Generalstab

Generalstab

Als Generalstab wird in der deutschen Militärgeschichte häufig die Summe aller speziell ausgebildeten Generalstaboffiziere bezeichnet, die der obersten militärischen Führung zuarbeiten. Andererseits wird damit auch eine bestimmte Institution bezeichnet, die höchste militärische Kommandobehörde vieler Streitkräfte. Ihr Leiter ist der Generalstabschef. Der Generalstab ist heute in den meisten Ländern dem Verteidigungsministerium nachgeordnet. Die entsprechende Kommandobehörde von Seestreitkräften ist in vielen Staaten der Admiralstab bzw. die Admiralität.

Der große Generalstab der preußischen Armee 1870/71

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Der Generalstab setzt die Aufträge der politischen Führung in militärische Maßnahmen um. Zu den Aufgaben eines Generalstabs können gehören:

  • Streitkräfteplanung
  • Mobilmachungs- und Aufmarschplanung
  • Einsatzplanung
  • Einsatzführung
  • Logistik
  • Ausbildung
  • Personalplanung

Begriffsherkunft

Der Begriff leitet sich etymologisch vom Konstabler (auch Konstabel) ab und stammt vom Mittellateinischen comes stabuli oder constabularius, Stallgenosse, Kamerad.

Der comes stabuli war im Fränkischen Reich eine privilegierte Person am Hof, der anfangs die Aufsicht über das Gestüt oblag (Marschalldienst); später wurde er auch zu militärischen und diplomatischen Aufgaben herangezogen.

Aus dem comes stabuli wurde im 11. Jahrhundert in Frankreich der Connétable, der in der Hierarchie einer der fünf wichtigsten Hofbeamten (grands officiers) war. Der Connétable de France (Connétable von Frankreich) war dann ab dem 14. Jahrhundert der Oberbefehlshaber der Armee (oberster Kronfeldherr), dem ab 1190 die Marschälle von Frankreich als Stellvertreter dienten.

Die Mitglieder des Generalstabs stehen funktional der historischen Gruppe der Liktoren nahe, die in der römischen Diktatur eine herausgehobene Rolle spielten.

Entstehung und Bedeutung des Generalstabs in Deutschland

Preußen

Der moderne preußische Generalstab war kein Ergebnis der Reformphase von 1807 bis 1814. Im Kern entwickelten sich Vorläufer des Generalstabs bereits im 18 Jahrhundert, aber konkret schon 1803 durch Christian von Massenbach und Levin von Geusau. Vor allem der nach der Niederlage gegen Napoleon 1806 viel geschmähte Massenbach hatte sich für die Begründung eines militärischen Organs eingesetzt, das nicht mehr nur Hilfsaufgaben löste wie der alte preußische Quartiermeisterstab. Mit Erfolg: Aus der lockeren Schar von Adjutanten und Ingenieuroffizieren, die seit 1787 als Generalquartiermeisterstab firmierte, war wenigstens auf dem Papier eine bürokratische Organisation geworden, zuständig für Landesaufnahme, Militärwissenschaften und Operationsplanung.

Unter Gerhard von Scharnhorst wurde der Generalstab dann ab 1808 als Zentralorgan im neu gegründeten Kriegsministerium mit den Generalstabsoffizieren bei den ebenfalls neu formierten Truppenbrigaden institutionell verschränkt. Damit wurde er zu einer Art Nervensystem in die Truppe hinein.

Der preußische Generalstab hat sich in den Befreiungskriegen gegen Frankreich und in den Einigungskriegen hervorragend bewährt. Seine militärischen Planungen standen auf einer militärwissenschaftlichen Grundlage. Der Ausdruck generalstabsmäßig ist bis heute ein in der Umgangssprache verbreiteter Begriff für eine gründliche Planung, die nichts dem Zufall überlässt.

Er galt zu jener Zeit bei allen Armeen als vorbildlich. Viele Staaten sandten Offiziere nach Berlin, damit sie die Arbeit des Großen Generalstabes studierten, oder baten um Entsendung deutscher Generalstäbler als Instrukteure.

Die Entwicklungsgeschichte dieses Generalstabes stammt allerdings nicht aus Preußen. Jedenfalls organisierte der Große Kurfürst seinen Generalquartiermeisterstab Ende des 17. Jahrhunderts nach dem Muster der damals hochangesehenen schwedischen Armee. Die Aufgabe des Stabes war es, den Ingenieursdienst der Armee zu betreuen, die Marschrouten zu überwachen und Lager und befestigte Stellungen auszuwählen.

Zur selben Zeit entstanden ähnliche Einrichtungen in England unter Cromwell, in Österreich und anderen süddeutschen Staaten.

Die Heere waren im Laufe der Zeit so stark geworden, die Kriegsschauplätze so ausgedehnt, dass es für den Souverän schwierig wurde, im Kriege allein zu befehligen. Das Bild wandelte sich endgültig, als mit der Französischen Revolution der Krieg der Fürsten und Könige zum Volkskrieg wurde und Massenheere an verschiedenen, oft weit auseinander gelegenen Schauplätzen kämpften. Jetzt war es unmöglich geworden, dass ein Feldherr allein befehligte und jetzt war ein Feldzug, bei dem Millionen Soldaten zu mobilisieren waren, nicht mehr aus dem Augenblick heraus zu organisieren.

In Preußen blieb mit Blick auf die Erfolge Friedrichs des Großen die Wandlung der Situation und die damit einhergehende Notwendigkeit einer Anpassung unbeachtet, wohingegen Frankreich als erste Nation einen Stab von Fachleuten zusammenrief, den man einen Generalstab im Sinne der Neuzeit nennen konnte. Nicht zuletzt ihm verdankte Napoleon seinen Siegeszug durch Europa.

Erst durch die napoleonischen Erfolge wurde das schlafende Preußen geweckt. Die jungen revolutionären Kräfte, die sich vorher gegen die konservativen Kräfte nicht durchzusetzen vermocht hatten, fühlten ihre Ansichten durch den Lauf der Ereignisse bestätigt, und endlich konnten sie auch den König überzeugen. Weit reichten Scharnhorsts Pläne, mit denen er das in Jahrzehnten Versäumte innerhalb kurzer Zeit aufzuholen gedachte:

  • Abschaffung des Söldnerheeres
  • Einführung der allgemeinen Wehrpflicht (wie in Frankreich)
  • Abschaffung entehrender Strafen in der Armee, um dem Soldaten wieder sein Selbstwertgefühl zu geben
  • Abschaffung der Adelsprivilegien, auch der einfache Mann aus dem Volke sollte Offizier werden können, wenn er die Befähigung besaß.

Es gelang Scharnhorst nicht, alle Forderungen durchzusetzen, und er musste manche Umwege gehen, um doch zum Ziel zu gelangen. Einen Plan aber setzte er durch: Der alte Quartiermeisterstab wurde aufgelöst, ein Kriegsministerium gebildet und in ihm der Generalstab. Und als Eingangsschule dazu gründete Scharnhorst auch die Kriegsakademie. Auf dieser Akademie sollten die Offiziere nicht zu sturen Befehlsempfängern, sondern zu gebildeten, selbständig denkenden und handelnden Führern erzogen werden.

Bereits wenige Jahre nach seiner Neubelebung, in den Befreiungskriegen 1813-15, trat der neue preußische Generalstab erstmalig in Aktion. Scharnhorst, der Chef dieses Generalstabes, hatte den Operationsplan für die preußische Armee entworfen, nach seinem Tod führte Gneisenau sein Werk fort.

Paris wurde 1814 nach Gneisenaus Plan genommen und auch der Schlacht bei Waterloo lag ein Entwurf des preußischen Generalstabes zugrunde. Diesmal verfiel man in Berlin nicht wie nach dem Tode Friedrichs des Großen in selbstzufriedenen Dämmerschlaf: Nach den Befreiungskriegen wurden die als richtig erkannten Grundsätze des Generalstabes weiter entwickelt. Die Kriegsgeschichte wurde erforscht, damit die jungen Offiziere aus ihr die Lehren ziehen konnten, Pläne für mögliche Kriege, entsprechend der politischen Lage, wurden erarbeitet, das Landkartenwerk vervollkommnet, Verwaltungs- und Nachschubfragen studiert, der Ausbau des Straßennetzes auch nach militärischen Gesichtspunkten überwacht. Der Generalstab erhielt die Aufgabe, alle Personalfragen des Heeres zu bearbeiten und die vielleicht eines Tages notwendige Mobilmachung vorzubereiten. Jeder Infanterie-Division wurde ein Generalstäbler als Verbindungsoffizier zugeteilt. Stets folgte man der Lehre, dass jeder Offizier eine Persönlichkeit sein müsse, der zwar das Ziel befohlen wird, die aber über den Weg, der zu dem Ziel führt, selbst entscheidet.

In der Schlacht bei Königgrätz 1866 verstand es der damalige Generalstabschef Helmuth von Moltke, seine Generalstabsarbeit voll zur Wirkung zu bringen: Drei preußische Armeen rückten getrennt in Böhmen ein und trafen mit höchster Präzision erst auf dem Schlachtfeld zusammen, um das gegnerische Heer zu schlagen.

Generalstabschefs

seit der Einführung der dienstlichen Bezeichnung:

Deutsches Reich

Deutsches Kaiserreich

Der preußische „Generalstab der Armee“ führte mit zukommandierten Generalstabsoffizieren aus Sachsen, Württemberg und Bayern im „Großen Generalstab“ die militärische Planung im Reich durch. Der Generalstab wurde unterteilt in den zentralen, den „Großen Generalstab“ in Berlin und in die Truppengeneralstäbe bei den Korps-Kommandos bzw. Generalkommandos und die Generalstabsoffiziere bei den Divisionen. Der Chef des Großen Generalstabes nannte sich „Chef des Generalstabes“ und war gleichzeitig Fachvorgesetzter aller Generalstabsoffiziere. Schon in Preußen hatte der Generalstab seit Moltke eine besondere, auch politische Bedeutung. Er war äußerst einflussreich, da er seit 1883 zusammen mit den Kommandierenden Generalen und den Oberbefehlshabern Immediatrecht beim Kaiser als „Oberster Kriegsherr“ (Deutsches Reich) und „Chef der Armee“ (Preußen) und damit faktisch die Möglichkeit hatte, militärische Entscheidungen vorbei an Kanzler und Reichstag zu treffen. Das gilt als eine der Keimzellen der Katastrophe des Ersten Weltkrieges, da die militärische Planung damit nicht zwangsläufig einer politischen Kontrolle unterworfen war (siehe hierzu auch: Primat der Politik). So konnte sich der Schlieffenplan zum einzigen Kriegsplan und geradezu zum Dogma entwickeln, ohne dass maßgebliche Politiker des Reiches auch nur eingeweiht waren. Auch die Führung der Kaiserlichen Marine kannte diese Heeresplanung nicht.

Innere Gliederung

Der „Große Generalstab“ untergliederte sich in mehrere Abteilungen.

  • Die 1. Abteilung befasste sich mit Russland
  • Die 2. Abteilung war die „deutsche“ Abteilung, auch Aufmarschabteilung genannt. Sie bestand aus zwei Sektionen.
    • Die 1. Sektion hatte alle, das deutsche Heer betreffende, Fragen zu bearbeiten, soweit sie seine kriegsmäßige Entwicklung in Friedenszeiten betrafen. Dazu gehört seine Ausbildung, Bewaffnung, Ausrüstung und Organisation. Ebenso erstreckte sich ihr Arbeitsgebiet auf den Grenzschutz und den Aufmarsch des Heeres im Mobilmachungsfall.
    • Die 2. Sektion bearbeitete alle Fragen, die sich auf die Verteidigungsfähigkeit und Armierung deutscher Festungen bezogen. Später, ab ca. 1908 kam noch die technische Sektion dazu. Sie hatte sich mit der immer wichtiger werdenden Militärtechnik zu befassen.
  • Die Eisenbahnabteilung
  • Die 3. Abteilung befasste sich mit Frankreich und England
  • Die 4. mit den Festungen dieser Staaten
  • Die 5. mit Italien und Österreich-Ungarn
  • Die 6. war die Manöverabteilung zur Planung der Kaisermanöver

Weitere Abteilungen hatten die Politik und das Militär der anderen Staaten der Erde aus der Presse, Diplomatie sowie Militär- und Agentenberichten zu beobachten und auszuwerten und ihr Wissen stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

Daneben gab es

Diese hatte das Land trigonometrisch und topographisch zu vermessen, Karten anzufertigen und auf dem neuesten Stand zu halten. Ebenso hatte sie Karten vom Ausland zu sammeln und zu vervielfältigen.

Die Verantwortung lag im Großen Generalstab außer beim Chef des Generalstabes selbst, bei dem alle Arbeiten zusammenliefen, beim Oberquartiermeister (OQ I). Dieser war Vorgesetzter aller Abteilungsleiter.

Der Stab der 8. Armee unter Hindenburg

Mit Beginn des Ersten Weltkrieges wurde aus den preußischen, sächsischen, württembergischen und bayerischen Generalstäben die Oberste Heeresleitung (OHL) gebildet, also ein vergrößerter und erweiterter Großer Generalstab. Die Leitung lag beim preußischen „Chef des Generalstabes der Armee“. Helmuth von Moltke d. J. und Erich von Falkenhayn waren die Chefs der Ersten bzw. Zweiten OHL. Nach der Ablösung Falkenhayns wurde die Dritte OHL gebildet. Dies waren Paul von Hindenburg, dem als nahezu gleichberechtigtem Partner Erich Ludendorff zur Seite stand. Daher wurde für Ludendorff die Bezeichnung Erster Generalquartiermeister eingeführt. Nach der Entlassung Ludendorffs folgte ihm Groener in diese Stellung.

Generalstabschefs

Weimarer Republik

Die Reichswehr durfte nach den Bestimmungen des Vertrags von Versailles keinen Generalstab besitzen. Artikel 160 des Vertrags bestimmte: „Der deutsche Generalstab und alle ähnlichen Formationen werden aufgelöst und dürfen unter keiner Gestalt neu gebildet werden.“ Die Rolle des Generalstabs übernahm das Truppenamt (eine Tarnbezeichnung) im Reichswehrministerium.

Außer im Truppenamt gab es in den beiden Gruppen-Kommandos und in den zehn Divisionsstäben einen Generalstab. Die Generalstabs-Offiziere wurde jedoch nicht mehr als solche bezeichnet, sondern hießen „Führerstabsoffiziere“, die Generalstabsausbildung firmierte fortan unter der Bezeichnung „Führergehilfenausbildung“.

Insgesamt gab es in der Zeit der Weimarer Republik etwa 250-300 Stellen für Generalstabsofffiziere, was sich bei der beschleunigten Vergrößerung der Wehrmacht in der Zeit ab 1933 als störend bemerkbar machte.[1]

Innere Gliederung

Das Truppenamt setzte sich aus folgenden vier Abteilungen zusammen:[2]

  • Die Abteilung T 1, auch „Abteilung Landesverteidigung“ genannt, übernahm die Aufgaben der einstigen Aufmarsch- und Operationsabteilung.
  • T 2 Organisation
  • T 3, auch „Heeresstatistische Abteilung“, beschäftigte sich mit dem Studium fremder Heere
  • T 4 Ausbildung

Teile der kriegsgeschichtlichen Abteilung des Generalstabs setzten ihre Arbeit im neu gegründeten Reichsarchiv fort.

Chefs des Truppenamts

Zeit des Nationalsozialismus

Handbuch für den Generalstabsdienst im Kriege - 1939

Mit Wirkung vom 1. Juni 1935 wurde das Truppenamt in „Generalstab des Heeres“ umbenannt.[3]

Chef des Generalstabes des Heeres wurde am 1. Juli 1935 Generalleutnant Ludwig Beck, der schon seit dem 1. Oktober 1933 das Truppenamt im Reichswehrministerium leitete.

Chef des Generalstabes der Luftwaffe wurde am 1. März 1935 Generalmajor Walther Wever, der ebenfalls schon vorher, seit dem 1. September 1933, Chef des Luftwaffen-Kommando-Amts im Reichsluftfahrtministerium und damit Chef des getarnten Generalstabs der Luftwaffe war.

Zur gleichen Zeit wurde die Marineleitung in Oberkommando der Marine umbenannt, der bisherige Chef der Marineleitung, Admiral Erich Raeder, wurde Oberbefehlshaber der Marine (Ob.d.M.), die fortan als Kriegsmarine bezeichnet wurde. Die Marine kannte keinen Admiralstab, sondern nur die Seekriegsleitung, die 1938 eingeführt wurde. Der Inhaber dieser Kommandostelle hieß zunächst „Chef des Stabes der Seekriegsleitung“, ab Mai 1944 „Chef der Seekriegsleitung“.

Im Zuge der Blomberg-Fritsch-Krise im Februar 1938 erlangte Hitler den unmittelbaren Oberbefehl über die Wehrmacht, und schuf sich zugleich einen eigenen militärischen Stab - das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) mit General Wilhelm Keitel als Chef des Oberkommandos der Wehrmacht an der Spitze. Seitdem fungierten besondere Stäbe im OKW sowie in den Oberkommandos der Wehrmachtteile (Generalstab der Luftwaffe und Admiralstab) als Generalstab.

Die eigentliche Stabsarbeit wurde dabei vom Wehrmachtführungsamt (WFA) im Oberkommando der Wehrmacht mit seinen verschiedenen Abteilungen geleistet. Das WFA (1940 umbenannt in Wehrmachtführungsstab (WFSt)) wurde, mit kurzer Unterbrechung 1939, bis zum Kriegsende von Alfred Jodl als Chef des Wehrmachtführungsstabes im Oberkommando der Wehrmacht geführt.

Die Struktur und die Aufgabenverteilung des Generalstabs im Kriegsfall wurden in der geheimen Vorschrift „H.Dv.g 92 – Handbuch für den Generalstabsdienst im Kriege – 1.8.1939“ geplant und festgelegt.

Das OKW bzw. der Wehrmachtführungsstab war aber entgegen dem, was der Name suggerierte, nicht der oberste militärische Stab für die gesamte Wehrmacht. Der jeweilige Hauptkriegsschauplatz, also ab 1941 die Führung des Krieges gegen die Sowjetunion, lag in den Händen des Oberkommandos des Heeres, lediglich die übrigen Kriegsschauplätze lagen in der Zuständigkeit des Wehrmachtführungsstabes.

Generalstabschefs des Heeres
  • General der Artillerie Ludwig Beck --- 1. Oktober 1933 bis 31. Oktober 1938
  • Generaloberst Franz Halder --- 31. Oktober 1938 bis 24. September 1942
  • Generaloberst Kurt Zeitzler --- 24. September 1942 bis 10. Juli 1944
  • Generalleutnant Adolf Heusinger --- 10. bis 20. Juli 1944 (mit der stellvertretenden Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt)
  • Generaloberst Heinz Guderian --- 21. Juli 1944 bis 28. März 1945 (mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt)
  • General der Infanterie Hans Krebs --- 29. März bis 1. Mai 1945 (mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt)
  • Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel --- 1. bis 13. Mai 1945 (mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt)
  • Generaloberst Alfred Jodl --- 13. bis 23. Mai 1945 (mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt)
Generalstabschefs der Luftwaffe
  • Generalleutnant Walther Wever --- 1. März 1935 bis 3. Juni 1936
  • Generalleutnant Albert Kesselring --- 3. Juni 1936 bis 31. Mai 1937
  • General der Flieger Hans-Jürgen Stumpff --- 1. Juni 1937 bis 31. Januar 1939
  • Generaloberst Hans Jeschonnek --- 1. Februar 1939 bis 19. August 1943
  • General der Flieger Günther Korten --- 4. September 1943 bis 22. Juli 1944
  • General der Flieger Werner Kreipe --- 2. August bis 28. Oktober 1944 (mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt)
  • General der Flieger Karl Koller --- 1. November 1944 bis 8. Mai 1945
  • Generaloberst Hans-Jürgen Stumpff --- 8. bis 23. Mai 1945 (mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt)
Chefs des Stabes (ab 1944 Chef) der Seekriegsleitung

Bundesrepublik Deutschland

siehe: Führungsstab der Streitkräfte

Nach 1945 war durch das Potsdamer Abkommen eine eigenständige deutsche Armee und der Generalstab verboten. Bei der Wiederbewaffnung am 5. Mai 1955 wurde der Begriff Generalstab in der Bundeswehr nicht mehr verwendet. Gleichwohl existieren die oben genannten Aufgaben eines Generalstabs auch in der Bundeswehr. Ihre oberste Führungsbehörde ist der Führungsstab der Streitkräfte (FüS) im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). An der Spitze des FüS steht der Generalinspekteur der Bundeswehr als höchster Soldat der Bundeswehr.

In der Zeit bis 1990 hatte Deutschland die operative Führung seiner Kräfte im Kriegsfall komplett der NATO übertragen, wobei dieser zum Teil rein deutsche Hauptquartiere unterstanden wie z. B. das Flottenkommando oder die deutschen Heereskorps (I., II., III.). Heutige Auslandseinsätze, die nicht unter der Führung der NATO oder einer anderen internationalen Organisation stehen, werden durch das BMVg und das Einsatzführungskommando oder in Ausnahmefällen das Führungskommando einer Teilstreitkraft geführt. Auch in diesen Dienststellen waren und sind Generalstabsaufgaben zu erledigen. Die übrigen, nicht operativen Aufgaben eines Generalstabs wurden und werden im FüS und in den Führungsstäben der Teilstreitkräfte im BMVg wahrgenommen.

Die Bezeichnung G1, G2, usw. ist aber auch heutzutage noch in den Divisionsstäben des Heeres zu finden (in der Luftwaffe als A1, A2 usw., in der Marine als M1, M2 usw. und im Einsatzführungskommando der Bundeswehr als J1, J2 usw. bezeichnet). Sie identifiziert den zuständigen Generalstab und dessen Verantwortungsbereich. G1 steht z. B. für die Generalstabsabteilung, die für die Personalführung verantwortlich ist. Leiter dieser Abteilung ist meistens ein Offizier im Range eines Oberst i.G.(„im Generalstabsdienst“ (bis 1945 bedeutete i. G. „im Generalstab“)) oder Oberstleutnant i.G. Alle untergeordneten Dienstgrade in einer G Abteilung sind demzufolge S (Stabs-) Offiziere, S Feldwebel, S Unteroffiziere oder S Soldaten. Der S1 DVVerbOffz wäre demnach der S1 DV-Verbindungsoffizier in der G1 Abteilung, verantwortlich für die elektronische Verwaltung der Personaldaten innerhalb der Division. In untergeordneten Regimentern und Bataillonen ist der Posten des Personalleiters durch einen S1 Offizier (Stabsoffizier für Personalführung) vertreten. Ein S1-Offizier bekleidet meist den Rang eines Oberleutnants oder Hauptmanns bzw. Stabshauptmanns.

Generalstabsoffiziere (i.G.)

Für den Dienst im Generalstab wurden von Beginn an besonders qualifizierte Offiziere benötigt. Diese Generalstabsoffiziere bedurften einer über den Bereich ihrer Truppengattung (anfangs Infanterie, Kavallerie, Artillerie) hinausgehenden Ausbildung, um die Streitkräfte in ihrer Gesamtheit zu verstehen. Zur Generalstabsausbildung wurden deshalb stets die besten Offiziere eines Jahrgangs ausgewählt und sie ist in der Regel die Voraussetzung zur Beförderung zum General. Es gibt nur wenige Ausnahmen davon, wie z. B. die Inspizienten der jeweiligen Waffengattungen.

Die Generalstabsausbildung in Deutschland war immer langwierig und aufwendig. In der Vergangenheit bestand sie zum Teil aus mehreren Phasen an der Generalstabsakademie, wissenschaftlichen Studien und zwischenzeitlichem Dienst in der Truppe. In der Bundeswehr werden die Generalstabsoffiziere des Heeres und der Luftwaffe und die Admiralstabsoffiziere der Marine seit 1957 in einem zweijährigen Lehrgang (Nationaler Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst, LGAN) an der Führungsakademie der Bundeswehr (FüAkBw) in Hamburg ausgebildet. Es hat sich gezeigt, dass die neuen Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen ihrer Auslandseinsätze in immer größerem Umfang gemeinsame Einsätze aller Teilstreitkräfte (Joint) mit sich bringen. Deshalb genügt die traditionelle Ausbildung mit teilstreitkraftbezogenen Lehrgängen und gemeinsamen (joint) Ausbildungsanteilen nicht mehr den Erfordernissen. Seit 1. Oktober 2004 werden deshalb die Offiziere von Heer, Luftwaffe und Marine in einem gemeinsamen Lehrgang ausgebildet.

Bestimmte Dienstposten werden als Generalstabsdienstposten bezeichnet. In höheren militärischen Stäben – im Heer von der Brigadeebene an aufwärts – unterstützen Generalstabsoffiziere den Truppenführer als so genannte Führergehilfen. Sie dienen außerdem in vielen anderen leitenden Positionen des BMVg, an Akademien und Schulen oder als Militärattachés. Offiziere des Heeres und der Luftwaffe, die auf Generalstabsdienstposten dienen, führen bei ihrem Dienstgrad den Zusatz „i. G.“ mit der Bedeutung „im Generalstabsdienst“ (bis 1945 bedeutete i. G. „im Generalstab“) und sind durch äußerliche Zeichen an der Uniform (karmesinrote Kragenspiegel, karmesinrote Unterlegung der Schulterklappe) kenntlich. Die meisten von ihnen – aber nicht alle – haben an der Generalstabsausbildung teilgenommen. Die Marine kennt weder Dienstgradzusätze noch Kennzeichnungen von Admiralstabsoffizieren.

DDR

Nach der Gründung der NVA am 1. März 1956 wurden die Funktionen des Generalstabes vom Hauptstab ausgeführt. Die Bezeichnung Generalstab wurde auf Druck der Sowjetunion nicht verwendet. Die Generalstabsausbildung erhielten die Offiziere an der Militärakademie Friedrich Engels und der Generalstabsakademie der UdSSR. Der Chef des Hauptstabes war, ebenso wie die Chefs der Teilstreitkräfte, bis 1989 Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung.

Chefs des Hauptstabes

  • Generalleutnant Vincenz Müller --- 1. März 1956 bis 1. März 1958
  • Generaloberst Heinz Hoffmann --- 1. März 1958 bis 1. Oktober 1960
  • Generalleutnant Sigfrid Riedel --- 1. Oktober 1960 bis 15. März 1967
  • Generaloberst Heinz Keßler --- 15. März 1967 bis 10. Januar 1979
  • Generaloberst Fritz Streletz --- 10. Januar 1979 bis 21. Dezember 1989
  • Generalleutnant Manfred Grätz --- 1. Januar bis 15. September 1990
  • Generalmajor Michael Schlothauer --- 15. September bis 2. Oktober 1990

Österreich

Der Chef des Generalstabes in Österreich ist der oberste Berater des Bundesministers für Landesverteidigung in allen militärischen Angelegenheiten und repräsentiert die militärische Führung des Bundesheeres im In- und Ausland. Er ist beratendes Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates und Vorsitzender des Arbeitsausschusses „M“ im Rahmen der Umfassenden Landesverteidigung und militärischer Berater der Bundesheer-Beschwerdekommission sowie Repräsentant des Bundesheeres im EU-Militärausschuss, im Koordinierungsausschuss der Euro-Atlantischen Partnerschaft sowie in einschlägigen multinationalen Gremien. Ihm obliegt die Dienst- und Fachaufsicht über die Streitkräfte und die Nachrichtendienste sowie die Akademien, die Waffen- und Fachschulen, die Militärmission, die Militärberatungen und die Büros der Verteidigungsattachés. Der Chef des Generalstabes bedient sich dabei seines Generalstabes, der derzeit aus der Einsatz-, der Planungs- und der Bereitstellungssektion besteht. Im österreichischen Bundesheer führen die Offiziere mit Generalstabsausbildung den Zusatz „dG“ (des Generalstabsdienstes, z. B. MjrdG). Alle Truppenoffiziere werden frühestens fünf Jahre nach der Ausmusterung zum Leutnant einem mehrstufigen Auswahlverfahren unterzogen. Der Generalstabslehrgang dauert sechs Semester. Eine Generalstabsausbildung für Milizoffiziere ist nicht vorgesehen.

Schweiz

Hauptartikel: Generalstab (Schweiz)

Der Generalstab war unter verschiedenen Namen bis zur Armeereform XXI die für die Planung und oberste Leitung verantwortliche Organisationseinheit der Schweizer Armee und stand unter der Führung des Generalstabschefs im Range eines Korpskommandanten. Auch nach der Armeereform besteht das Korps der Generalstabsoffiziere, die in der Generalstabsschule zu Führungsgehilfen der höheren Führung ausgebildet werden.

Weitere Länder

USA

Die USA haben einen Vorsitzenden des Vereinigten Generalstabs, den Chairman of the Joint Chiefs of Staff (CJCS). Zurzeit ist dies der Admiral Michael G. Mullen, United States Navy. Darüber hinaus hat jede der vier Teilstreitkräfte einen Generalstab, siehe Commandant of the Marine Corps, Chief of Naval Operations, Chief of Staff of the Army und Chief of Staff of the Air Force.

Israel

Die israelischen Streitkräfte (Tzahal) haben einen Generalstab, der vom dienstgradhöchsten Offizier geführt wird, zurzeit ist dies Rav Aluf Benny Gantz.

Japan

Japan hatte von 1878 bis 1945 einen unabhängigen Generalstab nach preußischem Vorbild, siehe Generalstab (Japan).

Großbritannien

Das Vereinigte Königreich hat einen Vereinigten Generalstab (Chiefs of Staff Committee), der sich vor allem aus den Stabschefs der Teilstreitkräfte zusammensetzt und von einem gemeinsamen Vorsitzenden (dem Chief of the Defence Staff) geleitet wird. Erster Inhaber dieser erst 1965 geschaffenen Position war Großadmiral Louis Mountbatten, 1. Earl Mountbatten of Burma, derzeit ist es Air Chief Marshal Sir Jock Stirrup. Darüber hinaus hat jede der Teilstreitkräfte einen eigenen Generalstab. Der Stabschef der Royal Navy wird als Erster Seelord bezeichnet, der Stabschef der British Army als Chief of the General Staff und der Stabschef der Royal Air Force als Chief of the Air Staff. Vor 1965 wurden die Aufgaben des Generalstabschefs der gesamten britischen Streitkräfte vom jeweiligen Stabschef der British Army wahrgenommen, der 1904-1909 als Chief of the General Staff und danach bis 1964 als Chief of the Imperial General Staff bezeichnet wurde. Seit der Schaffung des Vereinigten Generalstabs im Jahr 1965 lautet der Titel des Stabschefs des Heeres wieder Chief of the General Staff.

Russland / Sowjetunion

In der Sowjetunion bestand seit 1918 ein Gesamtrussischer Hauptstab (seit 1921 als Stab und seit 1935 als Generalstab der Roten Arbeiter- und Bauernarmee bezeichnet). Nach einigen weiteren Namensänderungen hieß er ab 1955 bis zum Ende der Sowjetunion Generalstab der Streitkräfte der UdSSR. Die Russischen Streitkräfte führten ihn nach 1991 weiter.

Das Hauptquartier des Kommandos des Obersten Befehlshabers, kurz STAWKA (Russisch: Ставка Верховного Главнокомандующего Transliteration Stawka Werchownogo Glawnokomandujuschtschego) war bereits im russischen Kaiserreich eine Einrichtung, die einem Generalstab ähnlich ist. Sie unterstand direkt dem Zar und wurde 1914 eingerichtet. In der Sowjetunion wurde die STAWKA 1918 aufgelöst und nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion 1941 parallel zum Generalstab geführt.

Literatur

  • Trevor N. Dupuy: Der Genius des Krieges. Das deutsche Heer und der Generalstab 1807–1945. Ares Verlag, Graz 2009, ISBN 9783902475510.
  • Othmar Hackl: Generalstab, Generalstabsdienst und Generalstabsausbildung in der Reichswehr und Wehrmacht 1919–1945. Studien deutscher Generale und Generalstabsoffiziere in der Historical Division der US Army in Europa 1946–1961, Biblio-Verlag 1999, ISBN 3-7648-2551-0.
  • Walter Görlitz: Kleine Geschichte des deutschen Generalstabs, Haude & Spener, Berlin 1977.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Görlitz, S. 244 f.
  2. Vgl. Görlitz, S. 244 f.
  3. Vgl. Görlitz, S. 302.

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