Gustav von Goßler

Gustav von Goßler
Gustav von Goßler als Heidelberger Sachsen-Preuße, 1857

Gustav Konrad Heinrich von Goßler (* 13. April 1838 in Naumburg/Saale; † 29. September 1902 in Danzig), Dres. mult. h.c., war als Kultusminister ein königlich preußischer Staatsminister, Oberpräsident der Provinz Westpreußen. Er war Rechtsritter des Johanniterordens.

Inhaltsverzeichnis

Familie

Goßler entstammte der Familie Goßler, die vermutlich aus Gosel im Egerland stammt und noch vor 1630 nach Gürth (heute Ortsteil von Bad Brambach) eingewandert ist, und war der Sohn des Kanzlers des Königreichs Preußen Karl Gustav von Goßler (1810–1885), Kronsyndikus und Präsidenten des Oberlandesgerichts in Königsberg, und der Sophie von Mühler (1816–1877), der Tochter des königlich preußischen Staats- und Justizministers Heinrich Gottlob von Mühler (1780–1857). Aus dieser Ehe stammen vier Söhne: der königlich preußische Staats- und Kultusminister und Oberpräsident der Provinz Westpreußen Gustav (1838–1902), der preußische Staats- und Kriegsminister sowie General der Infanterie Heinrich (1841–1927), der preußische General der Infanterie Konrad (1848–1933) und der preußische Generalleutnant Wilhelm von Goßler (1850–1928).

Das Elternhaus wird beschrieben – wie für den damaligen preußischen Adel typisch – als weltoffen, aber religiös gestimmt, und von schlichter evangelischer Frömmigkeit, treuer Pflichterfüllung und ideellen Anschauungen erfüllt.

Goßler heiratete am 14. Juni 1865 auf Gut Georgenburg (Landkreis Gumbinnen, Ostpreußen) Mathilda von Simpson (* 15. April 1847 in Wensöwen bei Marggrabowa, Ostpreußen; † 13. Februar 1901 in Danzig), die Tochter des Kreisdeputierten und Rittergutsbesitzers William Simpson, am 10. September 1840 in den preußischen Adelsstand erhoben als William von Simpson, Gutsherr auf Georgenburg, und der Emilie Lemcke.

Leben

Foto in der Zeitschrift Die Woche vom Oktober 1902 anlässlich Goßlers Tod

Goßler beendete seine Schulzeit am Kneiphöfischen Gymnasium in Königsberg. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften in Berlin, Heidelberg und Königsberg. Während seines Studiums wurde er Mitglied des Corps Saxo-Borussia Heidelberg. Er trat als Auskultator 1859 in die juristische Laufbahn ein. 1861 wurde er Referendar und 1864 Assessor am Oberlandesgericht in Insterburg. Von 1865 bis 1874 war er Landrat des Kreises Darkehmen. Ab 1874 war er Hilfsarbeiter im preußischen Innenministerium, wo er mit der Ausführung der neuen Kreisordnung betraut wurde. Seit 1877 wurde er Reichstagsabgeordneter und schloss sich der Deutschkonservativen Partei an. 1878 nahm er eine Stellung am Oberverwaltungsgericht an, die ihn aber nur wenig befriedigte. Der damalige preußische Kultusminister Robert Viktor von Puttkamer holte ihn dann auch 1879 als Unterstaatssekretär in sein Ministerium. 1881 wurde er zudem zum Präsidenten des Reichstages gewählt, noch im selben Jahr trat er aber die Nachfolge von Puttkamers an, der das Innenministerium übernommen hatte.

Beherrschendes Thema im Kultusbereich war der sich allmählich entschärfende Kulturkampf mit der katholischen Kirche. Von Goßler hielt am Schulaufsichtsgesetz von 1872 fest und geriet dabei in eine Auseinandersetzung mit dem Zentrums-Politiker Ludwig Windthorst, der für die Wiederherstellung der geistlichen Schulaufsicht eintrat. Auch widmete sich von Goßler den Minoritätenproblemen in den polnisch besiedelten Gebieten. Er stellte sich gegen das verstärkte Vordringen der polnischen Sprache und verbannte die polnische Unterrichtssprache aus den Volksschulen, auch aus dem Religionsunterricht, den häufig polnische Geistliche hielten. Dies unterdrückte die polnische, vorwiegend katholische Minderheit in den östlichen Provinzen.

Seiner konservativen Gesinnung und seinem humanistischen Bildungsbegriff folgend, hielt er an der Vorrangstellung des humanistischen Gymnasiums fest und stellte sich gegen den stärkeren Ausbau der Realschulen und damit gegen den Kaiser. Aus diesen Gründen und auch, weil die Staatsleitung die Unterstützung der katholischen Partei nötig hatte, schied er 1891 nach zehn Jahren aus dem Ministeramt. Vom Kaiser dennoch hochgeschätzt, wurde er zum Oberpräsidenten der erst kürzlich wieder verselbständigten Provinz Westpreußen mit Amtssitz in Danzig ernannt. Auch hier stellte er sich entschieden gegen die polnischstämmigen Bevölkerungsteile. Neben seinem Vorgehen gegen die polnische Sprache in den Volksschulen zog er vermehrt deutsche Bauern aus den Westteilen des Reiches heran, um das deutsche Bevölkerungselement in der Provinz zu stärken.

Ehrungen

Werke

  • Ansprachen und Reden. Berlin 1890

Literatur

  • Goßler. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 7, Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1892, ‎ S. 535.
  • Wilhelm Schrader: Goßler, Gustav Heinrich Konrad von. In: Biographisches Jahrbuch und deutscher Nekrolog. Band 7, 1902, S. 334–347.
  • Reinhard Lüdicke: Die Preußischen Kultusminister und ihre Beamten. Berlin 1918.
  • Genealogisches Handbuch des Adels, Adelige Häuser B Band XVIII, Seite 174, Band 95 der Gesamtreihe, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 1989, ISSN 0435-2408.

Weblinks


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