Gewerbesteuerhebesatz

Gewerbesteuerhebesatz

Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern, Gewerbesteuer und Grundsteuer beeinflussen können. Dieses Recht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz).

Die Gemeindevertretung beschließt dazu die Höhe des jeweiligen Hebesatzes, der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird. Der Steuermessbetrag wird mit bindender Wirkung für die Gemeindevertretung durch die Finanzverwaltung ermittelt. Bei einem höheren Hebesatz erhält die Gemeinde mehr Steuereinnahmen, setzt sich jedoch der Gefahr aus, dass sie für Gewerbebetriebe (bei der Gewerbesteuer), für Landwirte (Grundsteuer A für unbebautes Land) oder für Gebäudeeigentümer (Grundsteuer B) unattraktiver im Vergleich zu anderen Gemeinden wird.

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden regelmäßig in der kommunalen Haushaltssatzung für ein Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) festgelegt, können also jedes Jahr geändert werden. Es gibt für jede dieser Steuerarten einen eigenen Hebesatz. Sie werden als "Vomhundertsätze" bezeichnet, sind also als Prozent zu verstehen. Beträgt ein Hebesatz beispielsweise 350 %, so wird der Steuermessbetrag mit 3,5 multipliziert.

Nach Änderung des Gewerbesteuergesetzes im Dezember 2003 sind die Gemeinden seit 2004 verpflichtet, bei der Gewerbesteuer mindestens einen Hebesatz von 200 zu erheben (§ 16 Abs. 4 S. 2 GewStG: Der Hebesatz „beträgt 200 vom Hundert, wenn die Gemeinde nicht einen höheren Hebesatz bestimmt hat.“) Damit sollen sogenannte Gewerbesteueroasen (siehe Norderfriedrichskoog) verhindert werden. Meistens sind die Hebesätze von Großstädten höher als die im Umland (München hat z. B. einen Hebesatz von 490 %, die Gemeinden im Umland liegen zwischen 240 % und 360 %, im Schnitt 317 % [1]).

Übersicht der Hebesätze in Deutschland: Eine Tabelle mit den Hebesätzen aller Kommunen Deutschlands für 2006 ist beim Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen als EXCEL-Datei erhältlich [2]

Quellen

  1. Hebesatz im Landkreis München
  2. Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes NRW

Weblinks


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