Heimleuchten

Heimleuchten
Ein Junge leuchtet einer Gruppe Kostümierter. Vermutlicher Ursprung der Wendung.[1] Stich (Monatsbild) von Matthäus Merian

„Jemandem heimleuchten“ ist eine deutsche Redewendung, die seit dem 18. Jahrhundert in ihrer heutigen Bedeutung bekannt ist. Sie heißt „jemanden eine Abfuhr erteilen“ oder ihn (bzw. seine Vorschläge) mit deutlichem Tadel zurückweisen.

Herkunft

Die Wendung, die heute oft mit „heimzahlen“ verwechselt wird, hieß im 16. Jahrhundert, jemanden mit einer Laterne oder Fackel nach Hause begleiten. Bei Mondschein konnte dieser Liebesdienst bei ungeplant spätem Aufbruch des Besuchers entfallen, oder er bekam eine andere Bedeutung, wenn man jemanden endlich lossein wollte. So hat der Sprachgebrauch das „Heimleuchten“ seit dem 18. Jahrhundert,[2] ähnlich dem Wort „gemein“, ins Negative verkehrt.[3] Eine ergänzende Deutung von Albert Richter (Deutsche Redensarten) lautet: Wenn Belagerer einer Burg oder einer Stadt unverrichteter Dinge wieder abziehen mussten, geschah es nicht selten, dass die Belagerten Strohwische und Fackeln auf ihren Mauern anzündeten, damit die Abziehenden gut sehen und ihren Weg schnell finden möchten. So geschah es z. B. im Jahre 1232, als der Landgraf Hermann von Thüringen erfolglos vom belagerten Fritzlar abziehen musste.[4]

Belege

  1. Hans-Jürgen Wolf – Geschichte der Hexenprozesse, Hamburg: Nikol Verlagsgesellschaft 1998 (Sonderausgabe). Lizenz von EFB-Verlagsgesellschaft Erlensee 1995 S. 733 ISBN 3-88776-078-6
  2. Duden – Das Herkunftswörterbuch, Mannheim:Dudenverlag 2001 Band 7. Datierungen für „heimleuchten“ S. 330 ISBN 3-411-04073-4
  3. Lutz Röhrich: Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten. Band 2 S.691 und Band 4 S.1354, Freiburg, Basel, Wien: Verlag Herder 1994. ISBN 3-451-05400-0
  4. Albert Richter: Deutsche Redensarten. Sprachlich und kulturgeschichtlich. Zweite, vermehrte Auflage, S. 67. Leipzig: Richard Richter 1893.

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  • heimleuchten — Vsw std. stil. (16. Jh.) Stammwort. Erstarrte Fügung mit Adverb jemandem nach Hause leuchten , d.h. mit Licht begleiten . Dann als pars pro toto für das Nachhause Bringen gebraucht, heute nur noch übertragen für rächen (= zurückweisen,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Heimleuchten — *1. Der kann sich heimleuchten lassen. Z.B. mit seinem Ansinnen, Begehren, gutem Rathe u.s.w. entfernen; ich will nichts wissen davon. *2. Ich will ihm heimleuchten mit der Hundslaterne. – Eiselein, 296; Lohrengel, II, 230; Braun, I, 1245. Man… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • heimleuchten — heim||leuch|ten 〈V. intr.; hat〉 jmdm. heimleuchten 1. 〈urspr., 16. Jh.〉 jmdn. mit einer Fackel o. Ä. nach Hause geleiten 2. 〈seit 18. Jh. fig.; umg.〉 jmdn. fortjagen, derb abweisen ● dir werd ich heimleuchten! * * * heim|leuch|ten <sw. V.; hat …   Universal-Lexikon

  • heimleuchten — Heimfall, heimfallen, heimleuchten ↑ Heim …   Das Herkunftswörterbuch

  • heimleuchten — [hoàmlaichdn] jmdm. heimleuchten jmdn. tadelnd zurückweisen, jmdm. eine Abfuhr erteilen (...dem hab ich sauber heimgeleuchtet [hoàmglaichd]) …   Bayrische Wörterbuch von Rupert Frank

  • heimleuchten — heimleuchtenv jmheimleuchten=a)jnbarschhinausweisen.Ursprünglichwargemeint,daßmanseinenGastbeimVerlassendesHausesinderDunkelheitdurchDienstbotenhinaus undmitderLaterneheimbegleitenließ;dannauchverengtaufdieBedeutungdesschroffenHinauswurfs,gelegent… …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

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