Greshamsches Gesetz

Greshamsches Gesetz

Das Greshamsche Gesetz, auch Gresham-Kopernikanisches Gesetz genannt, im 16. Jahrhundert formuliert, verallgemeinert die zur Zeit der Edelmetallstandards beobachtete Tatsache, dass „schlechtes Geld das gute Geld aus dem Umlauf verdrängt“.

Inhaltsverzeichnis

Funktionsweise

Dies zeigt sich z. B., wenn zwischen zwei Geldarten gesetzlich eine Parität fixiert wird (Doppelwährung) oder noch ausgeprägter, wenn neben vollwertigem Metallgeld auch Papiergeld mit oder ohne Zwangskurs umläuft.

Während das “schlechtere“, vom Materialwert her billigere Geld als Zahlungsmittel zu Zahlungszwecken verwendet wird, fließt das höhergeschätzte Geld häufig ins Ausland ab oder wird im Inland nach der Einnahme aus der Zirkulation nicht wieder zu Zahlungszwecken von Spekulanten ausgegeben und somit als Wertaufbewahrungsmittel gehortet. Vielfach wird das „gute Geld“ deshalb so lange wie möglich gehalten, weil eine zukünftige Aufwertung des höhergeschätzten Geldes erwartet wird und dann entsprechende Gewinne zu realisieren sind. Es verschwindet damit aus dem Geldumlauf. In Krisenzeiten können diese gehorteten Geldzeichen jedoch zumindest teilweise wieder zu Zahlungszwecken oder als „Tauschobjekte“ auftauchen, um dann meist erneut von anderen Spekulanten gehortet zu werden.

Dieser Mechanismus des Greshamschen Gesetzes kann allerdings nur dann in Kraft treten, wenn der Schuldner oder Käufer überhaupt eine Wahlentscheidung fällen kann, mit welcher Geldart (z. B. Gold- oder Papiergeld, Kurantmünzen oder Scheidemünzen) er eine offene Rechnung begleichen oder eine gekaufte Ware bezahlen kann.

Weiterhin ist zu beobachten, wenn Waren im Ausland billiger als im Inland sind und dort ausländisches Geld akzeptiert wird, dass dann das inländische, eigene, möglichst „billigere“ Geld solange dorthin abfließt, bis sich ein Gleichgewicht durch ausländische Preiserhöhungen bzw. Zollerhebungen etc. oder inländische Preissenkungen eingestellt hat.

Auch heute, im Zeitalter der reinen Fiat-Money-Währungen, wirkt das Greshamsche Gesetz noch, wenn zum Beispiel durch Inflation der Nennwert der kleinsten, unedlen Umlaufmünzen unter deren eigentlichen Materialwert fällt, wobei die ursprünglichen Gesamtherstellungskosten der Münze hierbei bedeutungslos sind. Diese unedlen Umlaufmünzen werden dann durch Private aus der Zirkulation entnommen und ggf. sogar als Rohstoffe für Produkte verwendet – sofern der Staat sie nicht schon vorher rechtzeitig einzieht und verruft oder Münzen mit geringeren Abmessungen und billigeren Materialien emittiert. Einige Länder, z. B. die USA, haben deshalb die Verwendung von Münzen zu anderen als Zahlungszwecken bei Strafe gesetzlich verboten.

Geschichte

Die Bezeichnung Greshamsches Gesetz geht auf Sir Thomas Gresham (1519–1579) zurück, der im elisabethanischen Zeitalter Ratgeber der englischen Monarchin und Begründer der Londoner Börse war. Schon zur Zeit von Greshams Geburt formulierte Nicolaus Copernicus, in seiner Eigenschaft als preußischer Domherr, in seinen Denkschriften über das Münzwesen die Problematik. Unabhängig davon wurde die Gesetzmäßigkeit rund 150 Jahre später auch vom japanischen konfuzianischen Gelehrten Arai Hakuseki formuliert.

Schon Aristophanes indes lässt in seiner Komödie Die Frösche den Chorführer den vorzugsweise vorgenommenen Gebrauch der schlechten fremden Münze gegenüber der einheimischen Münze trotz deren anerkannt besserer Geltung kritisieren und vergleichen mit der Bevorzugung der Schurken aus der Fremde vor wohlerzogenen einheimischen Bürgern. Gleichwohl verbleibt dies eine Beobachtung einer auffälligen Verhaltensweise, welche als töricht angeprangert wird.[1]

Anwendungsbereich des Gesetzes

Gresham führte seine Untersuchungen zu einer Zeit durch, in der Gläubiger (Verkäufer) von Gesetzes wegen gezwungen waren, schlechtes Geld zum gesetzlich festgelegten Kurs bzw. Preis anzunehmen. Wenn jedoch alle Wirtschaftsteilnehmer entscheiden dürfen, womit sie bezahlt werden möchten, wird das gute Geld schnell das schlechte verdrängen, da keiner freiwillig das schlechte Geld zum Kurs des guten Geldes annimmt.

In einem gesättigten Markt entscheidet nicht der Verkäufer, was er annimmt, sondern der Kunde, was er kauft. Der Verkäufer kann entweder das schlechte Geld des Kunden annehmen und somit Umsatz tätigen, oder aber er verzichtet und der Kunde sucht sich einen anderen Lieferanten, der lieber das schlechte Geld annimmt als gar keinen Umsatz zu machen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Aristophanes: Sämtliche Komödien. II. Band. Artemis Verlag, Zürich/Stuttgart 1968, S. 547f (Die Frösche. Dritte Szene); vgl. Rudolf Hilferding: Das Finanzkapital. 2. Aufl. Verlag der Wiener Volksbuchhandlung, Wien 1920, S. 42f.

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