Gesundheitsberuf

Gesundheitsberuf
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Gesundheitsberufe (auch: Gesundheitsfachberufe) sind Berufe, die im Gesundheitssystem angesiedelt sind. Sie nehmen im Wesentlichen die gesetzlich geregelte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung wahr.

Der Begriff Gesundheitsberuf wird in Deutschland sehr breit verwendet und umfasst akademische und nichtakademische Berufe. Tendenziell werden nichtakademische Berufe eher als Gesundheitsfachberufe (oder Fachberufe im Gesundheitswesen) bezeichnet. Auch der Begriff Heilberufe kann weiter gefasst werden, so dass er auch Gesundheitsfachberufe mit einschließen würde. In der Tendenz wird er eher auf eine Gruppe akademisch ausgebildeter Kernberufe angewendet, allerdings längst nicht mehr nur auf die klassischen Vertreter Arzt und Apotheker.

Entsprechend müssen auch die Tätigkeitsfelder breit und umfassend beschrieben werden: Gesundheitsförderung, Prävention, Kuration, Rehabilitation, Palliation, Nothilfe und Rettung.

In Österreich ist für das Sanitäts- oder Gesundheitswesen auch der Begriff Sozialmedizin in übergreifender Bedeutung gebräuchlich. An Aufgaben werden hier Schutz und Erhaltung der Gesundheit der gesamten Bevölkerung (in Deutschland siehe auch: gesundheitlicher Verbraucherschutz), Feststellung und Behandlung von Krankheiten des Einzelnen (neben Diagnostik und Therapie können demnach Früherkennung von Krankheiten und Frühförderung mit dazu gerechnet werden), Pflege von Kranken und Genesenden genannt.

Ergänzt werden müssten spezielle Gebiete der Pflege wie die Altenpflege, Geburtshilfe und Säuglingspflege, Gesundheitspflege, Sozialpflege und Sozialtherapie sowie der gesamte Bereich der Behindertenhilfe einschließlich der Heilerziehungspflege, um auch die Pflege und andere Hilfen bei nicht heilbaren Dauerzuständen oder nicht als Krankheit zu definierenden Zuständen in allen Lebensaltern und besonderen Lebenslagen mit zu erfassen. Einen besonderen Bereich stellt auch die Psychiatrie dar, in der nicht immer mehr Heilung das Ziel ist und die sich von früher häufigen stationären Langzeitbehandlungen (mit Abgrenzungsschwierigkeiten zum "Pflegefall", der in Deutschland anders finanziert wird als "Krankenhausbehandlung", für die begründete therapeutische Erfolgsaussichten, nachweisbare Therapiefortschritte vorausgesetzt werden) hin zu anderen Versorgungsformen entwickelt hat. Teil dieser neuen Entwicklung ist die Ambulante psychiatrische Pflege oder auch das Konzept der Rehabilitation psychisch Kranker. Hervorzuheben sind aber auch Nachsorgeeinrichtungen in anderen Bereichen wie der Suchtmedizin (Drogentherapie) und Onkologie oder die Palliativstation. In diesem Umfeld wird teilweise auch von komplementären Einrichtungen gesprochen, was in diesem Fall nichts mit Komplementär- und Alternativmedizin zu tun hat, sondern eher auf das möglichst nahtlose und reibungsarme Zusammenspiel von stationärer, vor- und nachstationärer, teilstationärer und ambulanter Behandlung bezogen ist und auch finanzierungstechnische Hintergründe hat. Fest definierte Maßnahmen und Abläufe decken nicht immer alles ab, was tatsächlich gebraucht wird. Oft ist so, dass in einem bestimmten fachlichen und rechtlichen Rahmen nur ein Teil des als notwendig oder sinnvoll Erachteten wirtschaftlich gesichert, akzeptiert und finanziert ist. Ein schönes Beispiel ist die Entwicklung von speziellen Dementenstationen in Pflegeheimen (oder auch die Schaffung von Hospizen, in denen Freiwilligenarbeit eine größere Rolle spielt). Solche Konzepte erfordern speziell geschultes Personal, einen anderen Personalschlüssel, adäquate Methoden der Pflegebedarfsermittlung, bauliche, ausstattungsmäßige und organisatorische Anpassungen oder Neuentwicklungen etc. und verändern damit die Kostenstruktur, die Kalkulation und die - gesondert ausgehandelten - Preise für den "Endverbraucher", sprich Bewohner und zuständigen Kostenträger. Zu den erwähnenswerten neueren Entwicklungen in der Psychiatrie, Suchtmedizin und weiteren Gebieten gehören auch niedrigschwellige Angebote (siehe beispielsweise auch: Drogenberatung, Akzeptierende Drogenarbeit, Psychosoziale Kontaktstellen).

Gesundheitsfördernde und gesundheitserhaltende Maßnahmen werden neben Vorsorgeuntersuchungen (Prophylaxe) zunehmend in den letzten Jahren in Deutschland auch von großen oder spezialisierten Arztpraxen (zum Beispiel Röntgenzentren, orthopädischen Zentren, Augenärzten, Urologen, proktologisch tätigen Ärzten) im Bereich der sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, beworben.

Das Gesundheitswesen weist zahlreiche Schnittstellen zu und Schnittmengen mit anderen Gebieten wie Naturwissenschaften, Technik, Wirtschafts-, Sozial- und Umweltwissenschaften, Haushalts- und Ernährungswissenschaft, Sportwissenschaft, Pädagogik, Soziale Arbeit, Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr, innere und äußere Sicherheit auf, so dass eine klare Abgrenzung zugehöriger Berufe in manchen Fällen schwer fällt.

Überdies arbeiten im Gesundheitswesen auch einige Menschen mit andersartigen, eher branchenuntypischen Berufsabschlüssen und umgekehrt werden Personen mit für das Gesundheitswesen typischen Qualifikationen in „berufsfremden“ Bereichen tätig.

Gesetzliche Regelungen für die Ausbildung und Berufsausübung sind in verschiedenen Staaten unterschiedlich. In föderativen Staaten oder Staaten mit ausgeprägter innerer Autonomie muss zudem die regionale Jurisdiktion beachtet werden.

Neue Gesundheitsberufe entstehen auch im Bereich der Komplementär- und Alternativmedizin. Hierfür kann aber nicht ausschließlich eine Gesundheits-, Fitness- und Wellnesswelle in den sogenannten westlichen Industrienationen verantwortlich gemacht werden. Viele besondere Therapierichtungen haben eine lange Tradition und ihr Entstehen hatte sicherlich unterschiedliche Gründe. Vielfach besteht auch aus dem Leidensdruck des Patienten heraus ein Bedarf, auch einmal neue und unorthodoxe Wege zu gehen, wenn konventionelle Mittel ausgeschöpft oder nicht erfolgversprechend sind. Ausübende selbst schätzen die Zuordnung der von ihnen praktizierten Methoden, die vom Mainstream als komplementär oder alternativ eingestuft werden, unterschiedlich ein. So haben in einer Studie 2008 unter amerikanischen Chiropraktoren 31 % die Chiropraktik als zur Komplementär- und Alternativmedizin gehörig eingestuft, 27 % als „integrated medicine“ und 12 % als „mainstream medicine“. Einige Angehörige klassischer Gesundheitsberufe wenden auch Elemente und Konzepte aus dem komplementären Bereich an oder kombinieren diese mit herkömmlichen Behandlungsmethoden und umgekehrt.

Der (ärztlichen) Therapiefreiheit werden aber mitunter von der Kostenträgerseite her Grenzen gesetzt. In Deutschland geschieht dies auf parlamentarischem Wege über Gesetze und davon abgeleitete Bestimmungen (z. B. Verordnungen der dazu ermächtigten Fachministerien), aber auch indirekt über kollektivrechtliche Regelungen (Verträge, Vereinbarungen) der Sozialversicherungsträger und privaten Krankenversicherungsunternehmen mit ihren Verbänden und den Organisationen der Ärzteschaft oder auch anderer Leistungserbringer (Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, einzelne Berufsgruppen). Gesetzliche und kollektivrechtliche Vorgaben gibt es auch für die Pflegepflichtversicherung der privat Krankenversicherten sowie für bestimmte tarifliche Angebote wie Standardtarife und Basistarife. Darüber hinaus bestimmen die privaten Versicherer ihre Deckungskonzepte sehr weitgehend selbst. Die Autonomie der privaten Versicherungswirtschaft erlaubt ihr trotz zunehmender gesetzlicher Eingriffe (auch in Form eines Anrechts auf Umtarifierung aus überalterten und geschlossenen in jüngere, noch geöffnete Tarife für Versicherte über 65 Jahre laut Versicherungsvertragsgesetz oder durch die neu eingeführte Erleichterung des Anbieterwechsels unter teilweiser Mitnahme der Altersrückstellung) immer noch ein relativ hohes Maß an Gestaltungsfreiheit für ihre Tarifwerke als Grundlage der Versicherungsverträge.

Es hängt sehr von dem Grad der Anerkennung einer (nichtärztlichen) Berufsgruppe und ihrem rechtlichen Status in dem jeweiligen Staat ab, ob und wieweit ihre Angehörigen mit ihren eigenen oder auch mit Methoden der traditionellen Medizin gesunde, kranke oder behinderte Menschen behandeln dürfen. Als Schlagworte wären hier der "Arztvorbehalt" oder auch die Formel "Delegation ja - Substitution nein" zu nennen.

Für den Patienten ist in Deutschland die freie Arztwahl unter den zugelassenen Vertragsärzten immer noch weitgehend gewährleistet. Es gibt aber Tendenzen zur Einschränkung der freien Arztwahl und der Therapiefreiheit im Hausarztmodell, das von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungsträgern propagiert wird. Andererseits werben private Versicherer auch mit Tarifen, die Kostenübernahme bei Inanspruchnahme von Heilpraktikern und bei Anwendung besonderer Therapieformen ermöglichen. (Die Continentale hat laut eigener Darstellung ihrer Firmengeschichte schon seit ihrer Gründung auf Naturheilverfahren gesetzt. Sie wurde 1926 von Heilpraktikern gegründet.)

In deutlich engeren Grenzen machen zunehmend auch Träger der sozialen Krankenversicherung im Rahmen ihres Satzungsrechts Angebote, die über die Regelleistungen hinausgehen. (Unter den gesetzlichen Trägern in Deutschland profiliert sich seit einigen Jahren die Securvita Krankenkasse umfassend auf dem Gebiet der Naturheilverfahren oder alternativen Heilmethoden, soweit das im Rahmen des autonomen Satzungsrechts (durch Zusatzleistungen) und gesetzeskonforme Rechtsanwendung möglich ist. Ganz abgeneigt sind aber auch einige andere Kassen nicht, beispielsweise wirbt die Innungskrankenkasse Hamburg seit vielen Jahren mit einem besonderen Leistungsplus bei den Naturheilverfahren, die Techniker Krankenkasse hat Verfahren der "sanften Medizin" in ihrer Satzung fest verankert, die Novitas BKK und einige andere GKV-Träger bieten ihren Versicherten neben Akupunktur als Sachleistung unter dem Schlagwort Integrierte Versorgung auch zusätzliche Leistungen über einen Homöopathievertrag mit Ärzten und Apotheken. Heilpraktikerleistungen dürfen gesetzliche Krankenversicherungsträger nicht übernehmen.)

Es sollte nicht vergessen werden, dass auch in den Staaten, die gegenwärtig ihren Bürgern eine kostenlose Gesundheitsfürsorge durch ein staatlich (meist überwiegend durch Steuergelder) finanziertes Gesundheitswesen bieten, niemals anstandslos alles bezahlt oder kostenfrei bereitgestellt wird, was geht. Dies war auch in der vormaligen DDR nicht der Fall. Es gab nach Artikel 35 Absatz 3 der Verfassung (Fassung von 1974) ein Recht auf kostenlose Gesundheitsversorgung, aber auch eine soziale Krankenversicherung mit Beitragszahlungen durch Betriebe und Beschäftigte sowie eine freiwillige Versicherung. Gerade wegen der erheblichen Intransparenz und Widersprüchlichkeit des gesamten Finanzwesens der DDR und auf Grund der weithin praktizierten massiven Subventionierungspolitik ist eine verdeckte Mitfinanzierung aus Steuermitteln und Abgaben anzunehmen. Neben dem primär betriebenen Ausbau staatlicher Strukturen existierten zum Beispiel kirchliche Krankenhäuser und Behinderteneinrichtungen sowie auch einige überkommene private Arztpraxen bis zur Wende 1989. Interessant ist hier auch die Geschichte der Apotheke.

In Deutschland werden einige Berufe aus dem Berufsfeld Gesundheit auch von Berufsförderungswerken (erwachsene Umschüler und Rehabilitanden), Berufsbildungswerken (Erstausbildung für jugendliche Rehabilitanden) und Berufsförderungszentren ausgebildet. Die Ausbildung findet hier für die Klientel der Einrichtungen statt. Außerdem wird teilweise für den Eigenbedarf und darüber hinaus für den Markt regulär ausgebildet (und beschäftigt). Für (mit Ausbildungsplätzen) "unversorgte Bewerber" oder "benachteiligte Jugendliche" werden ferner seit Jahrzehnten zielgruppenspezifische Förderprogramme aus öffentlichen und privaten Mitteln aufgelegt und von Bildungsstätten oder Beschäftigungsgesellschaften in unterschiedlicher Trägerschaft durchgeführt. Das betrifft in der Sparte Gesundheitsberufe zum Beispiel die Nachwuchsgewinnung durch Qualifizierungsmaßnahmen für Tätigkeiten in der Pflege (Krankenpflegehilfe, Altenpflegehilfe).

Die Berufe lassen sich nach ihrer Erlaubnis und nach Art der eingesetzten, verordneten oder hergestellten Versorgungsmittel unterteilen:

Inhaltsverzeichnis

Berufe, deren Tätigkeit an eine staatliche Erlaubnis gebunden ist

Berufe mit geschützter Berufsbezeichnung und Tätigkeit, bei denen die Führung der Berufsbezeichnung von einer staatlichen Erlaubnisurkunde abhängig ist (Titelschutz)

  • Altenpfleger
  • Diätassistent (Deutschland, in Österreich: Diätologe, gehobener medizinisch-technischer Dienst, früher: Diätassistent, künftig FH-Studiengang; Schweiz: Eidg. Fähigkeitszeugnis als Diätkoch EFZ, Weiterbildung u. A. zum Koch der Spital-, Heim- und Gemeinschaftsgastronomie mit eidg. Fachausweis [Berufsprüfung])
  • Ergotherapeut (Deutschland, Österreich)
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Hebamme (in Österreich gilt die Form Hebamme für männliche und weibliche, in Deutschland für männliche Berufsangehörige: Entbindungspfleger; Schweiz: Hebamme/Entbindungspfleger FH (BSc) bzw. Eidg. anerkanntes Diplom „Bachelor of Science [FH] Hebamme“, Weiterbildung u. A. zum Master FH in Midwifery (in Planung); außerdem in der Schweiz die Weiterbildungsberufe Geburtsvorbereiter mit Verbandsdiplom und Doula-Geburtsbegleiter mit schuleigenem Diplom; in Österreich Spezialisierung zur TCM Geburtshilfe über Universitätslehrgänge oder Lehrgänge universitären Charakters möglich)
  • Logopäde (Deutschland, Österreich, in der Schweiz Hochschulberuf Logopäde (BA))
  • Masseur und medizinischer Bademeister (Deutschland; in Österreich: mit Berufsberechtigung als Medizinischer Masseur auch Ausbildung zum Heilmasseur, der Gewerbliche Masseur darf nur den gesunden Körper behandeln; in der Schweiz Medizinischer Masseur mit Fähigkeitsausweis des SRK)
  • Medizinischer Fachangestellter (in Deutschland, zuvor: Artzhelfer, in Österreich: Ordinationsgehilfe, gesetzlich geregelte Kurzausbildung; in der Schweiz: Eidg. Fähigkeitszeugnis als Gelernter Medizinischer Praxisassistent; USA: Medical assistant, kurz MA - die übergreifende, amtliche US-Terminologie unterscheidet hiervon den Physicians assistent - kurz PA - manchmal auch Doctor's assistant genannt, vor allem der MA wird derzeit zu den am stärksten wachsenden Berufen in den USA, teilweise sogar weltweit, gezählt)
  • Medizinisch-technischer Assistent (Deutschland; teilweise vormals auch in Österreich, heute nur noch mit anderen Bezeichnungen, in der Schweiz ebenfalls veraltet)
  • Mototherapeut (in Deutschland: Motopäde)
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA; DDR: Apothekenassistent)
  • Orthoptist (Deutschland, Österreich, in der Schweiz Weiterbildungsberuf mit Abschluss Dipl. Orthoptist SRK)
  • Physiotherapeut (in Deutschland, hier früher: Krankengymnast, in Österreich teilweise Hochschulberuf, in der Schweiz Physiotherapeut FH (BSc))
  • Podologe (in Deutschland auch: Medizinischer Fußpfleger, in Österreich: Fußpfleger, Schweiz: Eidg. Fähigkeitszeugnis Podologe EFZ)
  • Rettungsassistent
  • Tiermedizinischer Fachangestellter (in Deutschland, zuvor: Tierarzthelfer, in Österreich: Ordinationshilfe bei TierärztInnen; in der Schweiz: Eidg. Fähigkeitszeugnis Tiermedizinische Praxisassistentin EFZ)
  • Zahnmedizinischer Fachangestellter

Berufe ohne geschützte Tätigkeit und Berufsbezeichnung

  • Audiometrist (Weiterbildungsberuf in der Schweiz und Beruf in Australien; in Deutschland z. B.: HNO-Audiologieassistent, siehe auch Sonstige Berufe)
  • Ernährungsberater
  • Gesundheits- und Präventionsberater

Berufe aus dem Gesundheitshandwerk

  • Augenoptiker (Deutschland, Österreich und Schweiz)
  • Hörgeräteakustiker (Deutschland, Österreich und Schweiz, in der Schweiz als Weiterbildungsberuf Hörgeräte-Akustiker BP [Berufsprüfung] mit Abschluss „Hörgeräte-Akustiker mit eidg. Fachausweis“; international: Hearing Aid Acoustician, z. B. Europa, Südafrika, Kanada; in den USA und Kanada aber auch: Hearing Aid Dispenser, HAD, Hearing Instrument Specialist, HID, neben Audiologist (in Canada universitär ausgebildet, HAD und HID hingegen an einem College) oder auch Dispensing Audiologist/Hearing Instrument Sales Specialist)
  • Orthopädietechniker (früher: Orthopädiemechaniker und Bandagist)
  • Orthopädieschuhmacher
  • Zahntechniker (Deutschland, Österreich; in der Schweiz: Eidg. Fähigkeitszeugnis Zahntechniker EFZ, Spezialisierung als Fachmann VZLS mit 4 Fachrichtungen, Weiterbildungsberufe Spezialist Zahntechnik mit eidg. Fachausweis in 3 Fachrichtungen, [Dipl.] Zahntechnikermeister HFP [in Überarbeitung, neues Reglement für 2009 angekündigt], Zusatzausbildung: kantonales Diplom als Zahnprothetiker)

Sonstige Berufe

  • Medizinalpersonen (im 18./19. Jh. Sammelbezeichnung für Gesundheitsberufe, vielleicht etwas enger gefasst auch Medizinalbeamte oder Sanitätsbeamte – auch mit Aufgaben im Veterinärbereich –, außerdem Beamtentitel wie [Geheimer] Medizinalrat, Sanitätsrat, Obermedizinalrat)
  • Beamter im mittleren Gesundheitsdienst (in Deutschland: Laufbahnausbildung Länder, Kommunen)
  • Fachkraft für Hygieneüberwachung (Berufsfachschulausbildung)
  • Fachunteroffizier des Sanitätsdienstes (Laufbahn Bundeswehr)
  • Feldwebel im Sanitätsdienst (Laufbahn Bundeswehr)
  • Offizier im Sanitätsdienst (Laufbahn Bundeswehr, Einstellung meist als Anwärter), (Bundeswehr, Dienstgradgruppen Heer, Luftwaffe und Marine: Offiziersränge von Truppenoffizieren und Sanitätsoffizieren)
  • Sanitätsoffizieranwärter (Bundeswehr)
  • Sanitätsdienst Heer (Deutsche Bundeswehr)
  • Sanitätsamt, Sanitätskorps, Generalstabsarzt, Korpsarzt, Oberarzt (im Militärbereich historisch: Assistenzarzt erster Klasse), Assistenzarzt, Marineassistenzarzt, Oberassistenzarzt, Marineoberassistenzarzt, Generaloberarzt, Oberstabsarzt, Generalarzt, Divisionsarzt, Oberstarzt, Generaloberstabsarzt, Generalapotheker, Oberstveterinär, Chef des Feldsanitätswesens, Korpsstabsapotheker, Heeres-Sanitätsinspekteur, Chef des Wehrmachtsanitätswesens, Sanitätschef der Kriegsmarine, Militärapotheker, Truppenarzt, Stabsarzt, Fliegerarzt, Schiffsarzt, Sanitäts-Maat, Sanitäts-Meister, Schiffszahnarzt, Flotillenoberapotheker, Flotillenarzt, Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr, Flugmedizinischer Assistent, Generalarzt der Luftwaffe, Inspekteur des Sanitätsdienstes (früher: Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens, siehe auch: Führungsstab des Sanitätsdienstes und Sanitätsamt der Bundeswehr), Admiraloberstabsarzt, Admiralarzt, Oberfeldarzt, Spitzengliederung der Bundeswehr, Stabsabteilung (im Beispiel für die Nutzung in der Wehrmacht auch: Ärzte/Sanitätsdienst, Veterinär), Armeearzt und Armeeveterinär (siehe zum Beispiel: Armeeoberkommando, bei der Wehrmacht im Krieg der Oberquartiermeisterabteilung zugeordnet), Leitender Sanitätsoffizier
  • Deutsches Heer (Kaiserreich) (Abbildung Schulterstücke für Ärzte im Rang von Leutnants, Hauptleuten, Stabsoffizieren)
  • Sanitätsoffizier (Bundeswehr und Deutsches Reich)
  • Sanitätsoffizier Apotheker, Sanitätsoffizier Arzt, Sanitätsoffizier Zahnarzt (Bundeswehr)
  • Stabsoffizier (Bundeswehr, Seiteneinstieg als Sanitätsoffizier möglich)
  • Sanitätsgast (Bundesmarine bzw. Deutsche Marine)
  • Helfer im Sanitätsdienst (Bundeswehr)
  • Sanitätsdienst des Bundesheeres (Österreich)
  • Sanitätswesen der Österreichisch-Ungarischen Streitkräfte
  • Sanitätspersonal (Militär)
  • Peer für Einsatzkräfte
  • Feldscher oder Feldscherer, Wundarzt, Militärarzt (Militärmediziner, im März 1790 wurden in der preußischen Armee durch königliche Kabinettsorder die Bezeichnungen Regiments- und Compagnie-Feldscher durch Regiments- und Compagnie-Chirurgus ersetzt)
  • Unterarzt (in der deutschen Armee vor 1945 Medizin-/Biologie- u. a. Studenten vor dem Examen als Offizieranwärter im Unteroffizierrang, entsprechend Oberfähnrich, nach Studienabschluss zum Assistenzarzt befördert; in Preußen im 18./19. Jahrhundert auch: Unterwundarzt, Unterchirurg als Kompagniechirurg unter Regimentsarzt und Bataillonsarzt – den Oberchirurgen – tätig, unterstützt von nichtärztlichen Chirurgengehülfen; der Begriff Unterarzt und Unterchirurg galt damals auch im zivilen Bereich, da Wundärzte erster und zweiter Klasse, Stadtwundärzte und Wundärzte für das Land unterschieden wurden, an der Charité, dem Stadtkrankenhaus in Berlin, waren Dirigenten von Kliniken oder Abteilungen als Oberärzte tätig, unter denen „Assistenzärzte“ als „Stabsärzte“ und Subchirurgen als Unterärzte – beide mit wissenschaftlicher Ausbildung zum Militärarzt – arbeiteten)
  • Oberapotheker, Unterapotheker, (Apotheker erster und zweiter Klasse), auch tätig in fremden Apotheken als Oberprovisor bzw. Provisor oder Unterprovisor (in Preußen im 18./19. Jahrhundert)
  • pharmazeutisches und nichtpharmazeutisches Apothekenpersonal, Pharmaberater (Schweiz: Eidg. anerkannter Titel Diplom-Pharmaberater), Pharmareferent (Deutschland, Schweiz)
  • Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter (PKA, Deutschland und Österreich, in Deutschland früher Apothekenhelfer, DDR: Apothekenfacharbeiter, in der Schweiz: Eidg. Fähigkeitszeugnis als Pharma-Assistent EFZ, Pharma-Betriebsassistent mit eidg. Fachausweis [BP])
  • Apothekerassistent (mit geschütztem Titel in Deutschland, der frühere DDR-Beruf Pharmazieingenieur kann heute in Deutschland ähnliche Befugnisse haben wie der Apothekerassistent)
  • Pharmazeut, Arzneimittelchemiker (Hochschulberufe in der Schweiz)
  • Felddiakonie (Krankenpfleger und Diakone)
  • Diakon (auch in Diakonenschaften, Diakonischen Gemeinschaften)
  • Diakonisse (klassische Mutterhausdiakonie)
  • Ordensbruder (Krankenpflegeorden, häufig in „Brüderorden“ nichtklerikal organisiert; evangelisch auch in: Kommunitäten)
  • Ordensschwester (evangelisch auch in Kommunitäten und Diakonischen Gemeinschaften)
  • Gesundheitswirt, Gesundheitsökonom (Diplom FH und Universität, auch BA, MA, eigenständig oder als Schwerpunkt in den Wirtschaftswissenschaften, die Bezeichnungen können variieren, siehe auch: Gesundheitsförderung, Medizinökonomie)
  • Gesundheitswissenschaftler (Öffentliches Gesundheitswesen) (FH und Universität, auch als Lehramtsstudiengang, Zwei-Fach-Bachelor, BA, MA, auch duale Studiengänge werden angeboten)
  • Gesundheitsmanagement (als Professionsbezeichnung)
  • Master of Public Health
  • Public Health Nutrition (als Professionsbezeichnung, Hochschulabschluss)
  • Sanitäter, Einsatzsanitäter, Sanitätshelfer, Rettungsfachpersonal
  • Laufbahnen besonderer Fachrichtung (in Deutschland: Beamte bei Bund, Ländern)
  • Zusätze zu Amtsbezeichnungen (Beamte von Bund, Ländern, Kommunen, Kommunalverbänden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen öffentlichen Rechts)
  • Polizeiärztlicher Dienst in Deutschland (Amtsbezeichnungen)
  • Sanitätsdienst in der Bundespolizei (Amtsbezeichnungen)
  • Sanitätsdienst Bundesgrenzschutz (Dienstgrade)
  • Sozialmedizinischer Assistent, Sozialassistent
  • Pflegewissenschaftler
  • Pflegefachkraft (bezeichnet mehrere Ausbildungsberufe; mit Zusatz auch Weiterbildung/Zusatzqualifikationen)
  • Gerontopsychiatrische Fachkraft, Fachmilienhelfer für Altersverwirrte
  • Pflegehelfer, Altenpflegehelfer
  • Study Nurse (in der Schweiz Berufsfunktion/Spezialisierung auf der Basis einer Grundausbildung im pflegerischen, medizinischen oder medizinisch-therapeutischen Bereich, in Deutschland z. B. auch in HIV-Schwerpunktpraxen tätig)
  • Dentist
  • EEG-Assistent (in der Schweiz veraltet, dort jetzt: Elektrophysiologisch-technischer Assistent)
  • Audiologie-, Pädaudiologie- und Neurootologie-Assistent (BRD vor 1989, DDR: Audiologie-Phoniatrie-Assistent)
  • Medizinisch-Technischser Funktionsassistent (MTFA in der DDR, Bereiche: Kardiologie, Pulmologie und Neurologie)
  • Medizinisch-Technischer Assistent für Funktionsdiagnostik (MTAF nach dem 3. Oktober 1990: Gebiete wie MTFA plus Audiologie, Gastroenterologie)
  • Medizinisch-technische Dienste (Österreich, u. a. Radiologietechnologe, früher: Radiologisch-technischer Assistent, RTA und Biomedizinischer Analytiker, zuvor: Diplomierter medizinisch-technischer Analytiker, MTA, noch ältere Bezeichnung hierfür: Medizinisch-Technischer Assistent, die Ausbildung an Medizinisch-Technischen Akademien wird bis 2010 durch – teilweise jetzt schon bestehende – Fachhochschulstudiengänge ersetzt)
  • Fachkraft für Bioinformatik
  • Medizinischer Dokumentar, Medizinischer Dokumentationsassistent, Assistent für klinische Studien, Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung Medizinische Dokumentation (diese 5. Fachrichtung wurde in Deutschland mit Änderungsverordnung vom 15. März 2000 eingeführt, die Verordnung über die Berufsausbildung datiert im Übrigen vom 3. Juni 1998), Medizin-Dokumentar (Österreich)
  • Osteopath (Ausübender der weltweit praktizierten Osteopathie als Methode der Alternativmedizin; zu unterscheiden von dieser „Osteopathy“ ist die „Osteopathic medicine“, die in den USA und darüber hinaus als eine von zwei Ausprägungen des ärztlichen Berufs angesehen wird: Doctor of Medicine, M.D., Doctor of Osteopathic Medicine, D.O.; der Arztberuf in diesen beiden [Ausbildungs-] Formen wird manchmal auch als „allopathic physician“ bzw. „osteopathic physician“ bezeichnet; in der Schweiz ein Weiterbildungsberuf; Teilzeitausbildung wird dort derzeit noch angeboten, seit dem 1. Januar 2007 gibt es aber eine Regelung über interkantonale Prüfungen nach 5-jähriger Vollzeitausbildung und kantonale Bewilligungen zur selbständigen Berufsausübung werden wahrscheinlich nur noch an Inhaber des interkantonalen Diploms erteilt werden; anzunehmen ist daher, dass künftig nur noch eine entsprechende Vollzeitausbildung mit Masterabschluss an Fachhochschulen stattfinden wird)
  • Oralchirurg (ein Fachzahnarzt, siehe Zahnmedizin)
  • Heilpädagoge, Sonderpädagoge (auch Sonder- oder Förderschullehrer), Gesundheits- oder Medizinsoziologe, Gerontologe, Sozialmediziner (u. a. in Österreich seit 1992 auch ein eigenes Ausbildungsfach zum Facharzt, siehe auch: Sozialmedizin, in Deutschland ist Sozialmedizin nur eine ärztliche Zusatz-Weiterbildung/Zusatzbezeichnung, der Begriff wird auch viel enger verstanden als in Österreich)
  • Bewegungstherapeuten: z. B. Heileurythmist in der Schweiz
  • Manualtherapeut (MT als alternativmedizinisches Verfahren)
  • Vitalogist (vergl. Vitalpraktiker F. E. Vuille [nach Francis E. Vuille], Weiterbildungsberuf in der Schweiz)
  • Vitametiker (2006 in Deutschland rechtlich anerkannt)
  • Chiropraktiker (ein etablierter Beruf in den USA, Kanada und Australien, in geringerem Umfang auch in weiteren Ländern, bezeichnet als chiropractor, auch doctor of chiropractic, chiropractic physician, die Vollzeitausbildung kann mit den Graden DC, DCM, BSc, MSc abgeschlossen werden)
  • Chirotherapeut (Chirotherapie wird als eigenständige Methode auf einen anderen Begründer als die Chiropraktik zurückgeführt, bedeutet in Deutschland aber auch eine ärztliche Zusatzbezeichnung, wobei anscheinend hierfür ein eigenes Konzept entwickelt wurde, das teilweise auf gemeinsame Wurzeln Bezug nimmt - die Zusatzbezeichnung Chirotherapie kann auch Manuelle Medizin lauten oder beide Bezeichnungen können zusammen geführt werden)
  • legitimierter Naprapath (Schweden, auch: Doctor of Naprapathic Medicine, Doctor of Naprapathy, D.N. oder DN; in den USA: Doctor of Naprapathy, DN, naprapathic doctor, naprapath, naprapathic physician; die 1907 begründete Naprapathie leitet den ersten Teil ihrer Bezeichnung aus dem Teschechischen ab und wendet die nach ihrem Gründer benannte Oakley Smith Methode an, der Beruf ist in den USA, in Schweden, Finnland, Tschechien und Deutschland vertreten)
  • Craniosacral-Therapeut (auch Craniosacrale Osteopathie)
  • Orthopedic Manipulative Therapist (OMT-Therapeut (in Deutschland Zusatzqualifikation für Physiotherapeuten, früher Lehrgang MT II = Manuelle Therapie II, angeboten von verschiedenen Schulungseinrichtungen, die zumindest teilweise dem internationalen Fachverband IFOMT angeschlossen oder an dessen Standards orientiert sind; verwirrenderweise existieren unterschiedliche, ähnlich klingende englische Bezeichnungen und gleichlautende Abkürzungen für verschiedene Dinge; die Abkürzung OMT im eben skizzierten Sinne darf nicht verwechselt werden mit dem amerikanischen Begriff "osteopathic manipulative treatment", der auch OMT abgekürzt wird; innerhalb der osteopathischen Arztausbildung gibt es einen Fachbereich "osteopathic manipulative medicine" = OMM, in dem OMT-Techniken - in der Bedeutung "osteopathic manipulative treatment" - gelehrt werden; in der beruflichen Praxis angewendet werden sie in begrenztem Umfang von osteopathischen Ärzten und auch von einigen allopathischen Ärzten sowie ggf. anderen Professionen wie dem Physicians assistant; im Englischen taucht auch die Abkürzung OM für osteopathic manipulation [oder medicine?] auf)
  • staatlich diplomierter Chiropraktor (Schweiz, dort auch: Dr. der Chiropraktik, Fachchiropraktor; die Ausbildung zum Chiropraktor wurde in der Schweiz früher mit einem interkantonalen Staatsexamen = interkantonalem Diplom Chiropraktor SCG abgeschlossen, ab 2008 erwirbt der Kandidat einen eidg. Weiterbildungstitel)
  • Manualmediziner (in Deutschland ist „Manuelle Medizin/Chirotherapie“ eine ärztliche Zusatz-Weiterbildung; werden ärztlich verordnete Leistungen aus diesem Bereich von speziell ausgebildeten Physiotherapeuten erbracht, spricht man hier von „Manueller Therapie“, als Manualtherapeuten kann man demnach einen zusatzqualifizierten Physiotherapeuten zumindest umgangssprachlich bezeichnen; in der Schweiz gibt es den ärztlichen Fähigkeitsnachweis Manuelle Medizin [SAMM]; in Österreich können Ärzte sich in Studiengängen und Lehrgängen an Fachhochschulen und Privatuniversitäten in TCM weiterqualifizieren, auch spezialisiert auf Tuina = chinesische Manualtherapie)
  • Epidemiologe, Infektiologe, Epizootiologe
  • Desinfektor, Hygienefachkraft (in Österreich: Desinfektionsgehilfe)
  • Audiologe (Australien, Neuseeland, USA: Audiologist; GB: Audiologist und Hearing therapist, der Audiologistenberuf in den USA entstand 1946 auf Grund des großen Behandlungsbedarfs bei Weltkriegsveteranen, zunehmend erwerben US-Audiologisten seit den 90-er Jahren Doktorgrade: Au.D., Ph.D., bis dahin hatten sie üblicherweise einen Masterabschluss)
  • Pädakustiker (Fortbildungsbezeichnung eines Hörakustikermeisters in Deutschland; auch in der Schweiz ist die Spezialisierung auf Pädakustik für Hörgeräte-Akustiker [BP] möglich; in den USA, GB: z. B. Pediatric Audiologist)
  • Europa-Hörakustiker (auch: Hörakustik-Meister, Qualifikationserwerb über Meistervorbereitungskurs / Meisterstudium an der Akademie für Hörgeräte-Akustik in Lübeck)
  • Hörgeräteakustiker mit Meisterprüfung können sich in Österreich in den Handwerken Hörgeräteakustik oder Augenoptik selbständig machen und umgekehrt auch der Augenoptikermeister in einem der beiden Handwerke. Der Augenoptikermeister kann nach einem zusätzlichen Lehrgang für Kontaktlinsenoptiker die Befähigungsprüfung für das Gewerbe Kontaktlinsenoptik ablegen.
  • Audiotherapeut (in Deutschland gibt es Lehrgänge für Hörakustik-Meister an der Akademie für Hörgeräte-Akustik in Lübeck und für andere Zugangsberufe beim Deutschen Schwerhörigen Bund, hier mit Abschluss Audiotherapeut DSB; in der Schweiz: Weiterbildungsberufe Audioagoge, Audio-Psycho-Phonologe und diesem entsprechend Tomatis-Therapeut) sowie die Hochschulberufe Audiopädagoge entsprechend Schulischer Heilpädagoge)
  • Hörtherapeut (Systemische Hörtherapie, SHT, ausgehend von Dr. A. Tomatis, Ausbildungsstätte in Deutschland z.B. seit 2007 Institut Auris Integralis)
  • Ingenieur für Hörtechnik und Audiologie (Diplom bzw. BA, MA an Fachhochschulen, zum Beispiel Bachelor-Studiengang Hörakustik in Lübeck [BSc], Vorgänger war dort seit 1999 ein Diplomstudiengang Hörakustik, Ingenieur für Hörtechnik und Audiologie an der FH Oldenburg)
  • Atem-, Sprech- und Stimmlehrer
  • akademische Sprachtherapeuten (zusammenfassende Bezeichnung diverser Abschlüsse in Deutschland)
  • Gymnastiklehrer (z. B. staatlich geprüfter und anerkannter Gymnastiklehrer für Loheland-Gymnastik)
  • Gesundheitspädagoge (Loheland)
  • Kreativpädagoge (Loheland)
  • Sportlehrer, Turnlehrer
  • Tanztherapeut
  • Certified Movement Analyst (CMA, Zusatzausbildung, siehe Laban-Bewegungsstudien)
  • Umweltmediziner (z. B. Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin)
  • Oecotrophologe
  • Leichenbeschauer (hierfür besonders qualifizierte Mediziner wurden 2006 von der Polizeigewerkschaft GdP gefordert als amtlich bestellter Leichenbeschauer; die Leichenschau oder Legalinspektion ist seit Jahrhunderten in Deutschland Arztsache, wobei sich im 19. Jh. noch die historischen und kirchenrechtlich begründeten Unterschiede zwischen Arzt und Chirurg bemerkbar machten: der - ursprünglich meist dem geistlichen Stand angehörige - Arzt durfte nicht mit Blut in Berührung kommen, er und der Jurist waren also bei der Obduktion auf den Chirurgen angewiesen)
  • Gerichtsmediziner, Anatom (im 19. Jh. auch Anatomist), Pathologe
  • Bestatter (im Blick auf Hygiene; die Alexianerbrüder, ein Krankenpflegeorden, hatten ursprünglich Bestatteraufgaben)
  • staatlich anerkannter Kosmetiker (siehe auch: Visagist, Make-up artist, Maskenbildner, Friseur)
  • Kaufmann im Gesundheitswesen
  • Fleischbeschauer (im Deutschen Reich seit 1900, auch: Beschauer = Beschautierarzt oder Fleischbeschautierarzt und nichttierärztlicher Beschauer = eigentlicher Fleischbeschauer als nichttierärztlicher Beruf), Trichinenschauer (seit 1900, seit 1940 auch Frauen zugelassen), in Deutschland seit 1965 in Umsetzung von Europarecht daneben auch amtliche Hilfskräfte (ohne besondere Berufsbezeichnung) tätig, Fleischkontrolleur (in Westdeutschland seit 1987, zunächst zusammenfassende Bezeichnung für alle fachlich ausgebildeten amtlichen Hilfskräfte des amtlichen Tierarztes, seit 1. Januar 1993 neu geordnete Ausbildung, verwandt damit: Geflügelfleischkontrolleur), Amtlicher Fachassistent (als – inhaltlich erweiterter – Fleischkontrolleur unterstützt er in Deutschland seit 2006 nach europäischem Recht die amtlichen oder zugelassenen Tierärzte, die Berufsausübung ist auch spezialisiert oder eingeschränkt z. B. wieder als reiner Trichinenschauer möglich)
  • Schlachthoftierarzt (ältere Bezeichnung schon vor 1900)
  • Labormediziner
  • Neuobiologe (Hirnforscher)
  • Hypnosetherapeut, Hypnoanalytiker
  • Bader (vgl. englisch barber-surgeon), Maniküre (als Berufsbezeichnung), Kosmetologe, Barbier
  • Medizinpädagoge
  • Medical Advisor (Hochschulberuf, in der Pharmaindustrie tätig, Schweiz)
  • Wissenschaftler in der Medizinaltechnik (Schweiz)
  • Medizintechniker (siehe auch: Medizintechnik oder Biomedizinische Technik, in Deutschland u. a.: staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Medizintechnik, Dipl.-Ing. für Medizintechnik, BSc, MSc in Biomedical Engineering), Medizinphysiker, Biophysiker, Neuroinformatiker, Bioinformatiker, Biomechaniker, Biometriker, Biostatistiker, Biochemiker (in Deutschland auch: Facharzt für Biochemie), Biomediziner, Kybernetiker, Humanbiologe, Bioinformatiker, Fachwissenschaftler in der Medizin (vormalige DDR), Maschinenbautechniker (Biomedizinische Technik) (Österreich), Medizin-Informatiker (Österreich)
  • Antroposophischer Arzt (Schweiz, ärztlicher Fähigkeitsnachweis: Arzt für antroposophisch erweiterte Medizin mit FMH-Anerkennung)
  • Ausbildungsverantwortlicher in Gesundheitsinstitutionen (Schweiz)
  • Statistiker (Biometrie) (Österreich, auch: Biometriker)
  • Optometrist (im deutschsprachigen Raum – auch im Umfeld von praktizierenden Augenoptikern und Kontaktlinsen-Spezialisten – nicht ganz unbekannte Bezeichnung, in den USA, dort auch als „Doctor of Optometry“, O.D., und in weiteren Ländern etabliertes Berufsbild neben dem Ophthalmologen (ophthalmologist) und dem optician, „dispensing optician“ oder auch „optical dispenser“; der Optometrist wird auch „ophthalmic optician“ genannt [in GB, NHS], der „optician“ kann auch als „ophthalmic dispenser“ bezeichnet werden)
  • Verfahrensmechaniker für Brillenoptik (Deutschland, Ausbildungsberuf in der Industrie, tätig auch in Augenoptikerwerkstätten; USA: ophthalmic laboratory technician oder auch manufacturing optician, optical mechanic, optical goods worker; der dispensing optician kann die gleiche Arbeit verrichten wie der ophthalmic laboratory technician, hat aber auch noch weitere Aufgaben wie Verkauf und Anpassung; der ophthalmic laboratory technician stellt Brillen und Kontaktlinsen her und richtet sich dabei nach Vorgaben, die er vom ophthalmologist, optometrist oder dispensing optician bekommt; der ophthalmic medical assistant hingegen unterstützt den Augenarzt in seiner Praxis und der optometric assistant arbeitet als Gehilfe mit einem Optometristen zusammen, beide Berufe sind eher Spezialisierungen des medical assistant)
  • Optiker (Feinoptiker, Augenoptiker, Ingenieure, Physiker)
  • Optometrist FH (BSc) (Hochschulberuf in der Schweiz)
  • Physikus, Stadtphysikus, Kreisphysikus, Landphysikus; Amtsarzt, Vertrauensarzt (in der Schweiz ein ärztlicher Fähigkeitsausweis: Vertrauensarzt [SGV])
  • Hofarzt, Hofwundarzt, Hofapotheker, Leibarzt, Leibwundarzt, Leibchirurg, Stabschirurg, Stabswundarzt, Oberchirurg, Oberwundarzt, Feldarzt, Unterfeldwundarzt, Feldwundarzt, Feldchirurg, Feldapotheker, Oberfeldapotheker, Medicus, Feldmedicus, Oberfeldmedicus (Preußen, 18./19. Jahrhundert, die Zusammensetzungen mit Stabs- und Ober- scheinen auch im zivilen Bereich gebraucht worden zu sein)
  • Hilfsarzt (18./19. Jahrh. „Hülfsarzt“)
  • Oberfeldwundarzt ([Dr. Schiferli] der Helvetischen Armee, in der Schweiz, 18./19. Jahrhundert; siehe auch: Oberfeldarzt der Armee, zu Sanitätstruppen, Sanitätssoldaten, Sanitätsdienst: Schweizer Armee)
  • Primärarzt (in Wien im 18./19. Jahrhundert, noch heute in Österreich als Primararzt, Primarius, Primar, nicht zu verwechseln mit dem neuen deutschen Begriff Primärarzt = Hausarzt, Familienarzt im Sinne eines Konsultationszwangs in der Grundversorgung vor Konsultation eines Facharztes in der sozialen und (bei bestimmten Tarifmodellen) privaten Krankenversicherung, wobei teilweise Gynäkologen, Augenärzte, Kinderärzte, Notärzte neben praktischen Ärzten und Allgemeinmedizinern zu den Primärärzten gerechnet werden, scheinbar auch Zahn-/Fachzahnärzte – ggf. auch in Zusammenarbeit mit MKG-Chirurgen – eine Sondergruppe bilden; in Deutschland übernehmen herkömmlicherweise auch einige Internisten hausärztliche oder primärärztliche Funktionen; rechtfertigen ließe sich die Einbeziehung in das Primärarztsystem oder Primärarztprinzip auch für Unfallchirurgen und Orthopäden, diskutiert wird ein künftiger Primärarzt für Bewegungsorgane nach Zusammenlegung der Fächer)
  • Facharzt (siehe auch: Liste medizinischer Fachgebiete in Deutschland, Österreich und der Schweiz), Fachtierarzt
  • Schlangenwärter in einer Schlangenfarm (in der DDR z. B. in den 50-er, 60-er Jahren im Impfstoffwerk Dessau und Serumwerk Bernburg, soweit bekannt, gehörte zur Tätigkeit auch das Abnehmen von Schlangengift mit einem Glas)
  • Hebammenmeister, Hebarzt (im 18./19. Jh. für den ärztlichen Geburtshelfer – neben dem schon damals üblichen Begriff Geburtshelfer)
  • Drogist (Schweiz: Eidg. Fähigkeitszeugnis als Gelernter Drogist, Eidg. anerkannter Titel Diplom-Drogist HF)
  • Feuerwehrarzt (einen Arzt der Feuerwehr gab es schon in der ab ca. 1850 reorganisierten Berliner Feuerwehr)
  • Praktischer Arzt (schon in 18./19. Jh. in Preußen übliche Bezeichnung, ausgebildet wurden an der Universität Berlin Medico-Chirurgen, reine Mediker und reine Chirurgen, bei den Chirurgen wurde die Befähigung als Operateur besonders geprüft; der Begriff Operateur wurde damals aber nicht nur auf Wundärzte, sondern auch auf einige anscheinend eher nichtärztliche Berufe mit teilweise abwertendem Beiklang angewendet: z. B. auf den Steinschneider oder Lithotomus, Bruchschneider, Starstecher, Okulisten etc. – siehe auch Hernie, Trepanation; diese Doppeldeutigkeit des damaligen Sprachgebrauchs gilt auch für den Wundarzt oder Chirurgen selbst und für Bader und Barbiere, Augen- und Zahnärzte, die bis ins 19. Jh. hinein einerseits einen relativ anerkannten Status als Teil des obrigkeitlich regulierten Medizinalpersonals haben konnten, konzessioniert und innungsmäßig verbunden waren, andererseits aber auch gern in einem Atemzug mit Quacksalbern, Medizinalpfuschern, Rossärzten etc. genannt wurden - siehe auch: Handwerkschirurgen)
  • Arbeitserzieher (auch Arbeitstherapeut)

Versorgungsmittel

Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Heilpraktiker verabreichen Arzneimittel, Medikamente und Implantate.

Physiotherapeuten, Masseure, Medizinische Bademeister und Ergotherapeuten sind so genannte Heilmittelerbringer (Leistungserbringer) nach den Heilmittel-Richtlinien.

Die Berufe aus dem Gesundheitshandwerk sind mit der Herstellung und Abgabe von Hilfsmitteln betraut.

Beschäftigte in Gesundheitsberufen

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom 7. April 2006 üben in Deutschland 2,2 Millionen Beschäftigte einen Gesundheitsdienstberuf aus. Das entspricht 53,1 % des Gesundheitspersonals von insgesamt 4,2 Millionen Beschäftigte.

Weblinks

(Weblinks abgerufen am 30. März 2009)


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