Grenzüberschreitende Kriminalität

Grenzüberschreitende Kriminalität

Die Ausländerkriminalität ist ein kriminologischer Begriff, der sich auf Straftaten bezieht, die von Ausländern begangen werden. Der Begriff tritt auch als politisches Schlagwort auf. Von grenzüberschreitender Kriminalität spricht man, wenn Ausländer in Deutschland Straftaten begehen, ohne hier einen Wohnsitz zu haben.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Ausländerkriminalität ist eine Deliktgruppe, die insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsrecht und der Asylpolitik zu einem Schlagwort geworden ist. Im geeinten Europa der EU bezieht sich der Ausdruck primär nicht auf EU-Ausländer, sondern Drittausländer – und, wie auch Kriminalität im allgemeinen, auf Straftaten, nicht aber auf Ordnungswidrigkeiten (also etwa eine Geschwindigkeitsübertretung eines Italieners in Österreich). Daneben umfasst er das Phänomen Kriminalitätsimport im Zusammenhang mit den veränderten Reisefreiheiten und -beschränkungen in Zusammenhang mit dem Schengener Abkommen. Basis ist das Haager Programm der EU von 2005.

Für die aktuellen strafrechtlichen Entwicklungen durch grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ist die Frage der Täter- und Mittäterschaft von Ausländern wenig relevant. Basis dieser Deliktklasse ist die UN-Resolution Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität A/RES/55/25 vom 15. November 2000[1], von der EU mit Beschluss 2004/579/EG des Rates vom 29. April 2004 (Amtsblatt L 261 vom 6. August 2004) abgeschlossen[2], von der Schweiz ratifiziert 27. Oktober 2006[1].

Der Begriff Ausländerkriminalität darf nicht dahingehend interpretiert werden, dass Menschen deshalb kriminell würden, weil sie Ausländer seien: Es gibt heute keinen ernstzunehmenden Zweifel mehr, dass die Merkmale „Staatsangehörigkeit“ oder „Ethnie“ für die Erklärung von Kriminalität bedeutungslos sind. Dies gilt auch für den Begriff des „Ausländers“, der sich aus der Differenz zwischen der Staatsangehörigkeit eines Individuums und seinem momentanen geographischen Standort ergibt. Für die Annahme, dass dies eine Ursache für Kriminalität sein sollte, existiert kein einziger triftiger Grund.[3]

Der Deutsche Presserat bestimmt in Ziffer 12.1 („Berichterstattung über Straftaten“) seines „Pressecodex“[4]:

„In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.
Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“

Deutschland

In Deutschland ist die Ausländerkriminalität ein kriminologischer Begriff, der sich auf Straftaten bezieht, die von Nichtdeutschen im Sinne von Art. 116 GG begangen werden.

Methodische Probleme

Aus dem relativ hohen Anteil von Ausländern unter den Tatverdächtigen, den Verurteilten und den Strafgefangenen (s.u.) ziehen viele die Schlussfolgerung, dass Ausländer generell eine stärkere Neigung als Deutsche dazu hätten, Straftaten zu begehen. Bei der Auswertung der Statistiken sind allerdings einige methodische Probleme zu beachten:

Fragestellung: Vergleich der in Deutschland Wohnenden

Wenn man die deutsche mit der ausländischen Wohnbevölkerung in Deutschland vergleichen will, dann müssen Straftaten aus der Statistik herausgefiltert werden, die von ausländischen Touristen, Durchreisenden oder sich aus anderen Gründen nur vorübergehend in Deutschland aufhaltenden Menschen verübt werden. Insbesondere die Verbrechen von Angehörigen der organisierten Kriminalität fallen in diese Kategorie, die zwischen einem Viertel und einem Drittel der von Ausländern begangenen Straftaten ausmacht. 12,6 Prozent der ausländischen Tatverdächtigen gehörten 2006 zu der von keiner Statistik erfassten Gruppe der Ausländer, die sich illegal in Deutschland aufhielten[5]. Aus der Statistik herauszufiltern sind auch Fälle, in denen Menschen in Deutschland Opfer von Straftaten werden, die vom Ausland aus begangen werden (z.B. in Form von Computerkriminalität, die durch ausländische Server ermöglicht wird).

Auffällig ist, dass 2007 nur 17,3 Prozent der nicht-deutschen Tatverdächtigen der Kategorie „Arbeitnehmer“ angehörten.[6]

Ausländerspezifische Straftaten

Herauszufiltern sind ferner Straftaten, die von Deutschen (mangels Vorteilen eines Verstoßes gegen Gesetze) nur selten begangen werden. So ist bei Statistiken zu prüfen, ob sie Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz, das Asylverfahrensgesetz und das Freizügigkeitsgesetz der EU berücksichtigen. Solche Straftaten werden fast ausschließlich durch Ausländer begangen. Bei 17,5 % (2005: 16,6 %) aller nichtdeutschen Tatverdächtigen wurde 2006 wegen Verstoßes gegen das Aufenthalts-, das Asylverfahrens- und das Freizügigkeitsgesetz/EU ermittelt[7]. Der hohe Anteil von Ausländern am Delikt Urkundenfälschung (40 Prozent[8]) steht oft im Zusammenhang mit dem Wunsch, sich eine Grundlage für einen Aufenthalt in Deutschland zu verschaffen (diese Grundlage besitzen Deutsche durch ihren Inländerstatus von vornherein).

Straffälligkeit, Auffälligwerden und Anzeigebereitschaft

Zu berücksichtigen ist ferner, dass nicht jede Straftat angezeigt wird und sich nicht jeder Verdacht bestätigt. Ausländer geraten auf Grund von Vorurteilen bei Verbrechen oft schnell unter Tatverdacht (Tatverdachteffekt) und werden bei Straftaten auch eher angezeigt als Deutsche (Anzeigeefekt)[9].

Wenn sich das Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder die Verfolgungsintensität der Polizei verändert, so kann sich die Grenze zwischen Hell- und Dunkelfeld verschieben, ohne dass eine Änderung des Umfangs der tatsächlichen Kriminalität damit verbunden sein muss.[10][11]

Unergiebigkeit des Begriffspaars „Deutscher“ / „Nicht-Deutscher“

Um die These verifizieren zu können, dass Ausländer eher als Deutsche zu kriminellem Verhalten neigen, muss zusätzlich der Effekt des sozialen Status berücksichtigt werden. Ausländer gehören im Vergleich zu Deutschen sehr viel häufiger einkommensschwachen und in prekären Verhältnissen lebenden Bevölkerungsschichten an, die auch bei Deutschen zu einer verstärkten Neigung zur Kriminalität führen. Der Versuch, eine gescheiterte Integration im Anschluss an eine Zuwanderung nach Deutschland durch Zahlen der Kriminalstatistik zu veranschaulichen, wird auch dadurch erschwert, dass die Gruppe nicht integrierter jugendlicher Spätaussiedler in der Statistik unter der Rubrik „deutsche Straftäter“ berücksichtigt wird und dass jeder Ausländer, der eingebürgert wird, von der Rubrik „Nicht-Deutsche“ in die Rubrik „Deutsche“ umgebucht wird.

Über die Frage, ob man künftig in amtlichen Statistiken einen möglichen Migrationshintergrund deutscher Staatsangehöriger erfassen solle, entbrannte im Januar 2009 ein politischer Streit[12]. In einem Pilot-Projekt geht 2009 der Sozialwissenschaftliche Dienst (SWD) der Zentralen Polizeidirektion (ZPD) Niedersachsen der Frage nach, ob in Celle, Oldenburg und in anderen niedersächsischen Orten lebende Kurdischstämmige eher zu Straftaten neigen als nicht-kurdischstämmige Einwohner der untersuchten Städte[13].

Statistiken

Im statistischen Vergleich zeigt sich, dass der Anteil der Ausländer, die einer Straftat verdächtigt werden (Tatverdächtige), deutlich höher ist, als es entsprechend ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung zu erwarten wäre.

Deliktgruppe Aufklärungsrate Anzahl Straftaten davon Ausländer in % Bevölkerungsanteil
Mord und Totschlag 95,5 % 5.889 1.457 24,7 % 8,8%
Körperverletzung 83,2 % 159.512 38.128 23,9 %
Vergewaltigung 82,9 % 6.868 2037 29,7 %
Diebstahl 29,7 % 536.198 111.807 20,9 %
Raub, räub. Erpressung 51,5 % 33.988 9786 28,8 %
Verbrechen gegen die Umwelt 57,9 % 11.859 1.507 12,7 %


Anteil ausländischer Tatverdächtiger bei verschiedenen Verbrechenskategorien Quelle: Statistisches Bundesamt [14]

Der Anteil der Ausländer an den rechtskräftig Verurteilten betrug 2006 bundesweit 23 Prozent[15]. Auch unter den Strafgefangenen sind Ausländer deutlich überrepräsentiert: Der Anteil der Gefangenen ausländischer Staatsangehörigkeit an der Gesamtbelegung der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt rund 28 Prozent[16].

Unter Berücksichtigung der methodischen Einschränkungen ist festzustellen, dass der einzige Teil der ausländischen Wohnbevölkerung, der tatsächlich unbestrittenermaßen eine höhere Neigung zu kriminellen Handlungen als die deutsche Vergleichsgruppe hat, die Gruppe der jugendlichen Ausländer ist; insbesondere sind hier 14- bis 17-jährige betroffen. Als besonders Besorgnis erregend erscheint es, dass in einigen deutschen Städten die Gruppe der besonders aggressiven Intensivtäter fast ausschließlich aus Ausländern (vor allem aus dem Orient) besteht.[17]

Begründet wird die Anfälligkeit junger männlicher Ausländer für kriminelle Verhaltensweisen im Allgemeinen mit Sprachproblemen, Problemen bei der Identitätsbildung und fehlenden Chancen auf dem Arbeitsmarkt.[18]

Roman Reusch, Oberstaatsanwalt in Berlin und zuständig für die Strafverfolgung von Intensivitätern, hat folgende Erklärung:

„Die Täter stammen […] von wenigen Ausnahmen abgesehen aus sozial randständigen Familien, insbesondere solchen mit bildungsfernem Hintergrund. […] Die ethnischen Deutschen [stammen] regelmäßig aus Familienverhältnissen, welche üblicherweise als kriminalitätsfördernd beschrieben werden. Alkoholmißbrauch, fehlende Zuwendung für die Kinder, Gewalt innerhalb der Familie etc. bestimmen das Bild und damit die Kindheit und Jugend der dort aufgewachsenen Täter. Hiervon unterscheiden sich die Familienverhältnisse der orientalischstämmigen Täter meist deutlich. Hier findet man vorwiegend Familien vor, die sich selbst keineswegs als irgendwie auffällig empfinden oder gar beschreiben würden, sondern die sich mehr oder minder nahtlos in die übrigen Migrantenfamilien ihres Wohngebietes einordnen und die – gemessen an den eigenen Maßstäben – meist auch über halbwegs intakte familiäre Strukturen verfügen. Übereinstimmendes Merkmal zwischen den verschiedenen orientalischen Ethnien dürfte die Gewaltanwendung des männlichen Familienoberhauptes gegenüber seiner Familie sein. Körperliche Züchtigungen, auch heftige Schläge, sind, wie die jungen Migranten immer wieder berichten, gängige Erziehungspraxis. Dem devianten Verhalten ihrer Söhne stehen diese Familien teils unwissend, teils verharmlosend, aber auch hilflos gegenüber. Die heimatliche Tradition verbietet es geradezu, Hilfen von außerhalb, noch dazu eine solche des fremden Staates, zuzulassen oder gar zu erbitten. Bei [einigen] türkischkurdisch-libanesischen Großfamilien muss zudem davon ausgegangen werden, dass dort keineswegs selten eine konsequente Erziehung zur professionellen Kriminalitätsausübung stattfindet.“[19]

Schweiz

Von der Wohnbevölkerung in der Schweiz sind 21,9%, d.h. 1.655.300 ausländisch. Davon wiederum sind ca. 23% jünger als 20 Jahre alt. Wenn man die beiden kleinen Staaten Liechtenstein und Luxemburg vernachlässigt, hat die Schweiz den größten Ausländeranteil in Europa. Der Anteil liegt innerhalb der EU hingegen durchschnittlich unter 10%. [20]

„Ausländerkriminalität“ kam bereits 1997 auf das politische Tapet, als erstmals der Anteil der Schweizer an den strafrechtlichen Verurteilungen unter 50% lag (bei 80% Anteil an der Wohnbevölkerung; der Anteil stieg 2001 nochmals auf 50.8% an, und fluktuierte seither zwischen 46.9% und 48.8%). 1999 beauftragte das Justiz- und Polizeidepartement eine Arbeitsgruppe "Ausländerkriminalität", die 2001 in ihrem Bericht darlegte, dass die Verurteilungsrate unter Asylbewerbern etwa 12 Mal höher, diejenige von Ausländern mit Aufenthaltsbewilligung dagegen etwa doppelt so hoch sei wie die von Schweizer Bürgern. Gleichzeitig monierte die Arbeitsgruppe, dass keine nach Aufenthaltsstatus differenzierte und umfassende statistische Analyse der strafrechtlichen Registrierung ausländischer Personen erfasst wird.[21]

Im Jahre 2005 hatte die Schweiz gemäss Bundesamt für Statistik 14'106 Jugendstrafurteile; davon waren 2'268 so genannte Jugendstrafurteile mit Gewaltdelikten. Schlüsselt man diese in Nationalitäten auf, dann ist der Ausländeranteil 53,9%; dies ergibt 1'223 von ausländischen Jugendlichen verübte Gewaltstraftaten (wobei mehrere Taten auf das Konto desselben Täters gehen können; laut dem Direktor von Fedpol, Jean-Luc Vez, werden 40 bis 60 % der Gewaltdelikte von 4 bis 6 % der Jugendlichen verübt).[22] Von den 14.106 Jugendstrafurteilen im Jahr 2005 sind 62,7% durch Schweizer, 29,9% durch in der Schweiz wohnhaften Ausländer, 4,3% durch Asylsuchende und 2,8% durch im Ausland sesshafte Ausländer begangen worden. [23]

Der Anteil der zum Stichtag im Jahr 2006 inhaftierten Ausländer in der Schweiz betrug 69,0% von insgesamt 6.741 Inhaftierten. [24]

In der Schweiz ist Ausländerkriminalität ein bedeutendes Schlagwort von rechten und konservativen Parteien, um politische Erfolge zu erzielen.[25] Am 10. Juli 2007 lancierte die Schweizerische Volkspartei die eidgenössische Volksinitiative 'für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)', die beabsichtigt, die Ausschaffung von Ausländern zu vereinfachen. Die Frist für die Unterschriftensammlung wird am 10.Januar 2009 ablaufen.[26] In einer Verknüpfung von Wahlwerbung und Unterschriftensammlung hat die SVP an jeden schweizer Haushalt einen Unterschriftenbogen versandt, was einigen Wirbel ausgelöst hat.[27]

Literatur

Weblinks

Deutschland:

Schweiz:

Quellen

  1. a b Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Schweizer Fassung SR 0.311.54)Vorlage:§§/Wartung/alt-URL, admin.ch
  2. Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die organisierte Kriminalität, SCADplus
  3. Frank Gesemann: Migration, ethnische Minderheiten und Gewalt: Ein Forschungsüberblick
  4. http://www.presserat.info/uploads/media/Pressekodex_01.pdf
  5. Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags: Ausländer- und Jugendkriminalität S.8
  6. Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2007. S.116
  7. vgl. die Gegenüberstellung in Bundeskriminalamt: PKS Berichtsjahr 2006 Nichtdeutsche Tatverdächtige. S.1
  8. Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags: Ausländer- und Jugendkriminalität S.8
  9. Bundeszentrale für politische Bildung: Ausländerkriminalität
  10. Florian Gathmann: So kriminell ist Deutschland. In: Der Spiegel vom 22. Mai 2008
  11. Henning Ernst Müller: Die ewig falsch verstandene „Polizeiliche Kriminalstatistik“. Kommentar vom 22. Mai 2008
  12. Kriminalstatistik: Heftige Kritik an Ramsauers Straftäter-Vorschlag. In: Der Spiegel vom 3. Januar 2009
  13. http://www.cellesche-zeitung.de/lokales/celle/349110.html Michael Ende: Kriminalität von Celler Kurden wird erforscht. In: „Cellische Zeitung“ vom 23. Januar 2009
  14. Statistisches Jahrbuch 2006
  15. Statistisches Bundesamt: Justiz auf einen Blick 2008. S.16
  16. Justizministerium Nordrhein-Westfalen: Ausländer im Strafvollzug
  17. http://www.hss.de/downloads/071207_VortragReusch.pdf S.6
  18. Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung
  19. http://www.hss.de/downloads/071207_VortragReusch.pdf S.7f.
  20. http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/infothek/lexikon/bienvenue___login/blank/zugang_lexikon.Document.88215.pdf
  21. Ausländerkriminalität in der Schweiz, Bernhard Bircher.
  22. Minderjährige als Opfer und Täter von Gewaltdelikten, Statistik Schweiz.
  23. http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/04/key/delinquenten/gesetze.html
  24. http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/05/key/ueberblick/wichtigsten_zahlen.html
  25. Ausländerkriminalität, "Vernunft Schweiz".
  26. Eidgenössische Volksinitiative 'für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)'.
  27. SVP verknüpft 1. August mit Ausschaffungsinitiative
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