Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands

Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands

Die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands war von 1890 bis 1919 das überverbandliche Gremium der freigewerkschaftlichen Einzelverbände und als solches als zentrale Leitungsinstanz tätig.

Gegründet wurde die Generalkommission im November 1890 nach der Aufhebung des Sozialistengesetzes auf einer freigewerkschaftlichen Funktionärskonferenz in Berlin als überverbandliches Koodinierungs- und Agitationsgremium. In den folgenden Jahren, parallel zur Entwicklung der Freien Gewerkschaften zur Massenorganisation, erarbeitete sie sich immer mehr Kompetenzbereiche innerhalb der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung. 1899 erhielt sie in einem Organisationsstatut erstmals verbindlich abgegrenzte Aufgabengebiete, 1906 wurde sie durch das Mannheimer Abkommen erstmals von der SPD als neben der Parteiführung gleichberechtigtes Leitungsgremium der Arbeiterbewegung anerkannt und als politische Zentralinstanz der Gewerkschaftsbewegung behandelt. So verfestigte sich die gesamtgewerkschaftliche Führungsrolle der Generalkommission bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges, was von den gewerkschaftlichen Einzelverbänden stillschweigend akzeptiert wurde. Zu ihren publizistischen Aufgaben zählte ab 1891 die Herausgabe des Correspondenzblattes als Zentralorgan der Gewerkschaften. Weitere Aufgabengebiete umfassten Agitation sowie statistisches Erfassen und dokumentieren der Lage der Arbeiterschaft. Sie unterhielt ein Zentralarbeitersekretariat, sorgte für die Durchführung der Beschlüsse der Gewerkschaftskongresse und repräsentierte die Gewerkschaftsbewegung schließlich auch auf der politischen Ebene. 1908 wurde die Mitgliederzahl von sieben auf 13 erhöht.

Zu Beginn des Ersten Weltkrieges entschloss man sich noch vor der Reichstagsfraktion der SPD in die nationale Einheitsfront des Burgfriedens einzutreten. Diese Politik behielt die Generalkommission während des gesamten Krieges bei und entwickelte sich währenddessen zur maßgeblichen Entscheidungsinstanz, die die Politik und das Handeln der Freien Gewerkschaften in der Kriegszeit bestimmte.

Bei Kriegsende und während der Novemberrevolution 1918 entschied man sich für ein Bündnis mit den Unternehmern in der Zentralarbeitsgemeinschaft und gegen revolutionäre Experimente. So wirkte die Generalkommission entscheidend für den Weiterbestand der bestehenden Wirtschaftsordnung.

Auf dem ersten Nachkriegskongress der Freien Gewerkschaften 1919 in Nürnberg wurde mit dem Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund (ADGB) die organisatorische Nachfolgeorganisation der Generalkommission gegründet. Der Bundesvorstand des ADGB als direktes Nachfolgegremium der Generalkommission zeigte eine erstaunliche personelle Kontinuität zur Vorkriegszeit auf. So wurde die Arbeit der Generalkommission besonders durch das Wirken ihres langjährigen Vorsitzenden Carl Legien geprägt.

Literatur

  • Klaus Schönhoven: Expansion und Konzentration. Studien zur Entwicklung der Freien Gewerkschaften im Wilhelminischen Deutschland 1890 bis 1914. Klett-Cotta, Stuttgart 1980, ISBN 3-12-915170-2 (Industrielle Welt 30).

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