Google Analytics

Google Analytics
Logo von Google Analytics

Google Analytics ist ein kostenloser Dienst, der der Analyse von Zugriffen auf Webseiten dient (siehe auch Web Analytics).

Neben den von anderer Analysesoftware bekannten Funktionen wie Herkunft der Besucher, Verweildauer und Suchbegriffe in Suchmaschinen bietet Google Analytics eine Integration in die Benutzeroberfläche von Google AdWords und erlaubt so eine bessere Erfolgskontrolle von AdWords-Kampagnen. Google Analytics ist eine Weiterentwicklung einer ursprünglich von der Urchin Software Corporation stammenden Technik. Das Unternehmen Urchin wurde von Google Inc. im März 2005 übernommen.[1] Aus diesem Grund nennt sich das zur Analyse herangezogene Verfahren auch Urchin Tracking Monitor (UTM).

Wegen der großen Nachfrage war eine Neuanmeldung bis zum 16. August 2006 erst dann möglich, wenn man von Google Analytics eine Einladung erhielt. Der Zugang ist zurzeit auf die Analyse von 50 Webseiten pro Nutzer beschränkt. Google Analytics ist das mit Abstand meistverwendete Web-Analysewerkzeug.[2]

Inhaltsverzeichnis

Kritik

Datenschutz von Benutzerprofilen

Datenschutzrechtlich betrachtet ist Google Analytics problematisch und umstritten. Google kann mit diesem Analysewerkzeug ein umfassendes Benutzerprofil von Besuchern einer Webseite anlegen. Wird ein anmeldepflichtiger Google-Dienst von den Besuchern verwendet, so kann dieses Benutzerprofil auch bestimmten Personen zugeordnet werden.

Das Telemediengesetz in Deutschland lässt nach § 12 Abs. 1 TMG eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur zu, wenn der Benutzer vorher zugestimmt hat oder eine gesetzliche Ermächtigung vorliegt. Durch den Einsatz eines Werkzeugs wie Google Analytics wird aber mitunter die vollständige IP-Adresse (eine benutzerbezogene Angabe) des Seitenbesuchers an einen Dritten (Google) übermittelt, was dem Datenschutz des Benutzers entgegenwirken kann. Sofern der Benutzer nicht vorher eingewilligt hat, ergeben sich dadurch datenschutzrechtliche Probleme. Es ist bisher juristisch nicht geklärt, welche Rechtsgrundlage dies erlauben soll (siehe § 12 Abs. 1 TMG). Google Analytics ist ein Dienst, der sich beim Aufruf einer Website anonym verhält. Das heißt, dass der Aufrufende diese Interaktion mit Google Analytics gar nicht erst erfährt. Es ist daher umstritten, ob eine solche Übermittlung verboten ist. Hinzu kommen rechtliche Schwierigkeiten. Etwa dass eine Einwilligung „bewusst“ erfolgen muss (§ 13 Abs. 2 TMG) und die Webseite nicht nur bei einer Zustimmung zugänglich gemacht werden darf (§ 12 Abs. 3 TMG).

Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein kam 2009 zu dem Schluss, dass die Nutzung von Google Analytics durch Webseitenanbieter unzulässig sei.[3]. Google änderte in der Folgezeit die Funktionalität, so dass der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im September 2011 verkündete, dass Google Analytics jetzt unter Auflagen verwendet werden darf.[4] Zu den Auflagen gehört u.a., dass nicht die gesamte IP-Adresse gespeichert werden darf und Google vom Betreiber der Website vertraglich zur Speicherung der Daten beauftragt werden muss.

Mit diesem Code-Zusatz wurde eine zentrale Forderung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden erfüllt, wenngleich die Frage nach der datenschutzrechtlich zulässigen Widerspruchsmöglichkeit erhalten bleibt.[5]

Schutz der eigenen Privatsphäre

Die Erfassung von Datenspuren durch Google Analytics lässt sich verhindern, indem das Laden und Ausführen (was u. U. auch den Seitenaufbau verlangsamt) des Google-Analytics-Scripts verhindert wird.

Dies geschieht beispielsweise durch das Blockieren von JavaScript (zum Beispiel durch die Firefox-Erweiterung NoScript, Ghostery oder durch Werbeblocker). Auch möglich ist, den Zugriff auf die Google-Analytics-Domain google-analytics.com insgesamt zu sperren (zum Beispiel durch Werbeblocker, durch Aufnahme in eine Sperrliste, die viele Router anbieten, oder durch die Verwendung der Hosts-Dateien).

Am 25. Mai 2010 veröffentlichte Google eine Betaversion des Google Analytics Opt-out Browser Add-ons für Internet Explorer (7 und 8), Google Chrome (4.x und höher) und Mozilla Firefox (3.5 und höher). Das Add-on deaktiviert nach Angaben von Google jede Datenübertragung über das Google Analytics Javascript.[6]

Weiterverarbeitung der Daten

Durch den Einsatz von Google Analytics wird eine Webseite für Google transparenter, da Google Einblick in die spezifischen Zugriffe der Webseite bekommt. Es ist umstritten, ob diese Daten von Google (intern) weiterverarbeitet werden oder nicht.

Google könnte mit den durch Analytics erhaltenen Daten beispielsweise den Suchalgorithmus anpassen. Bei Websurfern, die ein Konto bei Google besitzen (und somit das „Google-Cookie“ in ihrem Browser gespeichert haben), wäre Google technisch in der Lage, die gesammelten Datenspuren mit einem Nutzerkonto zu verknüpfen, und genau nachzuvollziehen, wer sich wann auf welcher Webseite aufgehalten hat. Dies betrifft alle Webseiten, die Google Analytics einsetzen.

Darüber hinaus wäre es auch denkbar, dass exakte Informationen darüber gespeichert werden, welche Produkte wie oft, wann und zu welchem Preis in einem Onlineshop verkauft werden. Selbst die Erfassung des monatlichen Gesamtumsatzes wäre möglich.[7]

Verknüpfung von Google Analytics mit anderen Google-Diensten

Neben der kostenlosen Nutzung von Google Analytics ist die einfache Verknüpfbarkeit zu anderen Google-Diensten wie z.B. Google AdWords oder Google AdSense gegeben. So lassen sich die standardmäßigen Analytics-Daten mit weiteren Informationen aus diesen Diensten anreichern. So kann man zusätzliche Schlüsse für die Optimierung von z.B. Google AdWords ziehen. Seit Oktober 2011 ist auch eine Verknüpfung mit den Google Webmaster Tools möglich.

Alternativen

Zu Google Analytics gibt es zahlreiche alternative Webstatistik-Software.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Google übernimmt Urchin Software bei pressetext.de
  2. Usage of traffic analysis tools for websites W3Techs.com
  3. 31. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein zu Google Analytics
  4. Beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics ab sofort möglich, 15. September 2011
  5. Google und Datenschutz: Google Analytics erfüllt zentrale Forderung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden Artikel des IITR vom 26. Mai 2010.
  6. Greater choice and transparency for Google Analytics
  7. Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: Tracking – Nutzerverfolgung im Internet, abgerufen am 19. Februar 2009

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