Heerschild

Heerschild

Der Heerschild bedeutete im Frühmittelalter das Recht, den Heerbann aufzustellen. Die daraus entstandene Bedeutung einer militärischen Rangordnung, entsprechend der Fähigkeit, Männer für einen Kriegszug bereitzustellen, wurde in den im 13. Jahrhundert entstandenen Rechtsbüchern abgewandelt. Sie erhielt schließlich im lehnsrechtlichen Teil des Sachsenspiegels des Eike von Repgow die Bedeutung einer Gliederung der mittelalterlichen Gesellschaft.

Dort wurde die Gesellschaft des mittelalterlichen Reiches in sieben Heerschilde eingeteilt. Der erste Heerschild war der König oder Kaiser als oberster Lehnsherr. Darauf folgte der zweite Heerschild, der von den Bischöfen und Äbten des Reiches gebildet wurde. Den dritten Heerschild stellten die weltlichen Fürsten, vor den „freien Herren“, also Adligen, die keine Fürsten waren, im vierten Heerschild. Der fünfte und sechste Heerschild wurde von den schöffen- und nicht schöffenbaren Freien gebildet, also Nicht-Adligen, die zum Richteramt fähig (5. Heerschild) oder unfähig (6. Heerschild) waren. Über den siebten Heerschild bleibt der Sachsenspiegel vage, sowohl was dessen Zusammensetzung anbelangt, als auch darüber, ob er im eigentlichen Sinne einen Heerschild darstellt. Ausgehend von dieser Gesellschaftseinteilung behandelte der Sachsenspiegel dann die lehnsrechtlichen Rechte und Pflichten der einzelnen Heerschilde.

Literatur


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  • Heerschild — Heerschild,   im Mittelalter ursprünglich Bezeichnung für das Heeresaufgebot allgemein, dann jedoch Bezeichnung für die Lehnsfähigkeit des Einzelnen, d. h. seine rechtliche Möglichkeit, ein Lehen zu empfangen (passive Lehnsfähigkeit) oder zu… …   Universal-Lexikon

  • Heerschild — Heerschild, jede der 7 nach dem Range verschiedene Klassen, in welche seit dem 10. Jahrh. das deutsche Kriegsheer getheilt war …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Heerschild — (langobard. arischild) hieß ursprünglich der zum Zeichen des Aufgebots öffentlich aufgehängte Schild, dann das Aufgebot selbst, auch eine unbefugte Schilderhebung (bewaffneter Volksaufstand), insbes. aber das Rangverhältnis in der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Heerschild — Heerschild, s. Heerbann …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Heerschild — 1. Das Heerschild hebt vom Könige an. – Graf, 28, 10; Lünig, I, 275. Unter Schild ist hier der Stand und Adel zu verstehen. Die Heerschilder der Alten kommen in doppelter Bedeutung vor. Einmal wurde der Stand und Unterschied des hohen und niedern …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Heerschild, der — Der Heerschild, des es, plur. die e, ein in den neuern Zeiten gleichfalls ungangbar gewordenes Wort. 1) Ein Schild, so fern man sich desselben ehedem im Kriege bedienete; in welchem Verstande es mit der Sache selbst längst veraltet ist. 2) In dem …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Heerschildordnung — Der Heerschild bedeutete im Frühmittelalter das Recht den Heerbann aufzustellen. Die daraus entstandene Bedeutung einer militärischen Rangordnung, entsprechend der Fähigkeit Männer für einen Kriegszug bereitzustellen, wurde in den im 13.… …   Deutsch Wikipedia

  • Adel ohne Prädikat — Der Adel (lat.: nobilitas, althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) ist eine in den meisten Ländern Europas untergegangene privilegierte Gesellschaftsschicht. In feudalen Ständeordnungen war sie die herrschende soziale Schicht (Stand), gegründet… …   Deutsch Wikipedia

  • Adelige — Der Adel (lat.: nobilitas, althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) ist eine in den meisten Ländern Europas untergegangene privilegierte Gesellschaftsschicht. In feudalen Ständeordnungen war sie die herrschende soziale Schicht (Stand), gegründet… …   Deutsch Wikipedia

  • Adeliger — Der Adel (lat.: nobilitas, althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) ist eine in den meisten Ländern Europas untergegangene privilegierte Gesellschaftsschicht. In feudalen Ständeordnungen war sie die herrschende soziale Schicht (Stand), gegründet… …   Deutsch Wikipedia

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