 Cantons (Landkreise) untergliedert. Die kleinste Verwaltungseinheit waren die Mairies (Bürgermeistereien bzw. Verbandsgemeinden). Die Départements waren das Département Rhein, das Département Sieg, das Département Ruhr und das 1810 von Frankreich annektierte Département Ems. Im Dezember 1808 löste die Municipalverwaltung für die Städte und Gemeinden die früheren Vogteien, Honnschaften und Ämter endgültig ab.

1809 nahm, unter kaiserlicher Vormundschaft und Regentschaft, Napoleons vierjähriger Neffe Napoléon Louis Bonaparte den Titel des Großherzogs von Kleve und Berg an. Er war der älteste lebende Sohn des Königs von Holland und Bruder Napoleons III. Für wenige Tage, vom 1. bis zum 13. Juli 1810, war das Großherzogtum Berg in Personalunion mit dem Königreich Holland verbunden, weil in dieser kurzen Zeit der Großherzog von Berg auch König von Holland war.

Infolge der von Frankreich betriebenen Kontinentalsperre und der französischen Annexion von bergischen Landesteilen sowie nördlichen Nachbarstaaten (Königreich Holland, Fürstentum Salm und Herzogtum Arenberg) geriet das Großherzogtum Berg ab 1810 zunehmend in eine tiefe Wirtschaftskrise, der bis 1813 starke innere Unruhen folgten. Die Unruhen wurden mit Militäreinsätzen niedergeschlagen. Dabei waren auch Truppen aus dem benachbarten Königreich Westphalen behilflich.

Im Jahre 1811 besuchte Napoleon das Großherzogtum und seine Hauptstadt Düsseldorf mit dem Ziel, die auftretenden Schwierigkeiten – etwa durch Kontakte mit Persönlichkeiten der bergischen Administration und Wirtschaft – persönlich zu erörtern und in Augenschein zu nehmen. Um die bergische Bevölkerung für Frankreich und für ihn als Regenten Bergs gewogen zu halten, ließ er eine bergische Gewerbeausstellung organisieren, die er auch besuchte, ordnete er eine Verschönerung der ab 1801 beseitigten Stadtbefestigung Düsseldorfs an und stellte hierfür eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung. Das städtebauliche „Embellissement“ setzten die beauftragten Planer, insbesondere Maximilian Friedrich Weyhe, mit einem System von Boulevards, Esplanaden und landschaftlich gestalteten Parkanlagen in der Folgezeit schrittweise um.

Am 15. März 1812 erließ Napoleon als Regent für den noch minderjährigen Großherzog Napoleon Louis die Verfassung von Berg. Es handelte sich nach der Constitution des Königreichs Westphalen und dem Höchsten Organisations-Patent der Verfassung des Großherzogtums Frankfurt um die letzte Verfassung der napoleonischen Musterstaaten.[2]

Das Großherzogtum löst sich auf (1813–1815)

Bald nach der Völkerschlacht bei Leipzig löste sich das Großherzogtum auf. Von 1813 bis 1815 bestand das Generalgouvernement Berg. Die meisten Landesteile fielen zusammen mit dem eigentlichen Herzogtum durch den Wiener Kongress schließlich Preußen zu. Es bildete daraus mit den anderen preußischen Besitzungen auf dem linken und rechten Rheinufer die Provinz Jülich-Kleve-Berg mit Verwaltungssitz Köln.

Am 1. Januar 1814 wurde das Herzogtum Berg selbst mit dem Kanton Gummersbach und der Gemeinde Friesenhagen in vier Kreise aufgeteilt, die jeweils einem Direktor unterstanden. Diese hatten, anders als die bisherigen Präfekten und Unterpräfekten, nicht mehr die Polizeiverwaltung unter sich. Die neueingeteilten Kreise waren Düsseldorf, Elberfeld, Mülheim und Wipperfürth.

Übergeordnet war der Kreis Düsseldorf, dessen Direktor auch Landesdirektor war. Er führte außerdem die Verwaltung der Brandassekuranzkasse und das Präsidium des Medizinalrates, dem das Medizinalwesen sowie die Medizinal- und Sanitätspolizei in allen Kreisen unterstanden. Die Verwaltungspolizei unterstand einem Polizeidirektor in Düsseldorf, dem in den Kantonen jeweils ein Polizeivogt unterstand.

1822 wurde die Provinz Jülich-Kleve-Berg mit der ebenfalls 1815 gebildeten Provinz Großherzogtum Niederrhein (Verwaltungssitz in Koblenz) zur Rheinprovinz vereinigt.

Wappen

Wappenschild der ehemaligen Stadt Opladen mit dem historischen Doppelzinnenbalken

Wappen bis 1225

Das Wappen des Bergischen Landes zeigt, entsprechend den bergischen Farben, auf weißem Grund den roten – auf das Haus Limburg (s. o.) zurückgehenden – doppelschwänzigen Bergischen Löwen mit Krallen, Zunge und einer Krone in blau. Noch heute führen den Bergischen Löwen einige Städte und Kreise in ihrem Wappen

Das historische Wappen der Grafen von Berg waren die schwarzen Wechselzinnenbalken. Erst seit 1210 ist im Reitersiegel Adolfs III. das Wappen der ersten Grafen von Berg (in Silber zwei schwarze Wechselzinnenbalken) bezeugt (z. B. noch in den Wappen des Rheinisch-Bergischen Kreises und der Stadt Hilden sowie der Stadt Leverkusen enthalten). Die ehemalige Stadt Opladen führte bis zum Zusammenschluss mit der Stadt Leverkusen (31. Dezember 1974) ebenfalls diesen Wechselzinnenbalken in ihrem Wappen. Engelbert II. von Berg hat als Erzbischof Engelbert I. von Köln dieses erste bergische Wappen dem erzbischöflichen Wappenschild (schwarzes Kreuz) als Schildhalter aufgelegt.

Aus diesem Wappen ist auch eine Wappengruppe ehemals bergischer Ministerialenfamilien hervorgegangen, zu der u. a. die heutigen Freiherren von Bottlenberg (in Silber ein schwarzer Wechselzinnenbalken), die Grafen von Nesselrode (in Rot ein silberner Wechselzinnenbalken) und die Fürsten von Quadt (in Rot zwei silberne Wechselzinnenbalken) gehören.

Wappen ab 1225

Entstehung des Wappens mit dem Bergischen Löwen.

Heinrich von Limburg, der durch seine Heirat mit der bergischen Erbtochter Irmgard in den Besitz der Grafschaft Berg gelangte, behielt den blauen, doppelgeschwänzten und gekrönten Limburgischen Löwen auf goldenem Grund bei, – der bereits durch verwandtschaftliche Beziehung zum Herzogtum Luxemburg in die Limburger Linie gekommen war –, während sein ältester Sohn und Nachfolger Graf Adolf IV. von Berg (1246–1259) erstmals den gleichen Wappenschild führte, vermehrt durch einen fünflätzigen Turnierkragen an der erhobenen Balkenstelle, der heute noch im Wappen der Stadt Wipperfürth enthalten ist.

Den Turnierkragen haben die nachfolgenden bergischen Grafen dann bis 1308 beibehalten. Graf Adolf VI. von Berg war der erste bergische Landesherr, der das bekannte bergische Wappen der späteren Zeit, hergeleitet von seinem Vater Heinrich, Herr zu Windeck, ohne Turnierkragen führte: den roten, blaubewehrten, blaugekrönten und doppeltgeschwänzten stehenden Löwen.

Ämterverfassung: Ämter und Freiheiten – Rechts- und Verwaltungswesen, bergischer Adel

Altbergisches Verwaltungswesen – Entstehung und Verfassung der bergischen Ämter

Fast regelmäßig findet man in Urkunden sowohl des bergischen wie auch anderer niederrheinischer Territorien die Ämter des Mittelalters zu einer Burg in Beziehung gesetzt, welche den Mittelpunkt der Verwaltung für das betreffende Amt bildet oder doch ursprünglich gebildet hat. Für Berg lässt sich dieser Zusammenhang zwischen Burg und Amt dadurch nachweisen, dass für sämtliche Ämter des Herzogtums, mit einer einzigen Ausnahme (Amt Miselohe), eine Burg oder zumindest ein befestigter Platz, der wohl ursprünglich eine Burg war, als Mittelpunkt nachweisbar ist. Die Ämter bildeten sich im Anschluss an die jeweilige Burg als Mittelpunkt in der Art, dass anfangs kleine Burgbezirke allmählich zum Amt erweitert wurden. Im Charakter der Burg als Mittelpunkt eines Bezirkes von landesfürstlichen Gütern, Lehen und grundherrschaftlichen Rechten dürfte der eigentliche Anlass der Erweiterung der Bürgerverwaltung zur Amtsverwaltung zu suchen sein.

Tabelle Herzogtum Berg. Familien, Bestialien, Morgenzahl.

Um die Mitte des 14. Jahrhunderts bildeten sich die Amtsbezirke. Sie dienten der strafferen Verwaltung und gingen hervor aus dem seit dem 13. Jahrhundert einsetzenden Bestreben der Landesfürsten, die zerstreut liegenden Territorien zu vereinigen und die volle Landeshoheit zu erlangen.

Die Ämter waren in ihrer späteren vollen Ausbildung die der Zentralverwaltung unmittelbar unterstehenden Bezirke, in denen die örtliche Finanz- und Polizeiverwaltung sowie die Wahrung der öffentlichen Sicherheit ganz, die Gerichtsverfassung wenigstens zum Teil zusammenlief.

Drei Beamte waren für die Verwaltung der Ämter zuständig, der Schultheiß oder Richter, der Kellner oder Rentmeister und der diesen beiden übergeordnete Amtmann.

Der höchste Beamte im Amt war der Amtmann, der von adeliger Abstammung war, vom Landesherrn persönlich ernannt wurde und seinen Amtssitz in einer Burg hatte, die meist im Besitz des Landesherrn war. Amtssitz konnte auch das Schloss des Amtmanns sein. Er hatte im wesentlichen drei Befugnisse, eine administrativ-finanzielle, eine militärisch-polizeiliche und eine ursprünglich beschränkte, allmählich aber an Umfang und Bedeutung zunehmende gerichtliche – er war verantwortlich für Recht und Ordnung innerhalb der Grenzen des Amtes. Dem Amtmann nachgeordnet war der Schultheiß als Vorsteher der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit, der auch bei den Gerichtsverhandlungen den Vorsitz führte. Der dritthöchste Beamte war der (auch Kellner genannte) Rentmeister, der für die Erhebung der Steuer, die Verwaltung der Hofgüter und die Gerichtsgebühren und Strafgelder zuständig war.

Die Verkündigung und Durchführung der Amtserlasse in den einzelnen Kirchspielen besorgten immer die Scheffen. Das Gericht gab den Erlassen Nachdruck.

Altbergisches Gerichtswesen – Hauptgericht, Landgericht, Hofgericht, Botenamt, Sendgericht

Im 13. Jahrhundert bildete sich im Bergischen Land eine neue Art der Gerichtsbarkeit aus. Spätestens seit dem 12. Jahrhundert war das Grafengericht in Kreuzberg (bei Kaiserswerth im Amt Angermund) für alle Belange zuständig; nun aber wurden Schöffengerichte eingerichtet, die für alle Straftaten außer todeswürdigen Verbrechen wie Diebstahl, Totschlag und Schändung zuständig waren. Diese wurden zunächst weiterhin in Kreuzberg verhandelt. Überliefert ist das Rechts- oder Ritterbuch, in dem das Bergische Gerichtswesen im 14. Jahrhundert beschrieben wird.[3]

Hauptgericht – Obergericht

Die bergische Gerichtsbarkeit basierte auf einer Hierarchie von Konsultationsgerichten. Wenn ein niederes Gericht in einer Rechtsfrage keine Einigkeit erzielen konnte, wurde das zuständige Konsultationsgericht angerufen. Dieses gab eine Empfehlung ab, an die das niedere Gericht bei seiner anschließenden Entscheidung allerdings nicht gebunden war. Den Landgerichten waren die Hauptgerichte in diesem Sinne übergeordnet, indem die zweifelhaften Rechtsfälle den Hauptgerichten zur Konsultation vorgelegt wurden. Den Schöffen des Obergerichts stand der Schultheiß vor. Diese Rechtsfälle wurden nach Entscheidung des Obergerichts durch die Landgerichte nur noch verkündet. Die Appellation geschah für alle Gerichte an den Herzog in Düsseldorf.

Hauptland- und Rittergericht Opladen

Oberstes Konsultationsgericht war das in der neueren Literatur so genannte Hauptland- und Rittergericht in Opladen; in historischen Urkunden wurde es auch als Rittergericht, Hochgericht und Oberstes Hauptgericht bezeichnet.[4] Bis 1559 hatte dieses Gericht seinen Sitz im zentral gelegenen Opladen, danach als jülich-bergischer Hofrat in Düsseldorf. Daneben war das Rittergericht auch das Gericht für den bergischen Adel und Versammlungsort des Ritter- und Landtags, in dem die bergischen Landstände ihre Selbstverwaltung organisierten.[3] Als Gegenleistung für ihre Vorrechte war die Ritterschaft beim Aufgebot durch den Landesherrn zum Dienst mit Pferd und Harnisch verpflichtet.

Das Hauptgericht Porz erhielt bis 1559 seine Rechtsbelehrung am Rittergericht Opladen, dem ebenfalls der Schultheiß von Porz vorstand.

Neben dem Wildfang (Jagd- und Fischereirecht) sowie ausgedehnter Zoll- und Steuerfreiheit besaßen diese freiritterlichen Lehnsträger also auch einen besonderen Gerichtsstand.

Landgericht

In den Kirchspielen (Gemeinden) befanden sich die Landgerichte; sie waren zuständig für die Rechtsprechung der Honschaften, wobei jede Honschaft einen Scheffen (Schöffen) stellte. Zuständig waren die Landgerichte für alle Rechtsfälle der „Hoheit, Gewalt, Schuld und Schulden“, also Kriminalfälle oder strittige Erbfälle. Sie konnten auch Todesurteile fällen, die aber zumeist an das Hauptgericht abgegeben wurden.

Die Verhandlungen vor den Landgerichten vollzogen sich seit dem Jahre 1565 nach der neuen jülich-bergischen Rechts-, Lehen-, Gerichtschreiber-, Brüchten-, Polizey- und Reformations-Ordnung. Richter, Scheffen, Gerichtsschreiber und Bote waren vereidigt. Den Angeklagten wurde ein juristischer Beistand zugestanden.

Hofgericht

Die Hofgerichte waren zuständig für bürgerliche Rechtsangelegenheiten, insbesondere Erbfälle im Todesfall, wobei im Bergischen Land das Recht der Realteilung Gültigkeit hatte, Veräußerungen von Besitz durch Verkauf, Schenkung, Teilung, Tausch, Verpfändung oder auch Belastung; sie hatten also die Aufgabe der heutigen Amtsgerichte. Die Hofgerichte reichen in die Zeit der ersten Landnahme und die Gründung der königlichen Fronhöfe zurück. Sie umfassten ursprünglich den Lehnsverband eines Fronhofes und hatten die Aufgabe, dessen Recht zu sichern.

Botenamt

Die den Ämtern unterstellten Landgerichte waren in Botenämter unterteilt, die mit dem jeweiligen Kirchspiel übereinstimmten. Jedes Botenamt unterhielt einen Boten oder Schatzboten. Diese galten nicht als Staatsbeamte und erhielten aus dem herzoglichen Schatz keine Zuwendung, mussten einer ehrbaren Familie angehören und wurden für ihr Amt vereidigt. Den Boten war jedoch eine gewisse Summe seitens der Untertanen zugesichert, die mit dem „Schatz“ eingetrieben werden musste. Der Schatzbote zog die Steuer, die Geldstrafen und die Gebühren ein und lieferte diese an die „Kellnerei“ ab.

Sendgericht

Das Sendgericht, auch Send genannt, war ein neben dem weltlichen Gericht bestehendes geistliches Gericht, dessen Ursprung in die ersten christlichen Jahrhunderte zurückreicht. Sowohl für Wiehl (Reichsherrschaft Homburg) als auch für das bergische Kirchspiel Much ist bisher ein Sendgericht nachweisbar. Die Herzöge von Berg schützten das Sendgericht und bestanden auf seiner regelmäßigen Abhaltung. Später wurde die kirchliche Gerichtsbarkeit immer mehr durch die weltliche Macht eingeschränkt und verlor dadurch allmählich ihre Befugnisse. Anfangs präsidierte der Bischof bei den jährlichen Visitationen dem Sendgericht, im 12. Jahrhundert der Archidiakon oder als Vertreter der Dechant. Ab dem 13. Jahrhundert war es üblich, dass der Pfarrer selbst das Sendgericht abhielt, ab dem 17. Jahrhundert werden auch Sendschöffen in der Landpfarrei Christianität Siegburg genannt. Das Sendgericht war in erster Linie ein Rüge- und Sittengericht und verfolgte Vergehen, die auch Gegenstand eines geistlichen Prozesses sein konnten: u. a. Ketzerei, Ehebruch, Unkeuschheit, Wucher, Zank und dergleichen. Das Gericht konnte materielle Strafen sowie Körper- und Gefängnisstrafen verhängen.

Altbergisches Steuerwesen – Zehntrecht – Münzrecht – Bergrecht – Zoll

Zoll

Zölle können in der Grafschaft Berg schon für das 13. Jahrhundert nachgewiesen werden. Graf Wilhelm II. (1360–1408) erklärt in einer Urkunde aus dem Jahre 1386, es gebe „zwenn zollen, in und durch dat lant van dem Berghe“, also nur den Einfuhr- und den Durchgangszoll, der das Doppelte des Einfuhrzolls betrug. Später wurde auch der Ausfuhrzoll verordnet. Zunächst war das Herzogtum an allen Grenzen von Zollstationen umgeben, jedoch gab es, obwohl Jülich und Berg dem gleichen Herzog unterstanden, weder Münz- noch Zolleinheit.

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts war das Herzogtum Berg auch im Innern von Zollstellen durchsetzt, da Fuhrleute, Viehtreiber, Reiter und Bauern verstanden hatten, die vorgeschrieben Straßen zu den Zollhäuser zu umgehen und die Waren über Neben- und Schleichwege zu schmuggeln.

In früherer Zeit sind die erhobenen Landzölle vorwiegend für die Erhaltung und Anlage, die Ausweitung und die Sicherheit der Wege, Brücken und Stege verwendet worden. Um 1500 betrug der vom Herzog festgelegte Zoll für ein Pferd 8 Albus, ebenfalls für eine Karrenladung, für eine Wagenladung war der doppelte Betrag zu entrichten.

Steuern und Abgaben

Die Einnahmen der Landesfürsten bestanden aus „Zöllen“, „Zehnten“, „Kürmut“, „Schatz“, „Zins“ und anderen „Gefällen“. Diese Einnahmen reichten jedoch nicht zur Begleichung aller Landesausgaben aus.

Dadurch sahen sich die Landesherren zu „Beden“ (Bitten) gezwungen, Gelder die für verschiedene Verwaltungsausgaben vom Land bewilligt werden mussten. Diese besondere Steuer, in früheren Jahren eine freiwillige Abgabe, wurde gewöhnlich im Herbst nach der Ernte erhoben.

Die Steuern waren in älterer Zeit für außerordentliche Kriegsausgaben bestimmt; in späteren Jahrhunderten wurden sie für die gewöhnliche Landesverteidigung sowie für die Erhaltung der Sicherheit und des allgemeinen „Ruhestandes“ (Ordnung) verwendet.

Frei von Abgaben und Steuern waren die Kirchengüter, die Lehensgüter der Lehensleute sowie die Güter der Ritterschaft und des Adels. Freiheiten konnten teilweise oder ganz befreit sein. Die eigentlichen Rittersitze (Bergische Rittersitze) waren frei von Steuern, auch wenn sie vom Ritter nicht bewohnt waren. Nur die als Lehen gegebenen adeligen freien Güter waren über die Pächter steuerpflichtig. Der Geistlichkeit und der Ritterschaft war es daher nicht erlaubt, „Schatzgüter“ anderer Bürger zu erwerben, um für das Land Steuernachteile zu vermeiden.

Die Steuern wurden vom Landesherrn den versammelten Ständen vorgeschlagen und durch Stimmenmehrheit genehmigt.

Steuern:

  • Die älteste ist wohl die Kommunikantensteuer, später Personalsteuer genannt (Personensteuer). Arme waren von der Steuer befreit.
  • Die Rentensteuer oder Vermögenssteuer: Jeder, der Pfandschaft hatte, musste den zehnten Pfennig, später den vierten Pfennig abgeben.
  • Die Grundsteuer: Diese wurde von Ländereien und Häusern entrichtet.
  • Die Viehsteuer (Pferd 1 Rtlr., Ochse 40 Stüber, Kuh 30 Stüber usw.)
  • Die Gewinn- und Gewerbesteuer: Diese Steuer wurde von den Besitzlosen, den „Halfen, Pächtern“ und Lehnsleuten entrichtet und richtete sich nach der Größe der bewirtschafteten Fläche. Selbst die Schäfer, Arbeiter, Dienstboten hatten von ihrem Einkommen Steuern zu zahlen.
  • Die Verbrauchssteuer: Sie war eine indirekte Steuer und konnte dadurch eine bedrückende Höhe erreichen. Wein, Bier, Essig, Heringe, Salz, auch Tran, Pfeifen, Spielkarten, Öl, Butter usw. wurde besteuert.
  • Die Kriegssteuer: Diese wurde in der Regel nur auf Grundstücke entrichtet und kam im Bergischen Land erst im Dreißigjährigen Krieg auf, um ein stehendes Heer zu schaffen.

Zehnt – Zehntrecht

Eine altbergische Art der Besteuerung war der Zehnte. Er bestand darin, dass von allen landwirtschaftlichen Erzeugnissen der Zehnte Teil abgegeben werden musste. Der große Zehnt wurde vom Getreide und Großvieh gegeben; der kleine Zehnt wurde für Gemüse, Krautgewächse und Obst sowie für geschlachtete landwirtschaftliche Kleintiere entrichtet.

Empfänger des Zehnten waren meist Adelige und Kirchen. Als Gegenleistung mussten sie die Pfarrkirche baulich unterhalten, „Zielhvieh“ (Zuchtvieh) halten, Karre, Pflug, Egge und Malze bereiten, eine Kies- und Lehmgrube hergeben – dies alles zur freien Benutzung derer, die den Zehnten zahlten.

Bergregal – Bergrecht im Herzogtum Berg – jülich-bergische Bergordnung

Bereits im 13. Jahrhundert begannen die Grafen von Berg damit einzelnen Gruben, wie z. B. die Silbergrube auf dem ehemaligen Reichshof Eckenhagen in ihren Besitz zu bringen. Seit dem 14. Jahrhundert, Kaiser Karl IV. (1347–1378) legte 1356 die Hoheitsrechte der Landesfürsten fest: Berg- und Salzregal, Zölle, Münzrecht u. a. wurden auch die Fürstentümer für unteilbar erklärt, gehörte das Recht die Schätze des Bodens zu heben zu den Regalien des Landesherrn. In den bergischen Ämtern Steinbach, Porz mit Bensberg und Windeck erlangte der Bergbau um die Jahrhundertwende zum 16. Jahrhundert zu größerer Bedeutung, die aber mit dem Dreißigjährigen Krieg fast völlig zum erliegen kamen.

Die Suche nach Bodenschätzen ist bis Anfang des 19. Jahrhundert mehr von Privatleuten, weniger vom Staat erfolgt. Anlass zum Schürfen waren alte früher bereits vor Jahrhunderten betriebene Stollen, oder durch Beratung mit Leuten denen die geologischen Bodenverhältnisse bekannt waren, oder man versuchte, sich auf sein Glück zu verlassen. Der Antrag auf Verleihung der Mutung wurde beim Bergmeister als dem Vertreter des Landesherrn und dem bergischen Berggerichts eingebracht, der dem Muter dann den Mutschein ausstellte. In den nächsten zwei Wochen musste der Muter den „Gang entblößen“ und vom Bergmeister beichtigen lassen. Meist war der Schein auf ein halbes Jahr ausgestellt, für diese Zeit erhilet der Landesherr das Quatembergeld: für jede Fundgrube und Maß 10 Albus, für jede (Maschine)Puch- und Waschstätte 20 Albus. Auf Antrag konnte die Mutzeit verlängert werden. Wurde die Grube vom Muter aufgegeben oder kam dieser den berggesetzlichen Verpflichtungen nicht nach, so stand die Grube wieder zur freien Verfügung des Landesherrn.

Der Mutung folgte auf Antrag die Belehnung nach Zustimmung und Prüfung des Berggerichts, nach vorheriger Besichtigung der betreffenden Grube und Abfassung eines Berichts einer Kommission der Berggeschworenen. Wurden keine Einwände erhoben, so ist der Besitzer oder die Gewerkschaft nach Abmessung des Bezirks mit einer Fundgrube und einer bestimmten Anzahl von Maß belehnt, der damit in das Gewerkenbuch als Lehnsträger des Bergwerks eingetragen wurde.

Die Verpflichtung des Lehnsträgers dem Landesherrn gegenüber bestand in der Abgabe des Zehnten und der Quatember- oder Fristgelder. In den ersten drei Jahren, falls die Grube ohne Gewinn blieb, genoss der Lehnsträger Zehntfreiheit. Die Höhe des Quatembergeldes für jede Fundgrube und jede Maß betrug 20 Albus und musste vierteljährlich entrichtet werden.

Münzrecht – bergische Münzen

Das ursprüngliche königliche Münzrecht im Heiligen Römischen Reich weitete sich zunächst auf geistliche und später auf weltliche Fürsten aus. auch Adolf I. wird unter Ausnutzung der politischen Situation es dem Kölner Nachbarn gleich getan haben und sich das Münzrecht angeeignet haben. Die Kölner werden zunächst die geringe Ausgabe bergischen Geldes geduldet haben, denn Adolf I. hat einen Pfennig schlagen lassen, der bis auf die Umschrift fast eine Nachbildung des Kölner Geldes darstellt. Die Münze war aus Silber und wog etwa 1,4 gr.

Adolf II. hat eine 1,6 gr. schweren Pfennig schlagen lassen, der eine Nachahmung des Pfennigs des Kölner Erzbischofs Bruno II. ist aus Gründen der Verwandtschaft geduldet worden. Auch Engelbert I. hat solche Kölner Pfennige nachgeahmt, während von seinem Sohn Adolf III. keine Münzen bekannt sind.

Engelbert II. hat als Erzbischof von Köln Münzen schlagen lassen, als Graf von Berg sind von ihm keine bekannt geworden, ebenfalls sind keine Münzen von Heinrich von Limburg bekannt.

Graf Wilhelm II.: Turnose oder Weißpfennig. Münzprägeanstalt: Mülheim am Rhein.

Adolf IV. schlug wieder Pfennige die den Kölner Geprägen nachgeahmt waren. Zwischen den Kölner Bürgern und dem Erzbischof kam es 1258 wegen des fehlenden Münzprivilegs der Bergischen zum Streit. Die Münzen Adolfs IV. waren auf der Rückseite mit dem Namen des Erzbischofs Konrad von Hochstaden versehen. Die Münzstätte befand sich in „Wielberg“ (Wildberg). Dort lagen auch die bergischen Silbergruben, andere nicht rechtmäßige Münzstätten lagen in den Nachbarländern. Die Kölner Bürger verlangten nicht nur ein Verbot sondern auch eine Zerstörung der nicht rechtmäßigen Münzstätten, da unter den Münzen Sorten mit geringerer Qualität vorhanden waren. Eine Entscheidung des Erzbischofs ist nicht bekannt da Adolf mit dessen Schwester verheiratet war.

Graf Adolf V. erhält von König Rudolf in einer Urkunde vom 26. März 1275 das Recht, die von altersher in „Welabergh“ (Wildberg) betriebene Münzstätte dauernd nach „Wippilvordia“ (Wipperfürth) zu verlegen womit durch diese Urkunde das Münzrecht für die bergischen Grafen legalisiert wurde.

Adolf lässt jetzt in Wipperfürth Pfennige und Vierlinge (Viertelpfennig) schlagen die die Umschrift wie „Comes de Monte“ oder „ADOLFUS COMES“ zeigen. Auf der Rückseite erscheint der Name der Münzstätte „WIPPERVORDE CIVITAS“ oder „MONETA WIPPERVERDE“ und sind keine Nachahmungen mehr.

Von seinem Nachfolger Wilhelm I. sind keine Münzen bekannt, er wird aber das neue Münzrecht durch Prägungen erhalten haben. Adolf VI. lässt eine Münze von 2 1/2 Pfennigen prägen, sie trägt die Aufschrift „WIPPERWRDENS DENARI“. Eine weitere Münze eine „Turnose“ nach 1266 geprägt trägt die Umschrift „TURONUS CIVIS, TERRA DE MONTE, TURONIS DE MONTE, ADOLPUS COMES“.

Die Münzstätte in Wipperfürth wird um 1350 eingestellt worden sein. Das letzte Stück scheint ein Doppelschilling Gerhards I. gewesen zu sein, das mit Moneta (Münzstätte) Wipperfürth bezeichnet ist. In Köln-Mülheim war bereits eine neue Münzstätte entstanden. Margarete von Ravensberg-Berg (1360–1361) prägte Sterlinge in Ratingen und bediente sich erstmals der deutschen Sprache in der Umschrift „VROWE VAN DEN BERG“.

Graf Wilhelm II. prägte in Ratingen, Mülheim Rhein, Lennep und Gerresheim „Sterlinge“, „Witte“, „Denare“, „Turnosen“, „Weißpfennige“ und „Heller“. Ein „Gulden“ wahrscheinlich in Mülheim am Rhein geprägt zeigt einen jülich-bergischen Schild mit der Schrift „WILHELM COMES DE MONTERA“ als Graf von Berg und Ravensberg. Weitere spätere bergische Prägungen sind „Weißpfennige“, „Gulden“, „Heller“, „Bauschen“, „Lübische“, „Albus“ und „Schillinge“.

Nach 1437 wird von Gerhard II. eine Silbermünze von 1 Heller, Durchmesser 14 Millimeter mit einem Gewicht von 0,2 gr. geschlagen. Der äußere Ring ist nicht flach, er ist als Hohlring gewölbt, vermutlich auf Leder geschlagen und sehr griffig. Die Mitte zeigt den gevierten Schild mit dem Löwen von Jülich und Berg und in der Mitte die Ravensberger Sparren.

Ab 1513 werden „Guldengroschen“ als Silbermünzen mit einem Durchmesser von 43–44 Millimetern und einem Gewicht von 30 gr. geprägt, diese Münze wird ab 1530 als Thaler bezeichnet, der erste Thaler im Bergischen wird um 1540 geschlagen. 1636 lässt Wolfgang Wilhelm den ersten bergischen Dukaten prägen, die Gulden werden in dieser Zeit zu „Silberstücken“. Danach erscheinen Münzen auch als Bruchteile, 1712 erscheint 1/16 Gulden = 1/24 Thaler und 1/8 Gulden = 1/12 Thaler. 1718 wird eine Silbermünze von 24 „Kreuzern“ = 32 „Fettmännchen“ geprägt und 1719 eine Silbermünze von 20 „Kreuzern“ = „26 Fettmännchen“. Im Jahre 1732 kommt der „Karolin“ auf und 1736 der „Stüber“. Der „Konventionsthaler“ wird im Bergischen Land zum ersten Mal 1765 geprägt. 1802 schlägt Maximilian Joseph den ersten „Reichsthaler“.

Ämter

Lage der Ämter im Herzogtum Berg

Das Herzogtum war verwaltungsrechtlich in Ämter sowie mehrere Unterherrschaften, Städte und Schlösser eingeteilt. Durch Vergrößerung und Veränderung der Landesherrschaft veränderte sich die Anzahl der Ämter. So weist ein im Besitz des Kreises Mettmann befindliches Dokument [5] für das Jahr 1363 acht Ämter aus. Noch in Hebelisten aus dem ersten Drittel des 15. Jahrhundert sind diese acht Ämter als die acht Hauptämter des Bergischen Landes allein berücksichtigt. Dies waren die Ämter Steinbach Lindlar, Angermund, Mettmann, Solingen, Monheim, Miselohe, Bornefeld und Porz-Bensberg.

Eine 1715 von Erich Philipp Ploennies erstellte Kartierung lässt 16 Ämter erkennen. 1789 schließlich bestand das Herzogtum aus den Ämtern Angermund, Beyenburg, Blankenberg, Bornefeld-Hückeswagen, Elberfeld, Herrschaft Broich (Schloss Broich), Herrschaft Hardenberg, Löwenburg, Amt (Unteramt) Lülsdorf, Mettmann, Miselohe, Monheim, Porz, Solingen, Steinbach und Windeck.

Städte und Freiheiten

Der Name Freiheit ist schon im 14. Jahrhundert gebräuchlich; er wurde niemals einem offenen Ort verliehen. Wesensmerkmale sind Befestigung und Abgabenfreiheit.

Städte wurden entweder aus besonderer Gunst oder Freundschaft vom Landesherrn mit Sonderrechten ausgestattet, verbunden mit der Befreiung von Abgaben. Darüber wurde vom Landesherrn eine Urkunde ausgestellt, in der die Privilegien genau bestimmt waren und damit bestätigt wurden. Hiermit konnten für die Bürger auch Pflichten verbunden sein, die der Landesherr urkundlich festlegte. Dadurch entstand für viele bergische Städte gleichzeitig der Name Freiheit, der heute noch in vielen Straßennamen vorkommt.

Als Beispiel für den rechtlichen Begriff Freiheit seien hier die Sonderrechte der Freiheit Mülheim aufgeführt. Graf Adolf VI. gewährte 1322 Mülheim am Rhein die Freiheit von allen Abgaben sowie von allen Diensten, außerdem das Recht, einen Schöffen an das Obergericht zu stellen. Auch erhielt Mülheim das Recht, ein eigenes Gericht zu unterhalten, wo man über Güter, Marktsachen, Brot, Wein, Verträge, Testamente, Wechsel des Grundeigentums verhandelte. Der Graf verlieh der Freiheit Mülheim die Bevorzugung und Freiheit, dass niemand deren Güter und Personen antasten durfte (Immunität).

„… Ferner gestatten wir und lassen der Stadt Molenheym unsere besondere Gunst darin angedeihen, daß weder wir noch einer unserer Beamten und Dienstleute der Bürgerschaft Pferde, Wagen oder Karren zu irgend einer Fahrt oder zu unserem Gebrauche nehmen oder nehmen lassen soll, es sei denn, daß wir solches auf unsere Bitte bewilligt erhalten …“

Diese Freiheiten konnten auf Bitte der Bürger vom Landesherrn erneuert, bestätigt oder auf andere Rechte erweitert werden. Mülheim erhielt zwischen 1322 und 1730 zwölfmal eine fürstliche Bestätigung seiner Sonderrechte, 1652 das Marktrecht für drei Märkte, 1714 Handelsrechte für Gewerbetreibende. Somit trugen die Sonderrechte (Freiheiten) zum Wohle der Bürger, zur Vergrößerung und Stärkung der Städte und damit letztlich auch zum Vorteil der Landesherrschaft bei.

Städte nahmen in der Grafschaft Berg bzw. im späteren Herzogtum eine Sonderstellung ein. Düsseldorf, Lennep, Ratingen und Wipperfürth waren im bergischen Landtag vertreten und galten als Hauptstädte, Radevormwald, Solingen, Gerresheim, und Blankenberg als Unterstädte. Zu den letzteren sind wahrscheinlich noch Elberfeld und Siegburg zu rechnen. Die Freiheiten Mülheim am Rhein, Wesseling, Solingen-Gräfrath und Mettmann standen im Rang als Hauptfreiheiten. Burg Hückeswagen, Angermund und Monheim galten als Unterfreiheiten.

Zum Herzogtum Berg gehörten neben den Ämtern die „amtfreien“ Städte und Freiheiten Barmen, Beyenburg, Blankenberg, Burg an der Wupper, Düsseldorf, Elberfeld, Gerresheim, Gräfrath, Hückeswagen, Lennep, Amt Mettmann, Monheim, Mülheim am Rhein, Mülheim an der Ruhr, Radevormwald, Ratingen, Siegburg, Solingen, Wesseling und Wipperfürth.

Adel – bergischer Adel

In den Territorialherrschaften nahm der Adel eine Sonderstellung ein. Dem geographischen Raum selbst entstammend, zählten seine Angehörigen anfänglich zum Dienstadel und standen in Lehnsabhängigkeit vom Landesherrn oder auch von anderen Fürsten. Sie spielten bald in der höheren Verwaltung der Territorien eine wichtige Rolle, genossen Abgabenfreiheit, ein eigenes Gericht und waren in Landständen vertreten. Als Wohnsitze hatte der Bergische Adel meist befestigte Rittersitze die in vielen Teilen des Landes noch nachzuweisen sind, oder auch als Adelssitz bezeichnet werden.

Liste der Herrscher von Berg

Grafen

Haus Berg-Altena:
Haus Limburg-Arlon
Haus Jülich-Heimbach

Herzöge

Haus Jülich-Heimbach
Haus Mark
Haus Wittelsbach (Linie Pfalz-Neuburg)
Haus Wittelsbach (Linie Pfalz-Sulzbach)
  • Karl Theodor (1742–1799), auch Kurfürst von der Pfalz und Herzog von Pfalz-Neuburg, seit 1777 auch Kurfürst von Bayern
Haus Wittelsbach (Linie Pfalz-Birkenfeld-Bischweiler)

Großherzöge

Siehe auch

Literatur

  • Georg von Below: Die landständische Verfassung in Jülich und Berg, Bd.e 1–3 Düsseldorf 1885–1891 (Reprint Aaalen 1965).
  • Johann Bendel: Die Stadt Mülheim am Rhein, Mülheim am Rhein 1913. Faksimiledruck 1972 Scriba Verlag.
  • Breidenbach, N. J.: Das Gericht in Wermelskirchen, Hückeswagen und Remscheid von 1639 bis 1812, Wermelskirchen 2005, ISBN 3-9802801-5-2.
  • Helmuth Croon: Stände und Steuern in Jülich-Berg im 17. und vornehmlich im 18. Jahrhundert, Bonn 1929 (Rheinisches Archiv 43).
  • K. Erdmann: Der jülich-bergische Hofrat bis zum Tode Jaohann Wilhelms (1716), Düsseldorfer Jahrbuch 41(1939), S. 1–121.
  • H. Fahrmbacher: Vorgeschichte und Anfänge der kurpfälzischen Armee in Jülich-Berg 1609–1685, Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 42(1909), S. 35–94.
  • Bastian Fleermann: Marginalisierung und Emanzipation. Jüdische Alltagskultur im Herzogtum Berg 1779–1847, Bergische Forschungen, Bd. 30, Neustadt/Aisch 2007.
  • Stefan Geppert / Axel Kolodziej: Romerike Berge – Zeitschrift für das Bergische Land, 56. Jg., H. 3/2006: Sonderausgabe anlässlich der Ausstellung Napoleon im Bergischen Land. 1. September bis 22. Oktober, Bergisches Museum Schloss Burg. ISSN 0485-4306
  • Rudolf Göcke: Das Großherzogthum Berg unter Joachim Murat, Napoleon I. und Louis Napoleon 1806–1813. Ein Beitrag zur Geschichte der französischen Fremdherrschaft auf dem rechten Rheinufer; meist nach den Acten des Düsseldorfer Staats-Archivs, Köln 1877.
  • H. Goldschmidt: Geistlicher Besitz und geistliche Steuer in den bergischen Ämtern Misenlohe, Mettmann, Angermund und Landesberg, Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 45(1912), S. 156–171.
  • H. Goldschmidt: Die Landstände von Jülich-Berg und die landesherrliche Gewalt 1609–1610, Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins 34(1912), S. 175–226.
  • H. Goldschmidt: Kriegsleiden am Niederrhein im Jahre 1610, Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 45(1912), S. 143–155.
  • Franz Gruss: Geschichte des Bergischen Landes, Leverkusen 1974, ISBN 3-930478-00-5
  • H.M. Klinkenberg: Das politische Geschick des Bergischen Landes von der Erhebung zum Herzogtum bis zur Eingliederung in den preußischen Staat, Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 80(1963), S. 33–45.
  • Axel Kolodziej: Herzog Wilhelm I. von Berg, 1380–1408, Neustadt/Aisch 2005, ISBN 3-87707-639-4
  • Hansjörg Laute: Die Herren von Berg – Auf den Spuren der Geschichte des Bergischen Landes (1101–1806), Solingen 1988, ISBN 3-9801918-0-X
  • V. Loewe: Eine politisch-ökonomische Beschreibung des Herzogtums Berg aus dem Jahr 1740, Beiträge zur Geschichte des Niederrheins. Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins 15(1900), S. 165–181.
  • Rolf-Achim Mostert: Wirich von Daun Graf zu Falkenstein (1542–1598) – ein Reichsgraf und bergischer Landstand im Spannungsgefüge von Machtpolitik und Konfession, Diss. Düsseldorf: Heinrich-Heine-Universität, 1997.
  • Rolf-Achim Mostert: Der jülich-klevische Regiments- und Erbfolgestreit – ein Vorspiel zum Dreißigjährigen Krieg. In: Stefan Ehrenpreis (Hrsg.): Der Dreißigjährige Krieg im Herzogtum Berg und seinen Nachbarregionen, Neustadt/Aisch 2002, S. 26–64.
  • Das alte Kirchspiel Much von Prof. K. Oberdörfer, Rheinland Verlag 1923.
  • Erich Philipp Ploennies: Topographia Ducatus Montani (1715), zweibändig bestehend aus Buch, ISBN 3-87707-073-6 und Kartenwerk, ISBN 3-87707-074-4
  • Overath Geschichte der Gemeinde Prof. Theodor Rutt 1980
  • Charles Schmidt: Das Großherzogtum Berg, 1806–1813. Eine Studie zur französischen Vorherrschaft in Deutschland unter Napoleon I., Neustadt/Aisch 1999, ISBN 3-87707-535-5
  • Bernhard Schönneshöfer: Die Geschichte des Bergischen Landes, Elberfeld 1908
  • Bettina Severin-Barboutie: Französische Herrschaftspolitik und Modernisierung – Verwaltungs- und Verfassungsreformen im Großherzogtum Berg (1806–1813). 2008, ISBN 978-3-486-58294-9
  • Ulrike Tornow: Die Verwaltung der jülich-bergischen Landsteuern während der Regierungszeit des Pflazgrafen Wolfgang Wilhelm (1609–1653), Bonn 1974.
  • Heimatbuch Hohkeppel, 1958, Jux/Külheim/Opladen.
  • Kultur und Geschichte im Bergischen Land Ruth Schmidt-de Bruyn. Bachem Verlag 1985.
  • Bergische Forschungen Band XVI. Die Entstehung der Landesherrschaft der Grafen von Berg bis zum Jahre 1225 von Thomas R. Kraus.
  • Rheinische Städtesiegel Toni Diederich. Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz. Jahrbuch Neusser Druckerei und Verlag Neuss. 1984/85.
  • Gerold Schmidt: Der historische Beitrag des Rheinlandes zur Entstehung Nordrhein-Westfalens. Zum 50jährigen Bestehen des Landes Nordrhein-Westfalens. In: Rheinische Heimatpflege, 33.Jahrgang 1996, S. 268–273.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.genealogie-mittelalter.de/berg_und_altena_grafen_von/berg_grafschaft.html
  2. Text der Verfassung
  3. a b Rolf Müller: Upladhin – Opladen – Stadtchronik, Selbstverlag der Stadt Opladen, 1974, S. 121 ff
  4. Michael Gutbier, Das Hauptland- und Rittergericht zu Opladen – Untersuchungen zur Rechtsgeschichte der Grafschaft Berg im späteren Mittelalter, Leverkusen: Leweke, 1995
  5. http://www.mettmann.de/stadtportrait/stadtgeschichte/geschichte.php
  6. http://www.genealogie-mittelalter.de/berg_und_altena_grafen_von/adolf_2_graf_im_keldachgau.html
  7. http://www.genealogie-mittelalter.de/berg_und_altena_grafen_von/adolf_3_graf_von_berg_hoevel_+_1106.html

51.2072222222226.81257Koordinaten: 51° 12′ 26″ N, 6° 48′ 45″ O


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