Handelsgeschäft

Handelsgeschäft

Unter einem Handelsgeschäft versteht man alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören, § 343 HGB. Geschäft in diesem Sinne umfasst jedes rechtserhebliche Verhalten (Rechtsgeschäft). Wichtigstes Handelsgeschäft bildet der Handelskauf.

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  • einseitiges Handelsgeschäft — ⇡ Rechtsgeschäfte, die nur für einen der Vertragspartner ⇡ Handelsgeschäfte sind. Gegensatz: ⇡ Beiderseitiges Handelsgeschäft …   Lexikon der Economics

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  • Handelskauf — ⇡ Handelsgeschäft, dessen Kaufgegenstand eine Ware oder ein Wertpapier ist. Im Interesse der schnellen und glatten Abwicklung des H. wird der Verkäufer im Vergleich zum ⇡ Kaufvertrag nach BGB begünstigt. Rechtlich geregelt in §§ 373–381 HGB. I.… …   Lexikon der Economics

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