Generationengerechtigkeit

Generationengerechtigkeit

Im Kontext des Begriffes Generationengerechtigkeit (oder unter dem Synonym intergenerative Gerechtigkeit) werden derzeit eine Vielzahl politischer und gesellschaftlicher Themen kontrovers diskutiert – darunter die Forderung nach einer Rentenreform oder gar nach einer möglichen Bevölkerungspolitik, die Tatsache einer Altersdiskriminierung in den westlichen Gesellschaften, z. B. bei der Jobsuche, ebenso wie die hohe Jugendarbeitslosigkeit sowie auch die Problembereiche Umweltschutz und Staatsverschuldung.

Eine Möglichkeit, das Prinzip der Generationengerechtigkeit auf einen Nenner zu bringen, lässt sich folgendermaßen formulieren:

Generationengerechtigkeit ist erreicht, wenn die Chancen zukünftiger (nachrückender) Generationen auf Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse mindestens so groß sind wie die der heutigen Generation (ihnen vorangegangenen Generationen).

Die Intergenerativen Belastungsrechnungen (generational accounting) stellen Instrumente zur Messung der Generationengerechtigkeit bereit.

Inhaltsverzeichnis

Begriffsdefinition

Der Begriff Generationengerechtigkeit setzt sich aus den Einzelwörtern Gerechtigkeit und Generation zusammen. Von diesen beiden Bestandteilen ist ‚Gerechtigkeit’ mit Sicherheit schwieriger zu definieren, aber auch der Begriff ‚Generation’ wird in unterschiedlichen Zusammenhängen gebraucht und ist mehrdeutig. Es lassen sich vier unterschiedliche Gebrauchsweisen des Begriffes unterscheiden:

1. Chronologische (temporale) Generation, enger Begriff

Nach dieser Definition leben stets mehrere Generationen gleichzeitig. Grundlage der Zuordnung ist das aktuelle Alter und damit ein bestimmter Geburtsjahrgang. In Deutschland gebären heute Frauen durchschnittlich das erste Kind mit knapp 30 Jahren. Daraus abgeleitet werden die Jahrgänge, die zu einem bestimmten Zeitpunkt die Unterdreißigjährigen stellen, als die junge, die 30- bis 60-Jährigen als die mittlere und die Übersechzigjährigen als die alte bzw. ältere Generation bezeichnet. In der Bevölkerungswissenschaft werden auch kleinere Abschnitte (Jahre, Jahrfünfte, Jahrzehnte) unterschieden.

2. Chronologische (intertemporale) Generation, weiter Begriff Zweitens wird das Wort ‚Generation’ verwandt, um die Gesamtheit der heute lebenden Menschen zu bezeichnen. In diesem Sinn lebt jeweils nur eine Generation zur gleichen Zeit.

3. Soziale Generation Neben seinen beiden chronologischen Bedeutungen bezeichnet der Ausdruck ‚Generation’ drittens eine Gruppe von Menschen, deren Einstellungen, Orientierungen und Verhaltensweisen weitgehend homogen sind. Sie sind häufig durch ähnliche Schlüsselerlebnisse sozialisiert worden und/oder drücken einer zeitlichen Epoche den Stempel auf. So gibt es z. B. die Bezeichnungen 68er-Generation, 89er-Generation und Generation Golf.

4. Familiäre Generation Schließlich gibt es auf der Mikroebene die familiäre oder ‚familiale’ Bedeutung des Generationenbegriffs. Familiäre Generationen bezeichnen die Glieder der Abstammungslinie. Im Rahmen der Verwandtschaftsbeziehungen gehören Väter einer anderen Generation an als ihre Söhne. Man spricht vom familiären Generationenkonflikt, wenn es z. B. um die Probleme der Ablösung der Kinder von ihren Eltern geht.

Obwohl der soziale Generationenbegriff im allgemeinen Sprachgebrauch sehr weit verbreitet ist, kann er im Rahmen von Untersuchungen über ‚Generationengerechtigkeit’ nicht benutzt werden, da seine Zuordnungen zu unbestimmt und zu umstritten sind. Für Vergleiche zwischen Generationen im Rahmen von Gerechtigkeitsuntersuchungen braucht man einen Generationenbegriff, der nicht überlappend ist und auf einem unveränderlichen, unkontroversen Merkmal basiert. Geburtsjahrgänge sind als solche Merkmale geeignet, Prägungen nicht. Deutlich ist auch, dass „Gerechtigkeit für kommende Generationen“ mit Gewissheit kein sinnvolles Konzept ist, wenn man soziale Generationen im Sinn hat. Schließlich weiß man überhaupt nicht, ob eine zukünftige soziale Generation als ‚2010er’ oder ‚2020er’ tituliert werden wird. Auch der familiäre Generationenbegriff ist für Untersuchungen über Generationengerechtigkeit auf der gesellschaftlichen Ebene kaum relevant. Wenn beispielsweise ein 28-Jähriger beklagt, dass es ungerecht gegenüber seiner Generation sei, dass die amtierenden Politiker es unterlassen, Umwelt und Natur zu schützen, so ist es irrelevant, ob dieser selbst schon Vater ist oder nicht.

In der Debatte um Generationengerechtigkeit sind also vor allem die chronologischen Bedeutungen 1.) und 2.) relevant. Um zwischen diesen beiden Bedeutungen in der Diskussion um Generationengerechtigkeit unterscheiden zu können, ist es notwendig, für die beiden Bedeutungen von Generation zwei unterschiedliche Bezeichnungen und damit auch zwei unterschiedliche Bezeichnungen von Generationengerechtigkeit zu formulieren. Bislang existiert in der wissenschaftlichen Diskussion allerdings keine eindeutige Begriffsgebung für diese Unterscheidung. Eine Möglichkeit der Unterscheidung, die von Peter Laslett gebraucht wird, ist die Verwendung der Bezeichnung „intergenerationell“ für das Verhältnis heutiger und zukünftiger Generationen und der Bezeichnung „intragenerationell“ für das Verhältnis von unterschiedlichen zur gleichen Zeit lebenden Generationen. Laslett bezieht sich auf den weiteren Generationsbegriff. Allerdings ist der Begriff ‚intragenerationell’ aufgrund der weit verbreitenden Verwendung des engeren Generationsbegriffes irreführend, da die Vorsilbe ‚intra’ ‚innerhalb’ bedeutet und man so unter Bezugnahme auf den engeren Generationsbegriff annehmen könnte, dieser Begriff bezeichne die Beziehung innerhalb einer Altersgruppe, beispielsweise die Gerechtigkeit innerhalb der Gruppe der unter-30-Jährigen. Sinnvoller erscheint die Verwendung der Bezeichnungen ‚intertemporale’ und ‚temporale’ Generation und Generationengerechtigkeit. Temporale Generationengerechtigkeit ist also die Gerechtigkeit zwischen jungen, mittelalten und älteren heute lebenden Menschen. Intertemporale Generationengerechtigkeit wird definiert als die Gerechtigkeit zwischen Menschen, die früher lebten, die heute leben und die zukünftig leben werden. Das Prinzip Intertemporale Generationengerechtigkeit kann folgendermaßen formuliert werden: „Generationengerechtigkeit ist erreicht, wenn die Chancen zukünftiger Generationen auf Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse mindestens so groß sind wie die der heutigen Generation“ In der Definition für „temporale Generationengerechtigkeit“ muss man „zukünftige Generationen“ durch „nachrückende Generationen“ und „heutige Generation“ durch ihnen vorangegangene Generationen (womit die heute mittlere und ältere Generation gemeint ist) ersetzen: „Generationengerechtigkeit ist erreicht, wenn die Chancen nachrückender Generationen auf Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse mindestens so groß sind wie die der ihnen vorangegangen Generationen“

Offensichtlich werden im Konzept der Generationengerechtigkeit Vergleiche zwischen Generationen gezogen. Häufig geschieht dies in der wissenschaftlichen (und erst recht in der öffentlichen) Debatte jedoch unsachgemäß. Grundsätzlich ist zwischen direkten und indirekten Vergleichen zu unterscheiden. Im direkten Vergleich werden heutige ‚Junge’ und ‚Alte’ verglichen, z. B. indem man den Prozentsatz von Angehörigen der zweiten Generation (31- bis 60-Jährige) und der dritten Generation (0- bis 30-Jährige), die Sozialhilfe beziehen, zeitpunktbezogen (z. B. im Jahr 2005) vergleicht. Bei einem indirekten Vergleich wird dagegen Alter mit Alter (bzw. Jugend mit Jugend) verglichen. Dabei untersucht man z. B. den Anteil der Jugend an allen Sozialhilfeempfängern im Jahr 2005 und im Jahr 1975. Die Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Vergleichen ist nur beim temporalen Generationenbegriff möglich. Intertemporal wird ja innerhalb der Gruppen der heute Lebenden, nicht zwischen Altersgruppen unterschieden, also können in dieser Hinsicht auch keine Vergleiche gezogen werden.

Politische Diskussion

Zunächst war der Begriff Generationengerechtigkeit in der Literatur über die Zukunft des Sozialstaates, insbesondere der Rentenversicherung zu finden.

1987 veröffentlichte die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung ("Brundtland-Kommission") den sogenannten Brundtland-Bericht. Der Bericht ist für seine Definition des Begriffs Nachhaltige Entwicklung bekannt: " .. ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, daß künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können."[1]

".. ist im wesentlichen ein Wandlungsprozeß, in dem die Nutzung von Ressourcen, das Ziel von Investitionen, die Richtung technologischer Entwicklung und institutioneller Wandel miteinander harmonieren und das derzeitige und künftige Potential vergrößern, menschliche Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen."[2]

Der zweite Aspekt fordert eine ganzheitliche Verhaltensänderung; dies ist schwierig zu operationalisieren.

Ab Mitte der 1990er Jahre wurden häufig das Verhältnis von Alt und Jung bzw. Generationenkonflikte beschrieben. Mit dem Beginn des Nachhaltigkeits-Diskurses erlangte der Begriff „Generationengerechtigkeit“ auch in diesem eine zentrale Rolle. Inzwischen hat Generationengerechtigkeit die politische Agenda erobert. Zum Beispiel war sie ein Ziel bei mehreren Schuldenbremsen (Schweiz, EU, Deutschland).

Eine institutionelle Verankerung von Generationengerechtigkeit bleibt - auch angesichts der Staatsschuldenkrise im Euroraum - in der politischen Diskussion. Einige überwiegend jüngere Abgeordnete planten 2008/2009, einen Antrag auf grundgesetzliche Verankerung von Generationengerechtigkeit in den Bundestag einzubringen.[3] Die Forderung nach einer solchen institutionellen Verankerung kann mit einem Defizit der Demokratie, einer strukturbedingten Gegenwartspräferenz, begründet werden: Politiker werden am ehesten wiedergewählt, wenn sie die Interessen heutiger Generationen berücksichtigen. Dies setzt einen falschen Anreiz, nämlich für eine Politik der „Verherrlichung der Gegenwart und Vernachlässigung der Zukunft“ (Richard von Weizsäcker). Bei der Beschaffung heutiger Mehrheiten können die Individuen, die noch kein Wahlrecht haben (Kinder bzw. noch Ungeborene), nicht mitwirken. Dies kann man dem einzelnen Politiker nicht zum Vorwurf machen, denn die Rahmenbedingungen sind nun einmal so. Wahlperioden können nicht allzu lang sein, ohne den Einfluss des Wählers zu weit zurückzudrängen und damit das Wesen der Demokratie an sich zu gefährden. Die Auswirkungen gegenwärtigen Handelns reichen teilweise weit in die Zukunft hinein und können die Lebensqualität zahlreicher zukünftiger Generationen tiefgreifend negativ beeinflussen. Könnten zukünftige Generationen ihre Interessen im politischen Entscheidungsprozess geltend machen, so wären die Mehrheitsverhältnisse bei wichtigen politischen Entscheidungen anders. Beispiele:

  • Energiepolitik: Die heutige Form der Energiegewinnung mit dem Schwerpunkt auf fossilen Energieträgern ermöglicht derzeit einen einmalig hohen Lebensstandard, nimmt aber dafür gravierende Nachteile in der mittelfristigen Zukunft in Kauf.
  • Finanzpolitik: Die Finanzierung des heutigen Konsums durch Schulden verschiebt Lasten in die Zukunft und verringert die Freiheit kommender Politikergenerationen, selbst gestaltend Politik zu machen.

Das Grundgesetz bietet bislang wenig Hilfestellung, da unsere Rechtsordnung derzeit v.a. die Rechte gegenwärtiger Individuen (Rechtssubjekte) schützt. Aus diesen Gründen wird sich eine ökologisch nachhaltige bzw. generationengerechte Gesellschaft nur erreichen lassen, wenn die Ansprüche der Zukünftigen institutionell verankert werden.

Daher wird von mancher Seite dafür plädiert, durch eine Veränderung des Grundgesetzes oder der Arbeitsweise der Parlamente Vertretungen der kommenden Generationen (zum Beispiel, durch die Gründung von Generationengerechtigkeitsparlamenten oder kommunalen Zukunftsräten, wie in der Schweiz und in Österreich) zu installieren. Ähnliche Initiativen wurden beispielsweise in Israel, der Schweiz (Die Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz, Ungarn bereits umgesetzt oder sind im parlamentarischen Entscheidungsprozess. In Deutschland wurde im Oktober 2007 ein solches Generationengerechtigkeitsgesetz im Bundestag in erster Lesung debattiert, fand aber wenig Aufmerksamkeit.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Brundtland-Bericht, S. 51; Absatz 49
  2. Brundtland-Bericht, S. 49
  3. www.generationengerechtigkeit.de

Literatur

  • Birnbacher, Dieter: Verantwortung für zukünftige Generationen. Stuttgart 1995.
  • Börsch-Supan, Axel: Zum Konzept der Generationengerechtigkeit. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik (2003), Band 2 2003, S. S. 221–226. Siehe [1], Volltext: [2]
  • Gründinger, Wolfgang: Aufstand der Jungen. Wie wir den Krieg der Generationen vermeiden können. München, C.H. Beck Verlag, 2009
  • Jonas, Hans: Das Prinzip Verantwortung. Frankfurt 1979.
  • Kirchgraber, Stefan: Was kann gemeinwesenorientierte Sozialarbeit zur Generationenfrage beitragen?. Rubigen 2007 (www.soziothek.ch).
  • Laslett, Peter/ Fishkin, James (Hrsg.): Justice between Age Groups and Generations. New Haven 1992.
  • Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (Hrsg.): Handbuch Generationengerechtigkeit. München 2003.
  • Unnerstall, Herwig: Rechte zukünftiger Generationen. Würzburg 1999.
  • Michael S. Aßländer, Andreas Suchanek, Gotlind Ulshöfer: Generationengerechtigkeit als Aufgabe von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft, Hampp-Mering 2007, ISBN 3-86618-127-2
  • Merk, Kurt-Peter, Die Dritte Generation, Aachen 2002, ISBN 978-3-8322-0575-1

Weblinks

Eintrag, in: Stanford Encyclopedia of Philosophy (englisch, inklusive Literaturangaben)Vorlage:SEP/Wartung/Parameter 1 und weder Parameter 2 noch Parameter 3


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