Gerhard Leibholz

Gerhard Leibholz

Gerhard Leibholz (* 15. November 1901 in Berlin; † 19. Februar 1982 in Göttingen) war ein deutscher Jurist und von 1951 bis 1971 Richter am Bundesverfassungsgericht.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Leibholz wurde als Sohn wohlhabender jüdischer Eltern geboren, selbst allerdings getauft, christlich erzogen und (gemeinsam mit dem späteren Widerstandskämpfer Hans von Dohnanyi) konfirmiert. Leibholz und Dohnanyi verband eine persönliche Freundschaft, eine gemeinsame Bejahung der Weimarer Republik und die Bekanntschaft mit der Familie Bonhoeffer. Die beiden begannen zusammen das Studium der Rechte und der Philosophie. Im Alter von 19 Jahren promovierte Leibholz zum Dr. phil. über Johann Gottlieb Fichte. 1929 promovierte er auch zum Dr. jur., diesmal zum Thema „Gleichheit vor dem Gesetz“ bei Heinrich Triepel. In seiner juristischen Promotionsarbeit formte er bereits den Gleichheitssatz als Willkürverbot aus. 1928 schrieb er über das Verfassungsrecht des faschistischen Italiens und habilitierte sich 1929 zum Thema „Das Wesen der Repräsentation“.

1929 wurde Leibholz auf einen Lehrstuhl an der Universität Greifswald berufen. 1931 erhielt er einen Ruf an die Universität Göttingen. Aufgrund seiner jüdischen Herkunft wurde er 1935 in den Ruhestand versetzt und musste 1938 mit seiner Frau Sabine Bonhoeffer, der Zwillingsschwester Dietrich Bonhoeffers, und den beiden Töchtern nach Großbritannien emigrieren. Dort wurde er als „feindlicher Ausländer“ 1940 für einige Monate interniert. Leibholz konnte zwar einige Vorlesungen an der Universität Oxford halten, letztlich aber in England seine wissenschaftliche Karriere nicht weiterverfolgen. Allerdings war er Berater des anglikanischen Bischofs George Bell und trug zu dessen Argumenten zur Kritik an der offiziellen britischen Kriegspolitik nicht unmaßgeblich bei.

Im Jahr 1947 kehrte er an die Universität Göttingen zurück. Von 1951 bis 1971 gehörte er dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Er hatte dort das Referat für Parlaments-, Parteien- und Wahlrecht inne.

Bedeutung

Von besonderer Bedeutung ist Leibholz wegen seines Einflusses auf die Rechtsprechung des neu gegründeten Bundesverfassungsgerichtes. So geht die heutige als juristisches Allgemeingut behandelte Interpretation des Gleichheitssatzes in Art. 3 GG wesentlich auf ihn zurück.

Gerhard Leibholz ist der prominenteste Vertreter der sogenannten Parteienstaatslehre, die ihre Ursprünge in der Zeit der Weimarer Republik hat, unter der Geltung des Art. 21 GG aber verstärkt Zuspruch erhielt. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Lehre in seinen Entscheidungen gerade in der Anfangszeit sehr stark in Bezug, dies auch unter dem Einfluss von Leibholz. In neuerer Zeit ist eine Abkehr von der Parteienstaatslehre zu beobachten. In der jüngeren Forschung wird die These vertreten, dass Leibholz seine Parteienstaatslehre unter anderem am Vorbild des faschistischen Einparteiensystems orientierte.[1]

Ehrungen

Veröffentlichungen

  • Fichte und der demokratische Gedanke. Ein Beitrag zur Staatslehre. Freiburg (1921)
  • Die Auflösung der liberalen Demokratie in Deutschland und das autoritäre Staatsbild. München 1933
  • mit Hans Reif: Verfassungsrechtliche Stellung und innere Ordnung der Parteien. 1951
  • Strukturprobleme der modernen Demokratie. Karlsruhe 1958 (Neuausg. Frankfurt am Main 1974, ISBN 3-8072-6012-9)
  • Die Gleichheit vor dem Gesetz: eine Studie auf rechtsvergleichender und rechtsphilosophischer Grundlage. München u.a. 1959 (2., durch eine Reihe ergänz. Beitr. erw. Aufl.)
  • Das Wesen der Repräsentation und der Gestaltwandel der Demokratie im 20. Jahrhundert. Berlin 1966
  • Verfassungsstaat - Verfassungsrecht. Stuttgart 1973

Briefwechsel

  • Eberhard Bethge, Ronald C. D. Jasper: An der Schwelle zum gespaltenen Europa: der Briefwechsel zwischen George Bell und Gerhard Leibholz; 1939-1951. Stuttgart, Berlin: Kreuz-Verlag 1974 ISBN 3-7831-0448-3

Literatur

  • Susanne Benöhr: Das faschistische Verfassungsrecht Italiens aus der Sicht von Gerhard Leibholz. Zu den Ursprüngen der Parteienstaatslehre. Nomos Verlagsgesellschaft: Baden-Baden 1999 (Schriften zum Parteienrecht; 23), ISBN 3-7890-6307-X.
  • Robert Chr. van Ooyen: Kritik der Parteienstaatslehre von Gerhard Leibholz. In: Robert Chr. van Ooyen: Politik und Verfassung. Beiträge zu einer politikwissenschaftlichen Verfassungslehre. VS-Verlag: Wiesbaden 2006, S. 56–63.
  • Shigetoshi Takeuchi: Gerhard Leibholz 1901–1982. Sein Leben, sein Werk, seine Zeit. Yuhikaku Gakujutu Center: Tokio 2004.
  • Peter Unruh: Erinnerung an Gerhard Leibholz (1901–1982) – Staatsrechtler zwischen den Zeiten. In: Archiv des öffentlichen Rechts. 126. Bd., 2001, ISSN 0003-8911, S. 61–92.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Susanne Benöhr: Das faschistische Verfassungsrecht Italiens aus der Sicht von Gerhard Leibholz. Zu den Ursprüngen der Parteienstaatslehre, Baden-Baden 1999.

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