Geschäftsbesorgungsvertrag

Geschäftsbesorgungsvertrag

Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist im deutschen bürgerlichen Recht ein Dienst- (§ 611 BGB) oder Werkvertrag (§ 631 BGB), durch den sich der Beauftragte zur - entgeltlichen oder unentgeltlichen - Besorgung eines ihm von dem Auftraggeber übertragenen Geschäfts verpflichtet (§ 675 Abs. 1 BGB).

Hierbei umfasst der Begriff der Geschäftsbesorgung, anders als beim Auftrag, nur selbstständige Tätigkeiten auf rechtlichem oder wirtschaftlichem Gebiet. Damit sind insbesondere freiberufliche Tätigkeiten wie die eines Rechtsanwaltes oder Steuerberaters erfasst.

Im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags kann eine Vollmacht erteilt werden, die jedoch juristisch ein eigenständiges Rechtsgeschäft bildet.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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