Großherzogtum Berg

Großherzogtum Berg
Großherzogtum Berg
Wappen Flagge
Blason Joachim Murat Grand-Duc de Clèves et de Berg (Orn ext).svg Flag of the Grandduchy of Berg (1806-1808).svg
 
Landeshauptstadt Düsseldorf
Regierungsform Monarchie
Letztes Oberhaupt Napoléon Louis Bonaparte (1804–1831)
Dynastie Murat, Bonaparte
Bestehen 1806–1813
Fläche 17.300 km² (1811)
Einwohner 880.000
Entstanden aus Herzogtum Berg, Herzogtum Kleve, Grafschaft Mark, Erbfürstentum Münster, Reichsstadt Dortmund und andere.
Aufgegangen in Königreich Preußen (vorübergehend Generalgouvernement Berg)
Karte
Großherzogtum Berg und andere Rheinbundstaaten im Jahre 1808

Das Großherzogtum Berg (auch Großherzogtum Kleve und Berg, französisch Grand-Duché de Berg) war von 1806 bis 1813 ein napoleonischer Satellitenstaat, der im Kern aus dem Herzogtum Berg hervorging und aus zahlreichen weiteren Territorien mit unterschiedlichen, gemischtkonfessionellen Traditionen gebildet wurde. Als Gründungsmitglied des Rheinbundes trat das Land am 1. August 1806 aus dem Heiligen Römischen Reich aus. Zunächst von Joachim Murat und dann von Napoleon selbst regiert, war das de jure souveräne Großherzogtum de facto ein Satellitenstaat des Kaiserreichs Frankreich. Neben dem Königreich Westphalen sollte es als Modellstaat für die übrigen Rheinbundstaaten dienen.[1] Es kam zu Reformen der Verwaltung, der Justiz, der Wirtschaft und zu Agrarreformen. Das Militär des Staates kämpfte in verschiedenen Feldzügen während der Koalitionskriege. Hauptstadt war Düsseldorf, wo das frühere Jesuitenkloster an der Mühlenstraße als Regierungssitz diente.

Nach den Verhältnissen des Jahres 1808 war das Großherzogtum Berg umgeben von dem Kaiserreich Frankreich, dem Königreich Holland, dem Fürstentum Salm, dem Herzogtum Arenberg-Meppen, dem Königreich Westphalen, dem Großherzogtum Hessen und dem Herzogtum Nassau. Ab dem Jahr 1811, nach der französischen Annexion bergischer Gebiete nördlich der Lippe, grenzte das Großherzogtum im Norden an zwei der sogenannten hanseatischen Departements des Kaiserreichs Frankreich, an das Département de la Lippe und an das Département de l'Ems-Supérieur.

Im Land konnte sich in der kurzen Zeit des Bestehens kein National- oder Landesbewusstsein entwickeln. Dabei spielte nicht zuletzt eine Rolle, dass aus verschiedenen Gründen weder der Landadel, noch das Bürgertum oder die unteren Schichten das System wirklich unterstützten. Ausgelöst von wirtschaftlichen Krisen und im Unmut gegen Truppenaushebungen kam es 1813 zu schweren Unruhen, die militärisch niedergeschlagen wurden. Nach dem Zusammenbruch der napoleonischen Herrschaft fielen die meisten Gebiete als Ergebnis des Wiener Kongresses an das Königreich Preußen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Zeit unter Murat

Am 15. März 1806 trat König Maximilian I. Joseph von Bayern sein Herzogtum Berg an Napoleon ab. Kurbayern hatte sich 1805 im Vertrag von Schönbrunn im Tausch gegen das Fürstentum Ansbach dazu verpflichtet. Napoleon übereignete noch am selben Tag die Herzogtümer Berg und Kleve an seinen Schwager Joachim Murat, der dadurch zunächst noch für wenige Monate ein deutscher Reichsfürst wurde. Das Territorium des von Preußen abgetretenen Herzogtums Kleve wurde nur in seinen rechtsrheinischen Teilen mit dem Herzogtum Berg verbunden; die linksrheinischen Teile hatte Frankreich bereits annektiert. Murat nahm sein Land am 19. März 1806 in Köln zunächst als Herzog von Kleve (Cleve) und Berg förmlich in Besitz und ließ sich acht Tage später von den Landständen huldigen.

Im Juli 1806 erklärte Murat auf der Grundlage der Rheinbundakte und im Zuge der Gründung des Rheinbundes den Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich. Mit Wirkung vom 1. August 1806 beanspruchte er unter gegenseitiger Anerkennung der Signatarstaaten die Souveränität und nahm den Titel eines Großherzogs an. Wenig später wurde das klevisch-bergische Großherzogtum nach der Niederlage Preußens bei Jena und Auerstedt und dem Frieden von Tilsit erweitert. Bis zum Januar 1808 kamen folgende meist ehemals preußischen Gebiete hinzu: die Stifte Elten, Essen und Werden, die Grafschaft Mark mit Lippstadt, das Erbfürstentum Münster, das Fürstentum Rheina-Wolbeck, die Grafschaft Salm-Horstmar, die Grafschaften Tecklenburg, Rheda, Lingen, Cappenberg, die ehemalige Reichsstadt Dortmund sowie die nassauischen Gebiete um Siegen und Dillenburg. Die Stadt Wesel wurde dagegen im Januar 1808 Teil Frankreichs; ihre gut ausgebaute Festung diente auch zur Kontrolle des Großherzogtums.

Direkte napoleonische Herrschaft

Joachim Murat in der Uniform der bergischen Kavallerie, 1806–1808 Großherzog von Berg
Großherzogin Caroline mit Tochter Laetitia im Jahre 1807
Napoleon, 1808–1813 Regent von Berg, 1806–1813 Protektor des Rheinbundes
Napoléon Louis Bonaparte, 1809–1813 Großherzog von Berg

Im Sommer 1808 ernannte Napoleon Joachim Murat zum König von Neapel und übernahm ab diesem Zeitpunkt in Personalunion mit dem französischen Kaisertum auch die Herrschaft über das Großherzogtum Berg. Durch die Personalunion Frankreichs und Bergs wurde eine Annexion, die nach der Rheinbundakte nicht zulässig war, vermieden. Als Minister für Angelegenheiten des Großherzogtums Berg bei der kaiserlichen Regierung zu Paris fungierte Pierre-Louis Roederer. Mit ihm stand der Kaiserliche Kommissar Jacques Claude Beugnot als Verwaltungschef der großherzoglichen Regierung zu Düsseldorf in ständiger Korrespondenz. Insofern konnte das Großherzogtum selbst keine eigenständige politische Rolle spielen.[2][3] Im April 1808 erreichte das Großherzogtum Berg eine Ausdehnung, die es in der Folgezeit nicht mehr übertreffen sollte.

Am 3. März 1809 ernannte Napoléon seinen vierjährigen Neffen Napoléon Louis Bonaparte zum Großherzog von Berg. Er war der älteste lebende Sohn des Königs von Holland und der Bruder des späteren Napoleon III. Da Napoléon Louis noch nicht volljährig war und da Napoléon seinem Bruder Louis, dem König von Holland, die Regentschaft über das Großherzogtum Berg wegen schwerwiegender Meinungsverschiedenheiten über die Durchsetzung der Kontinentalsperre nicht überlassen wollte, zog es der Kaiser vor, die bergische Regentschaft selbst zu übernehmen.

Nach der Abdankung des Königs von Holland am 1. Juli 1810 war das Großherzogtum Berg einige Tage lang in Personalunion mit dem Königreich Holland verbunden, weil infolge der Abdankung seines Vaters der fünfjährige Großherzog von Berg auch König von Holland geworden war. Diese Personalunion fand ihr rasches Ende durch die französische Annexion Hollands am 9. Juli 1810. Das Großherzogtum blieb zunächst von einer Annexion verschont. Erst am 13. Dezember 1810 beschloss der französische Senat zur Durchsetzung der Kontinentalsperre die Einverleibung der klevischen und bergischen Gebiete nördlich der Lippe.

Im Jahre 1811 besuchte Napoleon das Großherzogtum und seine Hauptstadt Düsseldorf mit dem Ziel, die auftretenden Schwierigkeiten – etwa durch Kontakte mit Persönlichkeiten der bergischen Administration und Wirtschaft – persönlich zu erörtern und in Augenschein zu nehmen. Um die bergische Bevölkerung für Frankreich und für ihn als Regenten Bergs gewogen zu halten, ließ er eine bergische Gewerbeausstellung organisieren, die er auch besuchte, ordnete er eine Verschönerung der ab 1801 beseitigten Stadtbefestigung Düsseldorfs an und stellte hierfür eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung. Das städtebauliche „Embellissement“ setzten die beauftragten Planer, insbesondere Maximilian Friedrich Weyhe, mit einem System von Boulevards, Esplanaden und landschaftlich gestalteten Parkanlagen in der Folgezeit schrittweise um.

Reformen und innere Entwicklung

Pierre-Louis Roederer, in Paris zuständiger Minister für das Großherzogtum

Als Modellstaat kam es im Großherzogtum zu zahlreichen Reformen in der Verwaltung, der Justiz und anderen Bereichen.[4] Allerdings setzte diese Phase erst nach dem Wechsel von Murat, der nur kurze Zeit überhaupt in seinem Herrschaftsgebiete verbrachte, zu Napoleon im Jahr 1808 ein.[3] Anders als im Königreich Westphalen kam es nicht zur Einführung einer wirklichen Verfassung. Anders als dort wurden die Reformen nicht auf der Basis einer Verfassung, sondern auf dem Verordnungsweg durchgeführt.[5] Anders als im Königreich Westphalen, wo mit einem Schlag das französischen Vorbild der Staatsorganisation eingeführt wurde, ging man im Großherzogtum behutsamer vor. Auch der kaiserliche Kommissar und Vertreter Napoleons in Düsseldorf, Jacques Claude Beugnot, warnte vor übereilten Schritten.[6]

Rechtssystem

Eingeführt wurde der Code Civil als Grundlage der Rechtsprechung im Jahr 1810. Auch der Code Penal wurde eingeführt. Zwei Jahre später wurde die bisherige Justizorganisation nach französischem Vorbild umgebildet.[7] Dazu gehörten sowohl die französischen Gerichtsverfahren als auch die Notariatsordnung. Damit war endgültig die Trennung zwischen der Exekutive (Administration) und der Judikative vollzogen. Bei der Einführung des französischen Systems kam es – durchgesetzt vor allem von einheimischen Beamten – allerdings zu Modifikationen, um regionale Anforderungen besser zu berücksichtigen. Grundsätzlich war die Gleichheit aller vor dem Gesetz verwirklicht. In der Praxis erwies sich die Umsetzung des neuen Justizwesens jedoch als schwierig. So war das Justizpersonal oft mit den neuen Vorschriften nicht vertraut.[8]

Aus dem bergischen Sicherheitskorps und den Dillenburger Husaren wurde ab 1806 unter der Bezeichnung „Landjäger“ eine Landespolizei gebildet.[9]

Verwaltungsstrukturen

Karte mit Verwaltungsgliederung des Großherzogtums im Jahr 1811

Ein Staatsrat, der allerdings erst 1812 auch so genannt wurde, war für Regierung und Gesetzgebung zuständig. Darin vertreten waren Beamte aus den annektierten Gebieten.[10] Anfangs wurde der Staatsrat von Beugnot übergangen, der in diesem eine Einschränkung seiner Machtposition sah. Als es aber zu Problemen mit der Durchsetzung der französischen Gesetzgebung kam, sah Beugnot sich gezwungen, auf den Sachverstand der Mitglieder des Staatsrates zurück zu greifen. Seither wurde dieser stärker an der Gesetzgebung beteiligt. Der Staatsrat konnte nicht gegen die französische Politik arbeiten, aber diese doch verändern. Dadurch unterschied sich schließlich das bergische von dem französischen Recht.[11]

Von erheblicher Bedeutung war die Reform der Verwaltungsstrukturen nach französischem Vorbild. Grundsätzliches Ziel war es, ähnlich wie in Frankreich, die Macht der Zentralgewalt, etwa durch die Aufhebung der Selbstverwaltung der Kommunen und der Zurückdrängung intermediärer Gewalten, zu stärken. Daneben ging es um eine Stärkung der Verwaltungseffizienz. An der Spitze standen Fachminister.[12] Der ehemalige kurkölnische Statthalter im Vest Recklinghausen und Marschall der Ritterschaft des Herzogtums Berg, Johann Franz Joseph von Nesselrode-Reichenstein, war etwa Innenminister, später Kriegsminister und Justizminister. Johann Peter Bislinger, früher Mitglied des bergischen Landesdirektoriums, war Finanzminister.

Im April 1806 wurde das Territorium in vier Arrondissements reorganisiert: das Arrondissement Siegburg sowie die Arrondissements Mülheim (am Rhein), Düsseldorf und Elberfeld-Duisburg-Wesel. Später kamen im Süden noch das Arrondissement Dillenburg und im Norden das Arrondissement Steinfurt hinzu.

Im November 1808 wurden Kleve und Berg verwaltungstechnisch in vier Départements (etwa: Provinzen) zwölf Arrondissements (Regierungsbezirke) und 78 Cantons (Kreise) untergliedert. Die kleinsten Verwaltungseinheiten waren die Mairies (Bürgermeistereien). Die Départements waren das Département Rhein, das Département Sieg, das Département Ruhr und das Département Ems, das 1811 von Frankreich annektiert wurde. Im Dezember 1808 löste die Munizipalverwaltung für die Städte und Gemeinden die früheren Vogteien, Honnschaften und Ämter endgültig ab.

Die Gemeinden wurden der staatlichen Kontrolle unterworfen; dies beendete die kommunale Selbstverwaltung. Kleinere Gemeinden wurden zusammengelegt. Es wurden Departements-, Arrondissements- und Munizipalräte gebildet. Diese wurden allerdings ernannt und nicht gewählt. Als Präfekten der Departements wurden Deutsche, meist Adelige, ernannt. Auch der Maire (Bürgermeister) wurde ernannt. In industriell geprägten Gemeinden wie Elberfeld, Barmen, Mülheim an der Ruhr oder Iserlohn waren dies häufig Kaufleute oder Fabrikanten, in eher ländlichen Gemeinden, aber auch in Münster, waren es oft lokale Adelige.

Die ernannten Gemeinderäte hatten nur wenig Kompetenzen und traten nur ein Mal im Jahr zusammen. Auch in diesen Räten saßen meist, nach französischen Vorbild, lokale Notabeln. Im Stadtrat von Düsseldorf etwa saßen zwischen 1806 und 1815 insgesamt 43 Männer. Davon waren allein 14 Bankiers oder Kaufleute und fünf Juristen. Dabei achtete man auf Überkonfessionalität. Im mehrheitlich katholischen Düsseldorf saßen auch Protestanten im Rat. Insgesamt drängten die Reformen die Dominanz der alten städtischen Eliten zurück.[13]

Defizit der politischen Verfassung und Repräsentation

Jacques Claude Beugnot, Kommissar des Kaisers in Düsseldorf

Zu einer geschrieben Verfassungsurkunde kam es im Großherzogtum nie. Insbesondere die französischen Vertreter vor Ort standen einer regelrechten Verfassungsgebung ablehnend gegenüber. Napoleon selbst wollte sich von einer Verfassung nicht in seinen Entscheidungen binden lassen. Verschiedene ausgearbeitete Entwürfe blieben daher ohne Wirkung.[14]

Bereits unter Murat hatte es Überlegungen zu einer Vertretungskörperschaft als Ersatz für die alten Stände gegeben. Da man diese zunächst an eine kodifizierte Verfassung gebunden hatte, kam es vorerst nicht dazu. Nachdem infolge der Reform der Verwaltungsstrukturen von 1808 auf verschiedenen untergeordneten Ebenen Vertretungskörperschaften gebildet worden waren, war damit die alte Ständeversammlung funktionslos geworden. Reaktionen darauf gab es aus der Bevölkerung nicht. Erst beim Besuch Napoleons in Düsseldorf im Jahr 1811 kam wieder Bewegung in die Frage nach einer gesamtstaatlichen Repräsentation. Diese sollte im Wesentlichen den Reichsständen des Königreichs Westphalen ähneln. Damit stieß Napoleon allerdings auf den Widerstand von Kommissar Beugnot, der Probleme sah, das Organ politisch willfährig zu halten.

Im Jahr 1812 kam es dann zum Erlass eines organischen Statuts, das die Einrichtung eines Staatsrates und einer Repräsentation des Landes auf Basis des Zensuswahlrechtes vorsah; es trug den Titel Kaiserliches Decret, welches die Organisation des Staatsraths und des Collegiums betrifft.[15] Die Umsetzung lahmte und blieb letztlich stecken. Die Wahl verzögerte sich, und es fanden sich häufig nicht genügend Kandidaten, weil es in den Kantonen oft nicht die geforderten Notabeln gab. Erst Anfang 1813 kam es zur Bestellung von Wahlmännern. Über diesen bescheidenen Schritt kam die Verfassungsreform nicht hinaus.[16][17]

Konfessions- und Bildungspolitik

Die Bevölkerung des Großherzogtums war konfessionell gemischt, weil das Land aus verschiedenen Territorien mit unterschiedlicher Glaubensrichtung und Konfessionsgeschichte zusammengesetzt worden war. Etwa die Hälfte waren Protestanten, die andere Hälfte Katholiken. Die rheinischen und münsterländischen Gebiete waren meist katholisch, protestantisch waren etwa das Bergische Land, das Siegerland und das märkische Sauerland. Hinzu kam ein kleiner jüdischer Bevölkerungsanteil, der etwa 4000 bis 5000 Personen ausmachte. Bereits vor Gründung des Großherzogtums hatte die Säkularisation der Klöster begonnen. Die Bischofssitze in Köln und Münster waren vakant und wurden von Kapitelsvikaren verwaltet. Im Jahr 1811 ordnete Napoleon eine Neuorganisation der Kirchengemeinden an, orientiert an den neuen Verwaltungsgrenzen. Dies wie auch die Gründung eines Bistums in Düsseldorf kamen nicht mehr zustande. Die Geistlichen wurden vom Staat besoldet. Zu einer nennenswerten Reform des Schulwesens kam es nicht.

Emanzipation der Juden

Die jüdische Minderheit wurde nach Vorbild des Königreichs Westphalen teilemanzipiert: Sonderbesteuerung und „Schutzbriefe“ wurden am 22. Juli 1808 durch den Finanzminister abgeschafft, eine volle staatsbürgerliche Gleichstellung wurde nicht erreicht. Die drei zentralen napoleonischen Dekrete von 1808 (Familiennamen[18], Konsistorien[19], Handelstätigkeit[20]), die für Frankreich erlassen worden waren, traten im Großherzogtum nicht in Kraft. Die juristische Autonomie des ehemaligen Landesrabbiners Löb Aron Scheuer (1736-1821) wurde aufgehoben. Seit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches unterstanden Juden der staatlichen Gerichtsbarkeit.[21]

Wirtschafts- und Agrarreformen

Napoleons Einzug in Düsseldorf 1811

Vorläufige Höhepunkte der Verwaltungs- und Rechtsreformen waren die formale Aufhebung des Feudalsystems und der Leibeigenschaft (Dezember 1808) , die Beseitigung des Lehnswesens (Januar 1809), die Abschaffung der Zünfte, des Mühlenbanns, der Kellnereien und der Renteien sowie die allgemeine Gewerbefreiheit (März 1809). Dies begünstigte die Entstehung eines modernen Wirtschaftsbürgertums.[22][23] Hinzu kamen grundlegende Reformen des Justizwesens, der Post, der Verwaltung und der Bildungspolitik. Die Agrarreform erwies sich als schwierig. Es gelang nicht einmal, die unübersichtlichen Abgaben der Bauern in eine abslösbare Grundrente umzuwandeln. Zahlreiche Ablösedekrete wurden erlassen, die aber an der Praxis scheiterten. Schließlich übertrug man die französischen Hypothekenordnung auch auf das Großherzogtum. Im Prinzip waren damit die Zahlungen zu Grundrenten geworden, und der Bauer konnte über sein Land durch Kauf, Verkauf oder Tausch grundsätzlich frei verfügen. Im Jahr 1808 erließ Napoleon ein Dekret zur Aufhebung der Leibeigenschaft und zur Übertragung des vollständigen Landrechtes an die ehemaligen Leibeigenen und Pächter. Im September 1811 folgte ein weiteres Dekret, danach alle nicht privatrechtlichen feudalen Eigentumstitel erloschen waren. Das Gesetz kam aber zu spät, um noch Wirkung zu erzielen. Auch ignorierte der Adel die Bestimmungen vielfach. Auf Druck des Adels und vor dem Hintergrund des bevorstehenden Russlandfeldzuges stoppte die Regierung im Jahre 1812 sogar alle Prozesse von Bauern gegen die bisherigen Grundherren. An der Lage der Bauern änderte sich kaum etwas, da die Ablösesummen zu hoch lagen. Für den Adel dagegen bedeuteten die Reformen einen tiefen Einschnitt. Er verlor weitgehend seine feudalen Rechte, das faktische Monopol auf bestimmte Ämter und seine Steuerprivilegien. In Anlehnung an das französische Vorbild unterlagen Stammgüter und Fideikommisse der staatlichen Genehmigung.[24]

Auf den Widerstand des Adels gegen die staatlichen Ansätze zur Bauernbefreiung reagierten viele Bauern mit Protesten. Unterstützt wurde ihre Sache von Arnold Mallinckrodt und seiner Zeitung, dem „Westfälischen Anzeiger“. Eine Delegation brachte eine Bittschrift der Bauern nach Paris, wo Napoleon sie empfing und letztlich vergeblich versprach, Abhilfe zu schaffen.[25]

Wirtschaft

Johann Caspar Engels war auch in der Zeit des Großherzogtums wirtschaftlich erfolgreich und kommunalpolitisch aktiv

Zunächst erfuhr die Wirtschaft des Landes einen Aufschwung. Die gewerbliche Wirtschaft Bergs war für das napoleonische System besonders wichtig, weil in Frankreich selbst die negativen Folgen für die einheimische Wirtschaft durch die Revolution noch nicht überwunden waren. Daher räumte Frankreich dem Großherzogtum zunächst einen günstigen Zolltarif ein. Schwer schadete Berg dann jedoch die Einführung des napoleonischen Kontinentalssystems, das die Zollschranken erhöhte. Dadurch wurde das Land faktisch vom französischen und niederländischen Markt abgeschnitten. Die Exporte Bergs gingen von 55 Millionen Franc im Jahr 1807 auf nur noch 38 Millionen im Jahr 1812 zurück. Eine Reihe von Unternehmern reagierte darauf mit der Verlagerung ihrer Betriebe auf das linke (französische) Rheinufer. Die bergischen Unternehmer forderten daher den vollen Anschluss des Landes an Frankreich.[26] Dies wurde aber mit Sorge vor einer übermächtigen bergischen Konkurrenz für französische Produkte abgelehnt. Wenig profitierte das Großherzogtum vom Schmuggel gegen die Kontinentalsperre. Statt des Exports nach Frankreich musste sich die Wirtschaft des Großherzogtums nun auf den Handel im deutschen Bereich konzentrieren.[27] Die wirtschaftsgeografische Verlagerung des Handels von der Küste ins Binnenland, insbesondere an den Rhein, stärkte allerdings auch einzelne Wirtschaftssektoren des Großherzogtums.

Zentrum des Textilgewerbes war das Gebiet um Barmen und Elberfeld. Bereits vor der Gründung des Großherzogtums gewann die Baumwollherstellung und -verarbeitung an Bedeutung. Die Entwicklung stagnierte nach 1806 auf Grund der Zollpolitik. In diesem Bereich waren im Großherzogtum bereits 50.000 Menschen beschäftigt. Die Eisenerzeugung und -verarbeitung erfuhr in der Zeit des Großherzogtums einen erheblichen Aufschwung. Von Bedeutung war hier insbesondere die kleingewerbliche Herstellung von Metallfertigwaren, etwa von Messern in Solingen. Insgesamt war dieser Sektor mit 5000 Beschäftigten aber noch vergleichsweise klein.[28]

Bergische Post

Unter der Leitung des französischen Postinspektors Du Preuil wurden die Posteinrichtungen der von den Thurn und Taxis betriebenen Kaiserlichen Reichspost, die bisher die Postdienste im Herzogtum Berg bewerkstelligt hatte, im Mai 1806 auf Geheiß Herzog Joachims beschlagnahmt. Du Preuil, der unter der Aufsicht des bergischen Finanzministeriums agierte und alsbald zum bergischen Generalpostdirekor bestellt worden war, begann damit, das Postwesen der Bergischen Post nach französischen Anforderungen und Mustern zu organisieren, wobei eine besondere Verknüpfung mit der Post im norddeutschen Raum zu berücksichtigen war. 1809 übernahm die Bergische Post auch die Post im Herzogtum Arenberg-Meppen und im Fürstentum Salm. Auf Anweisung Napoleons wurden in den Bergischen Postämtern verdächtige Postsachen eingesehen und observiert, auch um Maßnahmen gegen die Kontinentalsperre aufzudecken.

Militär

Bergische Lanzenreiter, 1812
Jäger zu Pferde, Artillerist, Grenadier und Infanterie-Offizier, 1812

Nach den völkerrechtlichen Bestimmungen der Rheinbundakte hatte das Großherzogtum für den militärischen Konfliktfall Truppen zu stellen und für die Armee zu bezahlen. Für viele Einwohner war die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht etwas Neues. Sie trug erheblich zum wachsenden Unmut gegen das Regime bei.

Bereits im Jahr 1806 wurde das 1. Bergische Linien-Infanterieregiment mit Standort Düsseldorf aufgestellt. Im Jahr 1808 kamen zwei weitere gleichartige Regimenter dazu. Ein viertes folgte 1811. Hinzu kam die berittene Artillerie, Fußartillerie sowie technische Einheiten. Eine erste Kavallerieeinheit wurde 1807 aufgestellt. Ursprünglich handelte es sich um Chevauleger mit prachtvollen Uniformen nach polnischen Vorbild. Später wechselte der Charakter hin zu einer Einheit Jäger zu Pferde mit einer schlichten grünen Uniform. Im Jahr 1810 wurde sie mit Lanzen ausgestattet und als Lanciers definiert. Um 1812 folgte eine zweite Kavallerieeinheit.

Insbesondere die bergische Kavallerie erfuhr Anerkennung. Seit 1808 gehörte sie im Spanienfeldzug zur Kaisergarde und zeichnete sich in verschiedenen Schlachten und Gefechten aus. Die Fußtruppen wurden 1807 bei der Belagerung von Graudenz und 1809 im Krieg gegen Österreich eingesetzt. Ein Großteil der bergischen Truppen machte den Russlandfeldzug mit. Ein Teil der bergischen Mineure und Sappeure gehörte zur Gardeartillerie. Ein Großteil der bergischen Kavallerie geriet während der Schlacht an der Beresina in russische Kriegsgefangenschaft. Von 5000 Mann kamen im Januar 1813 nur 300 Mann wieder in Marienwerder an.[29]

Das Land stellte 1806 3000 Mann. 1813 waren die bergischen Truppen 9600 Mann stark. Kommandeur war der Franzose François-Étienne Damas. Die meisten Offiziere waren allerdings Deutsche. Den Truppenaushebungen versuchten sich viele Rekruten durch Flucht zu entziehen. Sie wichen nach Holland oder in das Großherzogtum Hessen aus. Die neuen Soldaten mussten durch Gendarmen an der Flucht gehindert werden. In Lüdenscheid und Unna kam es als Folge von Aushebungen zu Unruhen. Um Desertionen zu verhindern, wurden die bergischen Einheiten vorwiegend an weit entfernten Kriegsschauplätzen, etwa in Spanien oder im Russlandfeldzug, eingesetzt. Im Jahr 1813 gelang es den Behörden nur noch, eine Truppe von 1200 Mann auszuheben. Ein Teil der bergischen Soldaten ging nach der Völkerschlacht bei Leipzig ins preußische Lager über.[30]

Nach dem Sieg der Alliierten wurden die bergischen Einheiten in die preußische Armee eingegliedert. Aus der Infanterie wurde das 28. und 29. Preußische Infanterie-Regiment. Aus der Kavallerie ging nach Zwischenstufen das 11. Preußische Husaren-Regiment hervor.[31]

Unruhen 1813 und Ende

Insgesamt blieb die Wirksamkeit der nur fünf Jahre dauernden Reformpolitik begrenzt. Vor allem gab es in der Bevölkerung, anders als in den linksrheinischen Gebieten, wo die Franzosenzeit etwa zwanzig Jahre dauerte, keine wirklichen Träger der Politik in der Bevölkerung. Der Landadel blieb wegen der Agrarpolitik skeptisch, die Masse der Bevölkerung litt unter sozialer Not und unter der Wehrpflicht. Das Wirtschaftsbürgertum, das von der Reformpolitik eher profitierte, blieb als Folge der verfehlten Wirtschaftspolitik abseits.[32]

Dem kaiserlichen Kommissar Beugnot war klar, dass es schwierig war, aus zahlreichen früheren Territorien ein „Vaterland“ zu schaffen. Tatsächlich blieb das Großherzogtum ein Kunststaat. Nach der Niederlage Napoleons in Russland begann sich die Stimmung offen gegen die französische Herrschaft zu wenden. Den Behörden war bekannt, dass die Beamten in der Grafschaft Mark insgeheim immer noch dem preußischen König treu waren und es Beziehungen zum Freiherrn vom Stein gab. Gegen die neuerlichen Truppenaushebungen flammten Anfang des Jahres 1813 schwere Unruhen auf. Diese gingen von Ronsdorf aus und erfassten immer weitere Gebiete wie Solingen, Velbert, Wipperfürth, Elberfeld, Hagen, Gummersbach oder Herborn. Eine Rolle spielten auch die wirtschaftlichen Probleme. Diese Erhebung gilt als eine der ersten offenen Aufstände gegen die napoleonische Herrschaft im deutschen Raum. Die Revolten konnten nur durch militärische Mittel unterdrückt werden. Dabei waren auch Truppen aus dem benachbarten Königreich Westphalen unter dem Kommando des salmischen Erbprinzen Florentin behilflich.[33][34]

Bald nach der Völkerschlacht bei Leipzig löste sich das Großherzogtum faktisch auf. Die französischen Spitzenbeamten nahmen die bergische Staatskasse und verließen das Großherzogtum. Von 1813 bis 1815 wurde für das rechtlich allerdings noch bestehende Großherzogtum das Generalgouvernement Berg als interimistische Verwaltung eingerichtet. Die meisten Landesteile fielen zusammen mit dem Großherzogtum durch Artikel XXIV der Hauptakte des Wiener Kongresses schließlich Preußen zu. Es bildete daraus mit den anderen preußischen Besitzungen auf dem linken und rechten Rheinufer die Provinz Jülich-Kleve-Berg mit Verwaltungssitz Köln.

Der Titel eines Großherzogs von Kleve und Berg ging somit auf den preußischen König, Friedrich Wilhelm III., und das Haus Hohenzollern über.

Weitere Entwicklung

Am 1. Januar 1814 wurde das Großherzogtum Berg selbst mit dem Kanton Gummersbach und der Gemeinde Friesenhagen in vier Kreise aufgeteilt, die jeweils einem Direktor unterstanden. Diese hatten, anders als die bisherigen Präfekten und Unterpräfekten, nicht mehr die Polizeiverwaltung unter sich. Die neu eingeteilten Kreise waren Düsseldorf, Elberfeld, Mülheim und Wipperfürth.

Übergeordnet war der Kreis Düsseldorf, dessen Direktor auch Landesdirektor war. Er führte außerdem die Verwaltung der staatlichen Brandassekuranzkasse und das Präsidium des Medizinalrates, dem das Medizinalwesen sowie die Medizinal- und Sanitätspolizei in allen Kreisen unterstanden. Die Verwaltungspolizei kommandierte ein Polizeidirektor in Düsseldorf, dem in den Kantonen jeweils ein Polizeivogt unterstand.

1822 wurde die Provinz Jülich-Kleve-Berg mit der ebenfalls 1815 gebildeten Provinz Großherzogtum Niederrhein (Verwaltungssitz in Koblenz) zur Rheinprovinz vereinigt.

1946 wurde der nördliche Teil der Rheinprovinz mit der Provinz Westfalen zum neuen Land Nordrhein-Westfalen vereinigt und die ehemalige bergische Hauptstadt Düsseldorf zur Hauptstadt von Nordrhein-Westfalen bestimmt. Das neue Land – seit 1949 Land der Bundesrepublik Deutschland – stellt sich nach Geschichte, rechtlicher Sukzession, Größe, Lage und Hauptstadt als Nachfolger des Großherzogtums Berg dar.

Großherzöge

Einzelnachweise

  1. Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. Oldenbourg, München 2001, S. 53, 82.
  2. Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008, S. 34.
  3. a b Jörg Engelbrecht: Bürgerliche Reformen und imperiale Machtpolitik am Niederrhein und Westfalen. In: Veit Veltzke (Hrsg.): Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser. Köln, 2007, S. 98.
  4. Jörg Engelbrecht: Auf dem Weg von der ständischen zur staatsbürgerlichen Gesellschaft. Reformprozesse in Deutschland im Zeitalter Napoleons Onlinefassung
  5. Armin Owzar: Zwischen Gottesgnadentum und Verfassungspatriotismus. Politische Propaganda und kritische Öffentlichkeit im napoleonischen Deutschland. In: Veit Veltzke (Hrsg.): Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser. Köln, 2007, S. 138–139.
  6. Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. Oldenbourg, München 2001, S. 87.
  7. Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008, S. 36.
  8. Bettina Severin: Modellstaatspolitik im rheinbündischen Deutschland. Berg, Westfalen, Frankfurt im Vergleich. In: Francia 24/2 (1997), S. 193–194.
  9. Polizei im Großherzogtum Berg
  10. Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008, S. 34.
  11. Bettina Severin: Modellstaatspolitik im rheinbündischen Deutschland. Berg, Westfalen, Frankfurt im Vergleich. In: Francia 24/2 (1997), S. 190.
  12. Bettina Severin: Modellstaatspolitik im rheinbündischen Deutschland. Berg, Westfalen, Frankfurt im Vergleich. In: Francia 24/2 (1997), S. 195–196.
  13. Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008, S. 33–36.
  14. Bettina Severin: Modellstaatspolitik im rheinbündischen Deutschland. Berg, Westfalen, Frankfurt im Vergleich. In: Francia 24/2 (1997) S. 189.
  15. Kaiserliches Dekret, welches die Organisation des Staatsrates und des Collegiums betrifft
  16. Veit Veltzke: Napoleons Reise zum Rhein und sein Besuch in Wesel 1811. In: Ders. (Hrsg.): Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser. Köln, 2007, S. 46.
  17. Bettina Severin-Barboutie: Varianten napoleonischer Modellstaatspolitik. Die Reichsstände des Königreichs Westphalen und das Kollegium des Großherzogtum Berg. In: Veit Veltzke (Hrsg.): Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser. Köln, 2007.
  18. Dekret zur Annahme von amtlichen und vererbbaren Familiennamen (20. Juli 1808)
  19. Réglement organique du culte mosaïque (Schaffung der Konsistorien) (17. März 1808)
  20. „Schändliches Dekret“ („decret infame“, 17. März 1808)
  21. Grundlegend: Bastian Fleermann: Marginalisierung und Emanzipation. Jüdische Alltagskultur im Herzogtum Berg 1779-1847, Neustadt/Aisch 2007
  22. Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008, S. 36–37.
  23. ROB, Regierungsakten (1992), S. 35-147; FRANCKSEN, Staatsrat und Gesetzgebung im Großherzogtum Berg (1982), S. 61-73.
  24. Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. Oldenbourg, München 2001, S. 91–93.
  25. Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008, S. 37.
  26. Eingabe der Gewerbetreibenden im Großherzogtum Berg 1811 Onlinefassung mit Erläuterungen
  27. Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. Oldenbourg, München 2001, S. 99, 102.
  28. Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. Oldenbourg, München 2001, S. 103–104.
  29. Eckhard M. Theewen: Die Armee des Großherzogtums Berg. Veit Veltzke (Hrsg.): Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser. Köln, 2007, S. 265.
  30. Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008, S. 39.
  31. Veit Veltzke (Hrsg.): Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser. Köln, 2007, S. 266.
  32. Jörg Engelbrecht: Bürgerliche Reformen und imperiale Machtpolitik am Niederrhein und Westfalen. In: Veit Veltzke (Hrsg.): Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser. Köln, 2007, S. 101.
  33. Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster, 2008, S. 39.
  34. vergl. ausführlich: Mahmoud Kandil: Sozialer Protest gegen das napoleonische Herrschaftssystem im Großherzogtum Berg 1808–1813 (Onlinefassung).

Quellen

  • Johann Josef Scotti (Bearb.): Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in den ehemaligen Herzogthümern Jülich, Cleve und Berg und in dem vormaligen Großherzogthum Berg über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind. Vom Jahr 1475 bis zu der am 15. April 1815 eingetretenen König[lich] Preuß[ischen] Landes-Regierung. 4.Bde. Düsseldorf, 1821–1822
  • (Onlinefassung)
  • Eintrag auf archive.nrw.de
  • Justizorganisation des Großherzogthums Berg : Eintheilung des Landes, Nahmen der Justiz-Beamten, Advocaten und Notarien ; de Dato au Palais de Tuileries le 17. Dec. 1811. Kerschilgen, Düsseldorf 1812 (Digitalisierte Ausgabe der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf)
  • KLAUS ROB (Bearb.): Regierungsakten des Großherzogtums Berg 1806-1813 (= Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten, hg. von der Historische Kommission bei der Bayrischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 1), München 1992

Literatur

  • Gerd Dethlefs, Armin Owzar, Gisela Weiß (Hrsg.): Modell und Wirklichkeit. Politik, Kultur und Gesellschaft im Großherzogtum Berg und im Königreich Westphalen, Paderborn 2008, ISBN 978-3-506-75747-0.
  • Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. Oldenbourg, München 2001.
  • Meent W. Francksen: Staatsrat und Gesetzgebung im Großherzogtum Berg (1806–1813). Verlag Peter Lang, Frankfurt am Main/Bern 1982, 334 S. (Rechtshistorische Reihe, Bd. 23), ISBN 3-8204-7124-3.
  • Mahmoud Kandil: Sozialer Protest gegen das napoleonische Herrschaftssystem. Äußerungen der Bevölkerung des Großherzogtums Berg 1808–1813 aus dem Blickwinkel der Obrigkeit. Mainz Verlag, Aachen 1995, 177 S.; zugleich Diss. phil. Fernuniversität Hagen 1995, ISBN 3-930911-58-2.
  • Charles Schmidt: Das Großherzogtum Berg 1806–1813, Eine Studie zur französischen Vorherrschaft in Deutschland unter Napoleon I., [zuerst erschienen: Le grand-duché de Berg (1806-1813); étude sur la domination française en Allemagne sous Napoléon ler, Paris 1905], Deutsche Ausgabe mit Beiträgen von Burkhard Dietz, Jörg Engelbrecht und Heinz-K. Junk, hrsg. von Burkhard Dietz und Jörg Engelbrecht, Neustadt/Aisch 1999.
  • Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen, Münster 2008.
  • Bettina Severin: Modellstaatspolitik im rheinbündischen Deutschland. Berg, Westfalen, Frankfurt im Vergleich. In: Francia 24/2 (1997) S. 181–203 (Digitalisat)
  • Bettina Severin-Barboutie: Französische Herrschaftspolitik und Modernisierung Verwaltungs- und Verfassungsreformen im Großherzogtum Berg (1806–1813), Göttingen 2008, ISBN 978-3-486-58294-9.
  • Veit Veltzke (Hrsg.): Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser, Köln 2007, ISBN 978-3-412-17606-8.

Weblinks


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