Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit

In den Rechtsordnungen verschiedener Länder bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit sich selbst durch rechtsgeschäftliche Erklärungen wirksam zu binden. Die Regelungen dienen dem Schutz derjenigen, deren geistige Entwicklung nicht das notwendige Maß an Einsicht für die Teilnahme am Rechtsverkehr hat.

In Ländern des romanischen Rechtskreises sind Minderjährige grundsätzlich an einen von ihnen geschlossenen Vertrag gebunden, der Minderjährige hat jedoch die Möglichkeit den Vertrag durch Erhebung einer Klage anzufechten. Der deutsche Rechtskreis unterscheidet zwischen Geschäftsunfähigen und beschränkt Geschäftsfähigen, deren Verträge schwebend unwirksam bis zur Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Dem common law ist eine umfassende gesetzliche Stellvertretung und somit auch eine allgemeine Geschäftsfähigkeit unbekannt, stattdessen wird kasuistisch auf die Schutzwürdigkeit des Minderjährigen im Einzelfall abgestellt; von besonderer Bedeutung ist die Lehre von den necessaries, derzufolge ein Jugendlicher bei Verträgen über Dinge, die er seiner Lebensführung angemessen und dienlich sind, nur einen angemessenen Preis statt den vertraglich vereinbarten zu zahlen hat.

Rechtslage in einzelnen Staaten

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Geschäftsfähigkeit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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  • Geschäftsfähigkeit — Geschäftsfähigkeit, früher Handlungsfähigkeit genannt, ist die Fähigkeit, Geschäfte mit voller rechtlicher Wirksamkeit vorzunehmen. Diese G. haben in der Regel nur volljährige, d. h. 21jährige und für vollfährig erklärte Personen.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geschäftsfähigkeit — Geschäftsfähigkeit, s.v.w. Dispositionsfähigkeit (s. Disposition) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Geschäftsfähigkeit — Ge|schạ̈fts|fä|hig|keit 〈f. 20; unz.〉 Fähigkeit, Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Verträge abzuschließen usw.); Ggs Geschäftsunfähigkeit * * * Ge|schạ̈fts|fä|hig|keit, die <o. Pl.> (Rechtsspr.): das Geschäftsfähigsein. * * * Geschäftsfähigkeit …   Universal-Lexikon

  • Geschäftsfähigkeit (Deutschland) — In der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit Rechtsgeschäfte wirksam selbst vorzunehmen. Inhaltsverzeichnis 1 Kinder unter 7 Jahren 1.1 Geschäftsunfähigkeit 2 Minderjährige ab 7 Jahren …   Deutsch Wikipedia

  • Geschäftsfähigkeit (Österreich) — In der österreichischen Rechtswissenschaft bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit, sich selbst durch eigene Erklärungen zu berechtigen und zu verpflichten. Die Geschäftsfähigkeit richtet sich nach dem Alter und dem geistigen Zustand der… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschäftsfähigkeit — Fähigkeit, ⇡ Willenserklärungen rechtsgültig abzugeben und entgegenzunehmen. 1. Unbeschränkte G. wird i.d.R. mit der ⇡ Volljährigkeit erreicht. 2. Geschäftsunfähig sind (§ 104 BGB): (1) Kinder unter sieben Jahren; (2) Personen, die sich in einem… …   Lexikon der Economics

  • beschränkte Geschäftsfähigkeit — beschränkte Geschäftsfähigkeit,   Geschäftsfähigkeit …   Universal-Lexikon

  • beschränkte Geschäftsfähigkeit — Zustand, in dem sich eine Person, bes. ein ⇡ Minderjähriger, nur unter bes. Voraussetzungen rechtlich verpflichten kann (§§ 106 ff. 1903 BGB). Gegensatz: ⇡ Geschäftsfähigkeit …   Lexikon der Economics

  • Erwerb von Minderjährigen — ⇡ Geschäftsfähigkeit …   Lexikon der Economics

  • Beschränkt geschäftsfähig — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä …   Deutsch Wikipedia

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