Großherzogtum

Großherzogtum

Ein Großherzogtum ist ein Territorium, das von einem Großherzog regiert wird und von seiner Staatsform her eine Monarchie ist. Der Rang eines Großherzogs erinnert an das Heilige Römische Reich, hat in dessen Nomenklatura jedoch nicht existiert. Der Titel entstand vielmehr zuerst in Italien. Unter Cosimo I. wurde das Herzogtum Toskana durch päpstliches Privileg 1569 (damals weltweit einzigartig) zum Großherzogtum Toskana.

Napoleon Bonaparte gründete mehrere Großherzogtümer, so zum Beispiel das Großherzogtum Berg (1806, Großherzog Joachim Murat, Hauptstadt Düsseldorf).

Ebenfalls wählte Napoleon den Titel zur formellen Standeserhöhung derjenigen Fürsten, deren Gefolgschaft er sich im Rahmen des Rheinbundes zu versichern gedachte. Nach dem Ende des napoleonischen Rheinbunds 1815 durften die deutschen Fürsten ihre neuen Titel aus Statusgründen behalten.

Das Großherzogtum Berg wurde 1813 von Truppen des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. besetzt, der aus rheinischen Teilen das Titular-Großherzogtum Niederrhein machte und es Preußen einverlieh. Im Landeswappen von Nordrhein-Westfalen ist das heraldisch rechte grüne Feld mit silbernen Wellenband das historische Wappen des Großherzogtums Niederrhein von 1817.

Nach den napoleonischen Kriegen bis zum Ende des Ersten Weltkriegs existierten in Europa neun Großherzogtümer:

Bis heute ist davon allein das Großherzogtum Luxemburg übrig geblieben.

Weblinks

 Commons: Grand Duchies – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Großherzogtum – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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