Hermann Volk

Hermann Volk
Hermann Kardinal Volk

Hermann Kardinal Volk (* 27. Dezember 1903 in Groß-Steinheim; † 1. Juli 1988 in Mainz) war von 1962 bis 1982 Bischof von Mainz. Papst Paul VI. ernannte den Mainzer Bischof am 2. Februar 1973 zum Kardinal.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Priesterweihe und akademischer Werdegang

Hermann Volk wurde am 27. Dezember 1903 in Steinheim am Main (jetzt ein Stadtteil von Hanau) geboren. Nach dem Abitur trat er in das Mainzer Priesterseminar ein. Am 2. April 1927 wurde er von Bischof Ludwig Maria Hugo zum Priester geweiht. Anschließend war er vom 1. Mai 1927 bis zum 31. August 1931 Kaplan in Alzey und vom 1. September desselben Jahres bis zum 20. April 1935 Kaplan in Mainz in der Pfarrei St. Ignaz. Anschließend wurde er für weitere Studien freigestellt. Hierzu hielt er sich an den Universitäten Freiburg im Üechtland und Universität Münster auf. Am 12. Oktober 1938 wurde er in Fribourg zum Doktor der Philosophie promoviert. Seine Dissertation befasste sich mit der Kreaturauffassung bei Karl Barth. Anschließend war er als priesterliche Aushilfe in Nidda beschäftigt, bis er am 18. September an der Universität Münster zum Doktor der Theologie promoviert wurde. Nach verschiedenen Aushilfsstationen in Offenbach am Main und Gau-Odernheim wurde er am 1. Mai 1941 Pfarrkurator in Nidda. Am 20. März 1943 habilitierte er bei Michael Schmaus über Emil Brunners Lehre von der Sünde.

Professor in Münster

Am 11. August 1946 wurde er Ordentlicher Professor für Dogmatik an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Er half neben seiner Lehrtätigkeit auch in den Innenstadtpfarreien aus. Von 1954 bis 1955 übernahm er auch das Amt des Rektors der Universität. Für seine Verdienste als Hochschullehrer wurde er am 25. Februar 1956 zum Päpstlichen Hausprälaten ernannt. In seiner Funktion als Professor für Dogmatik wurde er schon frühzeitig in die Planungen des Zweiten Vatikanischen Konzils einbezogen. 1960 wurde er deshalb als Consultor in das Sekretariat für die Einheit der Christen berufen. Ab 1966 war er Mitglied dieses Rates.

Bischof von Mainz

Wappen als Fensterbild im Mainzer Dom
Hermann Kardinal Volk, Bronzeplastik von Karlheinz Oswald auf dem nach ihm benannten Platz in Mainz

Am 3. März 1962 wurde Hermann Volk vom Mainzer Domkapitel zum Nachfolger des am 3. Juni 1961 verstorbenen Albert Stohr gewählt. Papst Johannes XXIII. bestätigte die Wahl am 25. März 1962 und ernannte Hermann Volk damit zum 86. Nachfolger des Hl. Bonifatius auf dem Heiligen Stuhl von Mainz. Die Bischofsweihe fand am 5. Juni im Mainzer Dom statt. Konsekrator war der Freiburger Metropolit, Erzbischof Hermann Schäufele.

Im August desselben Jahres wurde Volk Mitglied der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz, was er bis 1982 blieb. Von 1969 bis 1978 war er außerdem Vorsitzender der Kommission. Im September 1964 wurde er auch Mitglied der Liturgiekommission (bis März 1978), der er ebenfalls von 1964 bis 1969 als Vorsitzender diente. Die Arbeit in dieser Kommission hatte besonderes Gewicht, da in dieser Zeit die Umsetzung der vom Zweiten Vatikanischen Konzil beschlossenen Liturgiereformen erfolgte. Außerdem war er von 1962 bis 1982 Mitglied der Ökumenekommission und von März 1968 bis Mai 1976 Mitglied der Kommission für Wissenschaft und Kultur.

Ab 1962 nahm Hermann Volk als Mitglied der deutschen Delegation am Zweiten Vatikanischen Konzil teil. Dort war er Mitglied der päpstlichen Kommission für die Heilige Liturgie. Er unterhielt einen eigenen Arbeitskreis und nahm mehrmals im Rahmen so genannter Interventionen vor der Plenarversammlung des Konzils zu wichtigen Fragen Stellung.

Nach dem Konzil war der Mainzer Oberhirte, der seit 1968 auch Mitglied der Glaubenskongregation war, als Vorsitzender der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz in die Umsetzung der vom Konzil beschlossenen Liturgiereform involviert. Dabei war er darauf bedacht, zwischen den Bewahrern und Erneuerern einen gesunden Mittelweg zu finden.

Um diese und andere Fragen kümmerte sich auch die Würzburger Synode, die von Januar 1971 bis November 1975 stattfand und die die Beschlüsse des Konzils in Deutschland umsetzen sollte. Hermann Volk gehörte dort der Sachkommission I an, die sich mit der „Glaubenssituation und Verkündigung“ befassen sollte.

Aufgrund seiner Verdienste um die Umsetzung des Konzils gab Papst Paul VI. am 2. Februar 1973 bekannt, den Mainzer Bischof zum Kardinal kreieren zu wollen. Er war damit der erste Kardinal seit Albrecht von Brandenburg (1514–1545) auf dem Mainzer Bischofsstuhl und nach diesem und Konrad von Wittelsbach (1183–1200) erst der dritte Mainzer Kardinal überhaupt. Die Feierlichkeiten zur Ernennung fanden am 5. März 1973 in Rom statt, wo dem neuen Kardinal von Papst Paul VI. die Insignien seiner neuen Würde überreicht wurden. Als Titelkirche wurde ihm die Kirche Santi Fabiano e Venanzio a Villa Fiorelli zugewiesen.

Am 5. Dezember 1964 erhielt Hermann Volk die Ehrenbürgerschaft seiner Heimatstadt Steinheim am Main.

1975, im Jahr des tausendjährigen Jubiläums des Mainzer Doms wurde Hermann Volk am 3. Juni mit der Ehrenbürgerwürde der Stadt Mainz geehrt. Drei Jahre später erhielt er außerdem das Großkreuz pro piis meritis des Verdienstordens Pro Merito Melitensi des Souveränen Malteserordens und das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, nachdem er bereits 1973 das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband verliehen bekam.

Schon ein Jahr zuvor knüpfte Kardinal Volk erste Kontakte zur polnischen Bischofskonferenz und hielt dort bei einem Besuch im gleichen Jahr theologische Vorträge vor polnischen Professoren. Anlässlich dieses Besuchs kam er auch mit dem Krakauer Erzbischof Karol Wojtyla zusammen, der im September 1978 im Rahmen eines Gegenbesuchs auch Mainz besuchte. Der Austausch der polnischen und der deutschen Bischofskonferenz wurde als wichtiges Signal der Aussöhnung zwischen den Nationen nach den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs gesehen.

Noch im selben Jahr zum 27. Dezember, seinem 75. Geburtstag, reichte Kardinal Volk gemäß den Bestimmungen des kanonischen Rechts seinen Rücktritt ein. Johannes Paul II. nahm das Gesuch nicht an und verlängerte die Amtszeit des Mainzer Bischofs um zwei Jahre. 1980 bot der Bischof daher erneut seinen Rücktritt an, der aber von Johannes Paul II. erneut nicht angenommen wurde. Diesmal wurde die Amtszeit unbefristet verlängert. Erst 1982 gab der Papst dem Gesuch wegen der nunmehr angegriffenen Gesundheit Volks statt. Am 27. Dezember 1982 endete die 20-jährige Amtszeit des 86. Bonifatiusnachfolgers.

Weblinks


Vorgänger Amt Nachfolger
Albert Stohr Bischof von Mainz
1962–1982
Karl Kardinal Lehmann

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