Gesetz über die Finanzverwaltung

Gesetz über die Finanzverwaltung
Basisdaten
Titel: Gesetz über die Finanzverwaltung
Kurztitel: Finanzverwaltungsgesetz
Abkürzung: FVG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 600-4
Ursprüngliche Fassung vom: 30. August 1971
(BGBl. I S. 1426)
Inkrafttreten am: 3. September 1971
Neubekanntmachung vom: 4. April 2006
(BGBl. I S. 846, 1202)
Letzte Änderung durch: Art. 15 G vom
20. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2850, 2858)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2009
(Art. 17 G vom
20. Dezember 2008)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Finanzverwaltungsgesetz enthält gegenüber den allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzen besondere Regeln für die Finanzverwaltung und das Finanzverwaltungsverfahren.

Die Besonderheit der Finanzverwaltung liegt darin, dass sie als Mischverwaltung organisiert ist. So können die Oberfinanzdirektionen Bundes- wie Landesabteilungen haben. Falls sowohl Bundes- als auch Landesaufgaben wahrgenommen werden, ist der Oberfinanzpräsidenten gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 FVG gleichzeitig Bundes- und Landesbeamter.

Es löste das Finanzverwaltungsgesetz vom 6. September 1950 (BGBl. I, S. 448) ab.

Weblinks

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