Hans von Hentig

Hans von Hentig

Hans von Hentig (* 9. Juni 1887 in Berlin; † 6. Juli 1974 in Bad Tölz) war ein deutscher Kriminologe.

Hans von Hentig gilt als einer der Väter der Kriminalpsychologie und der Viktimologie. Zudem ist von Hentig Autor einiger grundlegender Monographien.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Hans von Hentig wurde als zweiter Sohn des protestantischen Rechtsanwaltes Otto von Hentig (1852–1934) geboren. Sein älter Bruder war der spätere Diplomat Werner Otto von Hentig. Otto von Hentig war einer der der führenden Anwälte Berlins gewesen. Zu seinen Mandanten hatten der Reichskanzler Otto von Bismarck, Generalfeldmarschall von Moltke, die Industriellen Werner von Siemens, die Gebrüder Mannesmann und Thomas A. Edison gehört. Otto von Hentig wurde 1901 in den Adelsstand erhoben, als er von 1900 bis 1905 die Stellung eines Staatsministers in Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha bekleidete.
Hans von Hentig legte sein Abitur 1906 am Joachimsthaler Gymnasium in Berlin ab. Seine militärische Grundausbildung erhielt er als „Königsjäger zu Pferde“ in Posen in den Jahren 1906 und 1907. Hans von Hentig studierte ab 1908 Rechtswissenschaften - in Paris bei Émile Garçon, in Berlin bei Franz von Liszt und in München bei Karl von Amira und Karl von Birkmeyer. 1912 wurde Hentig trotz zweimal nicht bestandener ersten Staatsprüfung Birkmeyer mit einer Schrift zum Urheberstrafrecht promoviert; das im gleichen Jahr aufgenommene Zweitstudium in Medizin musste er wegen seiner Einberufung beim Beginn des Erstes Weltkriegs 1914 abbrechen.[1]

Hans von Hentig diente mit seinem Regiment an der Westfront, auf dem Balkan und in Palästina . Seine Erlebnisse aus dem Ersten Weltkrieg schrieb er in der Autobiographie Mein Krieg nieder, die 1919 erschien. Zwar stand er zunächst politisch rechts, doch erst das Chaos nach der deutschen Niederlage und der von ihm empfundenen Schmach von „Versailles“ machten ihn zum politischen Aktivisten.

Nach dem Ersten Weltkrieg

Als einer der führenden Vertreter des Nationalbolschewismus engagierte sich Hans von Hentig nun in der Münchner Räterepublik. Zudem arbeitete er als Privatgelehrter und politischer Publizist, verfasste zahlreiche Schriften, darunter Das Deutsche Manifest (1921). Hans von Hentig beteiligte sich im Herbst 1923 an Umsturzplänen der KPD in Deutschland. Von Hentig war Mitglied eines in Berlin gebildeten Zentralen Revolutionskommitees und bekleidete in dieser Funktion den Posten "Militärischer Oberleiter Mitte" und war damit Kommandeur der zu bildenden Truppen in Thüringen und Sachsen. Dieser Aufstand wurde jedoch abgeblasen, nur die Hamburger KPD, die diese Nachricht nicht erreicht hatte, wagte den Aufstand. Sie scheiterte völlig.[2] Es begann eine Zeit Verfolgung der an den Putschplänen Beteiligten.

Um einem Hochverratsverfahren zu entgehen, floh Hans von Hentig im Februar 1925 nach Sowjetrussland. Das nach seiner Rückkehr durchgeführte Verfahren gegen Hans von Hentig wegen Hochverrats, das vor dem Staatsgerichtshof zum Schutz der Republik begonnen und später vor dem Reichsgericht fortgesetzt wurde, endete im Juli 1926 mit der Einstellung des Verfahrens in Form der Abolition.

In den Jahren von 1927 bis 1933 war von Hentig für die von Gustav Aschaffenburg ins Leben gerufene Monatsschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform (MKS) tätig. Außerdem entwickelte er gemeinsam mit Wolfgang Mittermaier die sogenannte klinische Methode der Juristenausbildung: Studierende werden dabei in den Gefängnissen in unmittelbarer Auseinandersetzung mit Lebenslauf und Person der Gefangenen ausgebildet. Nach seiner Habilitation in Gießen (1929) erhielt er 1930 eine Lehrstuhlvertretung und 1931 einen Ruf als Ordinarius für Strafrecht, Strafprozess und Kriminalwissenschaft an die Universität Kiel. Als Dekan stand er der Fakultät in den Jahren 1932 und 1933 vor. Obgleich er vor 1932 als Gutachter für die Deutsche Liga für Menschenrechte einige spektakuläre Wiederaufnahmeprozesse begleitete, blieb Hentig Anhänger einer rassenhygienisch ausgerichteten Strafrechtspflege und veröffentlichte etwa 1933 einen Aufsatz über die Kriminalität des Negers. Trotz dieser inhaltlichen Nähe zum Rassismus der Nationalsozialisten lehnte er deren Vorstellungen von der Umgestaltung des Strafrechts ab. In der Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform schrieb er seit 1933 mehrere Artikel, in denen er vor einem Ausrottungsstrafrecht nationalsozialistischen Zuschnitts warnte. Besonders kritisierte er seine Kollegen Georg Dahm und Friedrich Schaffstein für ihre Vorstellung eines autoritären Strafrechts, das er als strafrechtliche Gegenreformation bezeichnete.[3] Wegen seiner politischen Vergangenheit und seiner Gegnerschaft zur Todesstrafe, sowie aufgrund seiner Weigerung, an einer von der Hitlerjugend organisierten Vorlesungsreihe zum Jugendrecht teilzunehmen, wurde von Hentig mit dem Erstarken nationalsozialistischer Kräfte an der Kieler Universität auch auf Betreiben von Georg Dahm 1934 seiner dortigen Professur enthoben. Im selben Jahr folgte er dem Ruf nach Bonn auf den Lehrstuhl des (wegen seiner jüdischen Herkunft vertriebenen) Kriminologen Max Grünhut. Am 1. September 1935 erhielt er jedoch die Mitteilung seiner Pensionierung, offiziell mit den Verfehlungen seiner nationalbolschewistischen Vergangenheit begründet.

Emigration in die USA

Noch im gleichen Jahr emigrierte Hans von Hentig in die USA. Er arbeitete dort zunächst als Assistant Professor an der Law School der Yale University und ab Anfang 1937 als Sachverständiger für den Generalstaatsanwalt in Washington. In den folgenden Jahren war Hans von Hentig Professor bzw. Mitarbeiter an diversen amerikanischen Universitäten: Zu seinen Stationen gehörten die University of Colorado, die University of Oregon, die University of Iowa und die University of Kansas City. In Colorado beteiligte er sich außerdem an einem groß angelegten Forschungsprojekt zur Kriminalitätsentwicklung, dem Colorado Crime Survey. Einen Ruf an die Universität von Puerto Rico konnte er wegen aufenthaltsrechtlicher Probleme nicht annehmen. 1937 erhielt Hentig die Charles M. and Martha Hitchcock Professorship an der Universität Berkeley. Hentig schrieb im Exil als politischer Publizist für die SPD-nahe Neue Volkszeitung und gründete zusammen mit dem Theologen Paul Tillich und anderen prominenten Gegnern des Nationalsozialismus im Mai 1944 das Council for a Democratic Germany. Während seiner Emigration wurde Hentig permanent von Geldsorgen geplagt und wegen seiner nationalbolschewistischen Vergangenheit vom FBI überwacht. Unter diesen widrigen Umständen schrieb er bis 1947 sein wichtigstes Werk, The Criminal and His Victim, durch das er zu einem Gründervater der Lehre vom Verbrechensopfer (Viktimologie) wurde.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach Deutschland, in die Bundesrepublik, zurückgekehrt, erhielt Hans von Hentig erst 1951 seinen Lehrstuhl an der Universität Bonn wieder zurück. Eine Verzögerung resultierte aus dem Wunsch der Behörden, Hentigs Verfassungstreue zu überprüfen.[4] In Bonn blieb er bis zu seiner Emeritierung 1955 . Danach siedelte von Hentig nach Bad Tölz um, wo er bis zu seinem Tod 1974 lebte. Dort schrieb er unter anderem noch Die Kriminalität der lesbischen Frau (1959), welches dicht gespickt ist mit pejorativen Ausdrücken, von denen etliche Neuschöpfungen sind. 1974 diente es der Bild-Zeitung für eine Diffamierungskampagne gegen Lesben, und nach Sabine Ayshe Peters galt es noch 1996 als Standardwerk in der Medizin, insbesondere in der Forensik. „Lesboiden“ oder „Homöopathen“ (nicht abgeleitet von Homöopathie!) werden darin beschrieben als „schwarzen Schafe auf dem Gebiet des weiblichen Geschlechtslebens“ die „unter einer schweren Störung im Haushalt der Natur“ leiden, welche ihre „psychosexuelle Umsattlung“ zur „schwulen Frau“, zur „Hermaphrodite“ begünstigt. Sie werden beschrieben als Abartige, die „vor nichts zurückschrecken“, Triebhafte, deren „Leidenschaft zu den grausamsten Konflikten führen kann: zu verlassenen Kindern und zerrissenen Ehen, zu aller Art Unglück, Tötung, Selbstmord, Mord“.[5][6] Im Jahre 1960 folgt Die Kriminalität des homophilen Mannes.

Ehrungen

Schriften

  • Der strafrechtliche Schutz des literarischen Eigentums. (1912)
  • Strafrecht und Auslese. Eine Anwendung des Kausalgesetzes auf den rechtsbrechenden Menschen. (1914)
  • Mein Krieg (1919). Eine historisch hochinteressante autobiographische Darstellung von Hentigs Kriegserinnerungen.
  • Fouché: Ein Beitrag zur Technik der politischen Polizei in nachrevolutionären Perioden. (1919)
  • Über den Zusammenhang von kosmischen, biologischen und sozialen Krisen. (1920)
  • National-Bolschewismus. (1920)
  • Das deutsche Manifest. (1921)
  • Über den Cäsarenwahnsinn, die Krankheiten des Kaisers Tiberius. (1924)
  • Robespierre: Studien zur Psycho-Pathologie des Machttriebes. (1924)
  • Machiavelli: Studien zur Psychologie des Staatsstreichs und der Staatsgründung. (1924)
  • Psychologische Strategie des Großen Krieges. (1927)
  • Wiederaufnahmerecht. Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens dogmatisch und rechtsvergleichend dargestellt. (1930)
  • Die Strafe. Ursprung, Zweck, Psychologie. (1. Auflage. 1932, 2., erweiterte Auflage in 2 Bänden 1954/55)
  • Eugenik und Kriminalwissenschaft. (1933)
  • „Strafrechtliche Gegenreformation“. In: MKS 24 (1933), S. 235f.
  • „Sturmwarnung“. In: MKS 24 (1933), S. 1–5.
  • „Die Kriminalität des Negers. Ein Beitrag zur Frage: Rechtsbruch und Rasse“. In: Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht 52 (1938), S. 34–61.
  • The Criminal and His Victim. Studies in the Sociobiology of Crime. (1948). Dieses Buch gilt als Grundsteinlegung der Viktimologie.
  • Crime. Causes and Conditions. (1947).
  • Zur Psychologie der Einzeldelikte. (4 Bände, 1954/56/57/59)
  • Das Verbrechen. (3 Bände, 1961/62/63).
  • Der Desperado - Ein Beitrag zur Psychologie des regressiven Menschen Berlin 1956 (Kriminalgeschichte des Wilden Westens)
  • Die Kriminalität der lesbischen Frau. (1959, 2. Auflage. 1965)
  • Die Kriminalität des homophilen Mannes. (1960, 2. Auflage. 1966)
  • Soziologie der zoophilen Neigung. (1962)
  • Der nekrotrope Mensch. Vom Totenglauben zur morbiden Totennähe. (1964)
  • Vom Ursprung der Henkersmahlzeit. (1958).
  • Der Friedensschluss. Geist und Technik einer verlorenen Kunst (1952, 1965)
  • Die Besiegten. Zur Psychologie der Masse auf dem Rückzug. München: Deutscher Taschenbuch Verlag, 1966, 206 S. (dtv-Taschenbücher; 398)
  • Terror - Zur Psychologie der Machtergreifung (1970).
  • Beiträge zur Verbrechenskunde (1972).

Literatur

  • Louis Dupeux: Nationalbolschewismus in Deutschland 1919-1933. C. H. Beck, München 1985, ISBN 3-7632-3128-5.
  • Richard J. Evans: Hans von Hentig and the politics of German criminology. In: Angelika Ebbinghaus, Karl Heinz Roth (Hrsg.): Grenzgänge. Deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts im Spiegel von Publizistik, Rechtsprechung und historischer Forschung. Heinrich Senfft zum 70. Geburtstag. Zu Klampen, Lüneburg 1999, S. 238–264.
  • David von Mayenburg: Kriminologie und Strafrecht zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus : Hans von Hentig (1887-1974). Nomos, Baden-Baden 2006, ISBN 3-8329-1883-3.
  • David von Mayenburg: Der Fall v. Hentig ist recht unerfreulich. Hans von Hentig und die nationalsozialistische Hochschulpolitik. In: Mathias Schmoeckel (Hrsg.): Die Juristen der Universität Bonn im „Dritten Reich“. Boehlau, Köln / Weimar / Wien 2004, S. 299–345.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. vgl. David von Mayenburg: Der Fall v. Hentig ist recht unerfreulich. Hans von Hentig und die nationalsozialistische Hochschulpolitik. In: Mathias Schmoeckel (Hrsg.): Die Juristen der Universität Bonn im „Dritten Reich“. Boehlau, Köln / Weimar / Wien 2004, S. 306.
  2. vgl. Deutscher Oktober 1923: Ein Revolutionsplan und sein Scheitern. Berlin 2003, ISBN 3-351-02557-2, S. 27f.
  3. vgl. David von Mayenburg: „Der Fall v. Hentig ist recht unerfreulich. Hans von Hentig und die nationalsozialistische Hochschulpolitik“. In: Mathias Schmoeckel (Hrsg.): Die Juristen der Universität Bonn im „Dritten Reich“. Boehlau, Köln / Weimar / Wien 2004, S. 324.
  4. vgl. David von Mayenburg: „Der Fall v. Hentig ist recht unerfreulich. Hans von Hentig und die nationalsozialistische Hochschulpolitik“. In: Mathias Schmoeckel (Hrsg.): Die Juristen der Universität Bonn im „Dritten Reich“. Boehlau, Köln 2004, S. 343.
  5. Sabine Ayshe Peters: Weibliche Homosexualität im Öffentlichen Sprachgebrauch der Westzonen und der BRD, Ratingen/Düsseldorf 1997, Version: 26. Februar 2004
  6. Lustbetonte, liebe Stimmung (Titelgeschichte), DER SPIEGEL 36/1974 vom 2. September 1974, S. 60.

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