Helvetik

Helvetik
Flagge der Helvetischen Republik

Die Helvetische Republik (franz. République helvétique, ital. Repubblica elvetica) war eine durch französischen Revolutionsexport auf dem Boden der Alten Eidgenossenschaft errichtete Tochterrepublik, die am 12. April 1798 ausgerufen und am 10. März 1803 aufgelöst wurde. Dieser Abschnitt der schweizerischen Geschichte wird Helvetik genannt. Die Bezeichnung der Schweiz als «Helvetien» orientierte sich dem damaligen Zeitgeist entsprechend am antiken Volk der Helvetier.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Situation vor der Revolution

Frédéric-César Laharpe, Erzieher Zar Alexanders I. und Waadtländer Patriot

Die verschiedenartigen Staaten, die bis 1798 auf dem Boden der heutigen Schweiz die Alte Eidgenossenschaft bildeten, schafften es zwischen dem Ausbruch der Französischen Revolution und 1798 nicht, ihre individuellen Verfassungen den Forderungen der neuen Zeit anzupassen. Auch eine Reform und Stärkung des gemeinsamen Bundes kam nicht zustande. Die Missstände in der Alten Eidgenossenschaft wurden nach 1789 aber immer offensichtlicher, da das Ancien Régime insbesondere in den aristokratisch beherrschten Stadtkantonen alles daran setzte, kritische Stimmen zum Verstummen zu bringen. Durch hartes Durchgreifen wurden etwa die Untertanen der Städte Bern und Zürich 1792 bzw. 1795 in die Schranken verwiesen, als sie die «gnädigen Herren» um Reformen angingen (→Stäfner Memorial). Die Anhänger der Revolution, bzw. der politischen und gesellschaftlichen Reformen wurden in der Alten Eidgenossenschaft als «Patrioten» bezeichnet. Ihre zentralen Anliegen waren die Abschaffung der Privilegien der herrschenden Familien, Abschaffung der Untertanenverhältnisse, des Feudalismus, Einführung moderner Verfassungen, Wirtschafts-, Meinungs- und Handelsfreiheit.

Portrait von General Napoléon Bonaparte 1797

Die Lage blieb in der Alten Eidgenossenschaft aber trotz der Agitation der Patrioten bis 1797 relativ ruhig. Den Anstoss zum Sturz des Ancien Régime gab schliesslich die Gründung der Cisalpinischen Republik in Italien. Der französische General Napoléon Bonaparte, der im Auftrag des Direktoriums in Norditalien gegen Österreich und Sardinien-Piemont kämpfte, fasste mit der Errichtung dieser Tochterrepublik die verschiedenen ehemaligen Staaten Norditaliens in einem französischen Vasallenstaat zusammen. Napoléon drängte deshalb aus strategischen Gründen auf eine Revolutionierung der Eidgenossenschaft, um eine Verbindung zwischen Frankreich und seinen neuen Einflussgebieten in Italien herzustellen.

Zwischen Frankreich und der Eidgenossenschaft hatten bis zum Sturz Ludwigs XVI. ausgesprochen gute Beziehungen bestanden, weshalb die Eidgenossenschaft auch viele politische Flüchtlinge aus Frankreich beherbergte und so zu einem regelrechten Hort der Gegenrevolution geworden war. Den schlechten Eindruck, den die Aristokraten und Grossbürger der Eidgenossenschaft von der Revolution hatten, verstärkten noch die Berichte der Schweizer Soldaten und Offiziere in französischen Solddiensten, die nach dem Tuileriensturm vom 10. August 1792 fast alle heimkehrten. Umgekehrt flüchteten unzählige Patrioten nach 1789 nach Frankreich, besonders aus den Berner Untertanengebieten in der Waadt. Die anhaltende Agitation der französischen Emigranten in der Eidgenossenschaft lieferte Frankreich einen weiteren Grund, eine nachhaltige politische Veränderung in seinem Sinn zu fördern. Im Frieden von Campo Formio wurde im Oktober 1797 der Erste Koalitionskrieg beendet. Frankreich erhielt alle linksrheinischen Gebiete des Heiligen Römischen Reiches, womit auch die Angliederung des Fürstbistums Basel als Département du Mont Terrible an Frankreich sanktioniert wurde. Frankreich begann gleichzeitig, diplomatischen Druck auf die Eidgenossenschaft auszuüben und durch Geld und Propaganda die Patrioten zu unterstützen. Unterstützt wurde Frankreich dabei durch die im Exil lebenden Patrioten, vor allem durch den Waadtländer Frédéric-César Laharpe.

Der Basler Oberzunftmeister Peter Ochs in der Amtstracht eines helvetischen Direktors

Die französische Förderung der Patrioten in der Eidgenossenschaft fiel auf fruchtbaren Boden, insbesondere in jenen Landesteilen, die sich am stärksten benachteiligt sahen. Die Untertanengebiete der Drei Bünde im Veltlin schlossen sich schon 1797 der Cisalpinischen Republik an, da ihnen die Gleichberechtigung verwehrt blieb. Widerstand war angesichts der französischen Übermacht zwecklos. Graubünden und die Eidgenossenschaft mussten den Gebietsverlust unter Protest hinnehmen. Der Abfall der Ennetbirgischen Vogteien im Tessin schien ebenfalls nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Grosse Unruhe breitete sich vor allem auch in den französischsprachigen Untertanengebieten Berns in der Waadt aus. Die Eidgenossenschaft sah sich nicht in der Lage zu reagieren. Die Tagsatzung in Aarau im Dezember 1797 und Januar 1798 konnte sich nicht einmal auf die Entsendung einer Gesandtschaft nach Paris einigen, da befürchtet wurde, Frankreich könnte von der Eidgenossenschaft politische Reformen verlangen. Ausser einer Beschwörung der Alten Bünde und einer beschwichtigenden Mitteilung an die Gemeinen Herrschaften, sie möchten ihre Beschwerden schriftlich einreichen, kamen keine Entscheidungen zustande.

In Paris beschlossen gleichzeitig am 8./9. Dezember 1797 der französische Direktor Jean François Reubell, Napoléon Bonaparte und der Basler Oberzunftmeister Peter Ochs die Umwandlung der Eidgenossenschaft in einen Einheitsstaat. Ochs sollte die Verfassung für die neue Republik entwerfen. Den schweizerischen Patrioten sollte es selbst überlassen bleiben, eine Revolution durchzuführen, Frankreich lediglich indirekt unterstützend wirken. Als Vorbereitung verlegte Napoléon noch im Dezember eine Division aus Italien nach Versoix und liess zwischen dem 13. und 16. Dezember 1797 den südlichen Teil des ehemaligen Fürstbistum Basels, Moutier, Erguel, Montagne de Diesse und Biel militärisch besetzen. Die eidgenössischen Verbündeten des Zugewandten Ortes Biel schauten dem tatenlos zu. Weiter erklärte sich Frankreich zum Schutzherrn und Fürsprecher des Waadtlandes.

Angesichts der unmittelbaren Bedrohung des eidgenössischen Gebietes trafen sich die eidgenössischen Gesandten auf Einladung des Vorortes Zürich vorzeitig am 26. Dezember 1797 in Aarau zu einer ausserordentlichen Tagsatzung, die eigentlich erst im Frühjahr angesetzt gewesen wäre. Neben den 13 Kantonen entsandten nur noch die Zugewandten Orte Stadt und Fürstabtei St. Gallen, Wallis und Biel einen Vertreter. Die Stadt Mülhausen erwartete bereits den Anschluss an Frankreich und verzichtete auf die Teilnahme. Die Tagsatzung beschloss, Gesandte an den Kongress von Rastatt zu entsenden und dort auf einen Rückzug der französischen Truppen aus dem Jura zu drängen. Um Stärke gegen aussen zu demonstrieren, wurde erstmals seit der Zeit der Reformation wieder eine gemeinsame Beschwörung der alten Bünde zum Ende der Tagsatzung am 25. Januar beschlossen. Unter freiem Himmel beschworen die Gesandten vor ca. 25'000 Zuschauern tatsächlich noch kurz vor dem Untergang schon ohne die Vertreter Basels die alten Bünde und gingen anschliessend ohne konkrete militärische Beschlüsse auseinander.

Die «Helvetische» Revolution 1798

Die Helvetische Revolution und der «Franzoseneinfall» 1797/98

Die Revolution begann im Herrschaftsgebiet der Stadt Basel. In Liestal wurde am 17. Januar 1798 ein Freiheitsbaum aufgerichtet und die Untertanen stürmten die Schlösser, die Sitze der städtischen Landvögte. Die städtische Regierung dankte ab und am 5. Februar trat die Basler Nationalversammlung als erstes revolutionäres Parlament der Schweiz zusammen. Weitere Revolutionen folgten im Waadtland, wo am 24. Januar die Lemanische Republik ausgerufen wurde, und im Unterwallis. In Freiburg, Bern, Solothurn, Schaffhausen und zuletzt auch in Zürich gingen die Regierungen nun auf die Forderungen der Untertanen ein, begannen mit Verfassungsrevisionen und akzeptierten die Volkssouveränität und die Gleichberechtigung der Landschaft als Grundlagen der Reform.

Noch im Februar erklärten sich die meisten Gemeinen Herrschaften und ehemaligen Untertanengebiete für frei und wurden darauf von den ehemals herrschenden Orten in die Unabhängigkeit entlassen (Unterwallis und Toggenburg am 1. Februar; Sax am 5. Februar; die Republik der Landschaft St. Gallen am 14. Februar; Lugano, Mendrisio, Locarno und das Maggiatal am 15. Februar; der Thurgau am 3. März; das Rheintal und Sargans am 5. März; Werdenberg am 11. März; der Aargau, das Freiamt und Baden am 19./28. März; die Leventina, Bellinzona, Blenio und die Riviera am 4. April). Innerhalb weniger Wochen veränderte sich so die Alte Eidgenossenschaft von Grund auf. Die verschiedenen ehemaligen Gemeinen Herrschaften erklärten sich nun zu souveränen Kantonen und wünschten von den Dreizehn Alten Orten in die Eidgenossenschaft aufgenommen zu werden. Das französische Direktorium wollte jedoch keine Erweiterung der Alten Eidgenossenschaft, sondern eine Einheitsrepublik nach französischem Vorbild. Diesem Wunsch entsprach die von Ochs Mitte Januar vorgelegte Helvetische Einheitsverfassung, die in Frankreich gedruckt wurde und anfangs Februar überall in der Eidgenossenschaft kursierte. Von den konservativen und föderalistisch gesinnten Kreisen wurde die Verfassung allerdings vehement abgelehnt und als «Ochsenbüchlein» bezeichnet.

Vorschlag zur Neuordnung der Schweiz als Helvetische Republik vom 15. Januar 1798
Vereinigungsfeier von Stadt und Landschaft Basel um den Freiheitsbaum auf dem Basler Münsterplatz am 20. Januar 1798. Das Aufrichten des Freiheitsbaums wurde in allen ehemaligen Untertanengebieten der Schweiz zum symbolischen Akt der Befreiung.

Die ehemaligen bernischen Untertanengebiete im Waadtland waren in der Zwischenzeit von französischen Truppen besetzt worden, um die Lemanische Republik gegen Bern zu schützen. Die Generale Brune und Schauenburg rückten am 1. März auf Befehl des Direktoriums mit ihren Truppen vom Jura und vom Waadtland her gegen Bern vor, das vom Direktorium als Kern der Opposition gegen die Einheitsverfassung angesehen wurde. Der Widerstand Solothurns wurde bei Lengnau, der Widerstand Berns bei Fraubrunnen und Grauholz gewaltsam gebrochen; der Sieg der Berner bei Neuenegg blieb ohne Wirkung. Am 5. März besetzten französische Truppen die Stadt Bern.

Der Kampf um die neue Staatsordnung 1798

Vorschlag zur Aufteilung der Schweiz in drei Republiken vom 16./19. März 1798 (Guillaume Brune)

Über die neue Verfassung der Schweiz entbrannte zwischen Januar und März 1798 ein komplizierter Streit. Neben der in Paris abgesegneten Einheitsverfassung kursierten weitere Verfassungsentwürfe in den Kantonen, die je nachdem mehr oder weniger Autonomie für die Kantone sowie unterschiedliche Grenzziehungen vorsahen. Das Direktorium befahl deshalb am 27. Januar General Brune, die Eidgenossenschaft aufzuteilen, um primär die Verbindung zwischen Frankreich und Norditalien über die Pässe Simplon und Grosser St. Bernhard zu sichern. Brune gründete darauf mit einer Proklamation am 16. März die Rhodanische Republik, bestehend aus der Waadt, Freiburg, dem Berner Seeland, dem Berner Oberland, dem Wallis und dem Tessin; Hauptstadt sollte Lausanne sein.

Der Rest der Eidgenossenschaft sollte gemäss einer weiteren Proklamation vom 19. März zwei Staaten bilden: Die Helvetische Republik aus zwölf Kantonen mit der Hauptstadt Aarau und den «Tellgau», bestehend aus der Innerschweiz und Graubünden. Auf die Intervention von Laharpe in Paris entschied das Direktorium sich schliesslich doch noch gegen den Teilungsplan, weshalb Brune am 22. März die Aufteilung widerrief. Der französische Regierungskommissär Marie Jean François Philibert Lecarlier verkündete der Schweiz darauf am 28. März, dass der Pariser Entwurf der Helvetischen Verfassung verbindlich sei und befahl die sofortige Konstituierung der Helvetischen Republik. Am 12. April fanden sich unter Druck der französischen Besatzung in Aarau 121 Deputierte der Kantone Aargau, Basel, Bern, Freiburg, Leman, Luzern, Oberland, Schaffhausen, Solothurn und Zürich ein und begründeten den neuen Einheitsstaat. Die Kantone der Inner- und Ostschweiz verweigerten den Beitritt. Als Nationalfarben legte man Grün, Rot und Gelb fest. Das erste helvetische Direktorium, die Regierung, bestand aus Johann Lukas Legrand, Pierre-Maurice Glayre, Urs Viktor Oberlin, David Ludwig Bay und Alphons Pfyffer. Durch geschickte Taktik bei den Wahlen konnten die gemässigten Republikaner alle Sitze für sich gewinnen; die Patrioten Ochs und Laharpe wurden nicht gewählt. Die Position des Direktoriums wurde dadurch von Beginn weg geschwächt, da die Patrioten das Direktorium nicht stützten und ihre guten Kontakte bei den Franzosen dazu verwandten, die Politik der Republikaner zu untergraben.

«L’or de la Suisse achètera l’Egypte». Französische Karikatur von 1798 auf die Finanzierung des Ägyptenfeldzugs durch die Ausplünderung der Eidgenossenschaft
Die Bevölkerung der Stadt Zürich schwört den Bürgereid auf die Helvetische Verfassung

Schon bei der Konstituierung der Helvetischen Republik war die Uneinigkeit der Kantone durch die Abwesenheit der Kantone aus der Innerschweiz und der Ostschweiz offensichtlich geworden. Die Landsgemeindekantone wollten ihre Souveränität nicht opfern, die zahlreichen kleinen, erst während der Helvetischen Revolution in die Freiheit entlassenen Ostschweizer Kantone und Republiken hielten an der gerade gewonnenen Freiheit fest und die alten Republiken Wallis und Drei Bünde sahen sich gar nicht mehr als Teil der Eidgenossenschaft. Besonders in den katholischen Gebieten lehnte die Bevölkerung unter dem Einfluss der Geistlichkeit die Helvetische Verfassung als «Höllenbüchlein» ab, wegen der Religionsfreiheit, die als Angriff auf die Kirche verstanden wurde. Die Patrizierfamilien fürchteten, ihren politischen Einfluss zu verlieren aber auch ihre Einkünfte, die sich vornehmlich aus den Pensionen des Söldnerwesens und den Einkünften aus den Untertanengebieten speisten.

Alois von Reding, Landeshauptmann von Schwyz, führender Vertreter der Föderalisten

Auf die friedlichen Bemühungen der französischen Gesandten und der Vertreter der Helvetischen Republik hin schlossen sich einzig Obwalden und nach einem zwölftägigen Ultimatum vom 11. April 1798 auch die Ostschweizer Staaten der Republik an. Uri, Schwyz, Zug und Nidwalden gingen darauf unter dem Kommando des Schwyzer Landeshauptmanns Alois von Reding zum Angriff über und konnten bis ins Freiamt, nach Rapperswil, Luzern und über den Brünigpass vorstossen. Als General Schauenburg zum Gegenangriff ansetzte, war der Widerstand jedoch nach drei Tagen gebrochen. Reding musste trotz militärischer Erfolge bei Rothenthurm am 4. Mai 1798 in eine ehrenvolle Kapitulation einwilligen. Der Widerstand des Wallis wurde ebenfalls durch französische Truppen am 17. Mai gebrochen. Die Konstituierung der helvetischen Kantone Bellinzona und Lugano in den ehemaligen Ennetbirgischen Vogteien im Tessin erfolgte dann im Juli und August.

Historische Karte der Helvetischen Republik von 1798. Die neuen Grenzen der Kantone sind auf eine ältere Karte aufgedruckt

Die ursprüngliche Einteilung der Kantone der Helvetischen Republik wurde nach dem Widerstand der Innerschweiz noch einmal revidiert. Die Landsgemeindekantone Uri, Schwyz, Zug, Glarus, Appenzell und Unterwalden hätten eigentlich trotz ihrer geringen Bevölkerungszahl als Kantone bestehen bleiben sollen, da man hoffte, sie so eher für die neue Verfassung zu gewinnen. Nach ihrer gewaltsamen Eroberung wurden Uri, Schwyz, Zug und Unterwalden zum Kanton Waldstätte, Glarus mit dem Sarganserland zum Kanton Linth und Appenzell mit St. Gallen zum Kanton Säntis zusammengefasst. Das politische Gewicht der Landkantone wurde so im Senat von 48 auf 12 und im Grossen Rat von 40 auf 15 reduziert.

Karikatur auf die Helvetische Revolution: Während die Bevölkerung von Zürich um den Freiheitsbaum tanzt, schaffen die Franzosen den Staatsschatz weg (1848)

Ein grosses Problem für die Helvetische Republik stellte von Anfang an die französische Besatzung dar, der sie doch eigentlich ihre Existenz verdankte. Die Finanzierung der Besatzungskosten durch Kriegssteuern strapazierte die finanzielle Leistungsfähigkeit der Schweiz aufs Äusserste: Nicht nur hatte Frankreich das gesamte Staatsvermögen der Republiken Bern, Freiburg, Solothurn, Luzern und Zürich sowie ihre gesamten Zeughausbestände beschlagnahmt (allein aus Bern ca. 6 Millionen Francs in bar und 18 Millionen in Schuldverschreibungen), sondern es waren darüber hinaus auch noch weitere 16 Millionen Francs als förmliche Kriegssteuer zu entrichten, die das Patriziat aufbringen sollte. Mit dem Feldzug in die Schweiz soll – nach französischen Berechnungen – durch den französischen Staat die für damalige Verhältnisse ungeheure Summe von insgesamt 20 Millionen Francs eingenommen worden sein. Dabei sind die Kosten der Einquartierungen, Plünderungen, Unterschlagungen und die Bestechungsgelder nicht eingerechnet. Der grösste Teil der Gelder floss direkt in die Finanzierung des Ägyptenfeldzugs. Wegen der Lasten der Besatzung kam es zwischen dem helvetischen Direktorium und dem französischen Kommissär Jean-Jacques Rapinat zu ständigen Spannungen. Im Juni wurden deshalb auf dessen Druck die Direktoren Bay und Pfyffer abgesetzt und durch die Frankreich ergebenen Laharpe und Ochs ersetzt.

Das Verhältnis zwischen der Helvetischen Republik und Frankreich wurde durch einen förmlichen Allianzvertrag am 19. August 1798 abschliessend geregelt. Beide Staaten verpflichteten sich zu wechselseitiger defensiven und offensiven Unterstützung – die faktische Neutralität der Schweiz unter französischem Schutz des 17./18. Jahrhunderts endete damit definitiv. Frankreich wurde die freie Benützung der Heeresstrassen durch das Wallis über den Simplonpass und entlang des Rheins und des Bodensees in Kriegs- und Friedenszeiten zugesichert. Frankreich verpflichtete sich dafür, die Versorgung der Helvetischen Republik mit Salz zu übernehmen, ihr Staatsgebiet und ihre Verfassung zu garantieren und – in geheimen Zusatzartikeln – das Fricktal, Graubünden und Vorarlberg mit ihr zu vereinen. Die Besatzungstruppen sollten drei Monate nach der Ratifikation des Vertrages zurückgezogen werden. Nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden am 19. September 1798 wurde die Helvetische Republik diplomatisch auch von allen mit Frankreich verbündeten Staaten sowie von Spanien anerkannt.

Die Unterwerfung Nidwaldens und der Zweite Koalitionskrieg 1799

Der römische Kaiser Franz II., hier als Kaiser Franz I. von Österreich dargestellt (1832)

Der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, der Habsburger Franz II., erkannte die Helvetische Republik, die durch den Allianzvertrag zu einem französischen Vasallenstaat geworden war, nicht an. Aus diesem Grund flohen alle Feinde der Helvetischen Republik, sowohl die konservativen Aristokraten und Patrizier, als auch vergrämte liberale Föderalisten, in den Machtbereich Habsburgs und versuchten, vom Exil aus den Widerstand zu organisieren. Mit habsburgischem Geld wurde vornehmlich in der Ostschweiz agitiert. Der Plan der Exilanten richtete sich dahin, die noch nicht an die Helvetische Republik angeschlossenen Drei Bünde dazu zu bringen, den Kaiser um Schutz vor Frankreich anzurufen. Anschliessend sollten sich die Schweizer erheben und mit Hilfe habsburgischer Truppen das Land befreien und die alte Ordnung wieder herstellen.

Im August 1798 begann die Agitation erste Früchte zu tragen. Seit dem 12. Juli bestand die gesetzliche Pflicht, dass jeder Bürger der Republik einen Eid auf die Verfassung ablegen musste, in dem er gelobte, dem Vaterland und der Sache der Freiheit und Gleichheit treu zu dienen. In fast allen Kantonen wurde der Eid ohne Widerstand öffentlich geleistet, nur in Schwyz und Nidwalden weigerte sich wegen der Agitation der Kirche und der Exilanten ein Teil des Volkes und begann am 18. August den Aufstand gegen die Republik – auf Hilfe durch Habsburg vertrauend. Nach gescheiterten Vermittlungsversuchen marschierten französische Truppen am 9. September zum zweiten Mal in die Innerschweiz ein und brachen den Widerstand mit äusserster Härte (→Schreckenstage von Nidwalden). Anschliessend wurden alle verbliebenen Sonderrechte der Innerschweiz aufgehoben, und die helvetischen Räte siedelten im Oktober 1798 in die verfassungsmässige Hauptstadt Luzern über.

In den Drei Bünden eskalierte die Situation ebenfalls im August. Durch den Einfluss Habsburgs, der katholischen Kirche und der Patriziergeschlechter ergab eine Abstimmung unter den Hochgerichten der Drei Bünde am 29. Juli, dass nur 11 Hochgerichte für einen Anschluss an die Helvetische Republik, aber 34 klar dagegen gestimmt hatten. 16 wünschten eine Verschiebung des Anschluss, bis sich die Situation in der Helvetischen Republik geklärt hätte. Die Patrioten begannen nun, in den revolutionär gesinnten Gerichten trotzdem Freiheitsbäume aufzurichten. Die Gerichte Maienfeld und Malans, ein gemeinsames Untertanengebiet der Bünde, ersuchten um Aufnahme in die Helvetische Republik. Die Regierung der Drei Bünde rief daraufhin den Kaiser um Hilfe an, und österreichische Truppen besetzten am 18. Oktober 1798 das Land. Die Patrioten mussten in die Helvetische Republik flüchten.

Der französische General André Masséna

Inzwischen begann in Italien ein Krieg zwischen Frankreich und den Verbündeten Sardinien-Piemont und Neapel. Ende Oktober 1798 verlangte Frankreich von der Helvetischen Republik die Stellung von 18'000 Mann Hilfstruppen. Der neue Kommandant der französischen Armee in Helvetien, André Masséna, hatte jedoch grosse Schwierigkeiten, diese Truppe anzuwerben, weil die helvetischen Behörden gleichzeitig versuchten, eine eigene Armee aufzustellen – es kamen deshalb nie mehr als 4'000 Mann zusammen. Im März 1799 eröffnete Frankreich den Zweiten Koalitionskrieg gegen die habsburgischen Lande. Die französischen Generäle Masséna und Demont besetzten die Drei Bünde und am 29. März ersuchte die provisorische Regierung der zurückgekehrten Bündner Patrioten die Helvetische Republik um die Einverleibung, die am 21. April vollzogen wurde.

Der «Dichtergeneral» der Helvetischen Republik, Johann Gaudenz von Salis-Seewis

Nach den Niederlagen Frankreichs in Deutschland und Italien im März/April 1799 wandelte sich die strategische Lage schlagartig zu Ungunsten der Helvetischen Republik. Die Truppen der Koalition rückten gleichzeitig von Süden, Osten und Norden gegen die Alpenpässe vor. Am 13. April besetzten die habsburgisch-österreichischen Truppen Schaffhausen, überschritten aber vorläufig nicht den Rhein. Die helvetischen Behörden begannen fieberhaft mit dem Aufbau der helvetischen Armee und der Beschaffung der dazu nötigen Finanzmittel. Augustin Keller wurde zum General der helvetischen Truppen ernannt, Johann Gaudenz von Salis-Seewis zum Generalstabschef. Bis am 20. April kamen ca. 22'000 Mann helvetische Truppen zusammen, die jedoch schlecht ausgerüstet und untrainiert waren. Das Direktorium erhielt aber von den Räten vorläufig nicht die Erlaubnis, Habsburg-Österreich den Krieg zu erklären, da eine relativ grosse Fraktion nach wie vor darauf hoffte, den Konflikt noch zu vermeiden.

Die Nähe der feindlichen Truppen, denen die Althelvetische Legion, ein Korps aus schweizerischen Emigranten unter Alexandre de Rovéréa angeschlossen war, motivierte die der Republik feindlich gesinnten Kräfte im Sommer 1799 zu gegenrevolutionären Aufständen, so in den Kantonen Säntis, Linth, Luzern, Freiburg, Solothurn, Oberland und Aargau. In Uri und Schwyz erhob sich erneut das Volk wie auch im Tessin und in Graubünden, zuletzt das Wallis. Das Direktorium musste erneut französische Truppen anfordern, die unter Oberstleutnant Nicolas-Jean de Dieu Soult alle Aufstände schnell niederschlugen. Heftige Kämpfe im Oberwallis, Urseren und Disentis verwüsteten erneut ganze Landstriche.

General Masséna verfügte in Helvetien insgesamt über 60'000 Mann französische Truppen, die entlang des Rheins verteilt waren – ausser Soults rund 10'000 Mann, mit denen die innere Ordnung aufrecht erhalten wurde. Auf der anderen Seite des Rheins standen drei Armeen mit rund 100'000 Mann unter den Kommandeuren Karl von Österreich-Teschen, Friedrich von Hotze und Heinrich von Bellegarde. Die Österreicher eröffneten den Kampf um die Schweiz am 30. April. Zuerst eroberten sie Graubünden, dann die Ostschweiz und warfen die Franzosen auf Zürich zurück. Nach der Ersten Schlacht bei Zürich am 4. Juni 1799 musste Masséna sich zurückziehen, die Österreicher besetzten auch die Innerschweiz, das Tessin und das Oberwallis. Im Gefolge der kaiserlichen Truppen kehrten die Emigranten in die «befreiten» Gebiete zurück und versuchten, ihre verlorene Herrschaft wieder aufzurichten, etwa Fürstabt Pankraz Forster in St. Gallen. Geistiger Führer der restaurativen Kräfte war der Berner Staatsrechtler Karl Ludwig von Haller. Eine von ihm veröffentlichte revidierte Verfassung für die Eidgenossenschaft sah eine Wiederherstellung der Souveränität der Dreizehn Orte und der Untertanengebiete vor. Der Staatenbund sollte allerdings eine stärkere Zentralgewalt erhalten als vor 1798. Natürlicherweise stiessen diese Pläne in den von der Revolution befreiten ehemaligen Untertanengebieten auf wenig Gegenliebe, und die von Österreich erhoffte Erhebung der freien Schweizer gegen die französische Besatzung stellte sich nicht ein.

Die Armee des russischen Generals Suworow überquert die Alpen. Heroisierende Darstellung aus Russland (1899)

Die Helvetische Republik geriet durch die drohende französische Niederlage in Bedrängnis. Das helvetische Heer löste sich im Chaos des Rückzuges nach der ersten Schlacht bei Zürich auf. Nur die Truppen aus den österreichisch besetzten Kantonen Thurgau, Säntis und Zürich blieben bei der Fahne. Am 25. Juni zwang das helvetische Direktorium Peter Ochs zum Rücktritt, weil er als Parteigänger Frankreichs galt. Man hoffte durch diesen Schritt doch noch in letzter Minute von Frankreich und der Koalition die Neutralität zugestanden zu bekommen. Das Blatt wendete sich allerdings schon am 13. August wieder zugunsten Frankreichs. General Masséna setzte zum Gegenschlag an, vertrieb innerhalb von vier Tagen die österreichischen Truppen aus der Ostschweiz und besetzte das Gotthardgebiet und das Glarnerland. Die Koalition plante darauf, durch einen konzentrischen Angriff Masséna zu vernichten: Aus dem Norden und Süden her zogen die russischen Generäle Korsakoff und Suworow gegen die Schweiz, im Osten wartete Hotze im Linthgebiet auf das Eintreffen der Russen, um im entscheidenden Moment ebenfalls loszuschlagen. Masséna kam der Koalition aber durch einen Gegenangriff zuvor. Am 25./26. August wurden Hotze bei Schänis und Korsakoff in der Zweiten Schlacht bei Zürich geschlagen. Suworow gelang zwar unter hohen Verlusten die Überquerung des Gotthardpasses, er musste jedoch seine Armee von Altdorf aus über den Pragelpass und den Panixerpass ins österreichisch besetzte Graubünden retten und schliesslich auch dieses räumen.

Der Zweite Koalitionskrieg hatte die Helvetische Republik bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gebracht. Zwar wurden überall nach der französischen Rückeroberung die Freiheitsbäume wieder aufgerichtet, aber die Begeisterung hielt sich angesichts enormer Kriegsschäden und erneuter Kontributionen in Grenzen. General Masséna verbrachte nämlich mit seiner ganzen Armee auch noch den Winter in der Ostschweiz. Berühmt geworden sind die gut dokumentierten Kriegslasten des Urserentals: 1034 Einwohner der Talschaft hatten im Sommer/Herbst 1799 die Einquartierung von insgesamt 48'044 Offizieren und 913'731 Soldaten aller Kriegsparteien erlebt und praktisch ihre gesamte Viehhabe, ihren Besitz und ihre Vorräte verloren. Daneben war 1799 auch eine Missernte zu beklagen gewesen, weshalb Teuerung, Elend und Verzweiflung sich breit machten. Die Helvetische Regierung sah sich mangels Steuereinnahmen und daher chronisch leerer Kasse kaum dazu in der Lage, den verwüsteten Kantonen Hilfe zu leisten.

Der erste Staatsstreich vom 8. Januar 1800

Hans Konrad Escher aus Zürich, einer der führenden Köpfe der Republikaner

Die Erschütterung der Helvetischen Republik durch den Zweiten Koalitionskrieg führte zu einer Spaltung der Anhänger der Revolution in zwei Gruppen. Neben den Patrioten, die sich als Volkspartei sahen und ihren stärksten Rückhalt in den ehemaligen Untertanengebieten der Stadtkantone bzw. den Gemeinen Herrschaften hatten, standen die Republikaner. Sie befürworteten zwar die Rechtsgleichheit und den Einheitsstaat, vertraten aber das liberale, gebildete städtische Bürgertum. Deswegen bekämpften sie das allgemeine Wahlrecht, das sie durch ein Zensuswahlrecht ersetzen wollten. Sie bekämpften auch vehement alle Versuche des Direktoriums, durch Sondersteuern zusätzliche Geldmittel aus den Städten und dem Bürgertum zu erhalten, um die Krisensituation zu bewältigen. Da in den bisher herrschenden Städten Bildung das Monopol der reichen und mächtigen Familien gewesen war, kann man die Republikaner als gemässigte Aristokraten bezeichnen, denn ihre wichtigsten Exponenten kamen alle aus dem Kreis vornehmer und reicher Familien, etwa Hans Konrad Escher, Paul Usteri, Albrecht Rengger, Bernhard Friedrich Kuhn.

Paul Usteri, Herausgeber der Zeitschrift «Der Republikaner»

Nach der Erhebung Napoléons zum 1. Konsul im Dezember 1799 entzog Frankreich den radikalen Patrioten die Unterstützung und wandte sich den gemässigten Republikanern zu. Am 7. Januar 1800 gelang es deswegen den Republikanern, in beiden Kammern des helvetischen Parlaments einen Beschluss durchzubringen, mit dem die Direktoren Laharpe, Oberlin und Secrétan abgesetzt wurden und das Direktorium als Institution überhaupt abgeschafft wurde. An dessen Stelle trat nach dem Staatsstreich ein provisorischer Vollziehungsausschuss, bestehend aus den ehemaligen Direktoren Glayre, Dolder und Savary, dem ehemaligen Minister Finsler sowie dreier Vertreter der Republikaner, Karl Albrecht von Frisching, Franz Müller und Carl Heinrich Gschwend. Der Sturz der Patrioten beruhigte vorübergehend die politische Lage. Eine politische Amnestie ermöglichte den Emigranten die Rückkehr, womit die reaktionären Kräfte noch gestärkt wurden. Gegenüber Frankreich bestand der Vollziehungsausschuss energisch auf der Anerkennung der Neutralität und der Bezahlung der von der französischen Armee verursachten Kosten. Die Helvetische Republik blieb im weiteren Verlauf des Krieges wenigstens von Kampfhandlungen verschont und erhielt bis in den Sommer aus den durch Frankreich zurückeroberten Gebieten Schaffhausen, das Tessin und Graubünden zurück.

Der zweite Staatsstreich vom 7. August 1800

Die Regierung und das Parlament der Republik befassten sich seit dem Staatsstreich fast ausschliesslich mit der Frage, wie die helvetische Verfassung zu revidieren sei. Verschiedene Verfassungsentwürfe machten die Runde, die entweder durch ein kompliziertes Wahlverfahren über mehrere Stufen die Bürger faktisch entmachteten oder ein eher repräsentatives System vorsahen. Da Patrioten und Republikaner sich im Parlament nicht einigen konnten, verfügte der Vollziehungsausschuss am 7. August 1800 mit Unterstützung Frankreichs die Auflösung des Parlaments und das Inkrafttreten einer neuen Verfassung, die einen gesetzgebenden Rat von 43 Mitgliedern und einen Vollziehungsrat von 7 Mitgliedern vorsah. Der Vollziehungsausschuss bestimmte 35 Räte aus den Reihen des aufgelösten Parlaments, die ihrerseits weitere 8 Mitglieder bestimmten. Der so neu konstituierte Rat wählte schliesslich die neue Exekutive, der neben einigen Mitgliedern des Vollziehungsausschusses neu Karl Friedrich Zimmermann, Johann Jakob Schmid und Vinzenz Rüttimann angehörten.

Napoléon Bonaparte als Erster Konsul der französischen Republik. Lithographie von 1798/99

Seit den Staatsstreichen des Jahres 1800 versuchten alle Parteien der Schweiz, via Paris Einfluss auf die politische Entwicklung in der Helvetischen Republik zu nehmen. Man unterschied nun die Parteien nur noch nach Unitariern und Föderalisten. Während die ersteren die Beibehaltung des Einheitsstaates befürworteten und mehr oder weniger radikale Anhänger der Revolution waren, wollten letztere die kantonale Souveränität wiederherstellen und die Volkssouveränität zugunsten der Patrizier wieder einschränken. Der grösste Fürsprecher der Föderalisten in Paris war der französische Gesandte in Helvetien, Karl Friedrich Reinhard, während Pierre-Maurice Glayre die Unitarier und die helvetische Regierung vertrat. Im Januar 1801 überbrachte Albrecht Rengger einen geheimen Verfassungsentwurf an Glayre, der Napoléon vorgelegt werden sollte. Der Entwurf führte zwar den Einheitsstaat weiter, jedoch mit einem weit komplizierteren Institutionengefüge. Als wichtigste Neuerungen waren ein Präsident der Exekutive und die Einschränkung des Wahlrechts durch einen Zensus vorgesehen. Napoléon ging jedoch vorläufig nicht darauf ein, da er mit der Kriegsführung beschäftigt war und jedes Interesse daran hatte, die helvetische Regierung nicht zu sehr zu stärken.

Am 9. Februar 1801 endete mit dem Frieden von Lunéville der Zweite Koalitionskrieg. Die Friedensbedingungen zwangen Österreich zur Anerkennung der Helvetischen Republik. Zusätzlich wurde in geheimen Zusatzartikeln Frankreich auch das Recht eingeräumt, über deren Verfassung zu verfügen. Die territorialen Wünsche der helvetischen Regierung wurden nicht berücksichtigt, Napoléon liess sich von Österreich aber das Fricktal abtreten, das er gegen das Wallis tauschen wollte. Mit dem Bau einer neuen Heeresstrasse über den Simplonpass gedachte Napoléon die französischen Interessen in Norditalien abzusichern. Als weiteren Anreiz für den Tausch wurde der Helvetischen Republik die Anerkennung ihrer Neutralität durch Frankreich in Aussicht gestellt.

Die Verfassung von Malmaison 1801

Das Schloss Malmaison, private Residenz Napoléons und zeitweise Sitz der französischen Regierung 1799–1802

Am 29. April 1801 empfing Napoléon auf Schloss Malmaison Pierre-Maurice Glayre und Philipp Albert Stapfer zu einer Unterredung über die künftige Verfassung der Helvetischen Republik. Dabei verwarf Napoléon den Verfassungsentwurf der helvetischen Regierung und händigte nach kurzen Verhandlungen am 9. Mai den beiden Gesandten eine selbst entworfene Verfassung aus, die sie als Ultimatum an ihre Regierung überbringen mussten. Diese sogenannte «Verfassung von Malmaison»[1] bestätigte zwar die Einheit der Helvetischen Republik, gab ihr jedoch gleichzeitig die Struktur eines Bundesstaats. Neben der Zentralgewalt waren 17 Kantone vorgesehen, die ihre inneren Verfassungen selbst ausgestalten sollten. Die Zentralgewalt bestand aus einer Tagsatzung und einem Senat. Die Tagsatzung setzte sich aus 77 Vertretern der Kantone zusammen, die gemäss ihrer Bevölkerungszahl vertreten waren. Der Senat aus 25 Mitgliedern war von der Tagsatzung zu wählen und bildete die ausführende wie die gesetzgebende Gewalt. Zwei Landammänner standen dem Senat vor; ein vierköpfiger Kleiner Rat bildete unter dem Vorsitz der abwechselnd regierenden Landamänner die engere Exekutive. Die Tagsatzung trat eigentlich nur in Aktion, wenn ein Gesetzesentwurf des Senats nicht von mehr als 12 Kantonen angenommen war. Der Bundesebene standen die höhere Polizeigewalt, die Wehrhoheit, die Aussenpolitik, das Bildungswesen, das Zivil- und Strafrecht, das Salz-, Post-, Berg-, Zoll- und Münzregal zu. Die Verfassungen der Kantone waren nicht näher geregelt, ausser dass an ihrer Spitze ein vom regierenden Landammann zu wählender Statthalter stehen sollte. Im Vergleich mit der ersten helvetischen Verfassung bedeutete die Verfassung von Malmaison einen Sieg für die Föderalisten. Als besonderes Zugeständnis wurde auch der Kanton Waldstätte wieder in die vier ursprünglichen Kantone aufgeteilt. Als «bittere Pille» war das Wallis nicht mehr unter den Kantonen aufgeführt, sondern zur Annexion an Frankreich vorgesehen. Als Entschädigung sollte das Fricktal dienen, das von Österreich an Frankreich abgetreten worden war. Schliesslich wurde das allgemeine Wahlrecht insofern eingeschränkt, als dass Mindestvermögen für die Wählbarkeit in die Institutionen festgelegt wurden.[2]

Grenzen der Kantone gemäss der provisorischen Verfassung von Malmaison
Pierre-Maurice Glayre, führender Unitarier aus der Waadt

Der Gesetzgebende Rat der Helvetischen Republik sah sich faktisch gezwungen, dem Entwurf Napoléons nach einigen Tagen geheimer Beratungen am 29. Mai zuzustimmen. Die Föderalisten und die konservativen Kräfte waren von der neuen Verfassung allerdings enttäuscht. Sie hatten eine weitgehende Wiederherstellung der Zustände vor 1798 erhofft, insbesondere eine völlige Wiederherstellung der Souveränität der Kantone, die Berner gar die Wiedergewinnung der Waadt und des Aargaus. Im Juli fanden in allen Kantonen Wahlen zu den vorgesehenen kantonalen Tagsatzungen statt. Die Wahl erfolgte indirekt, wobei auf 100 Aktivbürger ein Wahlmann kam. Eine Einschränkung des Wahlrechts durch einen Zensus von 4000 Franken scheiterte am Widerstand der Patrioten. Daraufhin wurden in fast allen Kantonen mit mehr oder weniger Problemen Verfassungen beraten und eingeführt. Hauptstreitpunkt in den Stadtkantonen war überall die Gewichtung des Einflusses der Städte im Verhältnis zur Landbevölkerung. Die Wahlen zur Tagsatzung der Republik brachten einen Sieg der Unitarier, die fast zwei Drittel der 77 Sitze erhielten. Der Rest ging an die Patrioten und wenige Konservative.

Der dritte Staatsstreich vom 27./28. Oktober 1801

Bannerträger mit der helvetischen Trikolore

Die Tagsatzung trat am 7. September 1801 zum ersten Mal in Bern zusammen und begann sofort die Verfassung von Malmaison im Sinn der Unitarier und Patrioten zu revidieren. Dadurch verärgerte sie Napoléon, besonders da das Wallis wieder in die Reihe der Kantone eingefügt wurde. Die Föderalisten traten mit Rückhalt aus Paris in die Opposition, so dass sich bis 17. September die Abgeordneten von neun Kantonen aus der Tagsatzung zurückzogen. Schliesslich gelang den Föderalisten mit Unterstützung des neuen französischen Gesandten in der Schweiz, Raymond Verninac, und dem kommandierenden General der französischen Armee in Helvetien, Monchoisy, vom 27. auf den 28. Oktober 1801 in Bern mit einem Staatsstreich die Machtübernahme. Die Tagsatzung, der Vollziehungsrat und der gesetzgebende Rat wurden aufgelöst, die Regierungsgewalt provisorisch auf die Föderalisten Dolder und Savary übertragen. Alle Verfassungsänderungen wurden für ungültig erklärt, der im Napoléonischen Verfassungswerk vorgesehene 25-köpfige Senat fast ausschliesslich mit Föderalisten bestückt. Die Föderalisten konnten zwar den Einheitsstaat vorläufig nicht zerschlagen, sie säuberten aber die Verwaltung auf allen Ebenen von den Unitariern und Republikanern. Alois Reding, Aristokrat und Held des Innerschweizer Widerstands gegen Frankreich, wurde zum Ersten Landammann ernannt. Als zweiter Landammann amtete der Berner Aristokrat Johann Rudolf von Frisching – die beiden symbolisierten das Zusammengehen der konservativ gesinnten ländlichen und städtischen Eliten gegen die Revolution.

Napoléon verweigerte der neuen Regierung der Helvetischen Republik die Anerkennung. Reding und Frisching vertraten ja im Prinzip die aristokratische Schweiz und waren in der Vergangenheit gegenüber Frankreich feindlich eingestellt gewesen. Reding reiste deshalb persönlich nach Paris und unterbreitete dem Ersten Konsul Frankreichs die Forderungen und Anliegen der Föderalisten. Napoléon empfing Reding und sagte ihm sogar zu, in einigen Punkten seinen Anliegen entsprechen zu wollen (Abtretung des Fricktals, Wiedervereinigung der Jura-Südtäler mit Helvetien, Schaffung von neu 23 Kantonen, Gewährung der Neutralität), er verlangte aber im Austausch die Aufnahme von sechs Unitariern in den Kleinen Rat.

Karte der Helvetischen Republik mit den Kantonsgrenzen gemäss der föderalistischen Verfassung vom 27. Februar 1802

Obwohl so schliesslich sechs Unitarier in den Kleinen Rat aufgenommen wurden, blieben die Föderalisten und die Konservativen klar in der Mehrheit. Im Frühjahr berieten der Kleine Rat und der Senat über einen Verfassungsentwurf von David von Wyss, der zwar auf der Verfassung von Malmaison aufbaute, diese aber doch in mehreren Punkten stark im Sinn der Föderalisten veränderte. Die Niederlassungsfreiheit wurde wieder eingeschränkt, das Helvetische Bürgerrecht durch Kantons- und Gemeindebürgerrecht ersetzt, der Zensus deutlich erhöht und die einheitliche nationale Rechtssetzung und Gesetzgebung an die Kantone delegiert. Gegen den starken Widerstand der Unitarier wurde dieser Entwurf am 27. Februar 1802 vom Senat gebilligt. Weil sich die Föderalisten damit zu weit vom revolutionären Ideal weg bewegten, und wegen des anhaltenden Streits über die Zugehörigkeit des Wallis, zeigte sich Napoléon über die föderalistische Regierung und insbesondere Alois Reding mehr und mehr ungehalten, nicht zuletzt, weil Reding offenbar versuchte, in Österreich Rückhalt für seinen Widerstand in Bezug auf die Abtretung des Wallis zu finden.

Der vierte Staatsstreich vom 17. April 1802

Am 2. April 1802 fand eine Volksabstimmung über den föderalistischen Verfassungsentwurf statt. Es stimmte jedoch nicht die gesamte Bürgerschaft, sondern nur die kantonalen Tagsatzungen ab, die in jedem Kanton durch eine zwölfköpfige Wahlkommission aus einer Liste der wählbaren Bürger des Kantons bestimmt wurde. Die Kommission wurde dabei zur Hälfte von den kantonalen Behörden bzw. vom helvetischen Senat ernannt. Dieses Abstimmungsverfahren sollte eine Abstimmung im Sinn der Regierung herbeiführen, da auf diese Weise eigentlich nur Vertrauensleute der Föderalisten in die Tagsatzungen hätten gewählt werden sollen. Trotzdem nahmen nur Appenzell, Baden, Solothurn und Zürich die Verfassung bedingungslos an. Die meisten Kantone stimmten zwar im Prinzip zu, verlangten aber grössere Änderungen (Basel, Bern, Freiburg, Glarus, Schaffhausen, Schwyz und Waadt), lehnten ganz ab (Aargau, Luzern, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Zug) oder brachten keine fristgerechte Abstimmung zustande (Graubünden, Uri, Unterwalden). Dieses unklare Ergebnis bedeutete das Ende der föderalistischen Regierung.

Die Abwesenheit vieler katholischer Föderalisten über Ostern 1802 nutzten die Unitarier zu einem neuerlichen Staatsstreich. Auf Initiative Bernhard Friedrich Kuhns beschlossen am 17. April 1802 sechs Angehörige des Kleinen Rates die Vertagung des Senats und die Einsetzung einer Versammlung von Notabeln, um die Verfassungsfrage im Sinn der Unitarier zu lösen. Hirzel, Escher und Frisching traten deshalb von ihren Ämtern zurück. Reding wurde nach seiner Rückkehr nach Bern unter Tumult von seinem Amt abgelöst und durch Vinzenz Rüttimann ersetzt.

Die Zweite Helvetische Verfassung 1802

«Die politische Schaukel». Zeitgenössische Karikatur: Während der Erste Konsul als Mediator die aristokratisch-föderalen und die revolutionär-unitarischen Hanswurste auf der «politischen Schaukel» beschäftigt, reisst er sich das strategisch wichtige Wallis unter den Nagel

Am 30. April 1802 trat die Notablenverfassung zusammen, um wie vorgesehen über die neue Verfassung zu beraten. Da sich Albrecht Rengger und der französische Gesandte Raymond de Verninac bereits über einen Entwurf einig geworden waren, blieb der Versammlung nichts mehr anderes übrig, als diesen zu billigen. Diese sogenannte Zweite Helvetische Verfassung orientierte sich wie verlangt stark am napoléonischen Verfassungsentwurf von Malmaison. Die Zahl der Kantone wurde auf 18 festgesetzt, Senat und Tagsatzung wurden beibehalten. Auf 25'000 Bürger sollte ein Tagsatzungsmitglied kommen, mindestens jedoch eines pro Kanton.

Das Wahlverfahren war sehr kompliziert und deshalb eher undemokratisch. Jeder Kanton erhielt zwei Wahlkorps, ein vorschlagendes und ein ernennendes. Die Angehörigen des ernennenden Korps sind auf Lebenszeit bestimmt, das erste Mal vom Senat, später sollte dieses Korps sich selbst ergänzen. Wählbar in das vorschlagende Korps waren weiter nur Bürger mit einem gewissen Grundeigentum. Die konkrete Wahl lief dann so ab, dass die Aktivbürger eine Liste von Wählbaren zusammenstellten, aus der das vorschlagende Korps einige zur Wahl vorschlugen, von denen wiederum das ernennende Korps die genehmen Kandidaten für fünf Jahre in die Tagsatzung ernannte. Lange Amtsdauern sollten die Kontinuität sicherstellen. Als Exekutive war ein Vollziehungsrat vorgesehen, der aus einem Landammann, zwei Statthaltern und fünf Staatssekretären bestand. Die Amtsdauer der Exekutive betrug neun Jahre. Die Kantone erhielten einige Kompetenzen, ohne jedoch den Zentralstaat zu stark zu schwächen: Sie durften ihre Verfassung selbst festlegen, die Volksschule beaufsichtigen sowie die Besoldung der Geistlichen und den Unterhalt der Infrastruktur bestreiten. Weiter sollten im Rechtsbereich einige Kompetenzen an die Kantone abgetreten werden.

Der Kleine Rat legte die Zweite Helvetische Verfassung inklusive einer Namensliste von 27 Senatoren am 25. Mai dem Volk zur Abstimmung vor. Diese gilt als erste wirkliche Volksabstimmung auf dem Boden der heutigen Schweiz. Alle Bürger mussten innerhalb von vier Tagen mit «Ja» oder «Nein» zur Vorlage Stellung nehmen. Nichtstimmende wurden als Annehmende gewertet nach dem Rechtsgrundsatz «qui tacet consentire videtur» – «wer schweigt, scheint zuzustimmen». Sechzehn Kantone stimmten der Verfassung schliesslich zu, allerdings hatten nur 72'453 explizit mit «Ja» gestimmt. 167'172 Bürger hatten überhaupt nicht gestimmt – wurden aber als annehmend gewertet und 92'423 hatten abgelehnt. Am 2. Juli erklärte der Kleine Rat die neue Verfassung für angenommen. Der Senat trat am folgenden Tag zusammen und bestellte die Exekutive. Zum Landammann wurde durch den Einfluss des franz. Gesandten der Föderalist Johann Rudolf Dolder ernannt, die beiden Unitarier Rüttimann und Füssli als Gegengewicht als Statthalter eingesetzt.

Die neu konstituierte Republik musste sofort an die Lösung der dringenden Probleme mit Frankreich gehen. Im Gegensatz zur Regierung Reding wurde der neue Vollziehungsausschuss sofort anerkannt. In der Frage des Wallis fand sich ein Kompromiss, der darin bestand, dass Napoléon nicht mehr auf eine Abtretung an Frankreich bestand, sondern sich auch mit der Errichtung einer unabhängigen Republik Wallis unter französischem und helvetischem Schutz zufriedengab. Dafür erhielt die Helvetische Republik aber auch nur das Fricktal im Austausch und nicht wie ursprünglich vorgesehen auch noch den Südjura mit Biel. Weiter musste endlich die finanzielle Sanierung der Republik in die Hand genommen werden. Dazu war schon seit der Aufhebung des Feudallastengesetzes am 15. September 1800 eigentlich der alte Bodenzins wieder eingeführt worden. Der Bezug der Einkünfte schuf aber nur weitere Probleme. Die Bauern als Hauptbetroffene gingen in Teilen der Schweiz im Frühjahr 1802 in den offenen Aufruhr über und stürmten wie 1798 die Schlösser, nun um die alten Dokumente zu vernichten, in denen die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Bodenzinsen festgehalten waren (→Bourla-Papey). Unklar war im Frühjahr 1802 jedenfalls immer noch die Frage, um welchen Preis die alten Grundlasten abzulösen seien.

Der Zerfall der Helvetischen Republik im «Stecklikrieg»

Die zweite Beschiessung der Stadt Zürich durch helvetische Truppen unter General Andermatt in der Nacht vom 12. auf den 13. September 1802

In dieser kritischen Situation kündigte Napoléon den Rückzug der französischen Truppen aus Helvetien an. Historiker haben Napoléon immer wieder unterstellt, er habe damit bewusst den Untergang der Helvetischen Republik herbeigeführt. Tatsächlich mag es eine gewisse Rolle gespielt haben, dass er durch seinen Geheimdienst sehr gut über die Lage in Helvetien informiert war und er genau wusste, dass die Helvetische Republik bald in Schwierigkeiten kommen würde und Frankreich dann als gütiger Retter auf Anfrage wieder zurückkehren könnte. Der Rückzug stand jedoch in Zusammenhang mit dem Frieden von Lunéville, in dem klar die Unabhängigkeit der Helvetischen Republik zwischen den Grossmächten vereinbart worden war. Der Rückzug der französischen Truppen wurde am 20. Juli 1802 der helvetischen Öffentlichkeit bekannt gemacht.

Währenddessen gingen die Kantone an die Ausarbeitung ihrer Verfassungen, die für die Kantone Aargau, Basel, Bern, Freiburg, Solothurn, Waadt, Zug und Zürich auch zustande kamen. In den übrigen Kantonen scheiterte die Erarbeitung einer Verfassung an der Agitation der reaktionären Elemente, die durch den Abzug der Franzosen Aufwind verspürten. In der Innerschweiz fanden im August Landsgemeinden statt und helvetisch gesinnte Bürger wurden durch Terror ausser Landes getrieben. Die aufrührerischen Kantone riefen dabei gleichzeitig den Schutz Napoléons wie auch des römisch- deutschen Kaisers an. Ihr Anführer war wie schon 1799 Alois Reding. Ein Vermittlungsversuch des französischen Gesandten Verninac verlief im Sande, der Vollziehungsausschuss setzte Anfang August Truppen unter General Joseph Leonz Andermatt gegen die Innerschweiz in Marsch. Glarus und Appenzell folgten Ende August dem Vorbild der Innerschweiz und führten die alte Landsgemeinde wieder ein. Auch in Graubünden versammelten sich in einigen Distrikten die Hochgerichte wieder. Die Unterdrückung des Aufstandes durch militärische Mittel scheiterte vorerst, als General Andermatts kleine Truppe von 1850 Mann am 28. August 1802 bei der Rengg am Pilatus zum Rückzug gezwungen wurde. Er musste sich darauf beschränken, die Stadt Luzern vor den Aufständischen zu schützen. Der Vollziehungsrat suchte in dieser Situation Rückhalt bei Napoléon, von dem man hoffte, er würde Druck auf die Gegner der Republik ausüben. Um eine Vermittlung zu ermöglichen, schloss der Vollziehungsrat am 7. September einen vorläufigen Waffenstillstand mit den aufständischen Kantonen ab.

Die offensichtliche Machtlosigkeit der Regierung gegenüber den Innerschweizern rief nun aber im ganzen Land die Verlierer der neuen Ordnung auf den Plan. Die Oligarchen und Patrizier, die ihre alten Vorrechte und Ämter eingebüsst hatten, die Städter, die ihre Monopole und Zünfte vermissten. In Zürich kam es im August zum Widerstand gegen die helvetische Regierung und zu Spannungen zwischen der Stadt und der Landschaft. Als der Vollziehungsausschuss Friedrich May zum Regierungskommissär ernannte und mit Truppen in die Stadt Zürich schickte, eskalierte die Situation. Zürich verschloss vor May seine Tore, worauf dieser zweimal, am 10. und am 13. September 1802 durch General Andermatt die Stadt mit Kanonen beschiessen liess. May liess sich schliesslich nach Verhandlungen auf den Kompromiss ein, dass er zwar in der Stadt seine Residenz beziehen durfte, aber keine Truppen aus der Landschaft oder andere helvetische Truppen die Stadt betreten durften. Dieser faule Kompromiss und das Vorbild der entschlossenen Gegenwehr Zürichs wirkte wie ein Signal für den Aufstand, der im sogenannten «Stecklikrieg», einem kurzen Bürgerkrieg im September/Oktober 1802 zum Ende der Helvetischen Republik führte. Im Verlaufe des Septembers lösten sich die Kantone Säntis und Linth in eine grössere Zahl Republiken auf mit direkt-demokratischen Landsgemeinden, die Kantone Thurgau, Lugano, Zug, Baden, Aargau, Basel und Schaffhausen fielen ebenfalls von der Regierung ab. Im Aargau sammelte sich ein Heer der Aufständischen und marschierte gegen die Hauptstadt Bern zu.

Die prominentesten politischen Führer des Stecklikriegs warten 1803 als Häftlinge auf der Festung Aarburg auf das Resultat der Vermittlung Napoléons

In Bern löste sich mittlerweile die helvetische Regierung auf. Am 14. September zwangen einige aristokratisch und föderalistisch gesinnte Senatoren die Regierungsmitglieder Dolder, Rüttimann und Füssli zum Rücktritt und ernannten den Föderalisten und früheren bernischen General Emanuel von Wattenwyl zum neuen Landammann – dieser schlug das Amt aber sofort aus und ging zu den Aufständischen über. Also musste am 16. September bereits wieder die alte Regierung ins Amt zurückgeholt werden. Die Lage der Republik verschlimmerte sich noch weiter, da die Innerschweiz am 18. September den Waffenstillstand kündigte und unter der Führung von Alois Reding die Föderalisten nun das ganze Land zum Sturz der Helvetik und zur Wiederaufrichtung der Alten Eidgenossenschaft aufriefen.

In dieser bedrohlichen Situation ging die helvetische Regierung am 17. September Napoléon als Garant der helvetischen Verfassung um Hilfe an. Die Regierung musste jedoch schon am 19. September unter demütigenden Umständen nach dem Eintreffen des Heeres der Aufständischen vor Bern die Hauptstadt räumen und sich mit den ihr verbliebenen Truppen aus der Waadt und der Berner Landschaft nach Lausanne zurückziehen. In Bern, Basel, Luzern, Solothurn und Zürich versammelten sich wieder die alten aristokratischen Räte und erklärten die Restauration des Ancien Régime, Bern lud auch den Aargau ein, sich wieder zu unterwerfen. In einem letzten Aufbäumen gingen die helvetischen Truppen aus der Waadt und Freiburg in die Offensive über, wurden aber vom föderalistischen General Niklaus Franz von Bachmann am 3. Oktober 1802 bei Faoug geschlagen.

Die fünf Kantone der Innerschweiz luden am 18. September die anderen Kantone und die ehemaligen Untertanen zu einer eidgenössischen Tagsatzung nach Schwyz. Am 30. September erklärten die dort versammelten Deputierten der Kantone Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Zug, Zürich, Bern, Schaffhausen, Freiburg, Solothurn, Graubünden, Stadt und Landschaft St. Gallen, Thurgau, Baden und Rheintal die Neukonstituierung der Eidgenossenschaft und wandte sich um Anerkennung an die Grossmächte. Damit schien die Helvetische Republik endgültig am Ende.

Die Intervention Napoléons im Herbst 1802

Titelblatt der Mediationsakte 1803

Die Helvetische Regierung ersuchte Napoléon mehrfach um Hilfe, ja schliesslich sogar um die militärische Intervention. Der ehemalige Minister Stapfer diente der Helvetischen Regierung als Sprachrohr in Paris. Napoléon wartete aber zunächst die Entwicklung ab und weigerte sich, zwischen einer legitimen Regierung und Aufständischen zu vermitteln. Erst als Graubünden wieder unter österreichischen Einfluss zu geraten drohte und die Niederlage der Helvetischen Regierung klar war, befahl er am 28. September General Michel Ney nach Genf, um den Einmarsch in Helvetien vorzubereiten. Im Wallis, in Savoyen, Pontarlier, Hüningen und Como machten sich 25 bis 30 Bataillone marschbereit. Am 30. September erschien eine Proklamation Napoléons an das Schweizer Volk, in der er seine Vermittlung im Bürgerkrieg ankündigte. Auf seinen Befehl musste sich der helvetische Senat innerhalb von fünf Tagen wieder in Bern zusammenfinden, alle provisorisch wiederhergestellten alten Regierungen und Behörden sowie alle Armeen wieder aufgelöst werden. Zuletzt forderte der Erste Konsul der französischen Republik den Senat und alle Kantone auf, Abgeordnete nach Paris zur sogenannten «Helvetischen Konsulta» zu entsenden.

Die aufrührerischen Kantone und ihre Tagsatzung weigerten sich vorerst, der Weisung aus Paris Folge zu leisten und beschlossen am 25. September sogar noch eine neue Verfassung, durch welche die volle Souveränität der Kantone wiederhergestellt wurde. Erst als die französischen Truppen tatsächlich in die Schweiz einmarschierten, Bern, Basel, Zürich und die Innerschweiz besetzten, ging die Tagsatzung unter Protest auseinander. Reding, Hirzel und andere Anführer des Aufstandes wurden verhaftet und vorläufig in der Festung Aarburg inhaftiert. Damit war die aristokratisch-föderalistische Gegenrevolution gescheitert.

Karl von Müller-Friedberg, Deputierter des Helvetischen Senats an der Konsulta

Die Helvetische Konsulta wurde am 10. Dezember 1802 in Paris eröffnet. 45 unitarischen Abgeordneten standen 18 Föderalisten gegenüber. Der Helvetische Senat hatte Karl von Müller-Friedberg, Auguste Pidou und Vinzenz Rüttimann entsandt. Sonst war alles vertreten, was in der Helvetischen Republik Rang und Namen hatte, ausser Laharpe, der seine Wahl ausgeschlagen hatte. Den erstaunten Deputierten liess Napoléon in der Eröffnungsrede die Leitlinien seiner «Médiation» vorlesen: Eine föderative Verfassung sollte eingeführt werden, die Rechtsgleichheit aber bestehen bleiben. Das Weiterbestehen der Helvetischen Republik stand also schon zu Beginn der Konsulta gar nicht mehr zur Debatte. Die Verhandlungen und Erarbeitung der Verfassungen der Kantone und der Bundesverfassung für den neuen Staat dauerte bis Ende Januar 1803. Am 19. Februar 1803 übergab Napoléon die sogenannte Vermittlungsakte, die alle Kantonsverfassungen und die Bundesverfassung enthielt, an den von ihm selbst zum Landammann der Schweiz ernannten Föderalisten Louis d’Affry.

Die Auflösung der Helvetischen Republik

Der Vollziehungsrat hatte zwar nach der Intervention Napoléons theoretisch wieder die Kontrolle über das ganze Land übernommen, blieb aber praktisch bis zur Auflösung der Republik gelähmt, da in den meisten Kantonen die Verwaltung mit Anhängern der Föderalisten besetzt blieben. Ein letzter grosser Erfolg konnte die Regierung auf dem Feld der Aussenpolitik verbuchen: Auf der letzten Sitzung des Immerwährenden Reichstags in Regensburg sollte die im Friede von Lunéville vereinbarte Entschädigung der Reichsfürsten, die auf dem an Frankreich gefallenen linken Rheinufer Territorien besessen hatten, durch die Säkularisierung der geistlichen Territorien des Reiches geregelt werden. Dies betraf auch die Helvetische Republik, da zu diesem Zeitpunkt sowohl geistliche und weltliche Reichsfürsten, Klöster und Stifte des Reiches Gebiete, Herrschaftsrechte und Einkünfte in der Helvetischen Republik besassen als auch umgekehrt schweizerische Rechte im Reich bestanden. Die Verhandlungen begannen im Herbst 1802, und Ende Oktober zeichnete sich ab, dass die Helvetische Republik als Entschädigung für den Verlust der Besitzungen ihrer Klöster im Reich die Herrschaft Tarasp und die Besitzungen des Bistums Chur erhalten sollte. Die übrigen Rechte und Einkünfte der Reichsstände hätte die Helvetische Republik zum 40-fachen Jahresertrag ablösen sollen. Durch die diplomatische Intervention der helvetischen Regierung und dank der Unterstützung durch Frankreich und Russland konnte in der endgültigen Fassung der Entschädigungsvereinbarung, dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803, eine etwas bessere Formel durchgesetzt werden, insbesondere aber die unentgeltliche Aufhebung aller Gerichtsbarkeiten und Lehnsrechte der alten Reichsstände auf dem Gebiet der Helvetischen Republik erreicht werden.

Die letzte Amtshandlung der alten Behörden der helvetischen Republik war die Zustimmung des Senates zur Mediationsakte am 5. März 1803. Am 10. März trat der neue Landammann d’Affry sein Amt an, womit die Helvetische Republik offiziell zu existieren aufhörte.

Auf die Helvetische Republik folgt in der traditionellen Einteilung der Schweizer Geschichte die Phase der sogenannten «Médiation» 1803–1813. Der offizielle Staatsname der als Staatenbund neu konstituierten Schweiz lautet seither Confoederatio Helvetica, deutsch «Schweizerische Eidgenossenschaft».

Behörden und Verfassung der Helvetischen Republik 1798

Titelblatt des öffentlich kursierenden Entwurfs der Helvetischen Verfassung von 1798
Schema der Verfassungsstruktur der Helvetischen Republik
Wilhelm Tell, legendärer Freiheitsheld aus der Innerschweiz auf dem Siegel des Kleinen Rates der Helvetischen Republik

Die erste Helvetische Verfassung wurde von Peter Ochs entworfen und am 15. Januar 1798 dem französischen Direktorium vorgelegt. Mit einigen Korrekturen durch die Direktoren Merlin und Reubell wurde sie im Februar 1798 gedruckt und in der Eidgenossenschaft veröffentlicht. Sie gilt als die erste moderne Verfassung auf dem Gebiet der heutigen Schweiz. Ochs wollte ursprünglich die Verfassung nur als Entwurf zuhanden einer helvetischen Konstituanten verstanden wissen, auf Intervention des Direktoriums sah schliesslich die Helvetische Verfassung aber eine Revision frühestens nach sechs Jahren vor. Am 12. April 1798 wurde die Verfassung in Aarau von den Vertretern der Mehrheit der Kantone angenommen. Mehrfach wurden Teile der Verfassung später aufgehoben oder suspendiert, so durch die Dekrete vom 5. November 1798, 15. Februar und 18. Mai 1799. Durch den Staatsstreich vom 7. Januar 1800 wurde die Helvetische Verfassung endgültig aufgehoben.

Im Prinzip war die Erste Helvetische Verfassung stark der französischen Direktorialverfassung des Jahres III (1795) nachempfunden. Die ganze Eidgenossenschaft wurde zu einem Einheitsstaat zusammengefasst. Alle Unterschiede zwischen den Kantonen bzw. zwischen herrschenden Orten und Untertanengebieten wurden abgeschafft. Das Staatsgebiet war zwar noch in Kantone eingeteilt; diese besassen jedoch keinerlei Souveränitätsrechte mehr, sondern waren Wahl-, Verwaltungs- und Gerichtskreise. Jeder Kanton wurde von einem Regierungsstatthalter verwaltet, der direkt vom Vollziehungsdirektorium ernannt wurde. Im Sinne der französischen Revolution wurden den Einwohnern der Helvetischen Republik eine ganze Reihe von Grundrechten gewährt, die sie bis dahin noch nie gekannt hatten: Allgemeines freies Wahlrecht, Meinungs- und Pressefreiheit, Religions- und Kultusfreiheit, Handels- und Gewerbefreiheit, Recht auf Privateigentum. Jede Form erblicher Titel oder anderer angeborener Vorrechte wurde verboten. Alle Zehnten, Pfründen und anderen Elemente der Feudalität sowie das Zunftwesen wurden für abgeschafft erklärt.

Amtsuniformen einiger helvetischer Beamter

Die Exekutive bildete wie in Frankreich ein fünfköpfiges Vollziehungsdirektorium, das bei fünfjähriger Amtsdauer von der Legislative gewählt wurde. Das Direktorium wachte über die innere und äussere Sicherheit der Republik und befehligte das Heer. Ihm stand allein zu, Verhandlungen und Verträge mit dem Ausland auszuhandeln. Es ernannte die Minister der Staatsverwaltung, bestimmte die Statthalter der Kantone und den Präsidenten sowie den Staatsanwalt des Obersten Gerichtshofes. Durch die kantonalen Statthalter beherrschte das Direktorium den ganzen Verwaltungsapparat der Kantone. Das Direktorium besass zudem das Recht, die kantonalen Gerichte und Verwaltungskammern jederzeit aufzulösen und bis zu den nächsten Wahlen provisorisch neu zu besetzen.

Die Legislative, das «Gesetzgebende Korps» wurde durch den 152 Mitglieder zählenden Grossen Rat und den 76 Mitglieder zählenden Senat gebildet. Im Grossen Rat waren die Kantone nach Bevölkerungszahl vertreten, in den Senat entsandte jeder vier Abgeordnete. Das komplizierte Wahlverfahren sah vor, dass das Mandat der Senatoren acht Jahre und das der Grossräte sechs Jahre dauern sollte, wobei der Senat jedes gerade Jahr zu einem Viertel, der Grosse Rat jedes ungerade Jahr zu einem Drittel erneuert werden sollte. Der Grosse Rat hatte nur das Vorschlagsrecht für Gesetze und Beschlüsse, über die der Senat wiederum nur beschliessen durfte. Die Initiative zur Verfassungsrevision lag jedoch beim Senat.

Die Judikative war auf drei Ebenen organisiert: Die Distriktgerichte entschieden über Zivil- und Polizeisachen, die Kantonsgerichte waren die letzte Instanz für Zivilsachen und die erste für Strafsachen und schliesslich fungierte ein Oberster Gerichtshof als Kassationsinstanz für Zivilsachen, als letzte Instanz für Strafsachen. Das Oberste Gericht bildete auch das Verwaltungsgericht. Die Mitglieder des Obersten Gerichts wurden indirekt vom Volk gewählt, der Präsident und der Staatsanwalt vom Direktorium. In den Gerichten der Kantone und Distrikte ernannten die Statthalter die Präsidenten und Staatsanwälte. Das Direktorium konnte weiter alle unliebsamen Kantons- und Distriktgerichte jederzeit auflösen und provisorisch neu bestellen.

Das Bürger- und das aktive Wahlrecht wurde allen Gemeindebürgern der Eidgenossenschaft über 20 Jahren zugesprochen. Sämtliche Standesunterschiede wurden abgeschafft. Auch die Niedergelassenen, Tagelöhner, Hintersassen und Ausländer erhielten das Bürgerrecht, wenn sie zwanzig Jahre an einem Ort gelebt hatten. Im Prinzip galt die Volkssouveränität, die Helvetische Republik war aber nur eine repräsentative Demokratie: Abstimmungen waren aber nur über eine Verfassungsrevision vorgesehen. Bei den jährlich stattfindenden Wahlen erfolgte die Stimmabgabe indirekt. Je 100 Bürger wählten in den Urversammlungen jedes Kantons einen Wahlmann. Die Hälfte der Wahlmänner wurden darauf durch das Los eliminiert. Die andere Hälfte wählte dann als kantonales Wahlkorps die Mitglieder der gesetzgebenden Räte der Republik: Je ein Mitglied pro Kanton an das Oberste Gericht, je vier in den Senat, je acht in den Grossen Rat. Auf Kantonsebene bestimmte das Wahlkorps das Kantonsgericht und die Kantonale Verwaltungskammer.

Gebietseinteilung

Nicht umgesetztes Projekt für eine Departementalisierung der Helvetischen Republik vom Dezember 1798
Die Struktur der Helvetischen Republik bis zum Anschluss Graubündens im April 1799
Die Struktur der Helvetischen Republik nach der Zweiten Helvetischen Verfassung 1802

In der Helvetischen Republik waren die Kantone, die zuvor praktisch souverän waren, zu reinen Verwaltungsgliederungen heruntergestuft. Um die alten Strukturen zu zerschlagen, wurden auch die Kantonsgrenzen neu gezogen. Die ehemaligen Zugewandten Orte Genf, Mülhausen, das Fürstentum Neuenburg, Biel, La Neuveville und Moutier-Grandval sowie die Herrschaft Rhäzüns gehörten nicht mehr zur Helvetischen Republik. Zuerst wurden durch die Helvetische Verfassung 22, dann 20 Kantone geschaffen:

  • Aargau (Berner Aargau, bis 1801 ohne den Bezirk Zofingen; 20. Juli 1802 mit Baden und Fricktal zum Kanton Aargau vereinigt)
  • Baden (Gemeine Herrschaften Grafschaft Baden und Freie Ämter; 20. Juli 1802 mit Aargau und Fricktal zum Kanton Aargau vereinigt)
  • Basel
  • Bellinzona (Gemeine Herrschaften Blenio, Riviera, Bellinzona und Urner Untertanengebiet Leventina; 20. Juli 1802 mit Kanton Lugano zum Kanton Tessin vereinigt)
  • Bern (ohne Untertanengebiete Waadt und Aargau, bis 20. Juli 1802 ohne Berner Oberland)
  • Freiburg (mit bernischen Landvogteien Payerne und Avenches und Gemeiner Herrschaft Murten)
  • Fricktal (Gebiet Vorderösterreichs südlich des Rheins; Gründung 20. Februar 1802)
  • Léman (bernisches Waadtland und Gemeine Herrschaften Echallens, Orbe, Grandson)
  • Linth (Glarus, Gemeine Herrschaften Uznach, Gaster, Sargans, Gams, der Schirmort Rapperswil, das Obertoggenburg sowie das Zürcher Untertanengebiet Sax und das Glarner Untertanengebiet Werdenberg sowie die schwyzerischen Untertanengebiete March, Höfe und Einsiedeln; ab 1802 in Kanton Glarus umbenannt)
  • Lugano (Gemeine Herrschaften Lugano, Mendrisio und Locarno; 20. Juli 1802 mit Kanton Bellinzona zum Kanton Tessin vereinigt)
  • Luzern
  • Oberland (Berner Oberland; 20. Juli 1802 mit Kanton Bern vereinigt)
  • Rätien (Zugewandter Ort Drei Bünde ohne Untertanengebiete Chiavenna, Veltlin und Bormio; Beitritt am 21. April 1799)
  • Säntis (Republik der Landschaft St. Gallen, Untertoggenburg, Appenzell und Herrschaft Rheintal; später mit Obertoggenburg, September 1801 Umbenennung in Kanton Appenzell)
  • Schaffhausen (mit der Zürcherischen Stadt Stein am Rhein und bis 1800 dem Bezirk Diessenhofen)
  • Solothurn
  • Thurgau (bis 1800 ohne Bezirk Diessenhofen)
  • Waldstätte (Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug, Schirmorte Engelberg und Gersau; existierte bis 5. November 1801, dann Zerfall in die Kantone Unterwalden, Schwyz, Zug und Uri)
  • Wallis (Zugewandter Ort der Republik der Sieben Zenden des Wallis)
  • Zürich (ohne Untertanengebiete Stein am Rhein und Sax)

Reformprojekte der Helvetik

16-Franken-Stück der Helvetischen Republik, geprägt 1800 in Bern

Noch im Frühjahr 1798 begannen die Behörden der Helvetischen Republik eifrig mit einer Reihe von Reformen, mit denen die Freiheiten und Prinzipien der Revolution durchgesetzt werden sollten. Besonders aktiv waren die Minister Philipp Albert Stapfer und Albrecht Rengger. Mangels Finanzen und wegen der ständigen politischen Umwälzungen blieben viele Projekte in den Anfängen stecken, oder existierten nur als Gesetz auf dem Papier.

  • Herstellung der persönlichen Freiheit der Bürger: Seit dem 28. Mai 1798 wird die Anrede «Herr» durch «Bürger» ersetzt. Die Feudallasten werden abgeschafft, die Sonderbesteuerung der Juden aufgehoben und die Folter abgeschafft.
  • Säkularisierung: Alle Klostergüter werden noch im Frühjahr 1798 verstaatlicht und die Aufhebung der Klöster eingeleitet, indem die Aufnahme von Novizen verboten wird. Durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 erreicht die Republik auch die Aufhebung aller Feudalrechte und Gerichtsbarkeiten, die von Fürsten, Klöstern, Stiften etc. von ausserhalb des Landes wahrgenommen wurden.
  • Herstellung der Wirtschafts-, Gewerbe- und Handelsfreiheit: Im Herbst 1798 wird der Zunft- und Innungszwang aufgehoben und die Gewerbefreiheit eingeführt. Auch die Industrie soll sich nun frei entfalten können.
  • Aufbau staatlicher Dienstleistungen: Zu Jahresbeginn 1799 nimmt die helvetische Staatspost ihren Dienst auf und einheitliche Postgebühren gelten im ganzen Land. Am 19. März 1799 wird das Münzwesen verstaatlicht: Der Schweizerfranken zu 10 Batzen bzw. 100 Rappen wird als Einheitswährung eingeführt. Die neue Währung vergrössert jedoch nur den bestehenden Münzwirrwarr. Da die Regierung sich trotz chronischer Geldnot nicht zur Ausgabe von Papiergeld durchringen kann, setzt sich der Schweizerfranken nicht durch.
  • Ablösung des Zehnten: Durch ein Gesetz vom 10. November 1798 werden die bäuerlichen Zehnten neu geordnet. Der Kleine Zehnten auf Obst, Gemüse etc. wird ersatzlos gestrichen. Der Grosse Zehnten auf Wein, Heu, Getreide etc. muss vom Staat gegen eine Entschädigung abgelöst werden. Die Republik soll dann ihrerseits alle Gläubiger, das heisst alle Inhaber von Zehntenbezugsrechten, mit dem 15-fachen Durchschnittsbetrag der Jahreszehnten entschädigen. Die Grund- und Bodenzinsen, die vor der Revolution in Naturalien abgegolten wurden, können von den Bauern mit dem 15-fachen Betrag abgelöst werden, die Geldleistungen mit dem 20-fachen Betrag. Mangels Geld werden diese Reformen nicht umgesetzt und bereits am 15. September 1800 wieder aufgehoben – sehr zum Ärger der betroffenen Landbevölkerung, die vielerorts erneut die alten Landvogteischlösser stürmt, um die Archive und damit die Grundlage für den Einzug der Zehnten zu vernichten.
  • Einrichtung eines staatlichen Schulwesens: Im Sommer 1798 wird in jedem Kanton ein achtköpfiger Erziehungsrat geschaffen, der unabhängig von der Kirche das Schulwesen des Kantons leiten soll und für jeden Distrikt einen Schulinspektor ernennt. Weiter ist vorgesehen, ein mehrgliedriges Schulsystem einzuführen, Industrieschulen und eine Nationaluniversität zu gründen wie auch die allgemeine Schulpflicht durchzusetzen.
  • Die Reform des Rechtswesens war schon Bestandteil der Helvetischen Verfassung. Die jahrhundertelange Rechtsungleichheit wurde abgeschafft, die Leibeigenschaft aufgehoben und ein einheitliches Staatsbürgerrecht geschaffen. Die Diskriminierung der Juden endete insofern, als die Judensteuer abgeschafft wurde – nicht gewährt wurde den Juden das Bürgerrecht. Auch die Frauen wurden weiterhin nicht den Männern gleichgestellt. Das grösste Projekt bei der Reform des Rechtswesens stellte jedoch die Kodifikation und die Vereinheitlichung des Zivil- und Strafrechts dar. Während die Zusammenstellung eines Zivilgesetzbuches bis auf wenige einzelne Erfolge scheiterte, wurde mit dem «Helvetischen Peinlichen Gesetzbuch» am 4. Mai 1799 ein neues Strafgesetzbuch in Kraft gesetzt.

Wichtige Persönlichkeiten der Helvetischen Republik

Mitglieder des Vollziehungsdirektoriums (April 1798–7. Januar 1800)

Siehe auch: Helvetisches Direktorium

  • Johann Lukas Legrand (Republikaner); 1798–25. Januar 1799; Präsident 22. April–31. Mai 1798
  • Pierre-Maurice Glayre (Unitarier); 18. April–9. Mai 1799; Präsident 2. Juli–31.Juli 1798, 13. Januar–5. März 1799
  • Urs Viktor Oberlin (Unitarier); 18. April 1798–7. Januar 1800; Präsident 1. Juni–1. Juli 1798 und 22. November 1798–12. Januar 1799
  • David Ludwig Bay (Republikaner); 18. April–29. Juni 1798, 3. Januar–22. Juni 1799; Präsident 6. März–26. April 1799
  • Alphons Pfyffer (Republikaner); 18. April–29. Juni 1798
  • Frédéric-César de la Harpe (Patriot/Unitarier); 29. Juni 1798–7. Januar 1800; Präsident 1. August–31. Augist 1798, 1. Oktober–21. November 1798 und 24. Januar–4. September 1799
  • Peter Ochs, (Patriot/Unitarier); 29. Juni 1798–25. Juni 1799; Präsident 1. September–30. September 1798, 27. April–23. Juni 1799
  • Philippe Abraham Louis Secretan (Unitarier); –7. Januar 1800
  • Johann Rudolf Dolder (Föderalist); 1799–7. Januar 1800; Präsident 18. November 1799–7. Januar 1800
  • François Pierre Savary (Föderalist); 1799–7. Januar 1800; Präsident 5. September–17. November 1799

Mitglieder des provisorischen Vollziehungsausschuss (7. Januar–8. August 1800)

  • Karl Albrecht von Frisching (Föderalist); Präsident 28.5.–25.6.1800
  • Franz Müller
  • Carl Heinrich Gschwend, Justiz und Polizei
  • François Pierre Savary (Unitarier); Präsident 26.6.–23.7.1800
  • Johann Rudolf Dolder (Föderalist); Präsident 7.1.–11.1. bzw. 12.1.–27.5.1800
  • Hans Konrad Finsler; (Föderalist); Präsident 24.7.–8.8.1800
  • Pierre-Maurice Glayre, Aussenpolitik (Unitarier)

Mitglieder des 1. Vollziehungsrates (8. August 1800–28. Oktober 1801)

  • Karl Albrecht von Frisching (Föderalist); Präsident 9.8.–30.9.1800 und 1.3.–31.3.1801
  • Karl Friedrich Zimmermann; Präsident 1.11.–30.11.1800 und 1.5.–31.5.1801
  • Johann Jakob Schmid (Unitarier); Präsident 1.12.–31.12.1800 und 1.7.–31.7.1801
  • Vinzenz Rüttimann (Unitarier); Präsident 1.1.–31.1.1801 und 1.8.–31.8.1801
  • François Pierre Savary (Unitarier); Präsident 1.2.–28.2.1801 und 1.6.–30.6.1801
  • Johann Rudolf Dolder (Föderalist); Präsident 1.10.–31.10.1800, 1.4.–30.4.1801 und 1.10.–27.10.1801
  • Pierre-Maurice Glayre (Unitarier)
  • Bernhard Friedrich Kuhn (Unitarier)
  • Paul Usteri; Präsident 1.9.–30.9.1801

Mitglieder des 2. Vollziehungsrates (5.7.1802–5.3.1803)

Landammann der Helvetischen Republik, ab 21. November 1801

  • Alois Reding (Föderalist), Erster Landammann, 23.11.1801–20.4.1802
  • Vinzenz Rüttimann(Unitarier), Erster Landammann, 20.4.1802–5.3.1803
  • Johann Rudolf von Frisching (Föderalist), Zweiter Landammann, 23.11.1801–23.1.1802
  • Albrecht Rengger (Unitarier), Zweiter Landammann, 23.1.1802

Mitglieder des Kleinen Rates (21.11.1801–5.3.1803)

  • Urs Glutz (Föderalist), 21.11.1801–17.4.1802, Innenminister
  • Hans Caspar Hirzel (Föderalist), 21.11.1801–17.4.1802, Justiz- und Polizeiminister, Zweiter Statthalter
  • Johann Rudolf Dolder (Föderalist), 21.11.1801–17.4.1802, Finanzminister
  • Joseph Lanther (Föderalist), 21.11.1801–17.4.1802, Kriegsminister
  • Hans Conrad Escher von der Linth (Republikaner), 23.1.–17.4.1802, Kriegsminister
  • Johann Heinrich Füssli (Unitarier), 23.1.1802–5.3.1803, Innenminister
  • Albrecht Rengger (Unitarier), 23.1.1802–5.3.1803
  • Johann Jakob Schmid (Unitarier), 23.1.1802–5.3.1803
  • Vinzenz Rüttimann (Unitarier), 23.1.–20.4.1802, Erster Statthalter
  • Johann Rudolf von Frisching (Föderalist), 23.1.–17.4.1802
  • Bernhard Friedrich Kuhn (Unitarier), 23.1.1802–5.3.1803

Minister der 1. Helvetischen Republik

  • Franz Bernhard Meyer von Schauensee, Justiz und Polizei
  • Hans Konrad Finsler (Unitarier), Finanzen und Wirtschaft
  • Albrecht Rengger, Inneres
  • Philipp Albert Stapfer, Schöne Künste und Wissenschaften; später Botschafter in Paris
  • Hans Caspar Hirzel, Justiz und Polizei
  • Joseph Lanther, Krieg (nach Oktober 1798)
  • Louis François Bégoz; Kriegs- (2.5.–15.10.1798) später Aussenminister (bis 22.11.1801)

Staatssekretäre der 2. Helvetischen Republik

  • Albrecht Rengger, Inneres
  • Bernhard Friedrich Kuhn
  • Johann Jakob Schmid
  • Gottlieb Abraham von Jenner, Äusseres
  • Jakob Laurenz Custer, Finanzen
  •  ?? Tribolet (Nachfolger von B. F. Kuhn)

Justizwesen

  • Johann Rudolf Schnell (Präsident des Obersten Gerichtshofes)
  • Johann Jakob Koller (Öffentlicher Ankläger)

Flagge

Flagge der Helvetischen Republik (Variante)

Auch die Helvetische Republik wählte als neue Nationalflagge eine Trikolore. Diese wurde am 13. Februar 1799 offiziell eingeführt und bestand aus den Farben Grün/Rot/Gelb quergestreift. Im roten Feld stand der Name «Republique Helvétique». Es waren auch Varianten mit weiteren Aufschriften in Gebrauch.

Hauptstadt

In der Helvetischen Verfassung war Luzern als Hauptstadt vorgesehen. Da die Konstitution der Republik im April 1798 in Aarau stattfand und die Räte erst am 9. Oktober 1798 in Luzern tagten, wird oft Aarau als Hauptstadt genannt. Nach dem Staatsstreich vom Januar 1800 und der Einführung der Verfassung von Malmaison am 29. Mai 1802 war Bern der Sitz der Tagsatzung und der Regierung bis zum Ende der Helvetischen Republik.

Siehe auch

Quellen

  1. Für den Volltext der Verfassung von Malmaison siehe Kölz, Quellenbuch zur neueren schweizerischen Verfassungsgeschichte, S. 152f.
  2. Kölz, Neuere Schweizerische Verfassungsgeschichte, S. 138f.

Literatur

  • Amtliche Sammlung der Acten aus der Zeit der Helvetischen Republik (1798–1803): im Anschluss an die Sammlung der ältern eidg. Abschiede. Hrsg. auf Anordnung der Bundesbehörden; bearb. von Johannes Strickler. Stämpfli: Bern, 1886–1966.
  • Holger Böning: Der Traum von Freiheit und Gleichheit: Helvetische Revolution und Republik (1798–1803). Orell Füssli, Zürich 2001. ISBN 3-280-02808-6
  • Thomas Hildebrand / Albert Tanner (Hrsg.): Im Zeichen der Revolution. Der Weg zum Schweizerischen Bundesstaat 1798–1848. Chronos, Zürich 1997. ISBN 3-905312-43-3
  • Alfred Kölz: Neuere Schweizerische Verfassungsgeschichte. Ihre Grundlinien vom Ende der Alten Eidgenossenschaft bis 1848. Stämpfli, Bern 1992. ISBN 3-7272-9380-2
  • Alfred Kölz (Hg.): Quellenbuch zur neueren schweizerischen Verfassungsgeschichte, Bd. 1. Vom Ende der Alten Eidgenossenschaft bis 1848. Bern: Stämpfli 1992.
  • Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz. Bd. 4. Neuenburg 1927, S. 142–178.
  • Wilhelm Oechsli: Geschichte der Schweiz im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 1: Die Schweiz unter französischem Protektorat 1798–1813. (Staatengeschichte der neuesten Zeit, Bd. 29). S. Hirzel, Leipzig 1903.
  • Michele Luminati: Die Helvetische Republik im Urteil der schweizerischen Geschichtsschreibung. Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte 5 (1983), H. 3/4, S. 163–175.
  • Wochen Chronik der Zürcher Zeitung vom 27. Wintermonat 1797 bis 16. April 1798. Zur Erinnerung an den Untergang der alten Eidgenossenschaft. Unter Mitwirkung von Historikern und Geschichtsfreunden bearbeitet von Paul Rütsche. Zürich 1898.

Weblinks


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