Heerbann

Heerbann

Heerbann (früher auch Heermannie, mittellateinisch Heribannus, französisch Arrière-ban), in der Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches das Aufgebot aller waffenfähigen freien Grundbesitzer zur Heerfahrt, d. h. zu einem Reichskrieg.

Daneben entwickelte sich jedoch schon früh das Lehnswesen, infolge dessen nach dem Tod Karls des Großen der Heerbann mehr und mehr verfiel. Da derselbe für ärmere Landeigentümer, deren mehrere gemeinschaftlich einen Krieger auszurüsten hatten (es kam auf je drei Hufen ein Mann), sehr beschwerlich wurde, so suchten sie sich ihm dadurch zu entziehen, dass sie sich unter den Schutz und in den Dienst von Mächtigeren begaben, von welchen sie bei der Ausrüstung unterstützt oder auch ganz vom Kriegsdienst befreit wurden.

Dies führte gegen Ende des 10. Jahrhunderts zur Umgestaltung der ganzen Kriegsverfassung. Die Heere der Könige bestanden nämlich nun nicht mehr aus der Gesamtheit der Freien, sondern aus den mächtigeren Reichsbeamten oder Vasallen und dem Dienstgefolge derselben, und diejenigen, welche keine Kriegsdienste leisteten, wurden zu einer Heersteuer verpachtet.

Bei der durch die steten Feldzüge Karls des Großen nötigen Regelung des Heerbannes wurde derselbe nach dem Rang der Pflichtigen in sieben Klassen oder sogenannte Heerschilde geteilt. Die Feldzüge, welche mit Hilfe des Heerbannes ausgekämpft wurden, hießen Heerfahrten, die Teilnahme der Vasallen Heeresfolge.

Zur Zeit der Kreuzzüge, als das Lehnssystem seinen Höhepunkt erreichte, war der Heerbann in allen abendländischen Reichen schon fast ganz verschwunden.

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  • Heerbann — (mittellat. Heribannus, Aribannus, verdorben in franz. Arrière ban) ist in der alten deutschen Kriegsverfassung das königliche Aufgebot zum Kriegsdienst, dann das Heer selbst; auch im Sinne von Heerbannbuße und Heersteuer gebraucht. Ursprünglich… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Heerbann — Heerbann, in der durch Karl d. Gr. eingeführten Kriegsverfassung das Aufgebot aller waffenfähigen Freien zur Heerfahrt, d.h. zu einem Volkskrieg; mit der Ausbildung des Lehnswesens seit Ende des 10 Jahrh. allmählich durch das Dienstgefolge der… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Heerbann — Heerbann, das Aufgebot aller freien Männer zur Heeresfolge, von Karl d. Gr. eingeführt, ging durch das Lehenwesen unter. Der Freie (immer ein Grundeigenthümer) mußte sich selbst bewaffnen und verköstigen, daher ärmere Freie zu 4 oder 6… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Heerbann — Heerbann,der:⇨Landstreitkräfte …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Heerbann — Sm erw. obs. (9. Jh.), mhd. herban, ahd. heriban Aufgebot der waffenfähigen Freien zur Heeresfolge Stammwort. Zu Heer und bannen, Bann in der Bedeutung aufbieten, Aufgebot . ✎ Tiefenbach (1973), 64 66. deutsch s. Heer, s. Bann …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Heerbann — Heer|bann 〈m. 1; im MA〉 1. Aufgebot des Königs zum Kriegsdienst 2. das Kriegsheer selbst [<ahd. heriban „Aufgebot der waffenfähigen Freien zum Kriegsdienst“; → Heer, Bann] * * * Heer|bann, der [mhd. herban, ahd. heriban = Aufgebot der… …   Universal-Lexikon

  • Heerbann, der — Der Heerbann, des es, plur. inus. ein größten Theils veraltetes Wort, der Bann, d.i. das Aufgeboth der Unterthanen zur Vertheidigung des Landes; ingleichen die Verbindlichkeit, auf vorher gegangenes Aufgeboth in den Krieg zu ziehen, S.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Heerbann — Heer|bann (früher) …   Die deutsche Rechtschreibung

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