Georg Friedrich Puchta

Georg Friedrich Puchta

Georg Friedrich Puchta (* 31. August 1798 in Cadolzburg bei Nürnberg; † 8. Januar 1846 in Berlin) war ein deutscher Jurist.

Inhaltsverzeichnis

Kurzfassung

Puchta war einer der wichtigsten Vertreter der Pandektenwissenschaft. In der Historiographie galt er lange als Begründer der Begriffsjurisprudenz. Es ging jedoch nicht um weltfremde Logizismen. Puchtas Privatrecht sollte durch eine wissenschaftliche Durchdringung des antiken Rechts und eine vorsichtige Anpassung an die "praktischen Bedürfnisse" der Wertegemeinschaft („Volksgeist“) fortentwickelt werden. Die wissenschaftliche Verdichtung der Wertungszusammenhänge sollte, insbesondere in Puchtas „Pandekten“, dem Richter in hochgedrängter Form ein rationalisiertes, anwendungssicheres Privatrecht zur Verfügung stellen. Gesetzgebung sollte hilfsweise klärend eingreifen, wenn das antike Recht unklar oder sonst veränderungsbedürftig war. Vor dem Nationalstaat (1871) ging es darum, nationales Privatrecht von territorialen Einflüssen abzusondern und als überpolitische "Wissenschaft" Rechtsspezialisten zu überlassen. Nach 1848 wurden die philosophischen und konfessionellen Prägungen dieses Programms kaum noch wahrgenommen. Nach 1871 wurde der nationale Wissenschaftsdiskurs durch ein offen politisch agierendes und auf Kodifikation abzielendes Privatrecht ersetzt.

Leben und Wirken

Die Eltern Puchtas waren Wolfgang Heinrich Puchta (1769–1843) und Johanna Philippina Heim. Er war der erstgeborene Sohn von sieben Kindern, von denen zwei früh starben. Sein Bruder Christian Heinrich Puchta (1808–1858) studierte Philologie und Theologie an der Universität Erlangen und war zuletzt Pfarrer in Augsburg.

Puchta besuchte von 1811 bis 1816 das Ägidiengymnasium in Nürnberg, das seit seiner Gründung die klassisch-humanistische Tradition pflegte. Durch den dortigen Rektor Hegel erfuhr Puchta eine Grundausbildung in Philosophie.

Das Studium der Rechtswissenschaft begann Puchta im Jahr 1816 an der Universität Erlangen, wobei sein Vater ihn zugleich in die juristische Praxis einführte. Zu diesem Zeitpunkt lehrte der bekannte Professor Christian Friedrich von Glück in Erlangen. Seine besondere Verehrung für ihn drückte Puchta mit den Worten aus: „Jede Universität ist freilich mit einem Pfahl im Fleisch geplagt, aber die hiesige Fakultät hat, wenn Glück stirbt, nichts als Pfähle“.[1]

Nach dem Abschluss des Studiums promovierte Puchta 1820 mit der Dissertation „De itinere, actu et via” in Erlangen und habilitierte sich im selben Jahr ebenfalls an der Universität Erlangen.

1821 unternahm Puchta eine längere Deutschlandreise zu den damals bedeutenden Universitäten von Jena, Berlin, Göttingen, Bonn und Heidelberg, wo er Kontakt zu den dort Lehrenden aufnahm. Die Eindrücke dieser Reise bewogen Puchta, der historischen Rechtsschule um Friedrich Carl von Savigny beizutreten, der zu dieser Zeit an der Universität Berlin lehrte. Mit ihm unterhielt Puchta ab 1823 einen regen Briefwechsel, aus dem 86 Briefe entstammten.

Aus dieser Überzeugung publiziert Puchta 1822 sein erstes großes Werk: Grundriß zu Vorlesungen über juristische Encyclopädie und Methodologie.

1823 wurde Puchta außerordentlicher Professor in Erlangen, wo er neben romanistischen Fächern auch Enzyklopädie, Kirchenrecht und deutsches Recht behandelte. 1828 erschien der erste Band seines zentralen Werkes Das Gewohnheitsrecht.

Unter Hinzuziehung seiner mittlerweile zur Freundschaft gereiften Bekanntschaft mit Friedrich Carl von Savigny wechselte er 1828 an die Universität nach München, wo er eine ordentliche Professur erhielt. Während dieser Zeit traf er den ihm bereits von seiner Zeit in Erlangen bekannten Professor Friedrich Wilhelm Joseph von Schelling, von dessen Vorlesung zum Thema „Vorlesungen über Philosophie der Mythologie und Offenbarung“ er begeistert war.

1835 wurde Puchta unter Mitwirkung von Friedrich Carl von Savigny ordentlicher Professor in Marburg für Römisches Recht und Kirchenrecht, wo er bis 1837 blieb. 1837 erschien Puchtas zweiter Band seines Werkes mit dem Titel „Das Gewohnheitsrecht“ (zwei Teile 1828–1837), den er bereits in 1828 Erlangen begonnen hatte.

Mit der Unterstützung Friedrich Carl von Savigny wurde Puchta von 1837 bis 1842 ordentlicher Professor in Leipzig, wo er 1838 sein bedeutendes "Lehrbuch der Pandekten" veröffentlichte. Hinzu kamen 1841/1842 die ersten beiden Bände seines Hauptwerks "Cursus der Institutionen".

Abermals unter Hilfe und Wirken Friedrich Carl von Savignys bekam Puchta 1842 den Ruf an die Universität Berlin, wo er bald Nachfolger Savignys an dessen Lehrstuhl wurde, nachdem dieser zum Minister für Gesetzgebung ernannt worden war. Entscheidend für die Wahl auf Puchta war dessen weithin bekannte konservative Haltung, auch wenn er als Dozent nicht sonderlich beeindruckend war.

Ab 1844 wirkte Puchta am Geheimen Obertribunal mit Titel eines Geheimen Obertribunalrats mit. Nicht zuletzt dadurch wurde er 1845 Mitglied des Staatsrates und der Gesetzgebungskommission. Am 8. Januar 1846 starb er im Alter von 47 Jahren.

Werke und Literatur

  • Das Gewohnheitsrecht
    • Band 1. (1828)
    • Band 2. (1837)
  • Lehrbuch der Pandekten (1838)
    • (später in mehreren Neuauflagen erschienen.)
  • Cursus der Institutionen
    • Band 1. Einleitung in die Rechtswissenschaft und Geschichte des Rechts bey dem römischen Volk. (1841)
    • Band 2. (1842)
    • Band 3. (1847)
  • Georg Friedrich Puchta's Kleine civilistische Schriften (1851)
  • Vierzehn Briefe Puchtas an Savigny, Bohnert, Joachim (Hrsg.), (1979)
  • Vorlesungen über das heutige römische Recht
    • Band 1. (1847)
    • Band 2. (1848)

Anmerkungen

  1. Alessandro Hirata, Die Vollendung des usus modernus pandectarum: Christian Friedrich von Glück (1755–1831). Savigny Zeitschrift 123 (2006), 333 Fn. 12.

Sekundärliteratur

Weblinks


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