Heir Presumptive

Heir Presumptive

Heir Presumptive (oder heiress presumptive) ist die Bezeichnung für den (die) voraussichtliche(n) britischen Thronfolger(in) oder den (die) voraussichtliche(n) Erben (Erbin) eines Adelstitels, wenn die Möglichkeit besteht, dass diese(r) noch durch die Geburt eines Erben mit höherrangigem Recht aus seiner (ihrer) Stellung verdrängt wird.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Die Bezeichnung resultiert aus dem Vorrang der männlichen Erstgeborenenlinie in der britischen Thronfolge (patrilineare Primogenitur). Diese besagt, dass immer das älteste männliche Kind des regierenden Monarchen die Thronfolge antritt, selbst wenn es ältere Schwestern hat. Ist kein Sohn vorhanden, so tritt die älteste Tochter die Thronfolge an. Hat der Monarch überhaupt keine Kinder, so geht der Thron an eines seiner Geschwister, wobei wieder Brüder vor Schwestern rangieren. Hat der Monarch keinen Sohn, so wird angenommen, dass er bis zur letzten Minute seines Lebens einen solchen zeugen könnte, egal, wie unwahrscheinlich dies sein mag. Im Falle einer solchen Zeugung träte dieser Sohn automatisch an die erste Stelle der Thronfolge, also vor seine eventuell vorhandenen Schwestern oder sonstigen Verwandten. Dies hat zur Folge, dass nur ein direkter Sohn des regierenden Monarchen den offiziellen Status des Thronfolgers erhält, da bei allen anderen Angehörigen nicht von der Endgültigkeit ihres Thronanspruches ausgegangen werden kann. Jeden anderen, potenziell nicht endgültigen, Erben bezeichnet man dann als "voraussichtlichen Erben" - "Heir Presumptive".

Vergleichbare Sachverhalte gibt es in allen Monarchien, in denen die männliche Thronfolge gilt oder galt. So ist Caroline von Monaco zur Zeit Heiress Presumptive, da Fürst Albert II. (noch)keinen legitimen männlichen Abkömmling hat.

Beispiele aus der britischen Geschichte

Beide Töchter Heinrichs VIII. waren abwechselnd Heiress Presumptive, bis zur Geburt des männlichen Erben, des späteren Eduard VI.

Queen Anne war Heiress Presumptive ihrer Schwester Maria II. und deren Gemahls Wilhelm III., nachdem diese kein überlebendes Kind gezeugt hatten. Da Anne selbst keine überlebenden Kinder zeugte, war lange Zeit die Kurfürstin Sophie von Hannover ihre voraussichtliche Erbin, da sie die nächste protestantische Verwandte Annes war. Da Anne die Kurfürstin jedoch knapp überlebte, ging der Thronanspruch auf deren Sohn über, der als Georg I. den britischen Thron bestieg.

Königin Victoria war bis zu ihrer Thronbesteigung Heiress Presumptive, da offiziell nicht ausgeschlossen werden sollte, dass ihr Onkel und Vorgänger Wilhelm IV., der keine legitimen Kinder hatte, noch einen eigenen Erben zeugen könnte.

Jedoch war Heir/Heiress Presumptive in allen diesen Fällen eine inoffizielle Bezeichnung. Formell wurden die Thronfolgerinnen, die Töchter des regierenden Monarchen waren, grundsätzlich schlicht als "The Princess Mary/Elizabeth/Victoria/etc" tituliert. Heirs Presumptive, die keine Kinder des regierenden Monarchen waren, führten überhaupt keinen speziellen Titel.

Heutige Regelung

Zur formellen Bezeichnung wurde Heiress Presumptive zugunsten der jetzigen Königin. Ihr Vater König Georg VI. hatte erklärtermaßen nicht die Absicht, weitere Kinder als Elisabeth und ihre jüngere Schwester zu zeugen. Elisabeths Thronanspruch stand somit außer Frage. Gleichwohl wollte man nicht mit der Tradition brechen und proklamierte sie nicht zur Princess of Wales. Es erschien jedoch unangemessen und nicht mehr zeitgemäß, die Thronfolgerin aufgrund dieser Tradition schlicht als "The Princess Elizabeth" zu bezeichnen. Vielmehr sollte ihr Status als faktische Thronfolgerin auch titularisch hervorgehoben werden. So entschied man sich, dass Elisabeth die Bezeichnung Heiress Presumptive gleich einem offiziellen Titel führen sollte. Diese Regelung dürfte als Präzedenzfall auch auf künftige weibliche Thronfolger Anwendung finden, aber wohl nur auf solche, die gleichzeitig Töchter des regierenden Monarchen sind.

Peerage

Inhaber eines substantiellen Adelstitel ist im Vereinigten Königreich anders als im restlichen Europa jeweils nur eine Person. Dessen Ehepartner und Kinder führen lediglich Höflichkeitstitel oder -anreden.

Für die Erbfolge gilt ebenfalls die patrilineare Primogentur. Nur ältere Titel der Peerage of Scotland und einige wenige alte englische Baronien können auch an Töchter des Titelinhabers vererbt werden, wenn dieser keine Söhne hat. Hat nun ein Peer keinen Sohn, wird der voraussichtliche Titelerbe ebenfalls als Heir Presumptive bezeichnet. Ein etwaiger Sohn des Peers, der als Heir Apparent bezeichnet wird, bei in weiblicher Linie vererbbaren Titel auch die Geburt einer Tochter, würde ihn automatisch aus seiner Stellung als Titelerbe verdrängen.


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