Geldtransport

Geldtransport
Verladung von Bargeld in/aus einem Geldtransporter

Geldtransport (englisch cash-in-transit, auch CIT genannt) ist der Transport von Bargeld, der im Normalfall von darauf spezialisierten Sicherheitsunternehmen oder öffentlich-rechtlichen Stellen durchgeführt wird. Hierfür werden umgebaute Nutzfahrzeuge verwendet, die auf die speziellen Sicherheitsbedürfnisse ausgerichtet sind.

Inhaltsverzeichnis

Privatwirtschaft

Der Geldtransport wird z. B. zwischen Einzelhändlern und Bank-Filialen besorgt. Hierzu zählen sowohl die Betreiber als auch Dienstleister rund um die Abwicklung des Bargeldtransfers anbieten. Sicherheitsdienste, die Geldtransporte vornehmen, befassen sich in der Regel auch mit den Bareinzahlungen bei Kreditinstituten. Fast alle deutschen Anbieter sind Mitglied im BDGW - Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW). Der BDGW hat Sicherheitsvorschriften und Dienstanweisungen für Geld- und Werttransportleistungen erlassen, die für die Mitgliedsunternehmen bindend sind.

Bewaffnung in der Privatwirtschaft

Die Mitarbeiter im Außendienst können mit Schusswaffen bewaffnet sein. Die Betreiber und Mitarbeiter von Geldtransporten haben hierbei die Vorschriften des Waffenrechtes und auch die Unfallverhütungsvorschriften des Bewachungsgewerbes (BGV C 7)[1] zu beachten.

Die §§ 18 bis 23 der BGV C 7 sehen vor, dass Träger von Waffen ausreichend sachkundig zu sein haben, nur auf ausdrückliche Anweisung des Arbeitgebers Waffen getragen werden dürfen und die Bewaffnung auf das notwendige Maß zu beschränken ist. Waffen sind grundsätzlich ungeladen zu übergeben, nur bei drohender Gefahr darf sich eine Patrone im Lauf befinden. Die Waffen sind in sicheren Tragevorrichtungen oder Transportbehältnissen mitzuführen. Die Bewaffnung mit Schreckschusswaffen oder Gaswaffen ist nicht zulässig.

Öffentlich-Rechtlicher Geldtransport

Er bezeichnet in Deutschland den Transport zwischen den Druckereien der Bundesdruckerei bzw. Münzprägeanstalten („Staatlichen Münzen“) und den Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank (bis 2002: Landeszentralbanken) sowie den Transport von Bargeld von Hauptverwaltungen zu Banken, Außenstellen der Hauptverwaltungen und behördlichen Kassen. Dabei wird die Fracht, die Bargeld mit einem Wert von oft mehreren Millionen Euro transportiert, in der Regel durch zahlreiche Streifenwagen und zivile Polizeifahrzeuge begleitet. Es gibt auch Transporte, die nicht begleitet werden, insbesondere auf Kurzstrecken.

Geschichte der Geldtransportbranche

Euroumstellung

Eine der größten Herausforderungen der Geldtransportbranche stellte die Euroeinführung zum Jahreswechsel 2001/2002 dar. Es mussten alleine im Bereich der Bundesrepublik Deutschland 2,3 Milliarden Euro-Banknoten im Wert von 132 Milliarden €, sowie 15,5 Milliarden Euro-Münzen im Gegenwert von 4,3 Milliarden € mit einem Gewicht von insgesamt 71.500 Tonnen zu den Landeszentralbanken und von dort zu Banken und von diesen an Händler und andere Unternehmen transportiert werden. Im Gegenzug waren 2,6 Milliarden DM-Banknoten und 46,7 Milliarden DM-Münzen zu transportieren.

Alleine die Münztransporte erforderten ein Transportvolumen von 82.100 Geldtransportern.[2] Zur Bewältigung der Probleme wurden 1.000 Aushilfskräfte für die Zeit der Währungsumstellung eingestellt und ausgebildet, die Versicherungsprämien verdreifachten sich wegen eines befürchtetem Anstieges von Überfällen auf Geldtransporte, gleichzeitig kam es zu einer Vergrößerung des Umsatzes der Transportunternehmen von etwa 50 Millionen Euro.[3]

Jüngere Probleme

Die gezielt mit Blick auf die Währungsumstellung in der Geldtransportbranche aufgebauten Überkapazitäten führten kurz nach dem Boom allerdings zu Preiskämpfen, die den Umsatz der Branche einbrechen ließen. Verschärft wurde diese Krise durch zusätzliche Serviceangebote der Deutschen Bundesbank und die Zunahme der Befüllung von Geldautomaten mit Bargeld aus den Bankfillialen anstatt wie zuvor mit Banknoten der Zentralbanken. Gewinner der Entwicklung war vor allem die Firma Heros.[4]

Der privatwirtschaftliche Betrieb von Geldtransporten kam insbesondere im Zusammenhang mit Veruntreuungen von etwa 300 Millionen Euro in den letzten paar Jahren vor der Aufdeckung bei der Heros-Gruppe, die allein etwa die Hälfte des deutschen Marktes bei Geldtransporten bediente, Anfang 2006 ins Gerede. Kundengelder wurden zunächst ins Unternehmen investiert, wodurch niedrigere Preise als bei der Konkurrenz möglich wurden, die entstehenden Lücken wurden durch Gelder anderer Kunden ausgeglichen. Heros musste in der Folge des Bekanntwerdens Insolvenz anmelden.[5] Angefangen hatte das Vorgehen bereits in der Mitte der 1980er Jahre, erstmals aufgefallen waren Unregelmäßigkeiten dann bereits 1990, als bei einer Handelskette Fehlbestände von mehreren hunderttausend D-Mark auffielen. Die Versicherung trat ein, da sie diese Beträge als unbedeutend relativ zum Geschäftsvolumen aus dem Versicherungsvertragsverhältnis mit Heros betrachtete. Später wurde das Bargeld der Kunden nicht sofort zu Banken transportiert, sondern erstmal einbehalten. Aus den so auflaufenden Geldbeständen wurden die Entnahmen getätigt, zum Teil auch durch Mitarbeiter zu eigenen Zwecken.[6]

Gewerberecht

Die Tätigkeit bei Geldtransporten unterfällt nicht der Bewachungsverordnung und erfordert nicht nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) einen Sachkundenachweis, sondern lediglich als „allgemeine Bewachungstätigkeit“ eine Unterrichtungsbescheinigung nach § 34 a GewO.

Fahrzeuge

Luftkennung auf einem Geldtransportfahrzeug

Die Geldtransportfahrzeuge sind zur Sicherheit in der Regel gepanzert und oft mit einer Luftkennung versehen. Des Weiteren findet sehr häufig eine GPS-Überwachung durch den Dienstleister statt. Die Transportfahrzeuge sind serienmäßige LKW-Fahrgestelle, die mit einem gepanzerten Aufbau versehen werden. Die Sicherheitseinrichtungen bestehen oft aus Alarmanlage, Laderaum nur von innen zu öffnen, Funk etc. Die Fahrzeuge beim öffentlich-rechtlichen Transport, bei dem ganz überwiegend schwere Lastkraftfahrzeuge verwendet werden, sind oft wie Polizeifahrzeuge in grün und weiß oder in weiß und seit neustem auch in blau-silber oder blau-weiß lackiert. Bei Kolonnenfahrten melden sich die Polizeifahrzeuge bei der jeweiligen Leitstelle an. Die Transporter sind oft mit FMS ausgestattet. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden diese staatlichen Transporte in Deutschland nicht mehr überfallen. Diese Sicherheitsmaßnahme wird in der Taktik der Polizei Transportschutzkommando genannt.

Sonstiges

Das Geld wird in Kisten (P-Behälter) mit Schloss verpackt und einer Plombe versiegelt, die mit Farbbomben und teilweise auch Rauchbomben ausgestattet sind. Diese aktivieren sich, wenn die Behälter gewaltsam geöffnet werden. Das Geld wird unwiderruflich eingefärbt und somit unbrauchbar.

Manche Geldtransporte werden abschnittsweise oder gänzlich zu Fuß durchgeführt, dabei wird das Geld in Koffern transportiert; dazu wird der Griff durch spezielle Sicherungseinrichtungen derart gesichert, dass bei Wegnahme/Übergabe an Unberechtigte entweder eine optisch wirkende Alarmeinrichtung ausgelöst wird oder/und das Geld mittels Farbeinwirkung unbrauchbar gemacht wird. Das Befestigen mittels Handschellen am Handgelenk des Boten, wie es in Filmen teilweise zu sehen ist, widerspricht § 25 der BGV C 7[7].

Weblinks

 Commons: Geldtransporte – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste BGV C 7 vom 1. Oktober 1990 in der Fassung vom 1. Januar 1997 und Durchführungsanweisungen vom Januar 2005
  2. Die Welt vom 8. August 2000
  3. Welt vom 24. August 2001, Tagesspiegel vom 23. August 2001, Sueddeutsche Zeitung vom 23. August 2001
  4. Stellungnahme des Vorsitzenden der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. April 2005
  5. FAZ vom 20. Februar 2006, Stern vom 21. Februar 2006, Stern vom 21. Februar 2006, Handelsblatt vom 21. Februar 2006, Zeit vom 23. Februar 2006,
  6. Handelsblatt vom 1. August 2006
  7. § 25 der BGV C 7 mit Durchführungsanweisung

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