Georg Ludwig Boehmer

Georg Ludwig Boehmer
Georg Ludwig Boehmer

Georg Ludwig Boehmer (* 18. Februar 1715 in Halle; † 17. August 1797 in Göttingen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Universitätsprofessor für Straf- und Kirchenrecht.

Inhaltsverzeichnis

Laufbahn

Nach dem Besuch des königlichen Pädagogiums begann er ebenso wie sein älterer Bruder Johann Samuel Friedrich von Boehmer (1704–1772) unter der Anleitung seines Vaters Justus Henning Boehmer, aber auch bei Johann Peter von Ludewig und Johann Gottlieb Heineccius im Jahre 1730 sein Studium der Rechtswissenschaften an der 1694 gegründeten Universität Halle, der heutigen Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Am 29. Januar 1738 promovierte er schließlich zum Doktor beider Rechte, am selben Tag als auch sein Bruder Philipp Adolf Boehmer (1711–1789) seine Promotion zum Doktor der Medizin erlangt hatte. Es folgten nun zwei Jahre, in denen Boehmer zunächst juristische und historische Vorlesungen hielt.

Mittels eines Empfehlungsschreibens seines Vaters an den Kurator der 1737 eröffneten Universität Göttingen, Gerlach Adolph Freiherr von Münchhausen (1688–1770), wurde Boehmer im Jahre 1740 Universität Göttingen zunächst zum außerordentlichen Professor der Rechte, Syndikus der Akademie und zum außerordentlichen Beisitzer der Juristenfakultät berufen, eine Position, die ursprünglich für den Vater Justus Henning vorgesehen war. Bereits 1742 wurde Georg Ludwig zum ordentlichen Professor und 1743 zum ordentlichen Beisitzer ernannt. Im Jahr 1744 erfolgte seine Beförderung zum königlichen kurfürstlichen Rat, 1746 zum Hofrat und 1770 schließlich zum Geheimen Justizrat. Zum Abschluss seiner Laufbahn wurde er im Jahre 1776 noch zum Primarius und Ordinarius der juristischen Fakultät ernannt.

Juristische Verdienste

Georg Ludwig Boehmer hatte sich bereits frühzeitig für die Bereiche Zivilrecht, Lehnsrecht und Kirchenrecht entschieden und war zunächst darum bemüht, das wissenschaftliche Erbe seines Vaters pietätvoll zu wahren. So knüpfte er auch beim Verfassen seines ersten großen Werkes, der „Principia juris canonica speciatim juris ecclesiastici(…)“, an die Lehren des Vaters an, sah sich in diesem Zeitalter der Aufklärung jedoch veranlasst, sich allmählich von dessen anfangs noch vorhandener Einstellung zum „Territorialsystem“ und seiner theokratisch geprägten Rechts- und Staatsauffassung und der Reichsunmittelbarkeit weiter abzuwenden und stattdessen den naturrechtlichen Standpunkt und das Kollegialsystem noch mehr in den Vordergrund zu stellen. Damit stehen die kirchenrechtlichen Theorien dieses Aufklärers oft im Gegensatz zu den traditionellen Lehren der Kirche, haben aber später als Grundlage nachhaltigen Einfluss bei der praktischen Gestaltung und Übernahme des Kirchenrechtes in das allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten. Sein Werk wurde bei kirchenrechtlichen Vorlesungen bis in die 30er Jahre des 19. Jahrhunderts als Leitfaden benutzt.

Ein ebenso erfolgreiches und hoch angesehenes Werk war sein Kompendium „Principia juris feudalis“. Zusätzlich hatte er noch zahlreiche weitere Abhandlungen überarbeitet und ergänzt und als Sammelwerke unter den Titeln: „Electa juris civilis“ und „Electa juris feudalis“ veröffentlicht. Darüber hinaus wurden noch mehrere ebenfalls bedeutende Werke des Georg Ludwig Boehmer nach seinem Tode unter anderem von seinen Schwiegersöhnen Karl Wilhelm Hoppenstedt und Georg Jacob Friedrich Meister veröffentlicht.

Georg Ludwig Boehmer schöpfte die Kraft und die Kreativität für seine Arbeit unter anderem aus spannenden juristischen Dialogen mit seinen mehrheitlich ebenfalls juristisch ausgebildeten Söhnen und Schwiegersöhnen von denen zusätzlich zu diesen bereits genannten noch seine weiteren Schwiegersöhne und früheren Doktoranden Friedrich Johann Lorenz Meyer, Präsident des Hamburger Domkapitels und der Hofrat Georg Heinrich Nieper, zu rechnen sind.

Familie

Georg Ludwig Boehmer, Sohn von Justus Henning Boehmer (1674–1749) und Eleonore Rosine Stützing (1679–1739), war verheiratet mit Henriette Elisabeth Philippine Mejer (1734–1796), Tochter des Geheimsekretärs bei der deutschen Kanzlei in London Johann Friedrich Mejer (1705–1769). Mit ihr hatte er zwölf Kinder, von denen drei Söhne, nämlich Johann Friedrich Eberhardt (1753–1828), Justus Ludwig Bechtold (1755–821) und Justus Henning Stephan (1772–1835) ebenfalls angesehene Rechtswissenschaftler wurden. Von den weiteren Söhnen studierte (Johann) Georg Wilhelm Böhmer (1761–1839) zunächst Theologie, wurde aber schließlich linksrheinischer Jakobiner und Mitgründer der Mainzer Republik sowie später Friedensrichter und Polizeikommissar. Ein anderer Sohn, Johann Franz Wilhelm (1754–1788), wurde ein bekannter und geachteter Amts- und Bergarzt und war der erste Ehemann der Schriftstellerin Caroline Michaelis (1763–1809). Seine Tochter Sophie Friederike Amalie Boehmer (1766–1840) heiratete den Hamburger Domherrn Friedrich Johann Lorenz Meyer.

Werke (Auswahl)

  • Principia juris canonici speciatim juris ecclesiastici publici et privati quod per Germaniam obtinet; Göttingen, 1762
  • Principia juris feudalis praesertim Longobardici quod per Germaniam obtinet; Göttingen, 1764

Literatur und Quellen

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