- Aliud (Recht)
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Aliud ist der lateinische Ausdruck für etwas Anderes (lat.: alius - etwas anderes [von mehreren]).
In der Rechtswissenschaft wird der Begriff zur Abgrenzung von einem Anspruchsziel oder zur Einordnung von Normen und Regelbereichen verwendet, der jedoch gesetzlich nicht geregelt ist.
Inhaltsverzeichnis
Beispiele
Schuldrecht
Ein Aliud bezeichnet den Fall, dass als Leistung der falsche Gegenstand gegeben wird; ist er hingegen mangelhaft, spricht man von Peius; ist es zu wenig, spricht man von Minus.
Patentrecht
Eine unzulässige Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Sinne von Artikel 123 (3) EPÜ liegt vor, wenn offenkundig ist, daß nach der Änderung eines Patentanspruches eine Handlung als Verletzung in Betracht kommt, die vor der Änderung nicht als Verletzung des erteilten Patents angesehen werden konnte. Dies dürfte u. a. immer dann der Fall sein, wenn die geänderten Patentansprüche auf einen anderen Gegenstand als die erteilten Patentansprüche gerichtet sind (sog. aliud). [1]
Verfassungsrecht
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass wegen des unterschiedlichen Adressatenkreises das Lebenspartnerschaftsgesetz ein Aliud zur Ehe sei. Ein Abstandsgebot zwischen Ehe und Lebenspartnerschaften ist dem Verfassungsrecht nicht zu entnehmen. → BVerfGE [2]
Strafrecht
Die Sicherungsverwahrung ist ein Aliud zur Freiheitsstrafe. Deswegen kann eine nachträgliche Verhängung der Sicherungsverwahrung nicht als eine Doppelbestrafung angesehen werden.
Einzelnachweise
- ↑ Entscheidung T 378/86 der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts, im Amtsblatt des Europäischen Patentamts, Ausgabe 10/1988, Seite 389; (Online)
- ↑ BVerfGE-Entscheidungen 105, 313
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