Gemeindeverwaltungsverband

Gemeindeverwaltungsverband

Ein Gemeindeverwaltungsverband (GVV) ist in Deutschland ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Gemeinden desselben Landkreises, dem die Gemeinden verschiedene Aufgaben übertragen. So können etwa die Verwaltungen zusammengelegt werden, wodurch Geld eingespart werden kann. Ein Beispiel dafür wäre, dass die Bürger, die in diesen zusammengeschlossenen Gemeinden leben, ihre Steuerbescheide nicht mehr aus dem örtlichen Rathaus, sondern aus der Verbandsverwaltung erhalten. Die Gemeindeverwaltungsverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (keine Gebietskörperschaft), an deren Spitze ein Verbandsvorsitzender steht. Die Mitgliedsgemeinden behalten jedoch ihre rechtliche Selbstständigkeit.

Gemeindeverwaltungsverbände gibt es unter anderem in Baden-Württemberg[1] und Sachsen, wobei sie in Sachsen „Verwaltungsverbände“ heißen. In Baden-Württemberg können die Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbands im Rahmen einer Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) einer Gemeinde („erfüllende Gemeinde“) übertragen werden.

Siehe auch

Gebietskörperschaften:

Körperschaften des öffentlichen Rechts:

Einzelnachweise

  1. § 59 Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg

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