Herrschaft Kniphausen

Herrschaft Kniphausen

Die Herrschaft Kniphausen, bis ins 17. Jahrhundert auch „Herrlichkeit von In- und Kniphausen“ genannt, war ein Teil Frieslands und wurde von friesischen Häuptlings- und Adelsfamilien regiert. Sie lag in der Östringer Marsch, am Stadtrand und zum Teil auf dem heutigen Stadtgebiet von Wilhelmshaven. Die Herrlichkeit entstand gegen Ende des 15. Jahrhunderts. Erster Herr war der friesische Häuptling Fulf von In- und Kniphausen (etwa 1465-1530/31), der durch Erbschaft in den Besitz der Burgen Inhausen und Kniphausen gelangte. Zu dieser Zeit umfasste die Herrlichkeit eine Fläche von etwa 45 km² mit den Kirchspielen Fedderwarden, Sengwarden und Accum.

Burganlage Kniphausen mit Torgebäude und ehemaligem Marstall

1588 wurde Iko von In- und Kniphausen durch Kaiser Rudolf II. zum Reichsfreiherrn ernannt. Nach Streitigkeiten im Dreißigjährigen Krieg trat Philipp Wilhelm von Innhausen und Knyphausen 1624 seinen Besitz gegen eine jährliche Rente an Oldenburg ab. Die Familie bezog aus diesem Vertrag bis zu einem Ablösevertrag mit dem Land Niedersachsen im Jahre 1964 340 Jahre lang Zahlungen.

Geschichte der Burg Kniphausen

1658 erhielt Anton I. von Aldenburg die Herrschaft Kniphausen zusammen mit Varel, das nach Übergang der Herrschaft an die gräfliche Familie von Bentinck 1738 Hauptort und Regierungssitz wurde. Anton I. war ein unehelicher, aber durch Kaiser Leopold I. legitimierter Sohn des Grafen Anton Günther von Oldenburg. Er wurde zum Reichsfreiherrn und später zum Reichsgrafen erhoben.

Beim Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurde die „Herrlichkeit von In- und Kniphausen“ nicht mediatisiert, sondern ein neutraler Staat. Er unterlag zunächst nicht der napoleonischen Kontinentalsperre und profitierte, auch nach der französischen Besetzung 1806, vom blühenden Seehandel und später vom Schmuggel mit Großbritannien. Durch Napoleons Machtanspruch wurde Kniphausen im Vertrag zu Fontainebleau am 11. November 1807 mediatisiert und der Souveränität des Königreichs Holland unterworfen. Durch das organische Senatskonsult vom 10. Juli 1810 kam es unter die Oberherrschaft des Kaiserreichs Frankreich und wurde mit Jever zu Arrondissement vereinigt. Es zählte zum Département Ems-Oriental, während der Graf Bentinck nur sein Eigentumsrecht behielt.

Nach der Völkerschlacht bei Leipzig endete die französische Oberherrschaft, noch im Oktober 1813 ließ der Graf Bentinck seine vormaligen Hoheitsrechte wieder ausüben. Am 25. November 1813 nahm der russische General Ferdinand von Wintzingerode Jever und Kniphausen für Russland in Besitz, am 20. Dezember 1813 folgte die provisorische Administration durch Oldenburg.

Dieser Zustand hielt bis zum 31. Juli 1826 an, durch das Berliner Abkommen vom 8. Juni 1825 endete die provisorische Verwaltung von Kniphausen. Dadurch und durch eine Convention vom 28. Februar 1834 entstand ein öffentlicher Rechtszustand, der die Herrschaft wieder in ursprünglicher Form aufrichtete und Kniphausen eine begrenzte Souveränität verschaffte; dennoch gab es einen langen, zum Teil mit Gewalt ausgetragenen Streit Oldenburgs mit den Bentincks, den so genannten Bentinckschen Erbfolgestreit. Dieser Streit wurde erst 1854 mit einem Vergleich beendet, in dem die Familie Bentinck gegen eine Entschädigung auf ihre Rechte verzichtete. Die Herrlichkeit In- und Kniphausen wurde in das Großherzogtum Oldenburg eingegliedert und bildete dort das „Amt Kniphausen“, das 1858 im Amt Jever aufging. Das Amt Kniphausen bestand aus den drei Gemeinden Accum, Fedderwarden und Sengwarden.

Von 1933 bis 1948 gab es eine Großgemeinde Kniphausen, deren Gebiet sich mit dem der vormaligen Herrlichkeit zum Teil deckte.

Literatur

  • Georg Sello: Die territoriale Entwicklung des Herzogtums Oldenburg. Oldenburg 1917
  • Albrecht Eckhard, Heinrich Schmidt: Geschichte des Landes Oldenburg. Oldenburg 1988. ISBN 3-87358-285-6
  • Robert-Dieter Klee: Das Ende einer Herrlichkeit. Kniphausen und Oldenburg vor 150 Jahren. In: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 77 (2005), S. 187–226.
  • Karl Veit Riedel: Graf Anton Günther - ein fürstlicher Baumeister? in: Anton Günther, Graf von Oldenburg 1583 - 1667. Aspekte zur Landespolitik und Kunst seiner Zeit. Ausstellungskatalog. Landesmuseum Oldenburg u. a. 1983
  • Wilhelm Doden: Der Stammtisch in Kniphausen. Isensee Oldenburg 1987 ISBN 3-920557-70-0
  • Walter Ordemann und Dietrich Lorenz: Die Herrlichkeit und Burg Kniphausen, Hrsg. Stiftung Burg Kniphausen, Brune Druck und Verlagsgesellschaft, Wilhelmshaven Oktober 1993
  • Wilhelm Janßen, Burg und Schloß Kniphausen, ein Versuch zur Rekonstruktion der Entstehungs- und Baugeschichte nach Urkunden und Akten,78 Seiten, Hrsg. Sparkasse Wilhelmshaven 1977

Weblinks


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