Handballtrainer

Handballtrainer
Senjanin Maglajlija, Trainer von RK Zagreb in einer Auszeit
Der Bundesligatrainer „Noka“ Serdarušić während einer Auszeit im Spiel
Der Bundesligatrainer Alfreð Gíslason während eines Handballspiels seiner Mannschaft
Trainer Kent-Harry Andersson im Interview nach einem Spiel
Trainer Jürgen Gerlach während eines Handballspiels
Trainer Peter Meisinger in einem Bundesligaspiel
Bundesligatrainer Martin Schwalb vom HSV Hamburg
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Ein Handballtrainer ist die Person, die eine Handballmannschaft führt, ausbildet und leitet.

Inhaltsverzeichnis

Handballtrainer in Deutschland

Das Vermitteln Handball-spezifischer Kenntnisse orientiert sich an der DHB-Rahmentrainingskonzeption. Daneben werden von den Trainern und Übungsleitern auch Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Sozialkompetenz erwartet beziehungsweise vermittelt, um der pädagogischen Verantwortung und Vorbildfunktion gegenüber Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gerecht zu werden.

Die Trainerausbildung beim Deutschen Handballbund (DHB) gliedert sich in fünf Stufen mit den entsprechenden Lizenzen und folgt dabei den Rahmen-Richtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Aus- und Weiterbildung:

  • Fachübungsleiter-Lizenz Handball (F-Lizenz) im Bereich Breiten- und Freizeitsport
  • C-Trainer-Lizenz
  • B-Trainer-Lizenz
  • A-Trainer-Lizenz
  • Diplom-Trainer-Lizenz

Um eine Trainer-Lizenz zu erhalten wird vorausgesetzt, dass der Bewerber um diese Lizenz die jeweils nächstniedrigere Lizenz bereits besitzt. Außerdem muss der Bewerber mindestens zwei Jahre lang hauptverantwortlich als Übungsleiter oder Trainer einer Handballmannschaft tätig gewesen sein.

Die Prüfungen und die Voraussetzungen für die Zulassung zur jeweiligen Prüfung sind durch einen Gesamt-Ausbildungsplan des DHB geregelt. Dieser Ausbildungsplan orientiert sich wiederum an den Rahmen-Richtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes.

Als Trainer oder Übungsleiter darf nur tätig werden, wer Mitglied eines Vereins ist, der einem dem Deutschen Handball-Bund angeschlossenen Verband angehört.

Fachübungsleiter-Lizenz

Die Fachübungsleiter-Lizenz wird für eine Gültigkeitsdauer von vier Jahren erteilt. Die Lizenz kann um vier Jahre verlängert werden, wenn der Beantragende mindestens zwei Jahre hauptverantwortlicher Übungsleiter einer Mannschaft war und an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung teilgenommen hat.

Die C-Lizenz

Die C-Lizenz ist im Wesentlichen für ehrenamtliche Jugendtrainer im Grundlagentraining und für Vereinstrainer im unteren Leistungsbereich vorgesehen.[1] Die Voraussetzungen zum Erwerb einer C-Lizenz können sich von Landesverband zu Landesverband geringfügig unterscheiden. In den meisten Fällen wird das vollendete 18. Lebensjahr (Volljährigkeit), der Nachweis des Besuches des Schiedsrichter-(Neulings)-Kurses sowie ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs vorausgesetzt. Im Handballverband Württemberg (HVW) gliedert sich der Erwerb der C-Lizenz in drei Lehrgangsmaßnahmen auf:

  • ein einwöchiger Grundlehrgang
  • ein einwöchiger Aufbaulehrgang
  • ein fünftägiger Abschlusslehrgang mit Prüfung

Auch die C-Trainer-Lizenz wird für eine Gültigkeitsdauer von vier Jahren erteilt und kann jeweils um vier Jahre verlängert werden, wenn der Beantragende mindestens zwei Jahre hauptverantwortlicher Übungsleiter einer Mannschaft war und an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 Lerneinheiten teilgenommen hat.[2]

Die B-Lizenz

Die B-Lizenz ist für Jugendtrainer im Aufbautraining und Vereinstrainer im mittleren Leistungsbereich vorgesehen. Die Tätigkeit als Trainer kann nebenberuflich erfolgen.[1] Im Landesverband Württemberg gelten als Voraussetzungen für den Erwerb dieser Lizenz:

  • die Vollendung des 21. Lebensjahres
  • die Mitgliedschaft in einem Verein des Deutschen Sportbundes
  • der Besitz einer gültigen C-Trainer-Lizenz
  • der Nachweis einer zweijährigen Tätigkeit als Trainer in einem Verein nach dem Erwerb der C-Lizenz
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

Die B-Trainer-Lizenz hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Sie kann um jeweils drei Jahre verlängert werden, wenn der Beantragende mindestens zwei Jahre hauptverantwortlicher Trainer einer Mannschaft war und an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 Lerneinheiten teilgenommen hat.[3]

Die A-Lizenz

Die höchste Stufe im Bereich des Deutschen Handball-Bundes ist die A-Trainer-Lizenz. Trainer mit dieser Lizenz sind als Jugendtrainer im Leistungstraining und in der Talentförderung sowie als Vereinstrainer im höheren Leistungsbereich tätig.[1] Die Ausbildung zu einem A-Trainer-Ausbildungslehrgang unterliegt dem Deutschen Handballbund.[4] Die Ausbildung ist folglich bundeseinheitlich. Beim DHB gelten unter anderem folgende Voraussetzungen für den Erwerb einer A-Lizenz:

  • die Vollendung des 25. Lebensjahres
  • die Mitgliedschaft in einem Verein des Deutschen Sportbundes
  • der Besitz einer gültigen B-Trainer-Lizenz
  • der Nachweis einer mehrjährigen Tätigkeit als verantwortlicher Trainer mit B-Trainer-Lizenz, dabei mindestens zwei Jahre in der höchsten Spielklasse (Männer und Frauen) eines Landesverbandes oder einer höheren Spielklasse
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift[5]

Die Ausbildung erstreckt sich über zehn Monate und gliedert sich in drei Bereiche:

  • eine insgesamt zweiwöchige Hospitation bei einem Bundesligisten (1. oder 2. Liga, Männer oder Frauen)
  • zwei Grundlehrgänge und ein Projektlehrgang
  • die A-Lizenz-Prüfung

Eine A-Trainer-Lizenz wird für eine Dauer von zwei Jahren erteilt. Sie kann jeweils um zwei Jahre verlängert werden. Voraussetzung ist dabei, dass eine mindestens einjährige Trainertätigkeit in der Bundesliga, Regionalliga oder der höchsten Spielklasse auf Landesebene für Männer oder Frauen (in den meisten Fällen die Oberliga) nachgewiesen werden kann. Es kann sich dabei auch um eine männliche oder weibliche A-Jugend-Mannschaft gehandelt haben. Außerdem muss in diesem Zeitraum eine Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen werden.

Das Erlöschen einer Lizenz und ihr Wiedererwerb

Wenn eine Lizenz nicht innerhalb einer zweijährigen Ruhezeit verlängert wird, erlischt sie. Die B- und C-Trainer-Lizenz kann dabei durch den Nachweis einer Trainertätigkeit und einer Fortbildungsveranstaltung von mindestens 30 Unterrichtseinheiten wieder erlangt werden. Für die Wiedererlangung der A-Trainer-Lizenz sind neben dem Nachweis der Trainertätigkeit zudem mindestens 80 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.

Anmerkungen

  • Für die Betreuung von Jugendmannschaften auf regionaler Ebene wird keine Trainer- oder Übungsleiter-Lizenz benötigt.
  • Bei entsprechenden Verstößen kann einem Trainer oder Übungsleiter die Lizenz befristet bis zu zwei Jahren oder auch permanent entzogen werden. Geldstrafen bis 5000 Euro sind ebenfalls möglich.
  • Ein Handballtrainer wird oft durch einen Trainerassistenten (Co-Trainer) und einen Torwarttrainer unterstützt.
  • Bei entsprechenden Misserfolgen der Mannschaft sind Handballtrainer - wie viele ihrer Kollegen in anderen Sportarten - meist die ersten Personen, die entsprechende Konsequenzen (häufig eine Entlassung beziehungsweise Vertragsauflösung) zu befürchten haben.

Bekannte Handballtrainer

Heiner Brand, der bekannteste Handballtrainer Deutschlands

Einzelnachweise

  1. a b c Handballverband Württemberg, Die Ausbildung zum Handball-Trainer, abgerufen am 2. Dezember 2007
  2. Handballverband Württemberg, Trainer-C-Leistungssport Lizenz: Zulassungsvoraussetzungen - Anmeldemodalitäten, abgerufen am 2. Dezember 2007
  3. Handballverband Württemberg, B-Lizenz: Zulassungsvoraussetzungen - Anmeldemodalitäten, abgerufen am 2. Dezember 2007
  4. Handballverband Württemberg, A-Lizenz: Zulassungsvoraussetzungen - Anmeldemodalitäten, abgerufen am 2. Dezember 2007
  5. Deutscher Handballbund, A-TRAINER–AUSBILDUNG 2008 bis 2009, abgerufen am 2. Dezember 2007

Weblinks


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