Hermann-Ulrich Viskorf

Hermann-Ulrich Viskorf

Hermann-Ulrich Viskorf (* 1950 in Münster (Westfalen)) ist ein deutscher Jurist und Vizepräsident des Bundesfinanzhofs.

Nach dem Besuch des Gymnasiums Paulinum in Münster studierte Viskorf ab 1970 Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster und Tübingen. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung war er ab 1977 zunächst als Rechtsanwalt tätig. 1980 wurde er zum Richter am Finanzgericht Münster ernannt. In den Jahren 1987 bis 1989 war Viskorf als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof abgeordnet.

Im Juli 1991 wurde er zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt, wo er dem für Rechtsfragen der Einheitsbewertung, der Grunderwerbsteuer sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer zuständigen II. Senat zugeteilt wurde. Nachdem Viskorf im April 2007 zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof ernannt wurde, folgte im Januar 2008 die Ernennung zum Vizepräsidenten des Gerichts.[1]

Viskorf ist Mitautor von Kommentaren zum Grunderwerbssteuergesetz, zum Bewertungsgesetz und zum Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht.

Nachweise

  1. Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs Nr. 4/2008 vom 9. Januar 2008

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