Alle Rechte vorbehalten

Alle Rechte vorbehalten

Alle Rechte vorbehalten“ (englisch: All rights reserved) ist ein aus dem Urheberrecht (englisch Copyright) stammender Satz, der urheberrechtlich geschützten Werken beigefügt wird. Das heutige Urheberrecht verlangt in den meisten Ländern keine solche Anmerkung mehr, dennoch wird der Satz weiter verwendet.

Früher war dieser Satz nötig, um schriftlich festzuhalten, dass sämtliche durch das Urheberrecht gewährten Rechte (z. B. das Recht, ein Werk in einem bestimmten Gebiet zu veröffentlichen) beim Rechteinhaber bleiben, damit rechtliche Schritte gegen eine Urheberrechtsverletzung unternommen werden können. Diese Notwendigkeit ergab sich aus dem Buenos-Aires-Abkommen zwischen mehreren amerikanischen Staaten von 1910, welches festlegte, dass ein schriftlicher Vorbehalt notwendig sei, um in allen Ländern, die dem Abkommen beigetreten sind, den Rechtsschutz sicherzustellen.

Seit dem Beitritt Nicaraguas am 23. August 2000 zur Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst von 1886 in ihrer Pariser Fassung von 1971 ist der Satz ohne rechtlichen Belang, da nun jedes Land, das Mitglied des Buenos-Aires-Abkommens war, auch Mitglied der Berner Übereinkunft ist. Die Berner Übereinkunft verlangt, dass Rechtsschutz ohne die Formalitäten von Urheberrechts-Notizen gewährleistet ist.

Siehe auch

Literatur

  • Text der Buenos Aires Convention von 1910 (engl., PDF, 71 KB)
  • Text der Berner Übereinkunft von 1971 (engl., PDF, 137 KB)

Weblinks

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